Einzelmaßnahmen besser mit iSFP

Einzelmaßnahmen fördern lassen: Sanierung mit iSFP

Der Aus­tausch einer Hei­zung steht an oder es sol­len neue Fens­ter her? Sol­che Maß­nah­men las­sen sich häu­fig nach BEG för­dern. Wich­tig dafür ist, die ent­spre­chen­den Vor­ga­ben zu erfül­len. Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) hilft dabei, Poten­tia­le zu erken­nen. Dar­über hin­aus erhal­ten Sie damit zusätz­li­che 5 % För­der­zu­schuss auf för­der­fä­hi­ge Umbauten.

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Das ist das BEG EM

Die Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de, kurz BEG, unter­teilt sich in drei Berei­che. Einer davon ist die För­de­rung für Ein­zel­maß­nah­men. Ent­spre­chen­de Leis­tun­gen und Vor­ga­ben sind in der Richt­li­nie BEG EM zusammengefasst.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Im Gegen­satz zur BEG für Wohn­ge­bäu­de (sanier­te oder neu errich­te­te Effi­zi­enz­häu­ser) fokus­siert sich die BEG EM auf ein­zel­ne Sanie­rungs­maß­nah­men. Auf die­se Wei­se erhal­ten auch Bau­her­ren und Bau­her­rin­nen Zugang zu För­der­gel­dern, die ein bestehen­des Haus sanie­ren. Grund­vor­aus­set­zung für einen Zuschuss ist, dass sich die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sert. Wel­che Maß­nah­men sind för­der­fä­hig? Der Kata­log umfasst vier gro­ße Bereiche:

  • Gebäu­de­hül­le (För­der­satz 20 %)
  • Anlagen­tech­nik (För­der­satz 20 %)
  • Hei­zungs­tech­nik (För­der­satz bis zu 45 % bei Aus­tausch einer Ölheizung)
  • Hei­zungs­op­ti­mie­rung (För­der­satz 20 %)

Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen

Von der Gebäu­de­hül­le bis zur Hei­zungs­an­la­ge gibt es ver­schie­de­ne Berei­che im Haus, die sich für mehr Effi­zi­enz umbau­en las­sen. Die fol­gen­den Bei­spie­le geben einen Über­blick über die Viel­falt der Möglichkeiten.

Dämmung der Gebäudehülle

Ein Groß­teil der Wär­me ent­weicht über die Wän­de und das Dach aus dem Haus. Eine ent­spre­chen­de Däm­mung trägt daher ent­schei­dend dazu bei, den Ener­gie­ab­fluss zu redu­zie­ren. Eine der gän­gigs­ten Maß­nah­men ist die nach­träg­li­che Däm­mung der Fas­sa­de. Aber auch der Aus­tausch von Fens­tern und Türen ist för­der­fä­hig, wenn sich die Ener­gie­ef­fi­zi­enz dadurch verbessert.

Einbau einer Lüftungsanlage

Unkon­trol­lier­tes Lüf­ten ist eben­falls ein Fak­tor für den Ver­lust von Wär­me­en­er­gie aus dem Haus in die Umge­bung. Der Ein­bau einer Lüf­tungs­an­la­ge redu­ziert die­sen Ver­lust. Wär­me­tau­scher sind zum Bei­spiel in der Lage, Frisch­luft mit der Wär­me der Abluft auf­zu­hei­zen. Die För­de­rung umfasst in die­sem Bereich auch die nöti­ge Steu­er- und Rege­lungs­tech­nik.

Austausch der Heizung

Der Aus­tausch der Hei­zungs­an­la­ge ist beson­ders ele­men­tar für die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und ent­spre­chend viel­fäl­tig sind die mög­li­chen För­de­run­gen. Hier hängt die Höhe des Zuschus­ses von der Art der alten und neu­en Heiz­tech­nik ab:

  • Ein­bau einer Gas-Brenn­wert­an­la­ge: 20 %
  • Solar­ther­mie: 30 %
  • Wär­me­pum­pe: 35 %
  • Anschluss an ein Wär­me­netz: 30–35 %

Beson­ders hoch geför­dert wird der Aus­tausch einer Ölhei­zung. Hier erreicht der För­der­satz bis zu 45 %, wenn zum Bei­spiel eine Wär­me­pum­pe die Ölhei­zung ersetzt.

Individueller Sanierungsfahrplan als Grundlage für die Sanierung

Wel­che Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz sind mög­lich? Die­se Fra­ge ist ele­men­tar. Am ein­fachs­ten lässt sich das indi­vi­du­el­le Poten­ti­al mit einer Ana­ly­se durch einen Spe­zia­lis­ten oder eine Spe­zia­lis­tin ermit­teln. Die oder der erstellt einen (mit bis 80 % geför­der­ten) indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP). Dar­in wer­den Maß­nah­men zusam­men­ge­fasst, die zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des bei­tra­gen. Wird eine ent­spre­chen­de Maß­nah­me umge­setzt, die nach BEG EM för­der­fä­hig ist, gibt es einen zusätz­li­chen iSFP-Bonus in Höhe von 5 %.

Der Weg zur Förderung nach BEG EM

Wer eine Ein­zel­maß­nah­me nach BEG EM för­dern las­sen möch­te, muss den kor­rek­ten Weg der Antrag­stel­lung beach­ten. So muss zuerst ein/​eine Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­te/-Exper­tin (EEE) beauf­tragt wer­den, um eine tech­ni­sche Pro­jekt­be­schrei­bung (TPB) zu erhal­ten. In die­sem Zusam­men­hang kön­nen Sie auch die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans beauftragen.

Gut zu wissen

Die Fach­pla­nung durch einen/​eine Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten oder ‑Exper­tin wird mit bis zu 50 % bezuschusst.

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Im nächs­ten Schritt erfolgt die Antrag­stel­lung online unter www.bafa.de/beg. Das For­mu­lar fin­den Sie dort unter dem Menü­punkt »Infor­ma­tio­nen für Antrag­stel­len­de«. Erst nach der Antrag­stel­lung darf mit der Maß­nah­me begon­nen wer­den. All­ge­mein ist es rat­sam, den posi­ti­ven Bescheid abzu­war­ten. Nach Abschluss der Bau­maß­nah­men ist die Aus­zah­lung der För­der­sum­me mög­lich. Dafür rei­chen Sie den Ver­wen­dungs­nach­weis über das BAFA-Por­tal ein.

  • Verfasst am 9. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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