Hamburger Elbsicht mit Windrädern im Hintergrund

Sanierungsfahrplan in Hamburg extra fördern lassen

Update

För­der­pro­gramm ist been­det! Der Arti­kel ist aus dem Jahr 2019 und ent­hält ver­al­te­te Infor­ma­tio­nen. Lei­der ist das Pro­gramm in Ham­burg zum 29. Febru­ar 2020 aus­ge­lau­fen. Es kann im Moment kei­ne ZUSÄTZLICHE För­de­rung für den Sanie­rungs­fahr­plan mehr bean­tragt wer­den. Es bleibt somit bei den max. 80 % der BAFA.

Außer­dem greift ab dem 1. Juli 2021 das Kli­ma­schutz­ge­setzt und ver­pflich­tet Gebäu­de­ei­gen­tü­mer zum Ein­satz von Erneu­er­ba­re Ener­gien. Auch hier spielt der Sanie­rungs­fahr­plan eine wich­ti­ge Rolle.

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan der BAFA ermög­licht Eigen­tü­mern, die nach­hal­ti­ge und zukunfts­ori­en­tier­te Sanie­rung einer Immo­bi­lie unter bestimm­ten Umstän­den för­dern zu las­sen. In Ham­burg bie­tet sich zudem eine wei­te­re Zuschuss­mög­lich­keit an. 

Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass ermög­licht dar­über hin­aus das Bean­tra­gen von Zuschüs­sen für ver­schie­de­ne ener­ge­tisch ori­en­tier­te Maß­nah­men. Was heißt das? Wie lässt sich ein Sanie­rungs­fahr­plan in Ham­burg zusätz­lich för­dern? Was ist zu beach­ten? Das und mehr erläu­tert der vor­lie­gen­de Artikel.

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Hamburger Energiepass – Förderung im Norden Deutschlands

Was ist der Ham­bur­ger Ener­gie­pass? Wer ist für die Zuschüs­se, deren Bewil­li­gung und die Aus­zah­lun­gen zustän­dig? Dazu lohnt sich der Blick auf zwei Ham­bur­ger Insti­tu­tio­nen und Behör­den: Die BUE (»Behör­de für Umwelt und Ener­gie«) ist gene­rell für die Zuschüs­se zustän­dig. Sie stel­len die För­der­mit­tel bereit. Die Bewil­li­gung und Aus­zah­lung hin­ge­gen über­nimmt die IFB Ham­burg (»Ham­bur­gi­sche Inves­ti­ti­ons- und Förderbank«).

Die För­de­rung dient der Moder­ni­sie­rung und ener­ge­ti­schen Bera­tung von Wohn­häu­sern inner­halb von Ham­burg. Wich­tig: Die Immo­bi­li­en müs­sen bereits exis­tie­ren. Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass (HEP) ist dabei eine von ins­ge­samt drei för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men. Die BUE stellt außer­dem die Zuschüs­se für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) sowie für die Erklä­rung des HEP inner­halb der Ver­samm­lung der Wohn­ei­gen­tü­mer bereit.

Sanierungsfahrplan im Hamburger Energiepass – wie geht das?

Die För­de­rung der BUE und IFB Ham­burg ermög­licht eine zusätz­li­che Unter­stüt­zung bei der Finan­zie­rung einer Sanie­rung. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist eine Opti­on, die kli­ma­scho­nen­de Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­spricht. Mit­hil­fe der geeig­ne­ten Maß­nah­men las­sen sich Alt­bau­ten ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig sanie­ren, sodass der CO2-Aus­stoß von Gebäu­den redu­ziert wer­den kann. Aber was beinhal­tet der Zuschuss von Ham­burg kon­kret? Wie hoch ist die För­de­rung? Ist der Sanie­rungs­fahr­plan dadurch kos­ten­los für Eigen­tü­mer von Häusern? 

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist eine Ener­gie­be­ra­tung, die das BAFA mit maxi­mal 80 % för­dert. Damit umfasst die För­de­rung eine Sum­me zwi­schen höchs­tens 1.300 und 1.700 € – Min­des­tens 20 % der Bera­tungs­kos­ten müs­sen Haus­be­sit­zer also nor­ma­ler­wei­se wei­ter­hin selbst tragen. 

In Ver­bin­dung mit dem Ham­bur­ger Ener­gie­pass bedeu­ten die­se Umstän­de fol­gen­des: Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass bezu­schusst Gebäu­de mit maxi­mal 800 €. Dabei rich­tet sich die För­der­hö­he nach der Anzahl an Wohn­ein­hei­ten im Gebäude. 

Wer zusätz­lich einen indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len las­sen möch­te, kann bis zu maxi­mal 500 € zusätz­lich als För­de­rung erhal­ten. Dabei kön­nen die Zuschüs­se für den iSFP und dem HEP addiert wer­den, sodass die För­de­rung am Ende höher aus­fällt. Ist der Sanie­rungs­fahr­plan dadurch kostenfrei? 

Einschränkungen – Warum der iSFP trotz Hamburger Energiepass nicht kostenlos ist

Obwohl die För­der­mit­tel für den Ham­bur­ger Ener­gie­pass und das Erstel­len eines Sanie­rungs­fahr­plans mit­ein­an­der addiert wer­den kön­nen, gibt es den­noch Beschrän­kun­gen bei der För­de­rung. Die Sum­me der Zuschüs­se kann höchs­tens 90 % von den för­der­fä­hi­gen Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan betra­gen. Da der Sanie­rungs­fahr­plan grund­sätz­lich beim BAFA zu bean­tra­gen ist, führt die Bewil­li­gung des iSFP-Zuschus­ses gege­be­nen­falls zu einer Kür­zung der ande­ren För­der­mit­tel. Was heißt das?

Der Ener­gie­be­ra­ter bean­tragt den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan direkt beim BAFA. Zusätz­lich wird ein Zuschuss vom BUE bean­tragt. Die­ser beträgt im Rah­men des Ham­bur­ger Ener­gie­pas­ses maxi­mal 500 €. Über­stei­gen die bei­den Zuschüs­se (BAFA-För­de­rung plus BUE-Zuschuss) 90 % der Aus­ga­ben für den Sanie­rungs­fahr­plan, erfolgt eine ent­spre­chen­de Kür­zung des BUE-Zuschus­ses. Somit müs­sen Haus­be­sit­zer auch bei einer För­de­rung wenigs­tens 10 % der Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan sel­ber tragen.

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Fazit: Sanierungsfahrplan in Hamburg fördern lassen

Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass stellt eine wich­ti­ge Maß­nah­me für all jene dar, die ihre Immo­bi­lie moder­ni­sie­ren möch­ten. Eine För­de­rung beinhal­tet auch den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan vom BAFA. Dabei kön­nen die BAFA-För­de­rung mit dem BUE-Zuschuss in Ham­burg kom­bi­niert werden. 

Kos­ten­los ist der Sanie­rungs­fahr­plan damit jedoch nicht. Denn die för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben für die­se Ener­gie­be­ra­tung las­sen sich höchs­tens zu 90 % mit der För­de­rung decken. Min­des­tens 10 % der Kos­ten für die indi­vi­du­el­le Ener­gie­be­ra­tung sind dem­nach trotz­dem von dem jewei­li­gen Antrag­stel­ler zu tragen. 

  • Verfasst am 6. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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