Förderung für den Sanierungsfahrplan vom BAFA steigt ab 2020 massiv!
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine Vor-Ort-Beratung zur Energieeffizienz von Wohngebäuden. Bislang galt die Richtlinie 2017 als Maßstab, um die Förderhöhe und ähnliche Aspekte zu fixieren. Am 28. Januar 2020 ist jedoch eine neue Richtlinie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht worden. Diese Neufassung der Richtlinie verändert einiges – insbesondere für Hauseigentümer. Was neu bei der Förderung für den Sanierungsfahrplan ist, erklären die folgenden Abschnitte in zusammengefasster Form.
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Energieberatung stärker gefördert – mit der neuen Richtlinie 2020
Was ist neu bei der Energieberatung für den individuellen Sanierungsfahrplan? Die Änderungen betreffen vor allem die Höhe der Förderung, aber auch die Anzahl an Gebäuden, die für eine Energieberatung infrage kommen. Zusätzlich ändern sich die Anforderungen an die Energieberater sowie einige Aspekte, die zum Förderungsausschluss führen.
Generell sollten die effektiven Beratungskosten für ein Einfamilienhaus die -€-Marke nicht übermässig überschreiten.
Bisher galt die Richtlinie 2017 für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans und dessen Förderung durch das BAFA. Dementsprechend richtete sich die Förderung an Eigentümer von Altbau-Wohngebäuden. Ziel war es bei der Energieberatung, einen Bericht zu erstellen, der effektiv Energieeinsparpotenziale aufzeigt.
Das ist mit der neuen Richtlinie im Wesentlichen gleich geblieben. Allerdings erhöht sich neben des Zuschusses auch die Chance auf eine Förderung. Denn mit der neuen Richtlinie ist eine Beratung für Wohngebäude möglich, die vor mindestens 10 Jahren einen Bauantrag oder eine Bauanzeige aufwiesen.
Höhe der Förderung des Sanierungsfahrplans – mehr Zuschuss für Hauseigentümer?
Die Kernänderung der »Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude« betrifft hauptsächlich die Förderhöhe und den Umfang des Zuschusses. Bisher beinhaltete die Förderung eine maximale Zuwendung von 60 % des förderfähigen Honorars für die Vor-Ort-Beratung.
Konkret bedeutete dies, dass Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnparteien) höchstens 1.100 € für den individuellen Sanierungsfahrplan erhielten. Bei einem Wohnhaus für eine oder zwei Familien betrug die Förderung höchstens 800 €. Bei einer Erklärung vor der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lag die maximale Förderhöhe bei 500 € und war eine einmalige Förderung.
Die einmalige Förderung von Energieberatungen im Rahmen einer WEG bleibt auch in der Richtlinie 2020 weiterhin bestehen. Für Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienhäuser erhöht sich allerdings die Höhe des Zuschusses. Die Neufassung der Richtlinie ermöglicht eine Förderhöhe von bis zu 80 %. Das bedeutet, es sind für Wohnhäuser mit mehr als drei Wohnparteien bis zu 1.700 als Zuschuss möglich. Für Zweifamilienhäuser oder Einfamilienhäuser sind höchstens 1.300 € als Förderung möglich.
Anforderungen und Ausschluss – Energieberatung ab 2020
Für Energieberater ändert sich etwas bzgl. der Anforderungen. Bisher waren diese Anforderungen in der Richtlinie 2017 festgehalten. Mit der neuen Richtlinie 2020 wird ein neues Merkblatt herausgebracht, das sich explizit den Anforderungen für Energieberater widmet. Damit ist dieser Bereich aus der Richtlinie ausgelagert. Neben der Auslagerung der Anforderungen erhöht sich zudem die Anzahl an zugelassenen Energieberater. Denn es werden ebenfalls jene Berater für die Vor-Ort-Beratung bei Wohngebäuden zugelassen, die das Pilotprojekt »Energieberaterprüfung« mit Erfolg abgeschlossen haben.
Durch die veränderte Richtlinie sind nicht nur Energieberater involviert, sondern auch Unternehmen. Insbesondere der Ausschluss von der Förderung ist für Unternehmen in der neuen Richtlinie 2020 von Interesse. Demnach sind von einer Förderung des Sanierungsfahrplans Unternehmen ausgeschlossen, die in den letzten 3 Steuerjahren De-minimis-Beihilfen von wenigstens 200.000 € erhielten. Außerdem ist eine Förderung der Beratung für Unternehmen unmöglich, die ohnehin im Rahmen der Verordnung von De-minimis-Beihilfen (Art. 1) keinen Förderungsanspruch haben. Unternehmen des Straßentransportsektors dürfen nicht mehr als 100.000 € an Beihilfen erhalten haben, um noch förderungswürdig zu sein.
Zusätzlich wurde der Bereich der Antragstellung in der neuen Richtlinie 2020 dahingehend verändert, dass Unternehmen mit einer De-minimis-Beihilfe mehr zu beachten haben. Solche Unternehmen müssen beispielsweise die Bescheinigung über die Beihilfen zehn Jahre aufbewahren. Gleichzeitig ist bereits bei der Antragstellung eine Mitteilung über die De-minimis-Beihilfen zu machen. Insgesamt ist der Höchstbetrag an Zuwendungen während der Beantragung ein wesentlicher Faktor. Für Privatpersonen ändert sich bei der Antragstellung in der neuen Richtlinie zur Förderung nichts.
Förderung für Sanierungsfahrplan – Änderungen kompakt zusammengefasst
Die Änderungen in der Richtlinie zur Förderung von Energieberatungen für Wohnhäuser lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Richtlinie 2020 ersetzt die bisherige Richtlinie 2017 zur Förderung des Sanierungsfahrplans
- bessere Chancen auf Förderung (Wohngebäude, deren Bauanträge/Bauanzeige über 10 Jahre zurückliegt, werden berücksichtigt)
- neue Förderhöhe von max. 80 % der förderfähigen Ausgaben (d. h. max. 1.300 € für EFH/ZFH; max. 1.700 € für MFH
- mehr Energieberater werden als qualifiziert zugelassen
- Unternehmen fallen in das Ausschlusskriterium (De-Minimis-Beihilfen von max. 200.000 € erlaubt; im Straßentransportsektor max. 100.000 €)
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Mit diesen Änderungen profitieren Hauseigentümer deutlich von einer verbesserten Förderung für den Sanierungsfahrplan. Bei Unternehmen spielen Zuwendungen in den letzten 3 Steuerjahren im Sinne von De-Minimis-Beihilfen eine Rolle, um überhaupt einen Anspruch auf die Förderung der Energieberatung zu erhalten. Insgesamt bietet die neue Richtlinie neue Chancen für die Energieberatung.
Verfasst am 17. Februar 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Kundenmeinungen
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Unser Sanierungsfahrplan wurde von einer sehr freundlichen, kompetenten und auch mitdenkenden Mitarbeiterin erstellt. Es blieben keine Fragen offen. Wir möchten uns für die Beratung und Erläuterungen herzlich bedanken und kommen bei weiterer Gelegenheit gerne wieder auf euch zu.
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Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
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