Wärmebild mit Sanierungsfahrplan vorher nachher

Novelle des GEG 2023: Sanierungsfahrplan und mehr

Der Koali­ti­ons­ver­trag von SPD, FDP und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen sieht eine Rei­he von Maß­nah­men und Novel­lie­run­gen vor. Ein Fokus liegt auf dem The­ma Nach­hal­tig­keit und damit auch auf der Bau­bran­che. Ins­be­son­de­re die geplan­te Novel­lie­rung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) ist für gewerb­li­che und pri­va­te Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren inter­es­sant. Hier soll der Sanie­rungs­fahr­plan eine beson­de­re Rol­le spielen.

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Novellierung des GEG 20232025

Die Neue­run­gen im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz sol­len gestaf­felt in Kraft tre­ten. Ab 2024 ist vor­ge­se­hen, dass bei umfang­rei­chen Umbau­ten und Erwei­te­run­gen bei Bestands­ge­bäu­den nur noch bestimm­te Bau­tei­le ver­wen­det wer­den dür­fen. Die­se müs­sen den Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 70 errei­chen. Ab dem 1. Janu­ar 2025 sol­len zudem neue Stan­dards für Ener­gie­ef­fi­zi­enz­häu­ser gel­ten. Bereits für 2023 sind Novel­lie­run­gen in Hin­blick auf wei­te­re Aspek­te geplant, dar­un­ter der Sanierungsfahrplan.

Neue Effizienzhaus-Standards

Eine zen­tra­le Ände­rung betrifft die Effi­zi­enz­haus-Stan­dards. Sie wer­den zum Stich­tag 1. Janu­ar 2025 an den Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 40 ange­gli­chen. In der Pra­xis bedeu­tet das, dass die Anfor­de­run­gen an Neu­bau­ten erhöht wer­den. Hin­ter­grund sind die wei­ter­ent­wi­ckel­ten tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten bei Däm­mung und Wär­me­ge­win­nung. Auf die­se Wei­se sol­len die Kli­ma­zie­le bis 2050 erfüllt werden.

Änderungen beim Sanierungsfahrplan

Wei­te­re Ände­run­gen betref­fen die Ein­füh­rung des Sanie­rungs­fahr­pla­nes. Die­ser indi­vi­du­ell zu erstel­len­de Plan gibt Maß­nah­men vor, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Bestands­ge­bäu­den zu ver­bes­sern. Im Rah­men des GEG ste­hen hier vor allem Heiz­tech­nik und Däm­mung im Vor­der­grund. Die Koali­ti­ons­part­ner pla­nen, dass die­se Sanie­rungs­fahr­plä­ne kos­ten­los sind, und zwar für Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten und beim Kauf eines Hau­ses. Dabei steht sicher das Ziel im Hin­ter­grund, Anrei­ze für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung zu schaffen.

Wir stre­ben eine brei­te, sys­te­ma­ti­sche Nut­zung von Sanie­rungs­fahr­plä­nen an und wer­den die­se z. B. für Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten und beim Kauf eines Gebäu­des kos­ten­los machen.

Quel­le: Sei­te 71, Koali­ti­ons­ver­trag »MEHR FORTSCHRITT WAGEN. BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT« von SPD, Bünd­nis 90/​die Grü­nen und FDP

Was bedeu­tet das? Der Sanie­rungs­fahr­plan wird von Fach­leu­ten erstellt. Die Rech­nung dafür soll der Bund übernehmen.

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Austauschpflicht für Heizungen und Anteil erneuerbarer Energien

Nicht erst durch stei­gen­de Roh­stoff­kos­ten steht die Heiz­tech­nik auf dem Prüf­stand. Der Wunsch der Bun­des­re­gie­rung ist es, den Ver­brauch fos­si­ler Ener­gie­trä­ger zu sen­ken. Daher gibt es ab 2025 eine Vor­ga­be, dass neue Hei­zun­gen 65 % ihrer umge­setz­ten Ener­gie aus rege­ne­ra­ti­ven Quel­len bezie­hen müs­sen. Das sind hohe Zie­le, nach denen nur noch bestimm­te Hybrid­an­la­gen ein­bau­fä­hig sind.

Erneuerbare Energien werden verpflichtend?!

In Zukunft könn­te auch eine Pflicht zum Ein­satz Erneu­er­ba­re Ener­gien nach einem Hei­zungs­tausch zum Tra­gen kom­men. In Baden-Würt­tem­berg ist bereits seit 2010 mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) ein sol­cher Schritt auf Län­der­ebe­ne erfolgt. Wei­te­re Bun­des­län­der, als auch der Bund, dis­ku­tie­ren ein sol­ches Gesetz. Auch hier hilft ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) weiter.

Weitere Neuerungen rund um das GEG

Im Rah­men der Novel­lie­rung des GEG sieht der Koali­ti­ons­ver­trag dar­über hin­aus eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor. Sie betref­fen in ers­ter Linie den Bau­sek­tor. Inter­es­sant ist zum Bei­spiel die Ein­füh­rung eines Gebäu­deres­sour­cen­pas­ses. Aus die­sem soll her­vor­ge­hen, wie hoch der Ein­satz von Ener­gie für den Bau des Gebäu­des war. Die­ser Anteil ist auch als graue Ener­gie bekannt und kann die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Neu­bau­ten indi­rekt ver­bes­sern oder verschlechtern.

Ände­run­gen betref­fen außer­dem die Nut­zung von Solar­an­la­gen. Für Gewer­be­bau­ten soll die­se Tech­nik ver­pflich­tend wer­den. Auch bei pri­va­ten Neu­bau­ten ist die Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge gewünscht, aller­dings ver­mut­lich nicht ver­pflich­tend. Kon­kret kann zum Bei­spiel die Hei­zungs­an­la­ge mit der PV-Tech­nik kom­bi­niert wer­den, um die gefor­der­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­stan­dards und den Anteil von 65 % erneu­er­ba­rer Ener­gien zu errei­chen. Inge­nieur­bü­ros und ande­re Fach­be­trie­be bera­ten Sie indi­vi­du­ell dazu.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 2. Februar 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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