Sanierungszuschuss: Energiesparprogramm in Stuttgart

Stutt­gart zählt mit mehr als 600.000 Men­schen zu den größ­ten Bal­lungs­ge­bie­ten in Deutsch­land. Eine dich­te Bebau­ung durch Alt­bau­ten aus der Nach­kriegs­zeit prägt das Stadt­bild. Damit Alt­bau­ten und Denk­mä­ler in der moder­nen Welt Bestand haben, ist nach­hal­ti­ges Bau­en wesent­lich. Dafür wur­de die Wohn­bau­för­de­rung der Stadt geschaf­fen. Die­se kom­mu­na­le Hil­fe unter­stützt Eigen­tü­mer bei ener­ge­ti­schen Sanierungen.

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Durch das Stutt­gar­ter Ener­gie­spar­pro­gramm sind ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nah­men und Kom­plett­sa­nie­run­gen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen für Zuschüs­se geeig­net. Das gilt auch, wenn umwelt­freund­li­che Bau­ma­te­ria­li­en genutzt werden.

Fördervoraussetzungen und wer eignet sich?

Das För­der­pro­gramm ist für Haus­ei­gen­tü­mer gemacht. Die­se brau­chen aus­nahms­los eine Erst­be­ra­tung zum ener­ge­ti­schen Zustand des betref­fen­den Objek­tes. Die­se Bera­tung führt das »Ener­gie­be­ra­tungs­zen­trum Stutt­gart e. V.« (EBZ) durch, wobei Stutt­gart die Kos­ten trägt.

Von einer För­de­rung sind Ver­mie­ter von Gewer­be­räu­men nor­ma­ler­wei­se aus­ge­schlos­sen. Anders ist es bei Wohn­stät­ten, die nur vor­läu­fig unter­neh­me­risch genutzt wer­den. Deren Eigen­tü­mer sind för­der­be­rech­tigt. Tritt Stutt­gart selbst als Eigen­tü­mer auf, gibt es kei­ne kom­mu­na­le Unterstützung.

Zusätz­lich unter­stützt Stutt­gart fol­gen­de Grup­pen im Rah­men des Förderprogramms:

  • Con­trac­ting-Geber, wobei das Con­trac­ting für Bau­tei­le für min­des­tens 10 Jah­re ver­trag­lich gere­gelt sein muss
  • Juris­ti­sche Per­so­nen (Pri­vat­recht und öffent­li­ches Recht)

Förderung erhalten: Geeignete Immobilien

Wohn­ein­hei­ten pro­fi­tie­ren vom Zuschuss, wenn sie gewis­se Auf­la­gen erfül­len. Dem­nach müs­sen Woh­nun­gen seit min­des­tens 15 Jah­ren bezugs­fer­tig und wei­te­re 30 Jah­re als Wohn­raum nutz­bar sein. Die Wohn­ein­hei­ten sind also ledig­lich för­der­fä­hig, wenn die Räu­me auch nach den durch­ge­führ­ten Maß­nah­men dem rei­nen Wohn­zweck dienen.

Zusätz­lich gel­ten für bestimm­te Gebäu­de­ar­ten und Stadt­ge­bie­te geson­der­te Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt der För­de­rung. Dem­nach pro­fi­tie­ren Immo­bi­li­en in Ent­wick­lungs­ge­bie­ten der Stadt nur in Aus­nah­me­fäl­len vom För­der­geld. Die Finanz­sprit­ze gibt es dort nur, wenn das Res­sort »Stadt­er­neue­rung« kei­ne städ­ti­schen Finanz­mit­tel zum Sanie­ren anbietet.

Außer­dem gel­ten Vor­ga­ben für Häu­ser, die der Stutt­gar­ter Stadt­bild­pfle­ge bzw. dem Schutz von Denk­mä­lern unter­lie­gen. Eine kom­mu­na­le För­de­rung gemäß dem Ener­gie­spar­pro­gramm gibt es für die­se Immo­bi­li­en, wenn Eigen­tü­mer die geson­der­ten Anfor­de­run­gen der Stadt erfül­len. Dazu zählt ins­be­son­de­re, dass Antrag­stel­ler die erfor­der­li­chen Bau­ge­neh­mi­gun­gen selbst ein­ho­len müs­sen, um för­der­be­rech­tigt zu sein.

Einzelmaßnahmen im Energiesparprogramm – was geht?

Ein Zuschuss ist im Stutt­gar­ter För­der­pro­gramm für wär­me­däm­men­de Maß­nah­men vor­ge­se­hen. Die­se gel­ten für das Dach, die Fas­sa­de und Fens­ter. Eine Unter­stüt­zung ist außer­dem für die opti­mier­te Ener­gie­ef­fi­zi­enz der Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Anla­ge, Hei­zung oder ther­mi­schen Solar­an­la­ge mach­bar. Das betrifft also Vor­ha­ben, bei denen tech­ni­sche Ele­men­te ener­ge­tisch effi­zi­en­ter werden.

Ande­re För­der­pro­gram­me (zum Bei­spiel von der bun­des­weit agie­ren­den KfW-Ban­ken­grup­pe) sind zusätz­lich zum kom­mu­na­len Ener­gie­spar­pro­gramm nutz­bar. Eben­so sind Ein­zel­maß­nah­men inner­halb des Stutt­gar­ter Pro­gramms mit­ein­an­der kom­bi­nier­bar. D. h. die Berei­che »Fens­ter und Fas­sa­de« kön­nen für den Zuschuss eben­so mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den wie die Maß­nah­men der tech­ni­schen Ele­men­te. Für ande­re Ver­bin­dun­gen inner­halb der Stutt­gar­ter Richt­li­ni­en gibt es kei­ne gemein­sa­me Unterstützung.

