Hamburger Klimaschutzgesetz
Ein beachtlicher Teil der CO2-Emissionen in Hamburg stammt aus der Erwärmung von Wasser. Das Klimaschutzgesetz (und dessen Umsetzungsverordnung) wurde entwickelt, um diesen Anteil zu senken. Das hat Auswirkungen auf Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien.
Wenn Sie Gebäude besitzen und die Heizungsanlage tauschen, ergeben sich Verpflichtungen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Ein Sanierungsfahrplan ist eine Möglichkeit, einen Teil davon zu erfüllen.
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Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung ist im Klimaschutzgesetz aus Hamburg auch eine Photovoltaik-Pflicht gesetzlich verankert. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Neubauten und ab dem 1. Januar 2025 Bestandsbauten, deren Dach erneuert wird, mit einer ausreichend großen Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.
Erneuerbare Energien im Hamburger Klimaschutzgesetz
Das Hamburger Klimaschutzgesetz gilt für alle Bestandsgebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, sofern diese dauerhaft auf mindestens 19 °C beheizt werden.
Das Hamburger Klimaschutzgesetz schreibt seit dem 1. Juli 2021 vor, dass beim Neubau oder Austausch einer Heizungsanlage mindestens 15 % der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Ausnahme sind Gasetagenheizungen, die in mehrstöckigen Wohngebäuden installiert sind. Ein entsprechender Nachweis ist innerhalb von 18 Monaten einzureichen. Die Integration der Erneuerbaren Energien (EE) ist auf verschiedene Arten möglich.
Update 14. Februar 2023
Erfüllungsoptionen im Hamburger Klimaschutzgesetz
Das Hamburger Klimaschutzgesetz sieht fünf grundsätzliche Optionen zur Erfüllung der EE-Pflicht vor. Die folgende Übersicht zeigt, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Anforderungen umzusetzen.
- Wärmenetzanschluss: Wenn am Standort der Immobilie ein Anschluss ans Wärmenetz möglich ist, kann die Erfüllung darüber vorgenommen werden. Diese Option gilt als besonders ökonomisch, ist allerdings nicht überall verfügbar.
- Wärmepumpe: Wärmepumpen sind eine effiziente Methode, um Wärme aus der Umgebung zu gewinnen und im Haus zu nutzen. Voraussetzung dafür ist eine gute Dämmung, die eventuell nachträglich installiert werden muss.
- Solarthermie: Eine Solarthermie-Anlage bietet sich besonders für Einfamilienhäuser an, da sie etwa 4 bis 10 m² Kollektorfläche einnimmt.
- Holzheizung: Hier gibt es verschiedene Modelle, Pelletheizungen sind ebenso geeignet wie Hackschnitzelanlagen oder moderne Holzheizungen.
- Biomethan und Bioöl: Statt baulicher und technischer Maßnahmen ist auch der Bezug eines entsprechenden Anteils Biogas oder Bioöl möglich. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Abrechnungen als Nachweis vorzulegen.
Alle notwendigen Informationen sind in einen Merkblatt der Stadt Hamburg aufbereitet. Der Landesgesetzgeber hat sich bei der Entwicklung der Maßnahmen an dem seit 2010 geltenen und 2015 novellierten EWärmeG BaWü orientiert.
Baulicher Wärmeschutz als Ersatzmaßnahme im Hamburger Klimaschutzgesetz
Auch bauliche Ersatzmaßnahmen können genügen, um die Verpflichtungen des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Grundlage ist, dass mindestens 15 % Energieeinsparungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand erreicht werden. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich, zum Beispiel im Rahmen einer Energieberatung (individuellen Sanierungsfahrplan).
Sanierungsfahrplan ist viel mehr als eine (Teil)Erfüllungsoption
Was bringt ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) hat außerdem einen weiteren Vorteil in Bezug auf die Erfüllungspflichten. Dieser wird als Bonus anerkannt. Konkret sinkt der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energieträger für die Wärmegewinnung von 15 % auf 12,5 %, wenn Sie einen iSFP vorlegen können. Ein energetischer Sanierungsfahrplan enthält verschiedene Maßnahmenvorschläge, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.
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Gut zu wissen: Die Erstellung ist förderfähig. Sie erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Kostenerstattung in Höhe von 80 %. Wichtig ist, dass der Sanierungsfahrplan frühestens 5 Jahre vor dem Heizungstausch erstellt wird, um den Bonus geltend zu machen.
Verfasst am 27. Juli 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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