Zum Effizienzhaus sanieren

Sanierung zum Effizienzhaus – der Ablauf in der Praxis

Durch die gestie­ge­nen Bau­kos­ten wer­den Sanie­rungs­maß­nah­men gegen­über Neu­bau­ten immer belieb­ter. Öko­lo­gisch sind Sanie­run­gen seit lan­ger Zeit sinn­voll. Durch die hohen För­der­mit­teln wer­den Sie end­lich auch wirt­schaft­lich inter­es­sant für Eigentümer:innen. Auf­grund der Viel­zahl an Rück­fra­gen haben wir Ihnen den Ablauf einer Sanie­rung exem­pla­risch zusammengestellt.

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1. Die Bestandsaufnahme (BAFA-Förderung)

Wenn Sie noch gar nicht wis­sen, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­men Sie vor­se­hen, emp­fiehlt es sich, eine Energieberater:in vor­bei­kom­men zu las­sen. Die Bestands­auf­nah­me (indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan) wird staat­lich mit 80 % der Kos­ten, maxi­mal mit 1.300 € (für ein EFH/​ZFH) gefördert.

Idea­ler­wei­se ist Ihre Energieberater:in nicht nur als Energieberater:in tätig. Mit reich­lich Berufs­er­fah­rung kön­nen auch geplan­te Umbau‑, Anbau- oder Auf­sto­ckun­gen bespro­chen wer­den. Die Bera­tung soll­te jedoch pro­dukt­neu­tral erfolgen.

2. Die Planung

Eine Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus soll­te gut geplant sein. In der Regel sind unter­schied­li­che Gewer­ke tätig, die pla­ne­ri­sche Vor­ga­ben beach­ten und deren Tätig­kei­ten auf­ein­an­der abge­stimmt sein soll­ten. Ohne qua­li­fi­zier­te Pla­nung sinkt die Wahr­schein­lich­keit gute Hand­werks­un­ter­neh­men zu fin­den. Außer­dem kommt es nicht sel­ten vor, dass wei­ter geplan­te bau­li­che Ver­än­de­run­gen auch behörd­lich gemel­det bzw. bean­tragt wer­den müs­sen. Dies gilt bei­spiels­wei­se, wenn par­al­lel das Dach aus­ge­baut (Umnut­zung), am Haus ange­baut oder auf­ge­stockt wer­den soll. Die Pla­nung über­neh­men Architekten/​Architektinnen und Ingenieure/​Ingenieurinnen.

3. Der KfW-Fördermittelantrag

Wenn ein gro­ber Plan steht, folgt die För­der­mit­tel­be­an­tra­gung für die Sanie­rungs­maß­nah­men (Pro­gramm KfW 261 und KfW 461). Geför­dert wer­den Bau­kos­ten, die im Kon­text der Sanie­rung anfal­len. Der För­der­mit­tel­an­trag wird im ers­ten Schritt von zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten und ‑Exper­tin­nen bear­bei­tet. Dazu ist ein rech­ne­ri­scher Nach­weis zu füh­ren. Es wird nach­ge­wie­sen, dass die vor­ge­se­he­nen Sanie­rungs­maß­nah­men den Anfor­de­run­gen des För­der­mit­tel­ge­bers ent­spre­chen. Die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten und ‑Exper­tin­nen erhal­ten eine BZA-Num­mer. Die BZA-Num­mer wird anschlie­ßend dem/​r Bauherren/​Bauherrin zur Ver­fü­gung gestellt. Im zwei­ten Schritt der För­der­mit­tel­be­an­tra­gung mel­den sich Eigentümer:innen im För­der­por­tal an und bean­tra­gen final die Förderung.

Die Kos­ten für die Antrags­stel­lung und spä­te­re Bau­be­glei­tung wer­den eben­falls mit bis zu 50 % von der KfW gefördert.

4. Die Handwerkerauswahl

Die Aus­füh­rungs­pla­nung steht fest, die Finan­zie­rung steht. Nun beginnt die Hand­wer­ker­aus­wahl. Auf Basis einer qua­li­fi­zier­ten Pla­nung kön­nen Handwerker:innen ein Ange­bot abge­ben. Wie bereits ein­gangs erwähnt: Des­to bes­ser die Sanie­rungs­maß­nah­men vor­be­rei­tet sind, des­to weni­ger Unklar­hei­ten lie­gen bei den Hand­wer­kern bzw. Hand­wer­ke­rin­nen vor und des­to qua­li­fi­zier­te­re Ange­bo­te erhal­ten Bauherren/​Bauherrinnen.

Architekten/​Architektinnen oder Ingenieure/​Ingenieurinnen über­neh­men Aus­schrei­bun­gen von Hand­wer­kerleis­tun­gen. Die Kos­ten sind eben­falls för­der­fä­hig. Sie zäh­len zu den Bau­ne­ben­kos­ten (KG 700 gemäß DIN 276)!

5. Die KfW-Baubegleitung

Die Bau­be­glei­tung ist ein erfor­der­li­cher Teil der Arbeit eines Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten oder ‑Exper­tin, wenn KfW-För­der­mit­tel bean­tragt wur­den. Die Bau­be­glei­tung soll sicher­stel­len, dass die Sanie­rungs­maß­nah­men auch den geför­der­ten Stan­dard erfüllen.

Hal­ten Sie als Bauherr:in die Lie­fer­schei­ne vor, erstel­len Sie eine Bau­stel­len-Foto­do­ku­men­ta­ti­on und for­dern Fach­un­ter­neh­mer­erklä­run­gen der Hand­werks­un­ter­neh­men ein. Bau­be­glei­tung heißt nicht, dass der/​die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten/-Exper­tin jeden Tag vor Ort sind und jede Maß­nah­me täg­lich vor Ort kon­trol­len. Die Doku­men­ta­ti­on erspart Ihnen unnö­ti­ge Rück­fra­gen bei der spä­te­ren Abnahme.

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6. Die Fördermittelfreigabe

Ist die Sanie­rung bau­lich abge­schlos­sen, folgt die Beschei­ni­gung durch den/​die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten/-Exper­tin. In man­chen Fäl­len ist zum Ende der Maß­nah­me ein Blower-Door-Test not­wen­dig. Hier wird die Luft­dich­tig­keit der Gebäu­de­hül­le über­prüft. Vor Frei­ga­be der För­der­mit­tel wird der anfäng­li­che Nach­weis ver­wen­det und die Aus­füh­rung dar­auf auf­bau­end kon­trol­liert. Anschlie­ßend erhal­ten Sie die Fördermittel.

  • Verfasst am 3. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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