Förderung: Wärmeschutz im Gebäudebestand von Hamburg
Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands mit knapp zwei Millionen Einwohner. Die Metropole ist zugleich auch ein eigenes Bundesland mit eigener Landesbauordnung. Die Stadt ist architektonisch geprägt vom Klinkerbau und zugleich vielen Altbauten, die in Hamburg modernisiert werden könnten. Energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden können technisch die Wärmeschutzfunktion der Gebäudehülle verbessern und tragen gleichzeitig zur Wertsteigerung bei. Eine neue Förderrichtlinie ermöglicht nun auch finanzielle Zuschüsse.
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Förderprogramm in Hamburg: Wärmeschutz in Bestandsgebäuden
Die IFB Hamburg stellt im Rahmen eines Förderprogramms finanzielle Zuschüsse bereit. Die Förderung gilt vorrangig für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die bis einschließlich 1994 errichtet wurden. Ziel der Förderung ist die Einsparung von Energie im täglichen Haushalt und des CO2 Ausstoßes. Wichtig: Zugleich ist die Wärmeschutz-Förderung mit anderen Förderungen (KfW, BAFA) kombinierbar.
Voraussetzungen für den Wärmeschutz-Zuschuss in Hamburg
Wie viele andere Programme zur Modernisierung, stellt auch Hamburg gewisse Bedingungen an eine finanzielle Förderung. Unter anderem kann ein Hamburger Energiepass erforderlich sein. Dies gilt bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Die Bezuschussung erfolgt dann im sogenannten Bilanzverfahren.
Für die materielle Unterstützung ist des Weiteren der Beginn der Sanierungsmaßnahmen wesentlich für die Bewilligung. Die Zuschüsse sind zu beantragen und zu bewilligen, bevor die zu finanzierenden Bauarbeiten begonnen werden. Das bedeutet: Wenn Sie die benötigten Leistungsverträge bzw. Lieferverträge für Ihr Bauvorhaben bereits abgeschlossen haben, entfällt der Anspruch auf die Förderung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaft ist obendrein ein Mitglied der Gemeinschaft als Bevollmächtigter vonnöten.
Welche Maßnahmen profitieren von der Wärmeschutz-Förderung?
Damit die Zuschüsse ausgezahlt werden können, sind nur bestimmte Maßnahmen zulässig. Hier unterscheidet die IFB Hamburg zwischen dem sogenannten Bauteil- und Bilanzverfahren. Das Bilanzverfahren wird bei umfassenden Modernisierungen eingesetzt (s. o.). Das Bauteilverfahren wird bei der Erneuerung von einzelnen Gebäudeteilen (»Einzelmaßnahmen«) verwendet.
Zusätzlich gestattet die IFB Hamburg eine Bezuschussung bei Verwendung nachhaltiger Dämmmaterialien. Auch spezielle Dienstleistungen zur Identifizierung von Leckargen, Kontrollen oder Optimierungen der technischen Anlagen (Haustechnik) sind förderfähig. Beispielhaft zu nennen sind Luftdichtheitsmessungen, die Baubegleitung oder der hydraulische Abgleich.
Wer profitiert vom Zuschuss?
Die Unterstützung richtet sich vorrangig an Hamburgs Immobilieneigentümer. Auch Erbbauberechtigte bzw. Verfügungsberechtigte können einen Antrag stellen. Gefördert werden dabei nur Maßnahman an Wohngebäuden wie dem Reihenhaus (RH), dem freistehenden Einfamilienhaus (EFH) (EFH), einem Doppelhaus (DH), bzw. einer Doppelhaushälfte (DHH), oder kleinen Mehrfamilienhäusern (MFH). In MFH dürfen allerdings maximal zwei vermietete Wohneinheiten enthalten sein. Damit werden vor allem private Eigentümer angesprochen.
Fördersummen und mehr: Hamburger Konditionen
Die Förderung ist als Zuschuss vorgesehen. Die Höhe bestimmt sich über den Umfang der vorgesehenen Maßnahmen. Der Hamburger Energiepass ist nur für das Bilanzverfahren erforderlich, nicht aber für das Bauteilverfahren.
