Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Kommt im Anschluss an unse­re Ange­bots­le­gung ein Ver­trag mit­tels Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln (E‑Mail, Tele­fon, Whats­App, Post etc.) zwi­schen Ihnen und uns zustan­de, haben Sie – unter der Vor­aus­set­zung, dass Sie eine Verbraucher:in sind – ein Widerrufsrecht.

Die Web­sei­te i‑SFP.de wird von der ESTATIKA GmbH bereitgestellt.

Über das Wider­rufs­recht klä­ren wir Sie vor Ver­trags­schluss geson­dert auf. Dar­über hin­aus stel­len wir die­se Infor­ma­tio­nen auch im Fol­gen­den bereit:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, bin­nen 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den den Dienst­leis­tungs­ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (ESTATIKA GmbH, Lech­ten­berg­weg 8 in 48165 Müns­ter · Tele­fon-Nr.: 0251 932150–80 · Fax-Nr.: 0251 932150–81 · E‑Mail: info@estatika.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, ein Fax oder eine E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, den Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür die­ses Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist. Down­load Muster-Widerrufsformular …

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen 14 Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf des Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist.

Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich des Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.