Tafel zeigt Slogan Fridays For Future

Der individuelle Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm

Die Kli­ma­be­we­gung »Fri­days for Future« bewegt die Gemü­ter. Die glo­ba­len Schul­streiks von Schü­le­rin­nen und Schü­ler fan­den ihren Anfang bei der Schwe­din Gre­ta Thun­berg. Die damals 15-Jäh­ri­ge begann, frei­tags dem Unter­richt fern zu blei­ben und statt­des­sen für das Kli­ma zu pro­tes­tie­ren. Mitt­ler­wei­le ist die­se Bewe­gung zum glo­ba­len Streik ange­wach­sen. Wor­in besteht das Ziel der jun­gen Pro­tes­tie­ren­den und was hat das mit dem Sanie­rungs­plan zu tun? 

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Die FFF-Bewe­gung zielt dar­auf ab, sich für Maß­nah­men stark zu machen, die dabei hel­fen, das Kli­ma­ziel der Ver­ein­ten Natio­nen ein­zu­hal­ten. Die­ses Kli­ma­ziel will die Erd­er­wär­mung auf 1,5 Grad Cel­si­us begren­zen. Auf die­se Wei­se soll der Kli­ma­wan­del dras­tisch ver­lang­samt oder gar auf­ge­hal­ten werden. 

Die »Fri­days for Future«-Demonstrationen for­dern das Umset­zen von effi­zi­en­ten, schnel­len und umfas­sen­den Maß­nah­men zum Kli­ma­schutz. Inzwi­schen erfah­ren die Strei­ken­den welt­weit ein hohes Maß an Unter­stüt­zung – auch sei­tens der Regierungen. 

Das Klimaschutzprogramm 2030 im Kontext

Die Bun­des­re­gie­rung Deutsch­lands ent­wi­ckel­te auf­grund des Kli­ma­wan­dels (und infol­ge der Demons­tra­tio­nen) Ende 2019 ein Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030. Die­ses sieht diver­se Maß­nah­men vor, die den Kli­ma­schutz ver­stär­ken sol­len und kon­kre­ti­siert den in 2016 auf­ge­stell­ten Kli­ma­schutz­plan 2050. Die fest­ge­hal­te­nen Maß­nah­men sol­len dabei nach und nach in Geset­zen mani­fes­tiert wer­den (bspw. im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz). Sie betref­fen im Kern die gro­ßen Berei­che Ver­kehr, Ener­gie­wirt­schaft, Gebäu­de, Indus­trie und Land­wirt­schaft. Die in der Öffent­lich­keit am häu­figs­ten dis­ku­tier­te Maß­nah­me ist die CO2-Beprei­sung – einen »Preis für Ver­schmut­zungs­res­te«, der das Tan­ken und das Hei­zen mit fos­si­len Brenn­stof­fen (Erd­gas, Ben­zin, Heiz­öl, Die­sel) in den kom­men­den Jah­ren zu Guns­ten der Umwelt verteuert.

Das Kli­ma­pro­gramm umfasst eben­falls Kli­ma­schutz­maß­nah­men bei der Gebäu­de­sa­nie­rung. Der Sanie­rungs­plan ist hier­bei ein inhalt­li­cher Bau­stein auf dem Weg zum ver­bes­ser­ten Kli­ma­schutz. Doch was ist mit dem Sanie­rungs­plan über­haupt gemeint? 

Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden

Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein haben mit ihren lan­des­wei­ten Kli­ma­schutz­ge­set­zen nach dem Vor­bild des EWär­meG aus Baden-Würt­tem­berg nachgezogen! 

Sanierungsplan fördern – Klimaschutzziele erreichen? 

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) för­dert unter bestimm­ten Bedin­gun­gen eini­ge Maß­nah­men zur Gebäu­de­sa­nie­rung. Nach­hal­tig­keit bei der Moder­ni­sie­rung von Wohn­ge­bäu­den lässt sich somit bezu­schus­sen. Im Kli­ma­schutz­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung fin­det die­ser Aspekt Berücksichtigung.

