BEG Bestandsbau

Möglichkeiten der Förderung – die BEG für Bestandsgebäude

Bis 2050 sol­len Gebäu­de in Deutsch­land weit­ge­hend kli­ma­neu­tral sein. Die Her­aus­for­de­rung dabei: Es gibt eine gro­ße Zahl von Bestands­ge­bäu­den, die bis­her eine schlech­te Bilanz auf­wei­sen. Bauherr:innen, die ihr Gebäu­de zum Effi­zi­enz­haus sanie­ren oder bestimm­te Ein­zel­maß­nah­men umset­zen, kön­nen Gel­der im Rah­men der BEG För­de­rung für Bestands­ge­bäu­de erhal­ten. Bis zu 75.000 € Zuschuss sind möglich.

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BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen und Sanierungen

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) gibt es seit 2021. Bis­her bestehen­den För­der­pro­gram­me der BAFA und KfW wur­den auf­ge­löst. Die­se fin­den sich umstruk­tu­riert und zusam­men­ge­fasst in der neu­en BEG wie­der. Die BAFA und KfW wer­den wei­ter als Trä­ger für staat­li­che För­de­run­gen agie­ren. Durch die neue BEG hat ledig­lich eine Ver­la­ge­rung der Auf­ga­ben­be­rei­che statt­ge­fun­den. Die BEG selbst, unter­teilt sich in meh­re­re Berei­che. Neben der För­de­rung von Neu­bau­ten, gibt es eben­falls ver­schie­de­ne Zuschuss­mög­lich­kei­ten für den Umbau von Bestands­im­mo­bi­li­en. Vor­aus­set­zung ist, dass die­se dadurch ener­ge­tisch effi­zi­en­ter wer­den. Ent­we­der durch eine kom­plet­te Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus oder durch Ein­zel­maß­nah­men wie die Instal­la­ti­on einer Solarthermieanlage. 

Bestandsgebäude zum Effizienzhaus umbauen

Das Effi­zi­enz­haus ist ein Stan­dard, der bestimm­te Min­dest­an­for­de­run­gen an die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den defi­niert. Dabei wird ein Stan­dard-Neu­bau­haus als Refe­renz genutzt. So benö­tigt ein Effi­zi­enz­haus 55 bei­spiels­wei­se nur 55 % des Ener­gie­be­darfs die­ses Refe­renz­ge­bäu­des. Zum Abgleich wur­den ver­schie­de­ne ener­ge­ti­sche Niveaus (40, 55, 70, 85, 100, Denk­mal) zur Ein­ord­nung der Effi­zi­enz­häu­ser geschaffen.

Wenn Sie Ihre Immo­bi­lie ener­ge­tisch sanie­ren und einen ent­spre­chen­den Stan­dard errei­chen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss. Die Höhe beträgt maxi­mal 75.000 €. Die­ser wird durch die KfW gewährt. Erhält­lich ist der Zuschuss in zwei Vari­an­ten: Ent­we­der als Til­gungs­zu­schuss zu einem güns­ti­gen Kre­dit bei der KfW oder als direk­ter Zuschuss. Die Höhe fällt bei iden­ti­schen Vor­aus­set­zun­gen gleich aus.

BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäude

Auch wenn Sie kei­ne Kom­plett­sa­nie­rung zu einem Effi­zi­enz­haus durch­füh­ren, kön­nen Sie Leis­tun­gen nach der BEG erhal­ten. In dem Fall müs­sen Sie eine Ein­zel­maß­nah­me im Zusam­men­hang mit einer ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung der Immo­bi­lie durch­füh­ren. Dazu zäh­len beispielsweise:

  • Däm­mung von Dächern, Wän­den und Geschossdecken
  • Erneue­rung von Fens­tern und Außentüren
  • Ein­bau von Lüftungsanlagen
  • Ein­bau von som­mer­li­chem Wärmeschutz
  • Digi­ta­le Steu­er­sys­te­me (smar­te Energieoptimierer)

Wich­tig: Bei Ein­zel­maß­nah­men haben Sie ledig­lich die Mög­lich­keit einen Til­gungs­zu­schuss zu erhal­ten. Die­ser beträgt bei allen Vari­an­ten maxi­mal 20 %. Die Höchst­gren­ze für den Kre­dit liegt bei 60.000 €.

Erneuerung der Heiztechnik

Neben den bau­li­chen Ein­zel­maß­nah­men gibt es noch eine Rei­he von för­der­fä­hi­gen Umbau­ten im Bereich der Heiz­tech­nik. Der Til­gungs­zu­schuss liegt hier zwi­schen 20 % und 45%. Der Ein­bau einer Gas-Brenn­wert­hei­zung wird bei­spiels­wei­se mit bis zu 20 % bezu­schusst. 45 % kön­nen es beim Anschluss an ein Fern­wär­me­netz mit min­des­tens 55 % erneu­er­ba­ren Ener­gien sein. Dies ist an den Aus­tausch einer Ölhei­zung gekoppelt.

Der Weg zur BEG-Förderung für Bestandsgebäude

Um die För­de­rung nach BEG für Bestands­ge­bäu­de zu erhal­ten, ist es wich­tig, die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge ein­zu­hal­ten. Dazu gehört es, erst den Antrag zu stel­len und dann mit der Sanie­rung zu begin­nen. Eine rück­wir­ken­de Aus­zah­lung von Gel­dern ist nicht mög­lich, auch dann nicht, wenn die Maß­nah­me den Anfor­de­run­gen entspricht.

Voraussetzungen für Förderungen nach BEG für Bestandsgebäude

Um den Kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss oder den direk­ten Zuschuss zu erhal­ten, muss das zu sanie­ren­de Gebäu­de min­des­tens 5 Jah­re alt sein. Das Alter berech­net sich nach dem Datum des Bau­an­trags bzw. der Bau­an­zei­ge. Wenn das Gebäu­de jün­ger ist, besteht die Mög­lich­keit zu warten.

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Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP: steigender Zuschuss

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist das Ergeb­nis der Bera­tung durch eine zuge­las­se­ne Energieberater:in. Dar­in wer­den Maß­nah­men zusam­men­ge­fasst, die zu einer ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung des Gebäu­des füh­ren. Dabei anfal­len­de Kos­ten für den iSFP wer­den bis zu 80 % über­nom­men. Es gibt sogar noch einen wei­te­ren Vor­teil. Wenn eine Maß­nah­me aus dem iSFP inner­halb von 15 Jah­ren umge­setzt wird, die nach BEG för­der­fä­hig ist, steigt der Til­gungs­zu­schuss dafür um 5 %.

  • Verfasst am 28. August 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Steffen Studte

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