Altbauten in Münster sanieren

Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster: Antrag nur mit Sanierungsfahrplan

Wer in Müns­ter Gebäu­de­ei­gen­tum besitzt, kann städ­ti­sche Zuschüs­se für die bau­li­che Sanie­rung erhal­ten. Für Bestands­ge­bäu­de gibt es För­der­gel­der für zahl­rei­che Maß­nah­men, wel­che die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern. Eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung für den Antrag ist eine ener­ge­ti­sche Fach­be­ra­tung. Mit ande­ren Wor­ten: ein Sanie­rungs­fahr­plan.

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Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster: Das sind die Förderbausteine

Das Maß­nah­men­pa­ket für kli­ma­freund­li­che Wohn­ge­bäu­de der Stadt Müns­ter umfasst vier För­der­bau­stei­ne. Das grund­le­gen­de Ziel der drei Bau­stei­ne Sanie­rung, Neu­bau und Pho­to­vol­ta­ik besteht dar­in, den Bedarf an (Heiz)Energie zu sen­ken und den Aus­stoß von Emis­sio­nen zu sen­ken. Der vier­te Bau­stein, Dach­be­grü­nung, soll zusätz­lich das Mikro­kli­ma in der Stadt ver­bes­sern. Die fol­gen­de Auf­lis­tung gibt einen Über­blick über die Maßnahmen.

  • Ener­ge­ti­sche Sanie­rung: Im Bereich der Sanie­rung wer­den zahl­rei­che Vor­ha­ben geför­dert. Dazu zäh­len unter ande­rem Däm­mung, Aus­tausch von Fens­tern und Türen, Däm­mung von Geschoss­de­cken, Hei­zungs­aus­tausch und weitere.
  • Neu­bau: Bei Neu­bau­ten liegt der Schwer­punkt auf nach­wach­sen­den Mate­ria­li­en für die Dämmung.
  • Pho­to­vol­ta­ik: För­der­fä­hig sind PV-Anla­gen für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser auf Bestands­ge­bäu­den und Neubauten.
  • Dach­be­grü­nung: Eine Dach­be­grü­nung wird für Bestands- und Neu­bau­ten gefördert.

Gut zu wissen

Als för­der­fä­hi­ge Bestands­ge­bäu­de gel­ten Gebäu­de, die vor 2002 errich­tet wur­den. Die För­der­mit­tel sind mit För­der­pro­gram­men auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne kombinierbar.

Der Weg zum Antrag mit Sanierungsfahrplan

Ein beson­de­rer Fokus der städ­ti­schen För­de­rung liegt auf Bestands­ge­bäu­den. Das ver­wun­dert nicht, denn sie sind für einen Groß­teil der Emis­sio­nen im Stadt­ge­biet ver­ant­wort­lich. Zugleich gibt es eine Viel­zahl sinn­vol­ler Bau­maß­nah­men, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Bestands­ge­bäu­den zu ver­bes­sern. Häu­fig reicht schon die nach­träg­li­che Däm­mung aus, um den Bedarf an Heiz­ener­gie zu sen­ken. Wel­che Maß­nah­men im Detail mög­lich und sinn­voll sind, zeigt eine ener­ge­ti­sche Fach­be­ra­tung. Im Rah­men der Ener­gie­be­ra­tung ent­steht ein Sanie­rungs­fahr­plan, der sinn­vol­le Sanie­rungs­maß­nah­men auf­lis­tet. Die­se Bera­tung ist zwin­gen­de Vor­aus­set­zung zur Ertei­lung von Zuschüs­sen durch die Stadt Münster.

