Fördergelder für München: Das bayrische 10.000-Häuser-Programm
Die jahrhundertealte Geschichte vereint mehrere Baustile in der bayrischen Landeshauptstadt München miteinander. Ein landesweit gültiges Förderprogramm hilft den Hauseigentümern, ihre Immobilien in der Millionenstadt (1,5 Millionen Einwohner) energetisch zu sanieren oder modernisieren. Denn die Energiewende ist aufgrund der Erderwärmung ein notwendiger Faktor moderner Stadtentwicklungen.
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Der Freistaat Bayern verfolgt die Klimaziele mit dem sogenannten »Energiebonus Bayern«. Dieses Förderprogramm ist ebenfalls als »10.000-Häuser-Programm« bekannt. Beide Bezeichnungen beziehen sich auf das gleiche, landesweite Zuschussprogramm. Darin ist auch die Metropolregion München enthalten.
Förderziele in Bayern: Das bringt das Programm in München
Energetische Erneuerungen und nachhaltige Altbausanierungen steuern zum Schutz des Klimas bei. Es sollen Potenziale zum Einsparen von Energie in Gebäuden aufgedeckt und ausgenutzt werden. Innovative, technische Anlagen und eine verbesserte energetische Effizienz stehen daher im Fokus der bayrischen Finanzhilfe. Diese Maßnahmen sollen langfristig den Ausstoß von CO2 minimieren.
Die Förderung gilt für ganz Bayern. Damit ist es auch in München erlaubt, die Mittel gleichzeitig mit bundesweiten Fördergeldern (KfW, BAFA) zu nutzen. Ebenso ist die zeitgleiche Beanspruchung der Förderprogramme »Städtebauförderung«, »Dorferneuerung« und »Wohnraumförderung« zulässig.
Bayrischer Energiebonus: Voraussetzungen für die Finanzspritze
Damit Hauseigentümer das Fördergeld in der Landeshauptstadt beantragen können, muss das betreffende Gebäude grundsätzlich in Bayern stehen. Des Weiteren eignet sich die Unterstützung ausschließlich für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. Dabei darf in den Wohngebäuden maximal eine der beiden Wohnungen vermietet sein. D. h. der Antragsteller bzw. Eigentümer muss eine der Wohnstätten selbst als solche verwenden.
Wohnhäuser sind dem Hilfsprogramm in Bayern ausgeschlossen, wenn sie jährlich für weniger als 4 Monate in Gebrauch sind. Das betrifft vor allem sogenante Wochenendhäuser oder Feriendomizile. Es sind außerdem zwei Elemente zentrale Bestandteile des Förderprogramms für bayrische Wohngebäude: »EnergieSystemHaus« und »PV-Speicher-Programm«. Für beide Teile sind im Folgenden die Voraussetzungen separat aufgeführt.
EnergieSystemHaus
Der Teil des »EnergieSystemHaus« unterteilt sich zusätzlich in zwei weitere Förderungen. Der eine Zuschussanteil wird als »TechnikBonus« bezeichnet. Der andere Bestandteil der Fördergelder in diesem Segment nennt sich »EnergieeffizienzBonus«. In beiden Teilbereichen sind vor allem smarte Steuerungstechniken gemeint. Insbesondere neuartige Heizsysteme bzw. Speichersysteme sind förderungswürdig.
Des Weiteren ist der sogenannte Standard für KfW-Effizienzhäuser für die Teilförderung relevant. Das Haus muss demnach dem Effizienzhaus-Standard Nr. 55 (bei einem Neubau) oder Nr. 115 (bei einer Altbausanierung) entsprechen oder i. d. S. förderfähig sein. Zugleich ist es notwendig, dass es bestimmte Niveaus beim Heizwärmebedarf erreicht, um den »EnergieeffizienzBonus« zu erhalten.
Außerdem ist für die Teilförderung ein Sachverständiger nötig. Dieser übernimmt die Baubegleitung sowie die fachliche Planung zur Energieeffizienz. Insgesamt haben die baulichen Vorhaben den technischen Mindestanforderungen zu genügen. Nicht zuletzt muss ein Fachbetrieb die Maßnahmen erledigen.
PV-Speicher-Programm
Bei diesem Teilelement ist ein einmalig gezahlter Bonus pro Haus vorgesehen. Diese Bonusförderung eignet sich, wenn Photovoltaikanlagen mit einem neuen Batteriespeicher ergänzt werden oder beides neu installiert wird.