Höhe der Zuschüsse im Bauteilverfahren (Einzelmaßnahmen)
Die Zuschüsse orientieren sich bei Einzelmaßnahmen an den Gebäudeteilen. Relevant ist vor allem die Größe (in m²). Ein Hydraulikabgleich (mindestens Verfahren A) ist bei technischen Anlagen vorgeschrieben. Für den Austausch bestehender Außentüren mit Wärmeschutztüren erhalten Empfänger 110 €/Tür. Für den Austausch von Fenster mit einer höheren Wärmeschutzfunktion gibt es immerhin 77 €/m² (d. h. für Fenstertüren, Dachflächenfenster und Standardfenster).
Davon abgesehen erhalten die Zahlungsempfänger Zuschüsse für wärmedämmende Maßnahmen an folgenden Bauteilen:
- Flachdach: 16,50 €/m²
- Steildach, Gaubendach und Gaubenwangen: 33 €/m²
- Kellerdecken, Kellersohle und für Kellerwände: 5,50 €/m²
- Zweischalige Außenwände (nachträgliche Kerndämmung): 3,30 €/m²
- Denkmalgeschützte Außenbauteile (nachträgliche Innendämmung): 17 €/m²
- Außenwände (nachträgliche Außendämmung): 22 €/m²
- Oberste Geschossdecke: 8,30 €/m²
- Flachdach mit Einblasdämmung: 5,50 €/m²
Übersteigt die Förderung 5.000 €, besteht zudem die Pflicht, bei Heizungsanlagen den Hydraulikabgleich gemäß dem VdZ-Verfahren B durchzuführen. Daneben ist für solch eine Fördersumme eine Baubegleitung zwingend vorgeschrieben. Achtung: Diese Summe gilt für die erste Wohnstätte! Weitere Wohnungen erhöhen die auszahlbare Förderung um je 100 €.
Höhe der Zuschüsse im Bilanzverfahren (»umfassendere Maßnahmen«)
Bei größeren Maßnahmen zur Erneuerung ist die Fördersumme anhand des energetischen Jahresstandards gestuft. Der Energiebedarf, der am Jahresende durch die Maßnahmen eingespart wird, lässt sich demnach in der Hansestadt bezuschussen. Hier gilt: Die Unterstützung fällt höher aus, wenn der Energiestandard im Anschluss an die Maßnahmen steigt. Demnach ist der Zuschuss wie folgt gestaffelt:
- Stufe A: 0,31 €/kWh (für IFB-Effizienzhaus-Standard 85)
- Stufe B: 0,41 €/kWh (für IFB-Effizienzhaus-Standard 70)
- Stufe 3: 0,51 €/kWh (für IFB-Effizienzhaus-Standard 55)
Neben dem Hamburger Energiepass und einem heizungsanlagenbasierten Hydraulikabgleich wird zusätzlich eine qualifizierte Baubegleitung gefordert. Eine Luftdichtheitsmessung ist zudem für Stufe B und Stufe C vorgeschrieben.
Zuschusshöhe für Dämmstoffe und Qualitätssicherung
Neben dem Bilanzverfahren und Bauteilverfahren können auch die qualitätssichernden Maßnahmen von Zuschüssen profitieren. Die Fördersummen ergeben sich wie folgt:
- Nachhaltiges Dämmmaterial: 11 €/m²
- Hydraulikabgleich: 75 % der förderwürdigen Kosten (Verfahren A); 85 % bei Verfahren B
- Baubegleitung: maximal 1650 €; i.A. 50 % vom Honorar
- Messung der Luftdichte: maximal 275 €; i.A. 40 % vom Honorar
- Zzgl. Staffel-Beträge für jede weitere Wohnstätte
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Fazit: Wärmeschutz im Hamburger Altbau bezuschussen lassen
Hamburg bietet Eigentümern von Bestandsbauten solide Chancen, um von Zuschüssen bei der Gebäudesanierung, bzw. ‑modernisierung zu profitieren. Die Investitions- und Förderbank Hamburg ist der passende Ansprechpartner. Hier können Hauseigentümer eine gestaffelte Zuschuss-Förderung zum besseren Wärmeschutz bzw. zur gesteigerten Energieeffizienz ihres Altbaus bekommen.
Verfasst am 3. Dezember 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Kundenmeinungen
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