Wärmebild mit Sanierungsfahrplan vorher nachher

Novelle des GEG 2023: Sanierungsfahrplan und mehr

Der Koali­ti­ons­ver­trag von SPD, FDP und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen sieht eine Rei­he von Maß­nah­men und Novel­lie­run­gen vor. Ein Fokus liegt auf dem The­ma Nach­hal­tig­keit und damit auch auf der Bau­bran­che. Ins­be­son­de­re die geplan­te Novel­lie­rung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) ist für gewerb­li­che und pri­va­te Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren inter­es­sant. Hier soll der Sanie­rungs­fahr­plan eine beson­de­re Rol­le spielen.

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Novellierung des GEG 20232025

Die Neue­run­gen im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz sol­len gestaf­felt in Kraft tre­ten. Ab 2024 ist vor­ge­se­hen, dass bei umfang­rei­chen Umbau­ten und Erwei­te­run­gen bei Bestands­ge­bäu­den nur noch bestimm­te Bau­tei­le ver­wen­det wer­den dür­fen. Die­se müs­sen den Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 70 errei­chen. Ab dem 1. Janu­ar 2025 sol­len zudem neue Stan­dards für Ener­gie­ef­fi­zi­enz­häu­ser gel­ten. Bereits für 2023 sind Novel­lie­run­gen in Hin­blick auf wei­te­re Aspek­te geplant, dar­un­ter der Sanierungsfahrplan.

Neue Effizienzhaus-Standards

Eine zen­tra­le Ände­rung betrifft die Effi­zi­enz­haus-Stan­dards. Sie wer­den zum Stich­tag 1. Janu­ar 2025 an den Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 40 ange­gli­chen. In der Pra­xis bedeu­tet das, dass die Anfor­de­run­gen an Neu­bau­ten erhöht wer­den. Hin­ter­grund sind die wei­ter­ent­wi­ckel­ten tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten bei Däm­mung und Wär­me­ge­win­nung. Auf die­se Wei­se sol­len die Kli­ma­zie­le bis 2050 erfüllt werden.

Änderungen beim Sanierungsfahrplan

Wei­te­re Ände­run­gen betref­fen die Ein­füh­rung des Sanie­rungs­fahr­pla­nes. Die­ser indi­vi­du­ell zu erstel­len­de Plan gibt Maß­nah­men vor, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Bestands­ge­bäu­den zu ver­bes­sern. Im Rah­men des GEG ste­hen hier vor allem Heiz­tech­nik und Däm­mung im Vor­der­grund. Die Koali­ti­ons­part­ner pla­nen, dass die­se Sanie­rungs­fahr­plä­ne kos­ten­los sind, und zwar für Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten und beim Kauf eines Hau­ses. Dabei steht sicher das Ziel im Hin­ter­grund, Anrei­ze für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung zu schaffen.

Wir stre­ben eine brei­te, sys­te­ma­ti­sche Nut­zung von Sanie­rungs­fahr­plä­nen an und wer­den die­se z. B. für Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten und beim Kauf eines Gebäu­des kos­ten­los machen.

Quel­le: Sei­te 71, Koali­ti­ons­ver­trag »MEHR FORTSCHRITT WAGEN. BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT« von SPD, Bünd­nis 90/​die Grü­nen und FDP

Was bedeu­tet das? Der Sanie­rungs­fahr­plan wird von Fach­leu­ten erstellt. Die Rech­nung dafür soll der Bund übernehmen.

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Austauschpflicht für Heizungen und Anteil erneuerbarer Energien

Nicht erst durch stei­gen­de Roh­stoff­kos­ten steht die Heiz­tech­nik auf dem Prüf­stand. Der Wunsch der Bun­des­re­gie­rung ist es, den Ver­brauch fos­si­ler Ener­gie­trä­ger zu sen­ken. Daher gibt es ab 2025 eine Vor­ga­be, dass neue Hei­zun­gen 65 % ihrer umge­setz­ten Ener­gie aus rege­ne­ra­ti­ven Quel­len bezie­hen müs­sen. Das sind hohe Zie­le, nach denen nur noch bestimm­te Hybrid­an­la­gen ein­bau­fä­hig sind.

Erneuerbare Energien werden verpflichtend?!

In Zukunft könn­te auch eine Pflicht zum Ein­satz Erneu­er­ba­re Ener­gien nach einem Hei­zungs­tausch zum Tra­gen kom­men. In Baden-Würt­tem­berg ist bereits seit 2010 mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) ein sol­cher Schritt auf Län­der­ebe­ne erfolgt. Wei­te­re Bun­des­län­der, als auch der Bund, dis­ku­tie­ren ein sol­ches Gesetz. Auch hier hilft ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) weiter.

Weitere Neuerungen rund um das GEG

Im Rah­men der Novel­lie­rung des GEG sieht der Koali­ti­ons­ver­trag dar­über hin­aus eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor. Sie betref­fen in ers­ter Linie den Bau­sek­tor. Inter­es­sant ist zum Bei­spiel die Ein­füh­rung eines Gebäu­deres­sour­cen­pas­ses. Aus die­sem soll her­vor­ge­hen, wie hoch der Ein­satz von Ener­gie für den Bau des Gebäu­des war. Die­ser Anteil ist auch als graue Ener­gie bekannt und kann die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Neu­bau­ten indi­rekt ver­bes­sern oder verschlechtern.

Ände­run­gen betref­fen außer­dem die Nut­zung von Solar­an­la­gen. Für Gewer­be­bau­ten soll die­se Tech­nik ver­pflich­tend wer­den. Auch bei pri­va­ten Neu­bau­ten ist die Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge gewünscht, aller­dings ver­mut­lich nicht ver­pflich­tend. Kon­kret kann zum Bei­spiel die Hei­zungs­an­la­ge mit der PV-Tech­nik kom­bi­niert wer­den, um die gefor­der­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­stan­dards und den Anteil von 65 % erneu­er­ba­rer Ener­gien zu errei­chen. Inge­nieur­bü­ros und ande­re Fach­be­trie­be bera­ten Sie indi­vi­du­ell dazu.

  • Verfasst am 2. Februar 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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