Berechnung »hydraulischer Abgleich«

Alle auf­ge­führ­ten Prei­se sind bis ein­schließ­lich Mai 2024 gültig.

Ab effek­tiv 1.499 € inkl. MwSt.

Schnel­le Berechnung

Max. Effi­zi­enz der Heizung

Berech­nung & per­sön­li­che Bera­tung für Ihre Heizungsanlage

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Ener­gie­be­ra­tung

M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
För­der­mit­tel

Energieberatung vom bundesweit tätigen Ingenieurbüro mit Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen

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Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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Unsere Kunden/​​Kundinnen lassen sich häufig folgende Maßnahmen fördern

Leistungsumfang »Berechnung hydraulischer Abgleich« bei ESTATIKA

Sie möch­ten Ihre der­zei­ti­ge Hei­zung opti­mie­ren (oder gänz­lich aus­tau­schen) und benö­ti­gen dafür die Berech­nun­gen für einen hydrau­li­schen Abgleich?

Für die hand­werk­li­che Umset­zung des hydrau­li­schen Abgleichs erstel­len Ihnen unse­re Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten/-Exper­tin­nen ger­ne die rech­ne­ri­sche Grund­la­ge zur Ein­stel­lung der Ther­mo­stat­ven­ti­le. Bit­te beach­ten Sie: der hydrau­li­schen Abgleich ist eine Hand­werks­leis­tung und muss dem­entspre­chend vor Ort von einem Fach­un­ter­neh­men vor­ge­nom­men wer­den. Der hydrau­li­sche Abgleich selbst ist somit nicht Bestand­teil unse­rer Leistung.

Im Vor­feld der Berech­nung emp­feh­len wir von ESTATIKA im ers­ten Schritt einen Sanie­rungs­fahr­plan durch­zu­füh­ren. Im Zuge einer Vor-Ort-Bera­tung wird der gesam­te Ist-Zustand eines Gebäu­des betrach­tet und bewer­tet. Anschlie­ßend emp­feh­len wir eine Heiz­last­be­rech­nun­gen durch­zu­füh­ren. Die Heiz­last­be­rech­nung ist die Grund­la­ge für den hydrau­li­schen Abgleich nach Ver­fah­ren B.

Faustformel: Erst die Gebäudehülle, dann die Heizungstechnik

Bereits ein­fa­che Dämm­maß­nah­men kön­nen die Heiz­last sen­ken. Dem­entspre­chend soll­ten bereits durch­ge­führ­te, als auch geplan­te Sanie­run­gen an der Gebäu­de­hül­le bei der Berech­nung berück­sich­tigt wer­den. Auf Grund­la­ge einer ganz­heit­li­chen Gebäu­de­be­trach­tung soll­te die neue Hei­zung ein­ge­baut bzw. die alte Hei­zung opti­miert werden.
Was ist ein hydrau­li­scher Abgleich? 

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist ein Ver­fah­ren zur Ein­stel­lung und Opti­mie­rung von Hei­zungs­an­la­gen. Ziel des hydrau­li­schen Abgleichs ist eine gleich­mä­ßi­ge und effi­zi­en­te Wär­me­ver­tei­lung im gesam­ten Gebäu­de. Die hand­werk­li­che Umset­zung eines hydrau­li­schen Abgleichs erfor­dert eine rech­ne­ri­sche Ein­ga­be, mit Hil­fe derer die Ein­stel­lun­gen an den Ven­ti­len vor­ge­ge­ben wer­den. Bei den Berech­nun­gen wer­den Fak­to­ren wie die Grö­ße der Heiz­kör­per, die Rohr­lei­tun­gen, die Pum­pe und der Wär­me­be­darf der ein­zel­nen Räu­me berück­sich­tigt. In der Regel geht einem hydrau­li­schen Abgleich eine Heiz­last­be­rech­nung vor­aus. Durch die Ein­stel­lung an den Ther­mo­stat­ven­ti­len wird sicher­ge­stellt, dass jeder Raum genau die Heiz­leis­tung erhält, die er benö­tigt. Ins­ge­samt kön­nen der Ener­gie­ver­brauch und die Heiz­kos­ten redu­ziert wer­den, da die Hei­zung effi­zi­en­ter arbei­tet und weni­ger Ener­gie ver­schwen­det wird.

Hoch­rech­nun­gen gehen davon aus, dass mit dem hydrau­li­schen Abgleich älte­rer Hei­zun­gen min­des­tens 20 % an Ener­gie­ver­brauch und CO2-Aus­stoß gespart wer­den können.

Man unter­schei­det bei den Berech­nun­gen zum hydrau­li­schen Abgleich zwi­schen zwei Ver­fah­ren (Typ A und Typ B). Das Ver­fah­ren A ist ein ver­ein­fach­tes Ver­fah­ren, was vor allem frü­her von Hand­werks­un­ter­neh­men selbst durch­ge­führt wur­de. Die Ergeb­nis­se sind unge­nau­er, wodurch die Ener­gie­ver­brauchs­ein­spa­run­gen auch nicht so hoch aus­fal­len. Die Berech­nun­gen nach dem Ver­fah­ren B basiert auf einer ganz­heit­li­chen Gebäu­de­be­trach­tung, bei der genau­er gerech­net wird.

