EWärmeG in Baden-Württemberg kurz erläutert – SFP als günstige (Teil)Lösung
In Baden-Würtemberg gibt es für Eigentümer von bestehenden Gebäuden – mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) – eine Verpflichtung zum Einsatz von 15 % Erneuerbaren Energien oder entsprechender Ersatzmaßnahmen. Diese Vorschrift greift jedoch erst bei einem Tausch der Heizungsanlage. Betroffen sind alle Wohngebäude, als auch Nicht-Wohngebäude wie Schulen, KiTas, Hotels, Praxen, Restaurants, Büro- und Verwaltungsgebäude etc. mit mehr als 50 m² Nutzfläche.
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Die Möglichkeiten zum Einsatz von Erneuerbare Energien gemäß EWärmeG sind:
- Einsatz von 10 % Biogas in einer neuen Gas-Brennwertheizung
- Einsatz von 10 % Bioöl in einer neuen Öl-Brennwertheizung
- Installation einer Wärmepumpe
- Installation einer Solarthermie-Unterstützung
- Installation einer Pellet- oder Holzheizung
- Einzelfeuerungsanlagen (bspw. bestimmte Öfen)
Als Ersatz sind folgende Maßnahmen anerkannt:
- Besonders gute Wärmedämmung (Keller, Außenwand, Dach oder als ganzheitlich Ansatz)
- Installation einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung
- Installation einer Photovoltaik-Anlage
- Anschluss an ein Fern-/Nahwärmenetz
Weitere Option zu teilweisen Erfüllung:
- Sanierungsfahrplan (Energetische Beratung zum Gebäude)
Es müssen im EWärmeG in Summe 15 % Erneuerbare Energien eingesetzt oder 15 % Energie eingespart werden. Es ist auch eine Kombination von den aufgeführten Maßnahmen möglich – beim Einsatz von Biogas oder Bioöl sogar zwingend erforderlich, da beide Erfüllungsoptionen auf 10 % limitiert sind. Gleiches gilt auch für die Kellerdeckendämmung.
Erfüllungsoptionen
Der Sanierungsfahrplan als günstige (Teil)Lösung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Der Sanierungsfahrplan bietet sich als Kombinationsmöglichkeit besonders an. Diese stark geförderte Energieberatung bringt 5 % Anerkennung im EWärmeG, ohne dass im Anschluss eine Sanierung erfolgen muss. Alleine schon das Auseinandersetzen mit den Möglichkeiten zur Energieeinsparung wird vom Gesetzgeber belohnt.
Die Kosten für den Sanierungsfahrplan im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes liegen für ein Einfamilienhaus bei ca. €.
Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden
Erklärvideo des Umweltministeriums Baden-Württemberg zum EWärmeG
Quelle: Umweltministerium BaWü
Lesefassung des Erklärvideos
Ein Viertel aller Treibhausgase in Baden-Württemberg pusten wir durch unsere Heizungen in die Luft. Ganz schön viel und ganz schön klimaschädlich. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die alten zentralen Öl- und Gasheizungen nach und nach durch moderne Technik ersetzen oder ergänzen.
Am besten durch Heizungen die ganz ohne Öl und Gas aus kommen wie Pelletheizungen. Aber auch eine Kombination fossiler Energieträger z. B. mit Solarthermie oder Wärmepumpen würde dem Klima schon sehr helfen.
Ein Systemwechsel ist nicht billig. Das stimmt. Und nicht jeder hat das Geld für einen Umstieg weg von den fossilen Brennstoffen. Trotzdem können alle etwas tun. Die mit den kleineren, genauso wie die mit den großen Geldbeutel. Damit auch wirklich alle dabei sind haben wir aus dem Klimaschutz beim Heizungsaustausch meine Pflicht gemacht. Seit 2008 gibt es da zu in Baden-Württemberg das sogenannte Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Das EWärmeG verpflichtet Eigentümer von älteren Gebäuden beim Austausch Ihrer Heizung einen bestimmten Anteil Erneuerbarer Energie zu nutzen.
Das EWärmeG haben wir jetzt modernisiert. Jetzt fordert es nicht nur 15 % Erneuerbare Energie, es bietet auch sehr viele Möglichkeiten wie die 15 % erreicht werden können. In Wohngebäuden, genauso wie in Büros, Hotels und Restaurants. Oder auch in Krankenhäusern und Schulen.
Wem der Umstieg auf Holzpellets, Solarthermie oder eine Wärmepumpe zu teuer ist, der kann z. B. seinen neuen Heizkessel anteilig mit Bioöl oder Biogas betreiben und die Kellerdecke dämmen. Die Dämmung von Dach oder Fassade ist ebenfalls eine Option. Und auch die Photovoltaik Anlage zur Stromerzeugung ist im neuen EWärmeG anrechenbar. Genauso wie Kraft-Wärme-Kopplung oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Ganz besonders und wirklich günstig ist der Sanierungsfahrplan. Sie holen sich einen Energieberater ins Haus. Der checkt Ihre Immobilie durch und sagt Ihnen was man verbessern kann. Das ist der Fahrplan zur Energieeffizienz. Abarbeiten können Sie ihn später, freiwillig und Stück für Stück. Ohne Zeitdruck. Wichtig ist uns, dass Sie sich mit Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beschäftigen und dass Sie tun was Sie können. Für unser Klima.
Welche Möglichkeiten Sie da genau haben, steht im EWärmeG.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
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Verfasst am 23. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Kundenmeinungen
4,89 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 67 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
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4.00 von 5 Sternen
Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
SF aus Rheine
5.00 von 5 Sternen
Unser Sanierungsfahrplan wurde von einer sehr freundlichen, kompetenten und auch mitdenkenden Mitarbeiterin erstellt. Es blieben keine Fragen offen. Wir möchten uns für die Beratung und Erläuterungen herzlich bedanken und kommen bei weiterer Gelegenheit gerne wieder auf euch zu.
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Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.
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