Sanierung zum Effizienzhaus – der Ablauf in der Praxis
Durch die gestiegenen Baukosten werden Sanierungsmaßnahmen gegenüber Neubauten immer beliebter. Ökologisch sind Sanierungen seit langer Zeit sinnvoll. Durch die hohen Fördermitteln werden Sie endlich auch wirtschaftlich interessant für Eigentümer:innen. Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen haben wir Ihnen den Ablauf einer Sanierung exemplarisch zusammengestellt.
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1. Die Bestandsaufnahme (BAFA-Förderung)
Wenn Sie noch gar nicht wissen, welche Sanierungsmaßnahmen Sie vorsehen, empfiehlt es sich, eine Energieberater:in vorbeikommen zu lassen. Die Bestandsaufnahme (individueller Sanierungsfahrplan) wird staatlich mit 80 % der Kosten, maximal mit 1.300 € (für ein EFH/ZFH) gefördert.
2. Die Planung
Eine Sanierung zum Effizienzhaus sollte gut geplant sein. In der Regel sind unterschiedliche Gewerke tätig, die planerische Vorgaben beachten und deren Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sein sollten. Ohne qualifizierte Planung sinkt die Wahrscheinlichkeit gute Handwerksunternehmen zu finden. Außerdem kommt es nicht selten vor, dass weiter geplante bauliche Veränderungen auch behördlich gemeldet bzw. beantragt werden müssen. Dies gilt beispielsweise, wenn parallel das Dach ausgebaut (Umnutzung), am Haus angebaut oder aufgestockt werden soll. Die Planung übernehmen Architekten/Architektinnen und Ingenieure/Ingenieurinnen.
3. Der KfW-Fördermittelantrag
Wenn ein grober Plan steht, folgt die Fördermittelbeantragung für die Sanierungsmaßnahmen (Programm KfW 261 und KfW 461). Gefördert werden Baukosten, die im Kontext der Sanierung anfallen. Der Fördermittelantrag wird im ersten Schritt von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten und ‑Expertinnen bearbeitet. Dazu ist ein rechnerischer Nachweis zu führen. Es wird nachgewiesen, dass die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen. Die Energie-Effizienz-Experten und ‑Expertinnen erhalten eine BZA-Nummer. Die BZA-Nummer wird anschließend dem/r Bauherren/Bauherrin zur Verfügung gestellt. Im zweiten Schritt der Fördermittelbeantragung melden sich Eigentümer:innen im Förderportal an und beantragen final die Förderung.
4. Die Handwerkerauswahl
Die Ausführungsplanung steht fest, die Finanzierung steht. Nun beginnt die Handwerkerauswahl. Auf Basis einer qualifizierten Planung können Handwerker:innen ein Angebot abgeben. Wie bereits eingangs erwähnt: Desto besser die Sanierungsmaßnahmen vorbereitet sind, desto weniger Unklarheiten liegen bei den Handwerkern bzw. Handwerkerinnen vor und desto qualifiziertere Angebote erhalten Bauherren/Bauherrinnen.
5. Die KfW-Baubegleitung
Die Baubegleitung ist ein erforderlicher Teil der Arbeit eines Energie-Effizienz-Experten oder ‑Expertin, wenn KfW-Fördermittel beantragt wurden. Die Baubegleitung soll sicherstellen, dass die Sanierungsmaßnahmen auch den geförderten Standard erfüllen.
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6. Die Fördermittelfreigabe
Ist die Sanierung baulich abgeschlossen, folgt die Bescheinigung durch den/die Energie-Effizienz-Experten/-Expertin. In manchen Fällen ist zum Ende der Maßnahme ein Blower-Door-Test notwendig. Hier wird die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle überprüft. Vor Freigabe der Fördermittel wird der anfängliche Nachweis verwendet und die Ausführung darauf aufbauend kontrolliert. Anschließend erhalten Sie die Fördermittel.
Verfasst am 3. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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