Hamburger Elbsicht mit Windrädern im Hintergrund

Hamburger Klimaschutzgesetz

Ein beacht­li­cher Teil der CO2-Emis­sio­nen in Ham­burg stammt aus der Erwär­mung von Was­ser. Das Kli­ma­schutz­ge­setz (und des­sen Umset­zungs­ver­ord­nung) wur­de ent­wi­ckelt, um die­sen Anteil zu sen­ken. Das hat Aus­wir­kun­gen auf Eigen­tü­mer und Eigen­tü­me­rin­nen von Immobilien.

Wenn Sie Gebäu­de besit­zen und die Hei­zungs­an­la­ge tau­schen, erge­ben sich Ver­pflich­tun­gen zur Nut­zung rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie­quel­len. Ein Sanie­rungs­fahr­plan ist eine Mög­lich­keit, einen Teil davon zu erfüllen.

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Neben dem Ein­satz von Erneu­er­ba­ren Ener­gien bei der Wär­me­er­zeu­gung ist im Kli­ma­schutz­ge­setz aus Ham­burg auch eine Pho­to­vol­ta­ik-Pflicht gesetz­lich ver­an­kert. Ab dem 1. Janu­ar 2023 müs­sen alle Neu­bau­ten und ab dem 1. Janu­ar 2025 Bestands­bau­ten, deren Dach erneu­ert wird, mit einer aus­rei­chend gro­ßen Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge aus­ge­stat­tet werden.

Erneuerbare Energien im Hamburger Klimaschutzgesetz

Das Ham­bur­ger Kli­ma­schutz­ge­setz gilt für alle Bestands­ge­bäu­de, die vor dem 1. Janu­ar 2009 errich­tet wur­den. Der Gel­tungs­be­reich erstreckt sich über Wohn­ge­bäu­de und Nicht-Wohn­ge­bäu­de, sofern die­se dau­er­haft auf min­des­tens 19 °C beheizt werden. 

Das Ham­bur­ger Kli­ma­schutz­ge­setz schreibt seit dem 1. Juli 2021 vor, dass beim Neu­bau oder Aus­tausch einer Hei­zungs­an­la­ge min­des­tens 15 % der Wär­me­en­er­gie aus erneu­er­ba­ren Quel­len stam­men müs­sen. Aus­nah­me sind Gas­eta­gen­hei­zun­gen, die in mehr­stö­cki­gen Wohn­ge­bäu­den instal­liert sind. Ein ent­spre­chen­der Nach­weis ist inner­halb von 18 Mona­ten ein­zu­rei­chen. Die Inte­gra­ti­on der Erneu­er­ba­ren Ener­gien (EE) ist auf ver­schie­de­ne Arten möglich.

Update 14. Februar 2023

Der Ham­bur­ger Senat hat den Ent­wurf eines neu­en Kli­ma­schutz­ge­set­zes (HmbKliSchG) ver­ab­schie­det. Zu den bedeu­tends­ten Ände­run­gen für Gebäudeeigentümer:innen soll die Erhö­hung der nach einem Hei­zungs­tausch ver­pflich­te­ten rege­ne­ra­ti­ven Wär­me­er­zeu­gung gehö­ren (von 15 auf 65 %). Wei­ter soll die Ein­füh­rung einer Solar­gründach-Pflicht, sowie der PV-Pflicht für offe­ne Stell­platz­an­la­gen gesetz­lich ver­an­kert werden.

Erfüllungsoptionen im Hamburger Klimaschutzgesetz

Das Ham­bur­ger Kli­ma­schutz­ge­setz sieht fünf grund­sätz­li­che Optio­nen zur Erfül­lung der EE-Pflicht vor. Die fol­gen­de Über­sicht zeigt, wel­che Mög­lich­kei­ten Sie haben, um die Anfor­de­run­gen umzusetzen.

