Sanierungszuschuss: Energiesparprogramm in Stuttgart
Stuttgart zählt mit mehr als 600.000 Menschen zu den größten Ballungsgebieten in Deutschland. Eine dichte Bebauung durch Altbauten aus der Nachkriegszeit prägt das Stadtbild. Damit Altbauten und Denkmäler in der modernen Welt Bestand haben, ist nachhaltiges Bauen wesentlich. Dafür wurde die Wohnbauförderung der Stadt geschaffen. Diese kommunale Hilfe unterstützt Eigentümer bei energetischen Sanierungen.
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Durch das Stuttgarter Energiesparprogramm sind energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen unter bestimmten Bedingungen für Zuschüsse geeignet. Das gilt auch, wenn umweltfreundliche Baumaterialien genutzt werden.
Fördervoraussetzungen und wer eignet sich?
Das Förderprogramm ist für Hauseigentümer gemacht. Diese brauchen ausnahmslos eine Erstberatung zum energetischen Zustand des betreffenden Objektes. Diese Beratung führt das »Energieberatungszentrum Stuttgart e. V.« (EBZ) durch, wobei Stuttgart die Kosten trägt.
Von einer Förderung sind Vermieter von Gewerberäumen normalerweise ausgeschlossen. Anders ist es bei Wohnstätten, die nur vorläufig unternehmerisch genutzt werden. Deren Eigentümer sind förderberechtigt. Tritt Stuttgart selbst als Eigentümer auf, gibt es keine kommunale Unterstützung.
Zusätzlich unterstützt Stuttgart folgende Gruppen im Rahmen des Förderprogramms:
- Contracting-Geber, wobei das Contracting für Bauteile für mindestens 10 Jahre vertraglich geregelt sein muss
- Juristische Personen (Privatrecht und öffentliches Recht)
Förderung erhalten: Geeignete Immobilien
Wohneinheiten profitieren vom Zuschuss, wenn sie gewisse Auflagen erfüllen. Demnach müssen Wohnungen seit mindestens 15 Jahren bezugsfertig und weitere 30 Jahre als Wohnraum nutzbar sein. Die Wohneinheiten sind also lediglich förderfähig, wenn die Räume auch nach den durchgeführten Maßnahmen dem reinen Wohnzweck dienen.
Zusätzlich gelten für bestimmte Gebäudearten und Stadtgebiete gesonderte Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung. Demnach profitieren Immobilien in Entwicklungsgebieten der Stadt nur in Ausnahmefällen vom Fördergeld. Die Finanzspritze gibt es dort nur, wenn das Ressort »Stadterneuerung« keine städtischen Finanzmittel zum Sanieren anbietet.
Außerdem gelten Vorgaben für Häuser, die der Stuttgarter Stadtbildpflege bzw. dem Schutz von Denkmälern unterliegen. Eine kommunale Förderung gemäß dem Energiesparprogramm gibt es für diese Immobilien, wenn Eigentümer die gesonderten Anforderungen der Stadt erfüllen. Dazu zählt insbesondere, dass Antragsteller die erforderlichen Baugenehmigungen selbst einholen müssen, um förderberechtigt zu sein.
Einzelmaßnahmen im Energiesparprogramm – was geht?
Ein Zuschuss ist im Stuttgarter Förderprogramm für wärmedämmende Maßnahmen vorgesehen. Diese gelten für das Dach, die Fassade und Fenster. Eine Unterstützung ist außerdem für die optimierte Energieeffizienz der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage, Heizung oder thermischen Solaranlage machbar. Das betrifft also Vorhaben, bei denen technische Elemente energetisch effizienter werden.
Andere Förderprogramme (zum Beispiel von der bundesweit agierenden KfW-Bankengruppe) sind zusätzlich zum kommunalen Energiesparprogramm nutzbar. Ebenso sind Einzelmaßnahmen innerhalb des Stuttgarter Programms miteinander kombinierbar. D. h. die Bereiche »Fenster und Fassade« können für den Zuschuss ebenso miteinander verknüpft werden wie die Maßnahmen der technischen Elemente. Für andere Verbindungen innerhalb der Stuttgarter Richtlinien gibt es keine gemeinsame Unterstützung.
