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Sanierungsfahrplan in Berlin: verpflichtend für öffentliche Gebäude

Das Ber­li­ner Kli­ma­schutz- und Ener­gie­wen­de­ge­setz aus dem Jahr 2016 legt kon­kre­te Kli­ma­zie­le des Lan­des Ber­lin fest. Es ent­hält zahl­rei­che Aspek­te, zum Bei­spiel für eine CO2-neu­tra­le Ver­wal­tung und zur Fern­wär­me­ver­sor­gung. Ein wich­ti­ges Ele­ment ist außer­dem der Sanie­rungs­fahr­plan für öffent­li­che Gebäu­de in Berlin.

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Berlin: Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude

Laut Ber­li­ner Kli­ma­schutz- und Ener­gie­wen­de­ge­setz sind Sanie­rungs­fahr­plä­ne für öffent­li­che Gebäu­de ver­pflich­tend. Dies gilt für alle Gebäu­de der Haupt- und Bezirks­ver­wal­tun­gen, die eine Net­to­grund­flä­che von mehr als 250 Qua­drat­me­ter auf­wei­sen. In der Pra­xis betrifft das also einen Groß­teil der öffent­li­chen Gebäu­de der Stadt. In der Pflicht ste­hen hier­für die Stel­len, die die Lie­gen­schaf­ten verwalten.

Vorgaben aus dem Berliner Energiewendegesetz: ehrgeizige Klimaziele bis 2045

Die kon­kre­ten Vor­ga­ben, die das Ener­gie­wen­de­ge­setz für Ber­lin macht, sind ehr­gei­zig. So soll der Umsatz an Pri­mär­ener­gie bis zum Jahr 2045 um 80 % gesenkt wer­den. Maß­stab sind jeweils die Wer­te aus dem Jahr 2010. Ein Etap­pen­ziel auf dem Weg dort­hin ist die Redu­zie­rung des End­ener­gie­um­sat­zes um 20 % bis zum Jahr 2030. Im glei­chen Zug sol­len die CO2-Emis­sio­nen sin­ken. Im Gesetz ver­an­kert sind 70 % weni­ger CO2-Emis­sio­nen bis 2030 und 90 % weni­ger Emis­sio­nen bis 2045, wobei hier das Ver­gleichs­jahr 1990 her­an­ge­zo­gen wird. Um die­se Zie­le zu errei­chen, for­dert das Land für öffent­li­che Gebäu­de Sanie­rungs­fahr­plä­ne. Die­se müs­sen Kon­zep­te ent­hal­ten, um die genann­ten Vor­ga­ben zu erreichen.

Einheitliche Aufstellung der Sanierungsfahrpläne in Berlin

Da es in Ber­lin einen gro­ßen Bestand öffent­li­cher Gebäu­de gibt, hat die Senats­ver­wal­tung für Umwelt, Ver­kehr und Kli­ma­schutz in Zusam­men­ar­beit mit der Ber­li­ner Immo­bi­li­en­ma­nage­ment GmbH (kurz BIM) ein Gesamt­kon­zept erar­bei­tet. Das soll es den ein­zel­nen Stel­len erleich­tern, den Sanie­rungs­fahr­plan für öffent­li­che Gebäu­de in Ber­lin auf­zu­stel­len. Zudem wünscht sich die Ver­wal­tung eine ein­heit­li­che Gestal­tung der Konzepte.

Eine Aus­nah­me von der Ver­pflich­tung besteht, wenn es bereits eine Zustands­be­wer­tung des Gebäu­de­be­stan­des gibt. Sofern sich dar­aus eine zeit­li­che Abfol­ge von Sanie­rungs­maß­nah­men ablei­ten lässt, kön­nen sol­che Unter­la­gen den Sanie­rungs­fahr­plan erset­zen. Auch hier bestehen aber alle Anfor­de­run­gen an die Klimaziele.

So sieht der Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude in Berlin aus

Sanie­rungs­fahr­plä­ne sind aus ande­ren Bun­des­län­dern und Zusam­men­hän­gen bekannt. Daher ist die all­ge­mei­ne Auf­stel­lung eines Kon­zepts für Expert:innen kein Neu­land. Wich­tig ist jedoch, alle erfor­der­li­chen Kri­te­ri­en ein­zu­be­zie­hen. Der Sanie­rungs­fahr­plan soll eine Rei­hen­fol­ge von Sanie­rungs­maß­nah­men defi­nie­ren, um die Kli­ma­zie­le für das jewei­li­ge Gebäu­de zu errei­chen. Die Umset­zung der Sanie­rungs­maß­nah­men obliegt dann den jewei­li­gen Bezir­ken. Die­se sind außer­dem ange­hal­ten, ein Ener­gie­ma­nage­ment ein­zu­rich­ten. Zur Erfolgs­kon­trol­le wer­den jähr­lich Daten erho­ben, etwa zum Ener­gie­um­satz und zu CO2-Emissionen.

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Öffentliche Gebäude in Berlin als Vorreiter: Sanierungsfahrpläne im Internet

Ein inter­es­san­ter Aspekt des Ener­gie­wen­de­ge­set­zes ist, dass die Ver­wal­tung auf­ge­for­dert wird, die Sanie­rungs­fahr­plä­ne für öffent­li­che Gebäu­de in Ber­lin zu ver­öf­fent­li­chen. Hin­ter­grund ist, dass die Bestre­bun­gen der Bezir­ke eine Vor­bild­funk­ti­on erfül­len sol­len. Inter­es­sier­te Bürger:innen und Planer:innen fin­den die Doku­men­te online unter https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/vorbildrolle-oeffentliche-hand/sanierungsfahrplan-oeffentliche-gebaeude/.

  • Verfasst am 10. Januar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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