Geldscheine unter Richterhammer

EWärmeG in Baden-Württemberg kurz erläutert – SFP als günstige (Teil)Lösung

In Baden-Würt­em­berg gibt es für Eigen­tü­mer von bestehen­den Gebäu­den – mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) – eine Ver­pflich­tung zum Ein­satz von 15 % Erneu­er­ba­ren Ener­gien oder ent­spre­chen­der Ersatz­maß­nah­men. Die­se Vor­schrift greift jedoch erst bei einem Tausch der Hei­zungs­an­la­ge. Betrof­fen sind alle Wohn­ge­bäu­de, als auch Nicht-Wohn­ge­bäu­de wie Schu­len, KiTas, Hotels, Pra­xen, Restau­rants, Büro- und Ver­wal­tungs­ge­bäu­de etc. mit mehr als 50 m² Nutzfläche.

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Die Mög­lich­kei­ten zum Ein­satz von Erneu­er­ba­re Ener­gien gemäß EWär­meG sind:

  • Ein­satz von 10 % Bio­gas in einer neu­en Gas-Brennwertheizung
  • Ein­satz von 10 % Bio­öl in einer neu­en Öl-Brennwertheizung
  • Instal­la­ti­on einer Wärmepumpe
  • Instal­la­ti­on einer Solarthermie-Unterstützung
  • Instal­la­ti­on einer Pel­let- oder Holzheizung
  • Ein­zel­feue­rungs­an­la­gen (bspw. bestimm­te Öfen)

Als Ersatz sind fol­gen­de Maß­nah­men anerkannt: 

  • Beson­ders gute Wär­me­däm­mung (Kel­ler, Außen­wand, Dach oder als ganz­heit­lich Ansatz)
  • Instal­la­ti­on einer Hei­zungs­an­la­ge mit Kraft-Wärme-Kopplung
  • Instal­la­ti­on einer Photovoltaik-Anlage
  • Anschluss an ein Fern-/Nah­wär­me­netz

Wei­te­re Opti­on zu teil­wei­sen Erfüllung:

  • Sanie­rungs­fahr­plan (Ener­ge­ti­sche Bera­tung zum Gebäude)

Es müs­sen im EWär­meG in Sum­me 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien ein­ge­setzt oder 15 % Ener­gie ein­ge­spart wer­den. Es ist auch eine Kom­bi­na­ti­on von den auf­ge­führ­ten Maß­nah­men mög­lich – beim Ein­satz von Bio­gas oder Bio­öl sogar zwin­gend erfor­der­lich, da bei­de Erfül­lungs­op­tio­nen auf 10 % limi­tiert sind. Glei­ches gilt auch für die Kellerdeckendämmung.

Erfüllungsoptionen

Dem Eigen­tü­mer ste­hen ver­schie­de­nen Erfül­lungs­op­tio­nen mit bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zur Aus­wahl. Die genau­en Anfor­de­run­gen sind dem Gesetz zu ent­neh­men. Auch der jewei­li­ge Instal­la­teur soll­te mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen kön­nen, zumal er die poten­ti­el­le EWär­meG-Kon­for­mi­tät sei­ner instal­lier­ten Anla­ge auch pro­ak­tiv bestä­ti­gen sollte.

Der Sanierungsfahrplan als günstige (Teil)Lösung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Der Sanie­rungs­fahr­plan bie­tet sich als Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­keit beson­ders an. Die­se stark geför­der­te Ener­gie­be­ra­tung bringt 5 % Aner­ken­nung im EWär­meG, ohne dass im Anschluss eine Sanie­rung erfol­gen muss. Allei­ne schon das Aus­ein­an­der­set­zen mit den Mög­lich­kei­ten zur Ener­gie­ein­spa­rung wird vom Gesetz­ge­ber belohnt.

Die Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan im Rah­men des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­zes lie­gen für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bei ca. €.

Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden

Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein haben nach dem Vor­bild des EWär­meG aus Baden-Würt­tem­berg nachgezogen! 

Erklärvideo des Umweltministeriums Baden-Württemberg zum EWärmeG

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Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um BaWü

Lesefassung des Erklärvideos

Ein Vier­tel aller Treib­haus­ga­se in Baden-Würt­tem­berg pus­ten wir durch unse­re Hei­zun­gen in die Luft. Ganz schön viel und ganz schön kli­ma­schäd­lich. Des­halb ist es umso wich­ti­ger, dass wir die alten zen­tra­len Öl- und Gas­hei­zun­gen nach und nach durch moder­ne Tech­nik erset­zen oder ergänzen.

Am bes­ten durch Hei­zun­gen die ganz ohne Öl und Gas aus kom­men wie Pel­let­hei­zun­gen. Aber auch eine Kom­bi­na­ti­on fos­si­ler Ener­gie­trä­ger z. B. mit Solar­ther­mie oder Wär­me­pum­pen wür­de dem Kli­ma schon sehr helfen.

Ein Sys­tem­wech­sel ist nicht bil­lig. Das stimmt. Und nicht jeder hat das Geld für einen Umstieg weg von den fos­si­len Brenn­stof­fen. Trotz­dem kön­nen alle etwas tun. Die mit den klei­ne­ren, genau­so wie die mit den gro­ßen Geld­beu­tel. Damit auch wirk­lich alle dabei sind haben wir aus dem Kli­ma­schutz beim Hei­zungs­aus­tausch mei­ne Pflicht gemacht. Seit 2008 gibt es da zu in Baden-Würt­tem­berg das soge­nann­te Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz. Das EWär­meG ver­pflich­tet Eigen­tü­mer von älte­ren Gebäu­den beim Aus­tausch Ihrer Hei­zung einen bestimm­ten Anteil Erneu­er­ba­rer Ener­gie zu nutzen.

Das EWär­meG haben wir jetzt moder­ni­siert. Jetzt for­dert es nicht nur 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gie, es bie­tet auch sehr vie­le Mög­lich­kei­ten wie die 15 % erreicht wer­den kön­nen. In Wohn­ge­bäu­den, genau­so wie in Büros, Hotels und Restau­rants. Oder auch in Kran­ken­häu­sern und Schulen.

Wem der Umstieg auf Holz­pel­lets, Solar­ther­mie oder eine Wär­me­pum­pe zu teu­er ist, der kann z. B. sei­nen neu­en Heiz­kes­sel antei­lig mit Bio­öl oder Bio­gas betrei­ben und die Kel­ler­de­cke däm­men. Die Däm­mung von Dach oder Fas­sa­de ist eben­falls eine Opti­on. Und auch die Pho­to­vol­ta­ik Anla­ge zur Strom­erzeu­gung ist im neu­en EWär­meG anre­chen­bar. Genau­so wie Kraft-Wär­me-Kopp­lung oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Ganz beson­ders und wirk­lich güns­tig ist der Sanie­rungs­fahr­plan. Sie holen sich einen Ener­gie­be­ra­ter ins Haus. Der checkt Ihre Immo­bi­lie durch und sagt Ihnen was man ver­bes­sern kann. Das ist der Fahr­plan zur Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Abar­bei­ten kön­nen Sie ihn spä­ter, frei­wil­lig und Stück für Stück. Ohne Zeit­druck. Wich­tig ist uns, dass Sie sich mit Erneu­er­ba­ren Ener­gien und Ener­gie­ef­fi­zi­enz beschäf­ti­gen und dass Sie tun was Sie kön­nen. Für unser Klima.

Wel­che Mög­lich­kei­ten Sie da genau haben, steht im EWärmeG.

Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg

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  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 23. Juli 2019 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

    Unsere Ansprechpartner:

    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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