Das Kli­ma­schutz­pro­gramm ent­hält den Sanie­rungs­plan inso­fern, dass die »Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de« ver­bes­sert wer­den soll. Dabei ist die im Kli­ma­schutz­pro­gramm mit­un­ter als »Sanie­rungs­plan« beschrie­be­ne Ener­gie­be­ra­tung nichts ande­res als der vom BAFA bereits seit Jah­ren geför­der­te »indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan«. Die­ser ermög­licht Gebäu­de­ei­gen­tü­mer Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Erneu­er­ba­re Ener­gien in den Ent­schei­dungs- und Pla­nungs­pro­zess mit ein­zu­kal­ku­lie­ren und dadurch Effi­zi­enz­po­ten­tia­le zum per­sön­lich sinn­volls­ten Zeit­punkt einer Sanie­rung auszuschöpfen.

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Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist als Bera­tungs­be­richt ein wich­ti­ger Aspekt im Rah­men einer geför­der­ten Ener­gie­be­ra­tung, da er die Ergeb­nis­se struk­tu­riert dar­stellt und farb­lich visua­li­siert. Hier­zu wer­den zwei Doku­men­te im Anschluss an die Ener­gie­be­ra­tung vom Bera­ter an den Gebäu­de­ei­gen­tü­mer aus­ge­hän­digt: »Mein Sanie­rungs­fahr­plan« und die »Umset­zungs­hil­fe für mei­ne Maßnahmen«.

Der Wunsch der Bun­des­re­gie­rung ist es dem­nach, Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer den Mehr­wert einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung erken­nen zu las­sen. Auf­klä­rung, Infor­ma­ti­on und För­de­rung gehö­ren damit zu den Ziel­maß­nah­men des Kli­ma­schutz­pro­gram­mes im Gebäu­de­sek­tor. Dem Kli­ma­schutz­pro­gramm sind eini­ge Maß­nah­men bzgl. des Sanie­rungs­plans zu entnehmen:

  • Erstel­lung eines Ener­gie­be­darfs­aus­wei­ses auf Grund­la­ge einer Energieberatung
  • Ener­gie­be­ra­tung anknüp­fend an Immis­si­ons­mes­sun­gen von Schornsteinfegern
  • Ener­gie­be­ra­tun­gen kön­nen obli­ga­to­risch wer­den; z. B. beim Eigen­tü­mer­wech­sel, Hei­zungs­tausch, bar­rie­re­frei­em Umbau oder Einbruchschutz
  • Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne zur Ener­gie­be­ra­tung vom BMWi im Rah­men von Deutsch­land macht’s effizient

Energieberatung mit Sanierungsplan verpflichtend?

Ins­ge­samt bedeu­tet dies, dass eine Ener­gie­be­ra­tung bei bestimm­ten Anläs­sen ver­pflich­tend wer­den könn­te. Die­se Pflicht soll nicht gänz­lich auf den Haus­ei­gen­tü­mer abge­wälzt wer­den, des­halb wur­de die fol­gen­de Maß­nah­me eben­falls festgehalten:

  • Aus­bau der För­de­rung von Ener­gie­be­ra­tun­gen auf bis zu 80 % der Kosten

Fazit zum Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm

Durch die »Fri­days for Future«-Demonstrationen, die Mil­lio­nen Men­schen frei­tags auf die Stra­ßen lock­ten, steht der Kli­ma­schutz im Fokus der Auf­merk­sam­keit. Auch die Regie­run­gen befas­sen sich stär­ker als zuvor mit der The­ma­tik. Für Haus­ei­gen­tü­mer ist die­se Ent­wick­lung eben­falls mit zukünf­ti­gen Ände­run­gen verknüpft. 

Die Gro­ße Koali­ti­on in Deutsch­land hat ein Kli­ma­schutz­pro­gramm ent­wi­ckelt. Die­ses soll dabei hel­fen, das Kli­ma stär­ker zu schüt­zen und die wirt­schaft­li­che Zukunft nach­hal­ti­ger zu gestal­ten. Im Fall einer Gebäu­de­sa­nie­rung kann z. B. eine Ener­gie­be­ra­tung in man­chen Fäl­len zur Pflicht werden. 

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Eine Pflicht zur Ener­gie­be­ra­tung bei Moder­ni­sie­run­gen besteht dann bspw., wenn der Eigen­tü­mer eines Gebäu­des wech­selt. Der Sanie­rungs­plan im Kli­ma­schutz­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung sieht des­halb vor, Eigen­tü­mer stär­ker zu infor­mie­ren und bereits bestehen­de För­der­pro­gram­me zur Kos­ten­de­ckung zu nutzen.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 14. Dezember 2019 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    SF aus Rheine

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

    Unsere Ansprechpartner:

    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

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    Regulatorik & Fördermittel

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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    R. Sithamparanathan

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