Inge­nieur­leis­tun­gen für WEG- und Mietverwaltungen

Hydraulischer Abgleich für die Optimierung der neuen Heizung.

Wir prü­fen Ange­bo­te für den Hei­zungs­tausch und berech­nen die opti­ma­le Ein­stel­lung der Ther­mo­stat­ven­ti­le für Ihre Kunden.

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Auf Sanierungen spezialisiertes Ingenieurbüro – Partner für Immobilienverwalter

Persönliche Begleitung für Hausverwalter

M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Geschäfts­füh­rer

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Lei­ter Bauausführung

Dipl.-Vw.<br>Stefan Tiesmeyer

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer

Lei­ter Energiewirtschaft

Grün­dungs­jahr
2019
Jah­re Berufserfahrung
20+
abge­schlos­se­ne Projekte
2.250+

Leistungsumfang.
Berechnungen zum hydraulischen Abgleich. 

Für die hand­werk­li­che Umset­zung des hydrau­li­schen Abgleichs erstel­len unse­re Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten für WEG- und Miet­ver­wal­tun­gen ger­ne die rech­ne­ri­sche Grund­la­ge zur Ein­stel­lung der Ther­mo­stat­ven­ti­le (hydrau­li­schen Abgleich).

Bit­te beach­ten Sie: der hydrau­li­schen Abgleich ist eine Hand­werks­leis­tung und muss dem­entspre­chend vor Ort von einem Fach­un­ter­neh­men vor­ge­nom­men wer­den. Der hydrau­li­sche Abgleich selbst ist somit nicht Bestand­teil unse­rer Leistung.

Im Vor­feld der Berech­nung wird im ers­ten Schritt der gesam­te Ist-Zustand eines Gebäu­des von uns betrach­tet und bewer­tet. Anschlie­ßend emp­feh­len wir eine Heiz­last­be­rech­nun­gen durch­zu­füh­ren. Die Heiz­last­be­rech­nung ist die Grund­la­ge für den hydrau­li­schen Abgleich nach Ver­fah­ren B.

Was ist ein hydrau­li­scher Abgleich? 

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist ein Ver­fah­ren zur Ein­stel­lung und Opti­mie­rung von Hei­zungs­an­la­gen. Ziel des hydrau­li­schen Abgleichs ist eine gleich­mä­ßi­ge und effi­zi­en­te Wär­me­ver­tei­lung im gesam­ten Gebäu­de. Die hand­werk­li­che Umset­zung eines hydrau­li­schen Abgleichs erfor­dert eine rech­ne­ri­sche Ein­ga­be, mit Hil­fe derer die Ein­stel­lun­gen an den Ven­ti­len vor­ge­ge­ben wer­den. Bei den Berech­nun­gen wer­den Fak­to­ren wie die Grö­ße der Heiz­kör­per, die Rohr­lei­tun­gen, die Pum­pe und der Wär­me­be­darf der ein­zel­nen Räu­me berück­sich­tigt. In der Regel geht einem hydrau­li­schen Abgleich eine Heiz­last­be­rech­nung vor­aus. Durch die Ein­stel­lung an den Ther­mo­stat­ven­ti­len wird sicher­ge­stellt, dass jeder Raum genau die Heiz­leis­tung erhält, die er benö­tigt. Ins­ge­samt kön­nen der Ener­gie­ver­brauch und die Heiz­kos­ten redu­ziert wer­den, da die Hei­zung effi­zi­en­ter arbei­tet und weni­ger Ener­gie ver­schwen­det wird.

Hoch­rech­nun­gen gehen davon aus, dass mit dem hydrau­li­schen Abgleich älte­rer Hei­zun­gen min­des­tens 20 % an Ener­gie­ver­brauch und CO2-Aus­stoß gespart wer­den kön­nen.

Man unter­schei­det bei den Berech­nun­gen zum hydrau­li­schen Abgleich zwi­schen zwei Ver­fah­ren (Typ A und Typ B). Das Ver­fah­ren A ist ein ver­ein­fach­tes Ver­fah­ren, was vor allem frü­her von Hand­werks­un­ter­neh­men selbst durch­ge­führt wur­de. Die Ergeb­nis­se sind unge­nau­er, wodurch die Ener­gie­ver­brauchs­ein­spa­run­gen auch nicht so hoch aus­fal­len. Die Berech­nun­gen nach dem Ver­fah­ren B basiert auf einer ganz­heit­li­chen Gebäu­de­be­trach­tung, bei der genau­er gerech­net wird.

Wann benö­tigt man einen hydrau­li­schen Abgleich? 

