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vincenzo penna

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Überblick.
Ordnungsrecht.

Auf Län­der- sowie Bun­des­ebe­ne gibt es in Deutsch­land eine Rei­he von Geset­zen und Ver­ord­nun­gen, die unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Sanie­rung des Wohn­ge­bäu­de­be­stan­des durch die Eigen­tü­mer vor­schrei­ben. Eini­ge ord­nungs­recht­li­che Vor­schrif­ten in Kürze: 

Landesebene

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg

Eigen­tü­mer von Bestands­im­mo­bi­li­en in Baden-Würt­tem­berg, die die zen­tra­le Hei­zungs­an­la­ge aus­tau­schen, müs­sen fort­an 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien bei der Wär­me­er­zeu­gung (Wär­me­pum­pe, Solar­ther­mie etc.) ein­set­zen oder Ersatz­maß­nah­men (Däm­mung, PV-Anla­ge etc.) ergrei­fen. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist eine (Teil)Erfüllungsoption, die mit 5 % aner­kannt ist.

Klimaschutzgesetz (KSG) in Hamburg

Ham­burg ist das zwei­te Bun­des­land mit ord­nungs­recht­li­chen Kli­ma­schutz­re­geln für Eigen­tü­mer von Bestands­ge­bäu­den und hat sich bei der Aus­ge­stal­tung maß­geb­lich am Pen­dant aus Baden-Würt­tem­berg ori­en­tiert. Auch im KSG aus Ham­burg müs­sen 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gie zur Erzeu­gung der Wär­me nach einem Hei­zungs­tausch ein­ge­setzt wer­den. Alter­na­tiv kann der bau­li­chen Wär­me­schutz mit Dämm­maß­nah­men ver­bes­sert wer­den. Der Sanie­rungs­fahr­plan bringt als wei­te­re (Teil)Erfüllungsoption 2,5 %.

Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein

Schles­wig-Hol­stein setzt als drit­tes Bun­des­land auf einen Sanie­rungs­zwang. Die Vor­schrif­ten sind eben­falls an Eigen­tü­mer von Bestands­ge­bäu­den, die ihre Hei­zung aus­tau­schen, adres­siert. Auch im nörd­lichs­ten Bun­des­land der Repu­blik sol­len fort­an 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien ein­ge­setzt wer­den. Der Lan­des­ge­setz­ge­ber ver­zich­tet jedoch auf die alter­na­ti­ve Opti­on von Dämm­maß­nah­men. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist auch in Schles­wig-Hol­stein eine (Teil)Erfüllungsoption, die mit 5 % aner­kannt ist.

Bundesebene

Gebäudeenergiegesetz (GEG) − Heizungstausch

Beim Aus­tausch alter Heiz­sys­te­me müs­sen neu instal­lier­te Hei­zun­gen min­des­tens 65 % Erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen. Über­gangs­fris­ten gel­ten bis zur kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung oder bis spä­tes­tens 2044.

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist ver­pflich­tend, wenn Hei­zungs­an­la­gen in Gebäu­den mit min­des­tens sechs Wohn­ein­hei­ten ein­ge­baut oder wesent­lich ver­än­dert werden.

Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) − Dämmung

Nach einem Eigen­tums­über­gang eines Bestands­ge­bäu­des, als auch bei maß­geb­li­chen Ände­run­gen am Dach, kön­nen Dämm­maß­nah­men am Dach bzw. an der obe­ren Geschoss­de­cke für die Eigen­tü­mer ver­pflich­tend sein. Umfang­rei­che Ände­run­gen an der Gebäu­de­hül­le kann gene­rell eine Dämm­pflicht zur Fol­ge haben. Das gilt für alle Außenbauteile.

Neben den ord­nungs­recht­li­chen Gege­ben­hei­ten spielt die wirt­schaft­li­che, för­der­recht­li­che und tech­ni­sche Betrach­tung der Sanie­rung eine zen­tra­le Rol­le. Nur wer als Ener­gie­be­ra­ter alle Dis­zi­pli­nen zusam­men­bringt, kann dem Kun­den eine wirk­lich gute Ener­gie­be­ra­tung liefern.

Kennen Sie das Heizungsgesetz?

Sie haben vom »Hei­zungs­ge­setz« erfah­ren und möch­ten sich zu Ihrem Gebäu­de infor­mie­ren, sind jedoch unsi­cher, wie Sie dabei vor­ge­hen sol­len.

Das soge­nann­te »Hei­zungs­ge­setz« (Gebäudeenergiegesetz/​GEG) und wei­te­re durch die EU ange­kün­dig­te Vor­ga­ben ver­un­si­chern vie­le Eigen­tü­mer und Haus­käu­fer. Gleich­zei­tig sind die staat­li­chen För­der­mit­tel für den »auf­klä­ren­den« Sanie­rungs­fahr­plan deut­lich gekürzt wor­den. Ent­schei­dungs­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen sind somit deut­lich teu­rer geworden!

Wir lösen die­ses Pro­blem: Mit unse­rem 3D-Gebäu­de­check kön­nen Sanie­rungs­maß­nah­men unter tech­ni­schen und wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten in Echt­zeit bewer­tet wer­den. Ledig­lich mit der Ein­ga­be der Adres­se (und weni­gen wei­te­ren Daten) erhal­ten Sie in Echt­zeit einen Sanie­rungs­be­richt zum ener­ge­ti­schen Zustand Ihrer Immo­bi­lie. Die­ser ent­hält Anre­gun­gen, in wel­chen Fäl­len eine Sanie­rung sinn­voll ist oder durch recht­li­che Vor­ga­ben sogar zwin­gend erfol­gen muss.

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Ist eine Gas­hei­zung oder Wär­me­pum­pe sinn­voll? Muss ich zusätz­lich däm­men? Erfül­le ich das Heizungsgesetz?