  • Wär­me­netz­an­schluss: Wenn am Stand­ort der Immo­bi­lie ein Anschluss ans Wär­me­netz mög­lich ist, kann die Erfül­lung dar­über vor­ge­nom­men wer­den. Die­se Opti­on gilt als beson­ders öko­no­misch, ist aller­dings nicht über­all verfügbar.
  • Wär­me­pum­pe: Wär­me­pum­pen sind eine effi­zi­en­te Metho­de, um Wär­me aus der Umge­bung zu gewin­nen und im Haus zu nut­zen. Vor­aus­set­zung dafür ist eine gute Däm­mung, die even­tu­ell nach­träg­lich instal­liert wer­den muss.
  • Solar­ther­mie: Eine Solar­ther­mie-Anla­ge bie­tet sich beson­ders für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser an, da sie etwa 4 bis 10 m² Kol­lek­tor­flä­che einnimmt.
  • Holz­hei­zung: Hier gibt es ver­schie­de­ne Model­le, Pel­let­hei­zun­gen sind eben­so geeig­net wie Hack­schnit­zel­an­la­gen oder moder­ne Holzheizungen.
  • Bio­me­than und Bio­öl: Statt bau­li­cher und tech­ni­scher Maß­nah­men ist auch der Bezug eines ent­spre­chen­den Anteils Bio­gas oder Bio­öl mög­lich. In die­sem Fall sind Sie ver­pflich­tet, Abrech­nun­gen als Nach­weis vorzulegen.
Ham­burg ist nach Baden-Würt­tem­berg das zwei­te Bun­des­land mit ord­nungs­recht­li­chen Kli­ma­schutz­re­geln für Eigentümer:innen von Bestands­ge­bäu­den. Schles­wig-Hol­stein hat Ende 2022 nach­ge­zo­gen.

Alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen sind in einen Merk­blatt der Stadt Ham­burg auf­be­rei­tet. Der Lan­des­ge­setz­ge­ber hat sich bei der Ent­wick­lung der Maß­nah­men an dem seit 2010 gel­te­nen und 2015 novel­lier­ten EWär­meG BaWü orientiert.

Baulicher Wärmeschutz als Ersatzmaßnahme im Hamburger Klimaschutzgesetz

Auch bau­li­che Ersatz­maß­nah­men kön­nen genü­gen, um die Ver­pflich­tun­gen des Kli­ma­schutz­ge­set­zes zu erfül­len. Grund­la­ge ist, dass min­des­tens 15 % Ener­gie­ein­spa­run­gen gegen­über dem ursprüng­li­chen Zustand erreicht wer­den. Ein ent­spre­chen­der Nach­weis ist erfor­der­lich, zum Bei­spiel im Rah­men einer Ener­gie­be­ra­tung (indi­vi­du­el­len Sanierungsfahrplan).

Sanierungsfahrplan ist viel mehr als eine (Teil)Erfüllungsoption

Ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) wird nicht nur im Kli­ma­schutz­ge­setz von Ham­burg als Teil­erfül­lung (mit 2,5 %) ange­rech­net, son­dern kann vor allem zur struk­tu­rier­ten und geför­der­ten Sanie­rung bei­tra­gen. Der iSFP gibt Gebäudeeigentümer:innen eine kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lung an die Hand. Bis zu 80 % der Kos­ten wer­den vom Staat übernommen.

Was bringt ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) hat außer­dem einen wei­te­ren Vor­teil in Bezug auf die Erfül­lungs­pflich­ten. Die­ser wird als Bonus aner­kannt. Kon­kret sinkt der vor­ge­schrie­be­ne Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gie­trä­ger für die Wär­me­ge­win­nung von 15 % auf 12,5 %, wenn Sie einen iSFP vor­le­gen kön­nen. Ein ener­ge­ti­scher Sanie­rungs­fahr­plan ent­hält ver­schie­de­ne Maß­nah­men­vor­schlä­ge, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des zu verbessern.

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Gut zu wis­sen: Die Erstel­lung ist för­der­fä­hig. Sie erhal­ten vom Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le eine Kos­ten­er­stat­tung in Höhe von 80 %. Wich­tig ist, dass der Sanie­rungs­fahr­plan frü­hes­tens 5 Jah­re vor dem Hei­zungs­tausch erstellt wird, um den Bonus gel­tend zu machen.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 27. Juli 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

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