Förderhöhe – wie viel gibt’s für’s Modernisieren?
Die Zuschüsse sind in Fördernummern (E1 bis E8) unterteilt. Die Nummern E6 bis E8 gelten ausschließlich für die technischen Objekte zur Optimierung der Energieeffizienz. E1 bis E5 beziehen sich auf die bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach). Wie hoch fällt demnach die Förderung aus?
Maßnahmen zur Wärmedämmung werden folgendermaßen bezuschusst:
Für die Fassade gelten die Fördernummern E1 bis E3. Eigentümer mit der Nummer E1 bekommen demnach 20 €/m² Bauteilfläche. Hierbei muss der U‑Wert (die sogenannte Wärmedurchlässigkeit) bei weniger als 0,24 W/(m²K) liegen. Die Einordnung E2 erlaubt hingegen 40 € für jeden m² an Bauteilfläche bei einer Wärmedurchlässigkeit unter 0,20 W/(m²K).
Zuletzt können Hauseigentümer in der Förderstufe E3 20 € für jeden m² Bauteilfläche extra erhalten. Das geht aber nur in zwei Fällen: Fenster werden beispielsweise vom Eigentümer bzw. Bauherr in die neuere Ebene der Dämmung versetzt. Als Alternative dazu sollen Fenster mit der äußersten Wand bündig abschließen. Gleichzeitig ist gefordert, dass die Wärmedurchlässigkeit bei höchstens 0,85 W/(m²K) liegt.
Darüber hinaus eignen sich nachstehende Gebäudeteile für die Stuttgarter Unterstützung:
- Dach: 50 € für jeden m² Bauteilfläche (E4; gültig für Steildächer, Flachdächer und Schrägdächer)
- Fenster (Rahmen zusammen mit dem Glas): 100 € für jeden m² Bauteilfläche (E5)
Die Maßnahmen der technischen Anlagen zur besseren Energieeffizienz unterstützt Stuttgart so: Für die Umstellung auf Zentralheizung (Heizungserneuerung) erhalten Eigentümer bis zu 1.500 €/Wohnung (E6 a). Wer zudem das Haus mit Umweltwärme, Solarthermie, Holzpellets (inklusive Staubfilter) oder Fernwärme/Nahwärme neu ausstattet, bekommt 2.000 €/Gebäude (E6 b). Diese beiden Zuschüsse sind kombinierbar.
Weitere Optionen der Unterstützung ergeben sich für die nachkommend aufgeführten Betriebsanlagen:
- Thermische Solaranlage: Kollektoranzahl x 0,40 € x Kollektorertrag/Jahr (E7)
- KWK-Anlage (d. h. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage): 6.000 € für jede Anlage und 2.000 € für jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude, das über ein Nahwärmenetz versorgt wird (E8)
Stuttgarter Energiesparprogramm: Antrag stellen
Antragsteller benötigen auf jeden Fall von der EBZ-Erstberatung ein Beratungsprotokoll. Außerdem ist ein Nachweis über die Einhaltung der Mindeststandards nötig. Dazu belegen professionelle Handwerksbetriebe deren Beachtung. Zusätzlich ist eine sogenannte »U‑Wert-Berechnung« für Maßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich. Diese Kalkulation basiert auf dem Bauteil, für das der Antrag gestellt wird. Sie wird für das jeweilige Teil im gedämmten Zustand durchgeführt.
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Um weitere Zuschüsse zu beantragen, müssen außerdem 12 Kalendermonate vergehen. Ausnahme von dieser zeitlichen Regel: Die Kombination einzelner Vorhaben.
Fazit: Stuttgarter Energiesparprogramm
Das Stuttgarter Föderprogramm entlastet Hauseigentümer finanziell. Durch die Förderung lassen sich Altbauten nachhaltig sanieren oder modernisieren, ohne viele Schulden anzuhäufen. Dazu eignen sich verschiedene Maßnahmen, die teilweise untereinander kombinierbar sind. Hauseigentümer erhalten auf diese Weise eine hilfreiche Finanzspritze von Stuttgart für das klimaschonende Modernisieren von Wohneinheiten oder Wohnhäusern.
Verfasst am 16. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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