Förderprogramm »Altbausanierung« in Münster
Die westfälische Stadt Münster macht als Fahrradstadt von sich reden. Sie gilt als naturnaher Ort, der sich für ein grünes Stadtbild stark macht. Altbauten mitsamt Geschichte gehören zur Universitätsstadt. Mehr als zwei Drittel aller Häuser sind älter als 30 Jahre. Jedoch beeinflussen genau diese alten Gebäude die Energiebilanz. Energieeffizienz ist somit (auch) in Münster gefragt! Dementsprechend investiert die Stadt Münster seit 1997 durch einen Fördertopf in die Sanierung von Bestandsbauten und entwickelt das Programm kontinuierlich weiter. Was das Förderprogramm in Münster zu bieten hat, erfahren Sie hier. Im Übrigen: Gleiche Hilfen werden in vielen Städten in NRW, beispielsweise auch in Köln, bereitgestellt.
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Eine Altbausanierung kann ebenso kostenintensiv sein wie der komplette Neubau eines Eigenheims. Denn wer einen Altbau sanieren will, achtet idealerweise direkt mit auf energetische Aspekte. Damit eine solche Sanierung nicht den Kostenrahmen des eigenen Geldbeutels sprengt, bietet sich das Förderprogramm »Altbausanierung« der Stadt Münster an.
Förderfähige Maßnahmen
Energieeffizienz ist bei der Sanierung ein Kernaspekt – speziell im Hinblick auf die Kosten für Energie. Ein besserer Wärmeschutz ist daher ein wesentlicher Teil der Maßnahmen, um den Altbau für die Zukunft fit zu machen. Viele Hauseigentümer in Münster denken dementsprechend darüber nach, mehr am Haus zu sanieren als lediglich eine modernere Heizanlage einzubauen. Und genau diese qualitativ hochwertigen Sanierungen unterstützt die Stadt Münster.
Wärmeverluste durch Einfachfenster oder ein ungedämmtes Dach lassen die Heizkosten steigen. Eine energetische Sanierung kann hier Abhilfe schaffen: Gut die Hälfte der Energiekosten können eingespart werden. Alleine durch Dämmmaßnahmen kann reichlich Energie eingespart werden:
- Dach (~ 25 %)
- Fenster (~ 15 %)
- Außenwände (~ 30 %)
- Kellerdecke (~ 10 %)
Deshalb zählt zu den förderfähigen Maßnahmen die Erneuerung der Fenster, die Dämmung von Dach, Wand und Keller. Dabei gibt es noch weitere Zuschüsse, wenn dabei ökologisch sinnvolle Materialen verwendet werden. Auch eine Bezuschussung bei der Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Messung) und von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist ebenfalls möglich. Genaue Informationen finden Sie auf den relevanten Seiten der Stadt.
Voraussetzungen für die Förderung durch das Förderprogramm Münster
Ein paar Voraussetzungen sind trotz allem zu erfüllen, um für das Förderprogramm der Energieeinsparung und Altbausanierung in Münster geeignet zu sein. Die wichtigsten Fördervoraussetzungen umfassen Wohnflächen von weniger als 150 m² pro Wohneinheit. Zudem muss das Wohnhaus vor 1995 erbaut worden sein. Moderne Neubauten sind daher vom Förderprogramm größtenteils ausgeschlossen. Energieausweis und Energiespargutachten sind auch erforderlich.
Wer schon mit dem Sanieren angefangen hat oder sogar fertig ist, bekommt leider keine Förderung mehr zugesprochen. Gleichzeitig darf bei der Sanierung kein Tropenholz verbaut werden. Das ist beispielsweise bei Fensterrahmen häufiger der Fall. Wer also seine Fenster auszutauschen plant, achtet am besten gezielt auf das Material. Zugleich ist es ratsam, die Sanierung in Münster nicht in Eigenregie durchzuführen. Das Förderprogramm ist ausschließlich für professionell durchgeführte Arbeiten geeignet. Wer in dem Punkt Geld spart, geht deshalb eher leer aus. Nicht zuletzt fallen gewerblich genutzte Häuser aus der Förderung heraus.
Antrag auf Förderung stellen – das gehört dazu!
Damit die Förderung in Münster für die Altbausanierung und Verbesserung der Wärmedämmung gelingt, gehören diverse Unterlagen zusätzlich zum Antrag auf Förderung dazu:
- Energiebedarfsausweis
- Energiegutachten (Energiesparberatung kostet für ein einfaches EFH ~ 400 €)
- Kostenvoranschlag von Handwerksunternehmen (inklusive folgender Angaben: Flächen, die zu sanieren sind, geforderte Mindeststandards der Lüftungsanlage/Bauteile, vorgesehene Dämmmaterialien)
- bauphysikalischer Nachweis bei der Dämmung von Innenräumen (laut Richtlinien zur Funktionsfähigkeit)
- Nachweis(e) zur Kennzeichnung mit »Blauer Engel« oder »natureplus«-Qualitätszeichen, sofern ökologische/umweltfreundliche Dämmmaterialien zum Einsatz kommen
- Bei Eigentumswohnungen: Nachweis, dass der Antragsteller/die Antragstellerin gemäß § 26 Abs. 4 WEG als Verwalter bestellt wurde undBeschluss der Eigentümergemeinschaft über die Durchführung der beantragten Maßnahmen
- Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: eine unterschriebene Vollmacht
Was bringt die Förderung? Förderhöhe und mehr
Wie profitieren Bauherren und Eigentümer von dem Förderprogramm zur energetischen Sanierung und Altbausanierung der Stadt Münster? Die Förderhöhe ist für den Altbau in Münster ein gefragter Faktor. Daher informiert die Stadt Münster darüber, dass pro Antragsteller und Jahr die Förderung maximal 45.000 € beträgt. Diese Förderhöhe besteht im Kern aus mehreren möglichen Einzelförderungen.
Dämmmaßnahmen für Ein-/Zwei- und Mehrfamilienhäuser machen den größten Teil der möglichen Förderung zur energetischen Sanierung aus (maximal 9.000 bzw. 15.000 € plus einem Bonus von bis zu 1.250 € bei zwei oder mehr ganzheitlichen Dämmmaßnahmen). Daneben kommt es in Frage, den Einbau effizienterer Lüftungsanlagen sowie Luftdichtheitsmessungen gemäß DIN EN 13829 bezuschussen zu lassen.
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Fazit – Förderprogramm für Energieeinsparung und Altbausanierung der Stadt Münster
Die Förderung einer energetischen Sanierung ist in Münster (Westfalen) durchaus planbar. Das spezielle Förderprogramm richtet sich an Bauherren und Eigentümer. Es verfolgt den Zweck, kostbare und teure Heizenergie einzusparen, indem moderne Anlagen verbaut und Dämmmaßnahmen durchgeführt werden. In Münster ist das Förderprogramm insgesamt eine solide Option, um bei der Altbausanierung einen Zuschuss von maximal 45.000 € zu erhalten.
Mit einer Sanierung sinken nicht nur die Energiekosten, sondern es steigen auch Ihr Wohlbefinden und der Wert Ihrer Immobilie. Für sanierte Gebäude verleiht Münster übrigens auf Antrag ein Gütesiegel.
Verfasst am 18. September 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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