kfw 262

KfW 262 – Förderung für Einzelmaßnahmen

Mit dem KfW 262 kön­nen sich Bau­herr­schaf­ten Ein­zel­maß­nah­men för­dern las­sen, wel­che die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Wohn­ge­bäu­des erhö­hen. Abhän­gig vom Pro­jekt erhal­ten Sie bis zu 60.000 € als güns­ti­gen Kre­dit und einen Til­gungs­zu­schuss von min­des­tens 20 %.

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Welche Einzelmaßnahmen nach KfW 262 sind förderfähig?

Die­ses Pro­gramm ist spe­zi­ell für ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nah­men auf­ge­legt wor­den. Grund­vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist, dass sich die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des durch die Umset­zung von aus­ge­wähl­ten Maß­nah­men ver­bes­sert. Das Errei­chen eines Effi­zi­enz­haus-Stan­dards ist jedoch im Gegen­satz zum KfW 261 kei­ne Pflicht.

Im Hin­blick auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Woh­nungs­baus, sind vor allem den Berei­chen der Wär­me­ge­win­nung und Wär­me­däm­mung Beach­tung zu schen­ken. Ent­spre­chend sind zahl­rei­che Umbau­maß­nah­men, die in die­ser Hin­sicht zu Ver­bes­se­run­gen füh­ren, för­der­fä­hig. Dazu gehören:

  • Däm­mung für Wän­de und Decken
  • Erneue­rung der Heizungsanlage
  • Ein­bau neu­er Fens­ter oder Außentüren
  • Instal­la­ti­on einer Lüftungsanlage
  • und vie­le wei­te­re Maßnahmen

Wie hoch ist die Förderung?

Grund­sätz­lich erhal­ten Sie im Rah­men des Pro­gramms einen Kre­dit von bis zu 60.000 € von der KfW. Die­se Sum­me bezieht sich auf jede Wohn­ein­heit. Somit sind für Mehr­par­tei­en­häu­ser höhe­re Kre­dit­sum­men mög­lich. Wenn Sie ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) durch Ein­zel­maß­nah­men umbau­en, ist das die ent­spre­chen­de Höchstgrenze.

Eben­so inter­es­sant wie der eigent­li­che Kre­dit nach KfW 262, ist der Til­gungs­zu­schuss. Die­ser Geld­be­trag wird Bauherr:innen erlas­sen und muss nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Der Zuschuss im KfW-Pro­gramm 262 beträgt min­des­tens 20 % der Kre­dit­sum­me. Für bestimm­te Maß­nah­men liegt er auch höher, zum Bei­spiel gibt es:

  • 35 % bei Instal­la­ti­on einer Biomasseheizung
  • 35 % beim Ein­bau von EE-Hybri­den (Hybrid­hei­zun­gen mit Erneu­er­ba­ren Energien)
  • 30 % für den Ein­bau von Gas-Hybridheizungen
  • 35 % beim Anschluss an ein Wär­me­netz mit min­des­tens 55 % Erneu­er­ba­ren Energien

Tipp: Baubegleitung und Fachplanung fördern lassen

Dar­über hin­aus för­dert die KfW die Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung mit einem Til­gungs­zu­schuss von 50 %. Die Unter­stüt­zung durch Expert:innen ist zudem eine Vor­aus­set­zung, um einen Antrag auf KfW 262 stel­len zu können.

KfW-Programm 262 beantragen: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Wer eine Ein­zel­maß­nah­me nach KfW 262 för­dern las­sen möch­te, muss die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge bei der Bean­tra­gung ein­hal­ten. Bei Nicht­ein­hal­tung erlischt jeg­li­cher Anspruch auf grund­sätz­lich mög­li­che För­de­rung. So ist es bei­spiels­wei­se nicht mög­lich, rück­wir­kend För­der­gel­der für Ein­zel­maß­nah­men zu erhal­ten. Gehen Sie bei der Pla­nung des­halb wie folgt vor:

  1. Fach­pla­nung durch­füh­ren und pro­to­kol­lie­ren lassen
  2. Antrag bei einem Finan­zie­rungs­part­ner stel­len, bei­spiels­wei­se bei Ban­ken und Sparkassen
  3. Nach Bewil­li­gung kann die Bau­maß­nah­me beginnen
  4. Den Nach­weis der Mit­tel­ver­wen­dung bis spä­tes­tens 18 Mona­te nach Abschluss der Maß­nah­me beim Finan­zie­rungs­part­ner vorlegen

Zudem ist zu beach­ten, dass das Datum der Bau­an­trag­stel­lung des Gebäu­des min­des­tens 5 Jah­re zurück­liegt. Andern­falls kön­nen kei­ne För­der­gel­der nach KfW 262 in Anspruch genom­men werden.

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Wann lohnt sich Förderprogramm?

Das KfW-Pro­gramm 262 ist eng ver­wandt mit dem KfW 261. Letz­te­res umfasst Kre­di­te von bis zu 150.000 € für den Kauf, die Sanie­rung oder den Bau eines Effi­zi­enz­hau­ses. Bauherr:innen die das nicht umset­zen kön­nen oder möch­ten, bekom­men mit die­sem För­der­pro­gramm die Mög­lich­keit, För­de­rung für Ein­zel­maß­nah­men zu erhal­ten. Folg­lich wird die Auf­wer­tung eines Wohn­ge­bäu­des häu­fig ohne star­ke finan­zi­el­le Belas­tung mög­lich. Zudem sor­gen Maß­nah­men wie eine effi­zi­en­te Wär­me­däm­mung für sin­ken­de Unter­halts­kos­ten. Damit lohnt es sich für vie­le Interessent:innen, das Pro­gramm in die eige­nen Über­le­gun­gen einzubeziehen.

  • Verfasst am 7. Oktober 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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