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist tech­nisch not­wen­dig, wenn ein ungleich­mä­ßi­ges Heiz­ver­hal­ten fest­ge­stellt wird. Das ungleich­mä­ßi­ge Heiz­ver­hal­ten fällt auf durch kal­te Räu­me, ungleich­mä­ßig war­me Heiz­kör­per oder hohe Heiz­kos­ten.

Ein hydrau­li­scher Abgleich wird bei einem Hei­zungs­tausch (und im Neu­bau) durch­ge­führt. Die ein­ge­bau­te Hei­zungs­an­la­ge soll von Anfang an effi­zi­ent arbei­tet und eine gleich­mä­ßi­ge Wär­me­ver­tei­lung gewähr­leis­ten. Ein hydrau­li­scher Abgleich ist wei­ter­hin för­der­recht­lich, bei­spiels­wei­se bei geför­der­ten Ein­zel­maß­nah­men oder Kom­plett­sa­nie­run­gen (BAFA, KfW), mitt­ler­wei­le vor­ge­schrie­ben. Dies gilt auch für Dämm­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, weil dadurch die Heiz­last gesenkt wer­den kann und die Hei­zungs­an­la­ge neu ein­ge­stellt wer­den sollte.

Faustformel: Erst die Gebäudehülle, dann die Heizungstechnik

Bereits ein­fa­che Dämm­maß­nah­men kön­nen die Heiz­last sen­ken. Dem­entspre­chend soll­ten bereits durch­ge­führ­te, als auch geplan­te Sanie­run­gen an der Gebäu­de­hül­le bei der Berech­nung berück­sich­tigt wer­den. Auf Grund­la­ge einer ganz­heit­li­chen Gebäu­de­be­trach­tung soll­te die neue Hei­zung ein­ge­baut bzw. die alte Hei­zung opti­miert werden.

Fol­gen­de Leis­tun­gen umfas­sen unse­re Berech­nung zum hydrau­li­schen Abgleich:

  • Digi­ta­ler Gebäu­de­check inklu­si­ve Erstgespräch
  • Vor-Ort-Ter­min/-Besich­ti­gung
  • Ein­ga­be Ist-Zustand 
  • Berech­nun­gen zu den Ein­stel­lun­gen der Ther­mo­stat­ven­ti­le (hydrau­li­scher Abgleich)
  • Digi­ta­le Übergabe
  • Abschluss­ge­spräch inklu­si­ve Erläuterungen

Wir prüfen für Verwaltungen
Handwerker-Angebote.

Der Klas­si­ker: Die Hei­zung in einer WEG droht aus­zu­fal­len. Sie erhal­ten ein Ange­bot vom Hei­zungs­bau­er und müs­sen schnell ent­schei­den. Passt das Angebot?

Wir ken­nen die aktu­el­len Geset­ze, För­der­pro­gram­me und tech­ni­schen Nor­men durch jah­re­lan­ge Erfah­rung und prü­fen Ihre Hand­wer­ker-Ange­bo­te unter Berück­sich­ti­gung der fol­gen­den Fragestellungen:

  • Hand­wer­kerleis­tung för­der­fä­hig (BAFA, KfW, Kommunal)?
  • Aktu­el­le Geset­ze tech­nisch ein­ge­hal­ten (GEG, LBO, SolarV)?
  • Schim­mel­ge­fahr bei Ein­bau neu­er Fenster?
  • Hei­zung aus­rei­chend dimensioniert?

Im Anschluss beglei­ten wir Sie mit Berech­nun­gen zur Heiz­last und zum hydrau­li­schen Abgleich sowie wei­te­ren Leis­tun­gen sicher durch die Sanierung.

Handwerker-Angebotscheck

WEG- oder Mietverwaltung? 

Las­sen Sie Hand­wer­ker-Ange­bo­te von Exper­ten prüfen. 

Wir prü­fen bei Sanie­rungs­maß­nah­men Ange­bo­te auf Voll­stän­dig­keit, För­der­fä­hig­keit und Wirtschaftlichkeit. 

Leistungen zur energetischen Begleitung von Immobilienverwaltungen

plus Bauteilnachweis, Lüftungkonzept, Luftdichtigkeitskonzept, Wärmebrückenkonzept, Feuchteschutznachweis uvm. 

Auswahl an Qualifikationen 

»Wir freu­en uns sehr, dass die ESTATIKA GmbH unse­ren IHK-Arbeits­kreis Wohn- und Gewer­be­bau fach­lich unterstützt.«

– Dr. Fritz Jae­ckel, Haupt­ge­schäfts­füh­rer IHK Nord Westfalen