Geldscheine unter Richterhammer

EWärmeG in Baden-Württemberg kurz erläutert – SFP als günstige (Teil)Lösung

In Baden-Würt­em­berg gibt es für Eigen­tü­mer von bestehen­den Gebäu­den – mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) – eine Ver­pflich­tung zum Ein­satz von 15 % Erneu­er­ba­ren Ener­gien oder ent­spre­chen­der Ersatz­maß­nah­men. Die­se Vor­schrift greift jedoch erst bei einem Tausch der Hei­zungs­an­la­ge. Betrof­fen sind alle Wohn­ge­bäu­de, als auch Nicht-Wohn­ge­bäu­de wie Schu­len, KiTas, Hotels, Pra­xen, Restau­rants, Büro- und Ver­wal­tungs­ge­bäu­de etc. mit mehr als 50 m² Nutzfläche.

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Die Mög­lich­kei­ten zum Ein­satz von Erneu­er­ba­re Ener­gien gemäß EWär­meG sind:

  • Ein­satz von 10 % Bio­gas in einer neu­en Gas-Brennwertheizung
  • Ein­satz von 10 % Bio­öl in einer neu­en Öl-Brennwertheizung
  • Instal­la­ti­on einer Wärmepumpe
  • Instal­la­ti­on einer Solarthermie-Unterstützung
  • Instal­la­ti­on einer Pel­let- oder Holzheizung
  • Ein­zel­feue­rungs­an­la­gen (bspw. bestimm­te Öfen)

Als Ersatz sind fol­gen­de Maß­nah­men anerkannt: 

  • Beson­ders gute Wär­me­däm­mung (Kel­ler, Außen­wand, Dach oder als ganz­heit­lich Ansatz)
  • Instal­la­ti­on einer Hei­zungs­an­la­ge mit Kraft-Wärme-Kopplung
  • Instal­la­ti­on einer Photovoltaik-Anlage
  • Anschluss an ein Fern-/Nah­wär­me­netz

Wei­te­re Opti­on zu teil­wei­sen Erfüllung:

  • Sanie­rungs­fahr­plan (Ener­ge­ti­sche Bera­tung zum Gebäude)

Es müs­sen im EWär­meG in Sum­me 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien ein­ge­setzt oder 15 % Ener­gie ein­ge­spart wer­den. Es ist auch eine Kom­bi­na­ti­on von den auf­ge­führ­ten Maß­nah­men mög­lich – beim Ein­satz von Bio­gas oder Bio­öl sogar zwin­gend erfor­der­lich, da bei­de Erfül­lungs­op­tio­nen auf 10 % limi­tiert sind. Glei­ches gilt auch für die Kellerdeckendämmung.

Erfüllungsoptionen

Dem Eigen­tü­mer ste­hen ver­schie­de­nen Erfül­lungs­op­tio­nen mit bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zur Aus­wahl. Die genau­en Anfor­de­run­gen sind dem Gesetz zu ent­neh­men. Auch der jewei­li­ge Instal­la­teur soll­te mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen kön­nen, zumal er die poten­ti­el­le EWär­meG-Kon­for­mi­tät sei­ner instal­lier­ten Anla­ge auch pro­ak­tiv bestä­ti­gen sollte.

Der Sanierungsfahrplan als günstige (Teil)Lösung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Der Sanie­rungs­fahr­plan bie­tet sich als Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­keit beson­ders an. Die­se stark geför­der­te Ener­gie­be­ra­tung bringt 5 % Aner­ken­nung im EWär­meG, ohne dass im Anschluss eine Sanie­rung erfol­gen muss. Allei­ne schon das Aus­ein­an­der­set­zen mit den Mög­lich­kei­ten zur Ener­gie­ein­spa­rung wird vom Gesetz­ge­ber belohnt.

Die Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan im Rah­men des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­zes lie­gen für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bei ca. €.

Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden

Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein haben nach dem Vor­bild des EWär­meG aus Baden-Würt­tem­berg nachgezogen! 

Erklärvideo des Umweltministeriums Baden-Württemberg zum EWärmeG

Lesefassung des Erklärvideos

Ein Vier­tel aller Treib­haus­ga­se in Baden-Würt­tem­berg pus­ten wir durch unse­re Hei­zun­gen in die Luft. Ganz schön viel und ganz schön kli­ma­schäd­lich. Des­halb ist es umso wich­ti­ger, dass wir die alten zen­tra­len Öl- und Gas­hei­zun­gen nach und nach durch moder­ne Tech­nik erset­zen oder ergänzen.

Am bes­ten durch Hei­zun­gen die ganz ohne Öl und Gas aus kom­men wie Pel­let­hei­zun­gen. Aber auch eine Kom­bi­na­ti­on fos­si­ler Ener­gie­trä­ger z. B. mit Solar­ther­mie oder Wär­me­pum­pen wür­de dem Kli­ma schon sehr helfen.

Ein Sys­tem­wech­sel ist nicht bil­lig. Das stimmt. Und nicht jeder hat das Geld für einen Umstieg weg von den fos­si­len Brenn­stof­fen. Trotz­dem kön­nen alle etwas tun. Die mit den klei­ne­ren, genau­so wie die mit den gro­ßen Geld­beu­tel. Damit auch wirk­lich alle dabei sind haben wir aus dem Kli­ma­schutz beim Hei­zungs­aus­tausch mei­ne Pflicht gemacht. Seit 2008 gibt es da zu in Baden-Würt­tem­berg das soge­nann­te Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz. Das EWär­meG ver­pflich­tet Eigen­tü­mer von älte­ren Gebäu­den beim Aus­tausch Ihrer Hei­zung einen bestimm­ten Anteil Erneu­er­ba­rer Ener­gie zu nutzen.

Das EWär­meG haben wir jetzt moder­ni­siert. Jetzt for­dert es nicht nur 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gie, es bie­tet auch sehr vie­le Mög­lich­kei­ten wie die 15 % erreicht wer­den kön­nen. In Wohn­ge­bäu­den, genau­so wie in Büros, Hotels und Restau­rants. Oder auch in Kran­ken­häu­sern und Schulen.

Wem der Umstieg auf Holz­pel­lets, Solar­ther­mie oder eine Wär­me­pum­pe zu teu­er ist, der kann z. B. sei­nen neu­en Heiz­kes­sel antei­lig mit Bio­öl oder Bio­gas betrei­ben und die Kel­ler­de­cke däm­men. Die Däm­mung von Dach oder Fas­sa­de ist eben­falls eine Opti­on. Und auch die Pho­to­vol­ta­ik Anla­ge zur Strom­erzeu­gung ist im neu­en EWär­meG anre­chen­bar. Genau­so wie Kraft-Wär­me-Kopp­lung oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Ganz beson­ders und wirk­lich güns­tig ist der Sanie­rungs­fahr­plan. Sie holen sich einen Ener­gie­be­ra­ter ins Haus. Der checkt Ihre Immo­bi­lie durch und sagt Ihnen was man ver­bes­sern kann. Das ist der Fahr­plan zur Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Abar­bei­ten kön­nen Sie ihn spä­ter, frei­wil­lig und Stück für Stück. Ohne Zeit­druck. Wich­tig ist uns, dass Sie sich mit Erneu­er­ba­ren Ener­gien und Ener­gie­ef­fi­zi­enz beschäf­ti­gen und dass Sie tun was Sie kön­nen. Für unser Klima.

Wel­che Mög­lich­kei­ten Sie da genau haben, steht im EWärmeG.

Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg

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  • Verfasst am 23. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

    Kundenmeinungen

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

    SF aus Rheine

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

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    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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