Förderhöhe – wie viel gibt’s für’s Modernisieren?

Die Zuschüs­se sind in För­der­num­mern (E1 bis E8) unter­teilt. Die Num­mern E6 bis E8 gel­ten aus­schließ­lich für die tech­ni­schen Objek­te zur Opti­mie­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz. E1 bis E5 bezie­hen sich auf die bes­se­re Wär­me­däm­mung der Gebäu­de­hül­le (Fas­sa­de, Fens­ter, Dach). Wie hoch fällt dem­nach die För­de­rung aus?

Maß­nah­men zur Wär­me­däm­mung wer­den fol­gen­der­ma­ßen bezuschusst:

Für die Fas­sa­de gel­ten die För­der­num­mern E1 bis E3. Eigen­tü­mer mit der Num­mer E1 bekom­men dem­nach 20 €/​m² Bau­teil­flä­che. Hier­bei muss der U‑Wert (die soge­nann­te Wär­me­durch­läs­sig­keit) bei weni­ger als 0,24 W/(m²K) lie­gen. Die Ein­ord­nung E2 erlaubt hin­ge­gen 40 € für jeden m² an Bau­teil­flä­che bei einer Wär­me­durch­läs­sig­keit unter 0,20 W/(m²K).

Zuletzt kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer in der För­der­stu­fe E3 20 € für jeden m² Bau­teil­flä­che extra erhal­ten. Das geht aber nur in zwei Fäl­len: Fens­ter wer­den bei­spiels­wei­se vom Eigen­tü­mer bzw. Bau­herr in die neue­re Ebe­ne der Däm­mung ver­setzt. Als Alter­na­ti­ve dazu sol­len Fens­ter mit der äußers­ten Wand bün­dig abschlie­ßen. Gleich­zei­tig ist gefor­dert, dass die Wär­me­durch­läs­sig­keit bei höchs­tens 0,85 W/(m²K) liegt.

Dar­über hin­aus eig­nen sich nach­ste­hen­de Gebäu­de­tei­le für die Stutt­gar­ter Unterstützung:

  • Dach: 50 € für jeden m² Bau­teil­flä­che (E4; gül­tig für Steil­dä­cher, Flach­dä­cher und Schrägdächer)
  • Fens­ter (Rah­men zusam­men mit dem Glas): 100 € für jeden m² Bau­teil­flä­che (E5)

Die Maß­nah­men der tech­ni­schen Anla­gen zur bes­se­ren Ener­gie­ef­fi­zi­enz unter­stützt Stutt­gart so: Für die Umstel­lung auf Zen­tral­hei­zung (Hei­zungs­er­neue­rung) erhal­ten Eigen­tü­mer bis zu 1.500 €/​Wohnung (E6 a). Wer zudem das Haus mit Umwelt­wär­me, Solar­ther­mie, Holz­pel­lets (inklu­si­ve Staub­fil­ter) oder Fernwärme/​Nahwärme neu aus­stat­tet, bekommt 2.000 €/​Gebäude (E6 b). Die­se bei­den Zuschüs­se sind kombinierbar.

Wei­te­re Optio­nen der Unter­stüt­zung erge­ben sich für die nach­kom­mend auf­ge­führ­ten Betriebsanlagen:

  • Ther­mi­sche Solar­an­la­ge: Kol­lek­tor­an­zahl x 0,40 € x Kollektorertrag/​Jahr (E7)
  • KWK-Anla­ge (d. h. Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Anla­ge): 6.000 € für jede Anla­ge und 2.000 € für jedes zusätz­lich ange­schlos­se­ne Gebäu­de, das über ein Nah­wär­me­netz ver­sorgt wird (E8)

Stuttgarter Energiesparprogramm: Antrag stellen

Antrag­stel­ler benö­ti­gen auf jeden Fall von der EBZ-Erst­be­ra­tung ein Bera­tungs­pro­to­koll. Außer­dem ist ein Nach­weis über die Ein­hal­tung der Min­dest­stan­dards nötig. Dazu bele­gen pro­fes­sio­nel­le Hand­werks­be­trie­be deren Beach­tung. Zusätz­lich ist eine soge­nann­te »U‑Wert-Berech­nung« für Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le erfor­der­lich. Die­se Kal­ku­la­ti­on basiert auf dem Bau­teil, für das der Antrag gestellt wird. Sie wird für das jewei­li­ge Teil im gedämm­ten Zustand durchgeführt.

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Um wei­te­re Zuschüs­se zu bean­tra­gen, müs­sen außer­dem 12 Kalen­der­mo­na­te ver­ge­hen. Aus­nah­me von die­ser zeit­li­chen Regel: Die Kom­bi­na­ti­on ein­zel­ner Vorhaben.

Fazit: Stuttgarter Energiesparprogramm

Das Stutt­gar­ter Föde­r­pro­gramm ent­las­tet Haus­ei­gen­tü­mer finan­zi­ell. Durch die För­de­rung las­sen sich Alt­bau­ten nach­hal­tig sanie­ren oder moder­ni­sie­ren, ohne vie­le Schul­den anzu­häu­fen. Dazu eig­nen sich ver­schie­de­ne Maß­nah­men, die teil­wei­se unter­ein­an­der kom­bi­nier­bar sind. Haus­ei­gen­tü­mer erhal­ten auf die­se Wei­se eine hilf­rei­che Finanz­sprit­ze von Stutt­gart für das kli­ma­scho­nen­de Moder­ni­sie­ren von Wohn­ein­hei­ten oder Wohnhäusern.

  • Verfasst am 16. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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