Hamburger Elbsicht mit Windrädern im Hintergrund

Sanierungsfahrplan in Hamburg extra fördern lassen

Update

För­der­pro­gramm ist been­det! Der Arti­kel ist aus dem Jahr 2019 und ent­hält ver­al­te­te Infor­ma­tio­nen. Lei­der ist das Pro­gramm in Ham­burg zum 29. Febru­ar 2020 aus­ge­lau­fen. Es kann im Moment kei­ne ZUSÄTZLICHE För­de­rung für den Sanie­rungs­fahr­plan mehr bean­tragt wer­den. Es bleibt somit bei den max. 80 % der BAFA.

Außer­dem greift ab dem 1. Juli 2021 das Kli­ma­schutz­ge­setzt und ver­pflich­tet Gebäu­de­ei­gen­tü­mer zum Ein­satz von Erneu­er­ba­re Ener­gien. Auch hier spielt der Sanie­rungs­fahr­plan eine wich­ti­ge Rolle.

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan der BAFA ermög­licht Eigen­tü­mern, die nach­hal­ti­ge und zukunfts­ori­en­tier­te Sanie­rung einer Immo­bi­lie unter bestimm­ten Umstän­den för­dern zu las­sen. In Ham­burg bie­tet sich zudem eine wei­te­re Zuschuss­mög­lich­keit an. 

Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass ermög­licht dar­über hin­aus das Bean­tra­gen von Zuschüs­sen für ver­schie­de­ne ener­ge­tisch ori­en­tier­te Maß­nah­men. Was heißt das? Wie lässt sich ein Sanie­rungs­fahr­plan in Ham­burg zusätz­lich för­dern? Was ist zu beach­ten? Das und mehr erläu­tert der vor­lie­gen­de Artikel.

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Hamburger Energiepass – Förderung im Norden Deutschlands

Was ist der Ham­bur­ger Ener­gie­pass? Wer ist für die Zuschüs­se, deren Bewil­li­gung und die Aus­zah­lun­gen zustän­dig? Dazu lohnt sich der Blick auf zwei Ham­bur­ger Insti­tu­tio­nen und Behör­den: Die BUE (»Behör­de für Umwelt und Ener­gie«) ist gene­rell für die Zuschüs­se zustän­dig. Sie stel­len die För­der­mit­tel bereit. Die Bewil­li­gung und Aus­zah­lung hin­ge­gen über­nimmt die IFB Ham­burg (»Ham­bur­gi­sche Inves­ti­ti­ons- und Förderbank«).

Die För­de­rung dient der Moder­ni­sie­rung und ener­ge­ti­schen Bera­tung von Wohn­häu­sern inner­halb von Ham­burg. Wich­tig: Die Immo­bi­li­en müs­sen bereits exis­tie­ren. Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass (HEP) ist dabei eine von ins­ge­samt drei för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men. Die BUE stellt außer­dem die Zuschüs­se für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) sowie für die Erklä­rung des HEP inner­halb der Ver­samm­lung der Wohn­ei­gen­tü­mer bereit.

Sanierungsfahrplan im Hamburger Energiepass – wie geht das?

Die För­de­rung der BUE und IFB Ham­burg ermög­licht eine zusätz­li­che Unter­stüt­zung bei der Finan­zie­rung einer Sanie­rung. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist eine Opti­on, die kli­ma­scho­nen­de Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­spricht. Mit­hil­fe der geeig­ne­ten Maß­nah­men las­sen sich Alt­bau­ten ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig sanie­ren, sodass der CO2-Aus­stoß von Gebäu­den redu­ziert wer­den kann. Aber was beinhal­tet der Zuschuss von Ham­burg kon­kret? Wie hoch ist die För­de­rung? Ist der Sanie­rungs­fahr­plan dadurch kos­ten­los für Eigen­tü­mer von Häusern? 

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist eine Ener­gie­be­ra­tung, die das BAFA mit maxi­mal 80 % för­dert. Damit umfasst die För­de­rung eine Sum­me zwi­schen höchs­tens 1.300 und 1.700 € – Min­des­tens 20 % der Bera­tungs­kos­ten müs­sen Haus­be­sit­zer also nor­ma­ler­wei­se wei­ter­hin selbst tragen. 

In Ver­bin­dung mit dem Ham­bur­ger Ener­gie­pass bedeu­ten die­se Umstän­de fol­gen­des: Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass bezu­schusst Gebäu­de mit maxi­mal 800 €. Dabei rich­tet sich die För­der­hö­he nach der Anzahl an Wohn­ein­hei­ten im Gebäude. 

Wer zusätz­lich einen indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len las­sen möch­te, kann bis zu maxi­mal 500 € zusätz­lich als För­de­rung erhal­ten. Dabei kön­nen die Zuschüs­se für den iSFP und dem HEP addiert wer­den, sodass die För­de­rung am Ende höher aus­fällt. Ist der Sanie­rungs­fahr­plan dadurch kostenfrei? 

Einschränkungen – Warum der iSFP trotz Hamburger Energiepass nicht kostenlos ist

Obwohl die För­der­mit­tel für den Ham­bur­ger Ener­gie­pass und das Erstel­len eines Sanie­rungs­fahr­plans mit­ein­an­der addiert wer­den kön­nen, gibt es den­noch Beschrän­kun­gen bei der För­de­rung. Die Sum­me der Zuschüs­se kann höchs­tens 90 % von den för­der­fä­hi­gen Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan betra­gen. Da der Sanie­rungs­fahr­plan grund­sätz­lich beim BAFA zu bean­tra­gen ist, führt die Bewil­li­gung des iSFP-Zuschus­ses gege­be­nen­falls zu einer Kür­zung der ande­ren För­der­mit­tel. Was heißt das?

Der Ener­gie­be­ra­ter bean­tragt den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan direkt beim BAFA. Zusätz­lich wird ein Zuschuss vom BUE bean­tragt. Die­ser beträgt im Rah­men des Ham­bur­ger Ener­gie­pas­ses maxi­mal 500 €. Über­stei­gen die bei­den Zuschüs­se (BAFA-För­de­rung plus BUE-Zuschuss) 90 % der Aus­ga­ben für den Sanie­rungs­fahr­plan, erfolgt eine ent­spre­chen­de Kür­zung des BUE-Zuschus­ses. Somit müs­sen Haus­be­sit­zer auch bei einer För­de­rung wenigs­tens 10 % der Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan sel­ber tragen.

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Fazit: Sanierungsfahrplan in Hamburg fördern lassen

Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass stellt eine wich­ti­ge Maß­nah­me für all jene dar, die ihre Immo­bi­lie moder­ni­sie­ren möch­ten. Eine För­de­rung beinhal­tet auch den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan vom BAFA. Dabei kön­nen die BAFA-För­de­rung mit dem BUE-Zuschuss in Ham­burg kom­bi­niert werden. 

Kos­ten­los ist der Sanie­rungs­fahr­plan damit jedoch nicht. Denn die för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben für die­se Ener­gie­be­ra­tung las­sen sich höchs­tens zu 90 % mit der För­de­rung decken. Min­des­tens 10 % der Kos­ten für die indi­vi­du­el­le Ener­gie­be­ra­tung sind dem­nach trotz­dem von dem jewei­li­gen Antrag­stel­ler zu tragen. 

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 6. Dezember 2019 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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