Der individuelle Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm
Die Klimabewegung »Fridays for Future« bewegt die Gemüter. Die globalen Schulstreiks von Schülerinnen und Schüler fanden ihren Anfang bei der Schwedin Greta Thunberg. Die damals 15-Jährige begann, freitags dem Unterricht fern zu bleiben und stattdessen für das Klima zu protestieren. Mittlerweile ist diese Bewegung zum globalen Streik angewachsen. Worin besteht das Ziel der jungen Protestierenden und was hat das mit dem Sanierungsplan zu tun?
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Die FFF-Bewegung zielt darauf ab, sich für Maßnahmen stark zu machen, die dabei helfen, das Klimaziel der Vereinten Nationen einzuhalten. Dieses Klimaziel will die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius begrenzen. Auf diese Weise soll der Klimawandel drastisch verlangsamt oder gar aufgehalten werden.
Die »Fridays for Future«-Demonstrationen fordern das Umsetzen von effizienten, schnellen und umfassenden Maßnahmen zum Klimaschutz. Inzwischen erfahren die Streikenden weltweit ein hohes Maß an Unterstützung – auch seitens der Regierungen.
Das Klimaschutzprogramm 2030 im Kontext
Die Bundesregierung Deutschlands entwickelte aufgrund des Klimawandels (und infolge der Demonstrationen) Ende 2019 ein Klimaschutzprogramm 2030. Dieses sieht diverse Maßnahmen vor, die den Klimaschutz verstärken sollen und konkretisiert den in 2016 aufgestellten Klimaschutzplan 2050. Die festgehaltenen Maßnahmen sollen dabei nach und nach in Gesetzen manifestiert werden (bspw. im Gebäudeenergiegesetz). Sie betreffen im Kern die großen Bereiche Verkehr, Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Die in der Öffentlichkeit am häufigsten diskutierte Maßnahme ist die CO2-Bepreisung – einen »Preis für Verschmutzungsreste«, der das Tanken und das Heizen mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Benzin, Heizöl, Diesel) in den kommenden Jahren zu Gunsten der Umwelt verteuert.
Das Klimaprogramm umfasst ebenfalls Klimaschutzmaßnahmen bei der Gebäudesanierung. Der Sanierungsplan ist hierbei ein inhaltlicher Baustein auf dem Weg zum verbesserten Klimaschutz. Doch was ist mit dem Sanierungsplan überhaupt gemeint?
Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden
Sanierungsplan fördern – Klimaschutzziele erreichen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter bestimmten Bedingungen einige Maßnahmen zur Gebäudesanierung. Nachhaltigkeit bei der Modernisierung von Wohngebäuden lässt sich somit bezuschussen. Im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung findet dieser Aspekt Berücksichtigung.
Das Klimaschutzprogramm enthält den Sanierungsplan insofern, dass die »Energieberatung für Wohngebäude« verbessert werden soll. Dabei ist die im Klimaschutzprogramm mitunter als »Sanierungsplan« beschriebene Energieberatung nichts anderes als der vom BAFA bereits seit Jahren geförderte »individuelle Sanierungsfahrplan«. Dieser ermöglicht Gebäudeeigentümer Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Entscheidungs- und Planungsprozess mit einzukalkulieren und dadurch Effizienzpotentiale zum persönlich sinnvollsten Zeitpunkt einer Sanierung auszuschöpfen.
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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist als Beratungsbericht ein wichtiger Aspekt im Rahmen einer geförderten Energieberatung, da er die Ergebnisse strukturiert darstellt und farblich visualisiert. Hierzu werden zwei Dokumente im Anschluss an die Energieberatung vom Berater an den Gebäudeeigentümer ausgehändigt: »Mein Sanierungsfahrplan« und die »Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen«.
Der Wunsch der Bundesregierung ist es demnach, Immobilieneigentümer den Mehrwert einer energetischen Sanierung erkennen zu lassen. Aufklärung, Information und Förderung gehören damit zu den Zielmaßnahmen des Klimaschutzprogrammes im Gebäudesektor. Dem Klimaschutzprogramm sind einige Maßnahmen bzgl. des Sanierungsplans zu entnehmen:
- Erstellung eines Energiebedarfsausweises auf Grundlage einer Energieberatung
- Energieberatung anknüpfend an Immissionsmessungen von Schornsteinfegern
- Energieberatungen können obligatorisch werden; z. B. beim Eigentümerwechsel, Heizungstausch, barrierefreiem Umbau oder Einbruchschutz
- Informationskampagne zur Energieberatung vom BMWi im Rahmen von Deutschland macht’s effizient
Energieberatung mit Sanierungsplan verpflichtend?
Insgesamt bedeutet dies, dass eine Energieberatung bei bestimmten Anlässen verpflichtend werden könnte. Diese Pflicht soll nicht gänzlich auf den Hauseigentümer abgewälzt werden, deshalb wurde die folgende Maßnahme ebenfalls festgehalten:
- Ausbau der Förderung von Energieberatungen auf bis zu 80 % der Kosten
Fazit zum Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm
Durch die »Fridays for Future«-Demonstrationen, die Millionen Menschen freitags auf die Straßen lockten, steht der Klimaschutz im Fokus der Aufmerksamkeit. Auch die Regierungen befassen sich stärker als zuvor mit der Thematik. Für Hauseigentümer ist diese Entwicklung ebenfalls mit zukünftigen Änderungen verknüpft.
Die Große Koalition in Deutschland hat ein Klimaschutzprogramm entwickelt. Dieses soll dabei helfen, das Klima stärker zu schützen und die wirtschaftliche Zukunft nachhaltiger zu gestalten. Im Fall einer Gebäudesanierung kann z. B. eine Energieberatung in manchen Fällen zur Pflicht werden.
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Eine Pflicht zur Energieberatung bei Modernisierungen besteht dann bspw., wenn der Eigentümer eines Gebäudes wechselt. Der Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht deshalb vor, Eigentümer stärker zu informieren und bereits bestehende Förderprogramme zur Kostendeckung zu nutzen.
Verfasst am 14. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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