Hilfe im Ordnungsrecht.
Wir beraten im Rahmen einer Sanierung zu gesetzlichen Vorgaben.
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vincenzo penna
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Überblick.
Ordnungsrecht.
Auf Länder- sowie Bundesebene gibt es in Deutschland eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierung des Wohngebäudebestandes durch die Eigentümer vorschreiben. Einige ordnungsrechtliche Vorschriften in Kürze:
Landesebene
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg
Eigentümer von Bestandsimmobilien in Baden-Württemberg, die die zentrale Heizungsanlage austauschen, müssen fortan 15 % Erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung (Wärmepumpe, Solarthermie etc.) einsetzen oder Ersatzmaßnahmen (Dämmung, PV-Anlage etc.) ergreifen. Der Sanierungsfahrplan ist eine (Teil)Erfüllungsoption, die mit 5 % anerkannt ist.
Klimaschutzgesetz (KSG) in Hamburg
Hamburg ist das zweite Bundesland mit ordnungsrechtlichen Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden und hat sich bei der Ausgestaltung maßgeblich am Pendant aus Baden-Württemberg orientiert. Auch im KSG aus Hamburg müssen 15 % Erneuerbare Energie zur Erzeugung der Wärme nach einem Heizungstausch eingesetzt werden. Alternativ kann der baulichen Wärmeschutz mit Dämmmaßnahmen verbessert werden. Der Sanierungsfahrplan bringt als weitere (Teil)Erfüllungsoption 2,5 %.
Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt als drittes Bundesland auf einen Sanierungszwang. Die Vorschriften sind ebenfalls an Eigentümer von Bestandsgebäuden, die ihre Heizung austauschen, adressiert. Auch im nördlichsten Bundesland der Republik sollen fortan 15 % Erneuerbare Energien eingesetzt werden. Der Landesgesetzgeber verzichtet jedoch auf die alternative Option von Dämmmaßnahmen. Der Sanierungsfahrplan ist auch in Schleswig-Holstein eine (Teil)Erfüllungsoption, die mit 5 % anerkannt ist.
Bundesebene
Gebäudeenergiegesetz (GEG) − Heizungstausch
Beim Austausch alter Heizsysteme müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzen. Übergangsfristen gelten bis zur kommunalen Wärmeplanung oder bis spätestens 2044.
Ein hydraulischer Abgleich ist verpflichtend, wenn Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten eingebaut oder wesentlich verändert werden.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) − Dämmung
Nach einem Eigentumsübergang eines Bestandsgebäudes, als auch bei maßgeblichen Änderungen am Dach, können Dämmmaßnahmen am Dach bzw. an der oberen Geschossdecke für die Eigentümer verpflichtend sein. Umfangreiche Änderungen an der Gebäudehülle kann generell eine Dämmpflicht zur Folge haben. Das gilt für alle Außenbauteile.
Kennen Sie das Heizungsgesetz?
Sie haben vom »Heizungsgesetz« erfahren und möchten sich zu Ihrem Gebäude informieren, sind jedoch unsicher, wie Sie dabei vorgehen sollen.
Das sogenannte »Heizungsgesetz« (Gebäudeenergiegesetz/GEG) und weitere durch die EU angekündigte Vorgaben verunsichern viele Eigentümer und Hauskäufer. Gleichzeitig sind die staatlichen Fördermittel für den »aufklärenden« Sanierungsfahrplan deutlich gekürzt worden. Entscheidungsrelevante Informationen sind somit deutlich teurer geworden!
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Ist eine Gasheizung oder Wärmepumpe sinnvoll? Muss ich zusätzlich dämmen? Erfülle ich das Heizungsgesetz?