Der alleinige Einbau von einer der Anlagen ist für eine Förderung ungeeignet. Antragsteller erhalten keinen Zuschuss, wenn sie eine Photovoltaikanlage ohne Batteriespeicher installieren lassen. Ebenso fällt die Unterstützung weg, wenn ausschließlich ein Batteriespeicher ohne entsprechende Photovoltaikanlage eingebaut wird.
Auch in diesem Teilprogramm sind fachlich qualifizierte Experten vorgeschrieben. Die Ausführung der Maßnahmen erledigt ein Fachbetrieb. Zusätzlich müssen die Anlagen hier ebenfalls technische Mindestanforderungen einhalten.
Wer bekommt die Unterstützung?
Für beide Teilbereiche des Förderprogramms ist die Hilfszahlung privaten Eigentümern von Wohnhäusern vorbestimmt. Hierzu spielt ihre Meldeadresse eine Rolle. Hauseigentümer müssen ihren ersten Wohnsitz in dem jeweils modernisierten Gebäude haben. Eine bestimmte Nutzung des Wohnraums ist hier also vorgeschrieben. Beispielsweise bewohnt der Empfänger der Förderung die Wohnung im Einfamilienhaus (EFH) selbst (Stichwort: Eigenbedarf/Eigennutzung). Bei Zweifamilienhäusern sollen Eigentümer eine Wohnstätte an andere vermieten. Ebenso können Personen die Finanzhilfe nutzen, die wenigstens über einen entsprechenden Hauskaufvertrag verfügen. Dieser muss von einem Notar bestätigt sein.
Energiebonus Bayern: Wie hoch fällt das Fördergeld aus?
Zunächst einmal handelt es sich bei dem bayrischen Förderprogramm vollständig um einen Zuschuss. Dieser ist in erster Linie von Hauseigentümern in ganz Bayern und damit auch in München nutzbar. Die Finanzierungshilfen eignen sich ausschließlich für Ein- und Zweifamilienhäuser. Dabei sind die einzelnen Unterstützungen aus dem Programm als Finanzierung mit Festbetrag vorgesehen.
Das jeweilige Heizsystem bzw. Speichersystem legt die auszahlbare Summe der Teilförderung »EnergieSystemBonus« fest. Dementsprechend ist die höchstmögliche Unterstützung pro Wohnhaus von dem ausgesuchten Heiz-/Speichersystem abhängig. Hier unterscheidet das Land zwischen den Stufen T1 bis T5. Konkret sind folgende Zuschusssummen denkbar:
- Wärmepumpensystem (T1): 2.000 € bis 2.500 €
- Kraft-Wärme-Kopplung (T2): 1.500 € bis 4.500 €
- Netzdienliche PV-Anlage (T3): 1.000 € bis 3.000 €
- Solarwärmespeicher (T4): 1.000 € bis 9.000 €
- Holzheizung (T5): 1.500 €
Bei Altbausanierungen (Bauantrag vor 2002), gibt es pro Wohnstätte außerdem zwischen 3.000 und 9.000 € für die gebrauchte Heizwärme. Dadurch ist eine maximale Fördersumme für ein Zweifamilienhaus von 18.000 € für energetische Sanierungen möglich.
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Die Förderhöhe wird des Weiteren von der jeweiligen Speicherkapazität des Batteriespeichers beeinflusst. Für den Zuschuss ist ausschließlich die brauchbare Kapazität (mindestens 3,0 kWh) relevant. Dabei muss die PV-Anlage gleichzeitig eine gleichwertige oder höhere Leistung (kWp) bieten. Im PV-Speicher-Programm ist ein Maximalzuschuss von 3.200 € für Batteriespeicher vorgesehen. Zusätzlich sind 200 € extra drin, wenn ein Elektroladeanschluss installiert wird.
Fazit: Häuser modernisieren und sanieren in München
In Bayern haben Hauseigentümer die Chance, energetische Sanierungen fördern zu lassen. Dabei ist die Energieeffizienz eines EFH oder ZFH maßgeblich für die Höhe der Zuwendungen. Eigentümer können letzten Endes also auch in München Altbausanierungen und modernisierende Maßnahmen mit landesweiten Mitteln bezuschussen lassen.
Verfasst am 24. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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