Es emp­fiehlt sich daher, mit einer Ener­gie­be­ra­tung in Müns­ter zu begin­nen. Der wei­te­re Ablauf der geför­der­ten Sanie­rung gestal­tet sich wie folgt:

  1. Ein­ho­lung von Kos­ten­vor­anschlä­gen durch die Antragstellenden
  2. Ein­rei­chung der Unter­la­gen mit dem Förderantrag
  3. Prü­fung des Antrags durch die Stadt Münster
  4. Bewil­li­gung des Antrags, Ver­sen­dung des Bescheids an die Antragstellenden
  5. Umset­zung der Maß­nah­men durch Baubetriebe
  6. Ein­rei­chung der Nach­wei­se durch die Auftraggeber:innen
  7. Prü­fung der Unter­la­gen und Aus­zah­lung der För­der­mit­tel durch die Stadt Münster

Unbedingt beachten

Der Antrag auf För­de­rung muss vor Beginn der Bau­maß­nah­men gestellt wer­den. Eine Geneh­mi­gung für vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn ist zwar mög­lich (sie­he unten), aber nur sel­ten emp­feh­lens­wert. Zum Antrag gehört unbe­dingt der Sanierungsfahrplan.

Wie hoch ist die Förderung in Münster?

Die För­der­hö­he rich­tet sich nach der Art der durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­me sowie dem Maß an Ener­gie­ein­spa­rung, das dadurch erreicht wird. Das Min­dest­för­der­vo­lu­men liegt bei 500 €, die maxi­ma­le För­der­sum­me bei 250.000 €. Das zeigt, dass der För­der­rah­men sehr weit gefasst ist. Die fol­gen­de Lis­te fasst die häu­figs­ten Bau­maß­nah­men und mög­li­che För­der­gel­der zusammen.

  • Dach­däm­mung: 20–30 € pro m2
  • Däm­mung für die obers­te Geschoss­de­cke: 10–20 € pro m2
  • Aus­tausch von Fens­tern oder Türen: 30–40 € pro m2 Glasfläche
  • Hei­zungs­aus­tausch: 3.000 € Pauschalbetrag
  • Zuschuss zur Beglei­tung im För­der­an­trag: 250 € Pauschalbetrag

Zudem zahlt die Stadt Müns­ter einen Bonus, wenn nach­wach­sen­de Dämm­stof­fe ver­baut wer­den. Dafür müs­sen min­des­tens 80 % des Auf­baus des Bau­teils aus nach­wach­sen­den Mate­ria­len bestehen. Der Bonus liegt in die­sem Fall bei 12 € pro m2 Flä­che des Bauteils.

Begrenzte Fördermittel im Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«

Die Mit­tel für das Pro­gramm »Kli­ma­freund­li­che Wohn­ge­bäu­de der Stadt Müns­ter« wer­den aus dem städ­ti­schen Etat zur Ver­fü­gung gestellt. Das Gesamt­vo­lu­men, das pro Jahr aus­ge­zahlt wird, ist begrenzt. Ob ein Zuschuss gewährt wird, hängt daher auch von den finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gen ab. Der Neu­start des Pro­gram­mes ist zum 1. Janu­ar 2023 erfolgt. Anträ­ge kön­nen das gan­ze Jahr über gestellt wer­den, die Bewil­li­gung erfolgt von April bis November.

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Genehmigung für vorzeitigen Baubeginn

Für drin­gen­de Bau­vor­ha­ben ist es mög­lich, einen Antrag auf vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn zu stel­len. Dann kann mit den Bau­maß­nah­men inner­halb von 4 Wochen nach Antrag­stel­lung begon­nen wer­den. Aller­dings erfolgt der Bau­be­ginn auf Risi­ko der Bauträger:innen. Soll­te der Antrag nicht bewil­ligt wer­den oder soll­te kein Bud­get in aus­rei­chen­der Höhe zur Ver­fü­gung ste­hen, gibt es kei­nen städ­ti­schen Zuschuss. Der vor­zei­ti­ge Bau­be­ginn ist daher nur in Aus­nah­me­fäl­len wirk­lich sinn­voll. Wich­tig ist auch hier, dass ein geneh­mig­ter Antrag vor­lie­gen muss, bevor Bau­maß­nah­men statt­fin­den. Eine nach­träg­li­che Ein­rei­chung des Antrags wird grund­sätz­lich nicht aner­kannt. Fra­gen Sie zu der städ­ti­schen Extra­för­de­rung loka­le Ener­gie­be­ra­ter aus Müns­ter.

  • Verfasst am 27. Februar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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