Einzelmaßnahmen fördern lassen: Sanierung mit iSFP
Der Austausch einer Heizung steht an oder es sollen neue Fenster her? Solche Maßnahmen lassen sich häufig nach BEG fördern. Wichtig dafür ist, die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft dabei, Potentiale zu erkennen. Darüber hinaus erhalten Sie damit zusätzliche 5 % Förderzuschuss auf förderfähige Umbauten.
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Das ist das BEG EM
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, kurz BEG, unterteilt sich in drei Bereiche. Einer davon ist die Förderung für Einzelmaßnahmen. Entsprechende Leistungen und Vorgaben sind in der Richtlinie BEG EM zusammengefasst.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Im Gegensatz zur BEG für Wohngebäude (sanierte oder neu errichtete Effizienzhäuser) fokussiert sich die BEG EM auf einzelne Sanierungsmaßnahmen. Auf diese Weise erhalten auch Bauherren und Bauherrinnen Zugang zu Fördergeldern, die ein bestehendes Haus sanieren. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss ist, dass sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert. Welche Maßnahmen sind förderfähig? Der Katalog umfasst vier große Bereiche:
- Gebäudehülle (Fördersatz 20 %)
- Anlagentechnik (Fördersatz 20 %)
- Heizungstechnik (Fördersatz bis zu 45 % bei Austausch einer Ölheizung)
- Heizungsoptimierung (Fördersatz 20 %)
Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen
Von der Gebäudehülle bis zur Heizungsanlage gibt es verschiedene Bereiche im Haus, die sich für mehr Effizienz umbauen lassen. Die folgenden Beispiele geben einen Überblick über die Vielfalt der Möglichkeiten.
Dämmung der Gebäudehülle
Ein Großteil der Wärme entweicht über die Wände und das Dach aus dem Haus. Eine entsprechende Dämmung trägt daher entscheidend dazu bei, den Energieabfluss zu reduzieren. Eine der gängigsten Maßnahmen ist die nachträgliche Dämmung der Fassade. Aber auch der Austausch von Fenstern und Türen ist förderfähig, wenn sich die Energieeffizienz dadurch verbessert.
Einbau einer Lüftungsanlage
Unkontrolliertes Lüften ist ebenfalls ein Faktor für den Verlust von Wärmeenergie aus dem Haus in die Umgebung. Der Einbau einer Lüftungsanlage reduziert diesen Verlust. Wärmetauscher sind zum Beispiel in der Lage, Frischluft mit der Wärme der Abluft aufzuheizen. Die Förderung umfasst in diesem Bereich auch die nötige Steuer- und Regelungstechnik.
Austausch der Heizung
Der Austausch der Heizungsanlage ist besonders elementar für die Verbesserung der Energieeffizienz und entsprechend vielfältig sind die möglichen Förderungen. Hier hängt die Höhe des Zuschusses von der Art der alten und neuen Heiztechnik ab:
- Einbau einer Gas-Brennwertanlage: 20 %
- Solarthermie: 30 %
- Wärmepumpe: 35 %
- Anschluss an ein Wärmenetz: 30–35 %
Besonders hoch gefördert wird der Austausch einer Ölheizung. Hier erreicht der Fördersatz bis zu 45 %, wenn zum Beispiel eine Wärmepumpe die Ölheizung ersetzt.
Individueller Sanierungsfahrplan als Grundlage für die Sanierung
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind möglich? Diese Frage ist elementar. Am einfachsten lässt sich das individuelle Potential mit einer Analyse durch einen Spezialisten oder eine Spezialistin ermitteln. Die oder der erstellt einen (mit bis 80 % geförderten) individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Darin werden Maßnahmen zusammengefasst, die zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Wird eine entsprechende Maßnahme umgesetzt, die nach BEG EM förderfähig ist, gibt es einen zusätzlichen iSFP-Bonus in Höhe von 5 %.
Der Weg zur Förderung nach BEG EM
Wer eine Einzelmaßnahme nach BEG EM fördern lassen möchte, muss den korrekten Weg der Antragstellung beachten. So muss zuerst ein/eine Energieeffizienz-Experte/-Expertin (EEE) beauftragt werden, um eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu erhalten. In diesem Zusammenhang können Sie auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans beauftragen.
Gut zu wissen
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Im nächsten Schritt erfolgt die Antragstellung online unter www.bafa.de/beg. Das Formular finden Sie dort unter dem Menüpunkt »Informationen für Antragstellende«. Erst nach der Antragstellung darf mit der Maßnahme begonnen werden. Allgemein ist es ratsam, den positiven Bescheid abzuwarten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist die Auszahlung der Fördersumme möglich. Dafür reichen Sie den Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal ein.
Verfasst am 9. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.
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