Wann benö­tigt man einen hydrau­li­schen Abgleich? 

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist tech­nisch not­wen­dig, wenn ein ungleich­mä­ßi­ges Heiz­ver­hal­ten fest­ge­stellt wird. Das ungleich­mä­ßi­ge Heiz­ver­hal­ten fällt auf durch kal­te Räu­me, ungleich­mä­ßig war­me Heiz­kör­per oder hohe Heizkosten.

Ein hydrau­li­scher Abgleich wird bei einem Hei­zungs­tausch (und im Neu­bau) durch­ge­führt. Die ein­ge­bau­te Hei­zungs­an­la­ge soll von Anfang an effi­zi­ent arbei­tet und eine gleich­mä­ßi­ge Wär­me­ver­tei­lung gewähr­leis­ten. Ein hydrau­li­scher Abgleich ist wei­ter­hin för­der­recht­lich, bei­spiels­wei­se bei geför­der­ten Ein­zel­maß­nah­men oder Kom­plett­sa­nie­run­gen (BAFA, KfW), mitt­ler­wei­le vor­ge­schrie­ben. Dies gilt auch für Dämm­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, weil dadurch die Heiz­last gesenkt wer­den kann und die Hei­zungs­an­la­ge neu ein­ge­stellt wer­den sollte.

Der hydraulischer Abgleich ist auch per Gesetz verpflichtend

Inter­na­tio­nal ist der hydrau­li­sche Abgleich bereits in vie­len Län­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Nun auch in Deutsch­land. Gemäß Ver­ord­nung zur Siche­rung der Ener­gie­ver­sor­gung über mit­tel­fris­ti­ge wirk­sa­me Maß­nah­men (EnSim­i­Mav) ist ein hydrau­li­scher Abgleich für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 6 Wohn­ein­hei­ten (bis zum 15. Sep­tem­ber 2024) , sowie für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 10 Wohn­ein­hei­ten (bis zum 30. Sep­tem­ber 2023) verpflichtend.

Fol­gen­de Leis­tun­gen umfas­sen unse­re »Berech­nung zum hydrau­li­schen Abgleich« im Detail:

    • Digi­ta­ler Gebäu­de­check inklu­si­ve Erstgespräch
    • Vor-Ort-Ter­min/­Be­sich­ti­gung (phy­sisch oder digital)
    • Ein­ga­be Ist-Zustand & Ent­wick­lung Sanierungskonzept
    • Fer­tig­stel­lung des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan inklu­si­ve Umsetzungshilfe
    • Berech­nung der Heiz­last zur Aus­le­gung der Heizungsanlage
    • Berech­nun­gen zu den Ein­stel­lun­gen der Ther­mo­stat­ven­ti­le (hydrau­li­scher Abgleich)
    • Digi­ta­le Übergabe
    • Abschluss­ge­spräch inklu­si­ve Erläuterungen

Bedarfsgerechtes Angebot für die Sanierung – von ESTATIKA

Bei einer Sanie­rung mit Ein­zel­maß­nah­men (gemäß iSFP) ist das För­der­pro­gramm des BAFA bun­des­weit ein­schlä­gig. Häu­fig gibt es jedoch wei­te­re För­der­pro­gram­me auf Landes‑, Kom­mu­nen- und Städ­te­ebe­ne. Dar­über hin­aus sind gesetz­li­che Auf­la­gen – bspw. bei einem Hei­zungs­tausch oder einer Dach­sa­nie­rung – zu beachten.

Die von ESTATIKA eigens ent­wi­ckel­te Ener­gie- und För­der­be­ra­tung beginnt mit der Erstel­lung eines kos­ten­lo­sen und bedarfs­ge­rech­ten Ange­bo­tes. Unse­re Kun­den und Kun­din­nen beschrei­ben im Ange­bots­pro­zess ledig­lich ihren aktu­el­len Sanie­rungs­wunsch (bzw. ihre Situa­ti­on). Dar­auf hin wer­den auto­ma­tisch die för­der- und ord­nungs­recht­li­chen Anfor­de­run­gen der gewünsch­ten Maß­nah­men geprüft. Unser Algo­rith­mus sorgt dafür, dass unse­re Kun­den und Kun­din­nen ein voll­um­fäng­li­ches Ange­bot erhal­ten – vom Sanie­rungs­fahr­plan, über unse­ren För­der­ser­vice bis hin zu Berech­nun­gen zur Heiz­last und zum hydrau­li­schen Abgleich.

Neben den för­der- und ord­nungs­recht­li­chen Gege­ben­hei­ten spielt die wirt­schaft­li­che und tech­ni­sche Betrach­tung der Sanie­rung eine zen­tra­le Rol­le. Nur wer als Energieberater:in alle Dis­zi­pli­nen zusam­men­bringt, kann eine wirk­lich gute Ener­gie­be­ra­tung liefern.