Fördergelder für München: Das bayrische 10.000-Häuser-Programm

Die jahr­hun­der­te­al­te Geschich­te ver­eint meh­re­re Bau­sti­le in der bay­ri­schen Lan­des­haupt­stadt Mün­chen mit­ein­an­der. Ein lan­des­weit gül­ti­ges För­der­pro­gramm hilft den Haus­ei­gen­tü­mern, ihre Immo­bi­li­en in der Mil­lio­nen­stadt (1,5 Mil­lio­nen Ein­woh­ner) ener­ge­tisch zu sanie­ren oder moder­ni­sie­ren. Denn die Ener­gie­wen­de ist auf­grund der Erd­er­wär­mung ein not­wen­di­ger Fak­tor moder­ner Stadtentwicklungen.

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Der Frei­staat Bay­ern ver­folgt die Kli­ma­zie­le mit dem soge­nann­ten »Ener­gie­bo­nus Bay­ern«. Die­ses För­der­pro­gramm ist eben­falls als »10.000-Häuser-Programm« bekannt. Bei­de Bezeich­nun­gen bezie­hen sich auf das glei­che, lan­des­wei­te Zuschuss­pro­gramm. Dar­in ist auch die Metro­pol­re­gi­on Mün­chen enthalten.

Förderziele in Bayern: Das bringt das Programm in München

Ener­ge­ti­sche Erneue­run­gen und nach­hal­ti­ge Alt­bau­sa­nie­run­gen steu­ern zum Schutz des Kli­mas bei. Es sol­len Poten­zia­le zum Ein­spa­ren von Ener­gie in Gebäu­den auf­ge­deckt und aus­ge­nutzt wer­den. Inno­va­ti­ve, tech­ni­sche Anla­gen und eine ver­bes­ser­te ener­ge­ti­sche Effi­zi­enz ste­hen daher im Fokus der bay­ri­schen Finanz­hil­fe. Die­se Maß­nah­men sol­len lang­fris­tig den Aus­stoß von CO2 minimieren.

Die För­de­rung gilt für ganz Bay­ern. Damit ist es auch in Mün­chen erlaubt, die Mit­tel gleich­zei­tig mit bun­des­wei­ten För­der­gel­dern (KfW, BAFA) zu nut­zen. Eben­so ist die zeit­glei­che Bean­spru­chung der För­der­pro­gram­me »Städ­te­bau­för­de­rung«, »Dorf­er­neue­rung« und »Wohn­raum­för­de­rung« zulässig.

Bayrischer Energiebonus: Voraussetzungen für die Finanzspritze

Damit Haus­ei­gen­tü­mer das För­der­geld in der Lan­des­haupt­stadt bean­tra­gen kön­nen, muss das betref­fen­de Gebäu­de grund­sätz­lich in Bay­ern ste­hen. Des Wei­te­ren eig­net sich die Unter­stüt­zung aus­schließ­lich für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser. Dabei darf in den Wohn­ge­bäu­den maxi­mal eine der bei­den Woh­nun­gen ver­mie­tet sein. D. h. der Antrag­stel­ler bzw. Eigen­tü­mer muss eine der Wohn­stät­ten selbst als sol­che verwenden.

Wohn­häu­ser sind dem Hilfs­pro­gramm in Bay­ern aus­ge­schlos­sen, wenn sie jähr­lich für weni­ger als 4 Mona­te in Gebrauch sind. Das betrifft vor allem sogen­an­te Wochen­end­häu­ser oder Feri­en­do­mi­zi­le. Es sind außer­dem zwei Ele­men­te zen­tra­le Bestand­tei­le des För­der­pro­gramms für bay­ri­sche Wohn­ge­bäu­de: »Ener­gie­Sys­tem­Haus« und »PV-Spei­cher-Pro­gramm«. Für bei­de Tei­le sind im Fol­gen­den die Vor­aus­set­zun­gen sepa­rat aufgeführt.

EnergieSystemHaus

Der Teil des »Ener­gie­Sys­tem­Haus« unter­teilt sich zusätz­lich in zwei wei­te­re För­de­run­gen. Der eine Zuschuss­an­teil wird als »Tech­nik­Bonus« bezeich­net. Der ande­re Bestand­teil der För­der­gel­der in die­sem Seg­ment nennt sich »Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Bo­nus«. In bei­den Teil­be­rei­chen sind vor allem smar­te Steue­rungs­tech­ni­ken gemeint. Ins­be­son­de­re neu­ar­ti­ge Heiz­sys­te­me bzw. Spei­cher­sys­te­me sind förderungswürdig.

Des Wei­te­ren ist der soge­nann­te Stan­dard für KfW-Effi­zi­enz­häu­ser für die Teil­för­de­rung rele­vant. Das Haus muss dem­nach dem Effi­zi­enz­haus-Stan­dard Nr. 55 (bei einem Neu­bau) oder Nr. 115 (bei einer Alt­bau­sa­nie­rung) ent­spre­chen oder i. d. S. för­der­fä­hig sein. Zugleich ist es not­wen­dig, dass es bestimm­te Niveaus beim Heiz­wär­me­be­darf erreicht, um den »Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Bo­nus« zu erhalten.

Außer­dem ist für die Teil­för­de­rung ein Sach­ver­stän­di­ger nötig. Die­ser über­nimmt die Bau­be­glei­tung sowie die fach­li­che Pla­nung zur Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Ins­ge­samt haben die bau­li­chen Vor­ha­ben den tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen zu genü­gen. Nicht zuletzt muss ein Fach­be­trieb die Maß­nah­men erledigen.

PV-Speicher-Programm

Bei die­sem Teil­ele­ment ist ein ein­ma­lig gezahl­ter Bonus pro Haus vor­ge­se­hen. Die­se Bonus­för­de­rung eig­net sich, wenn Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einem neu­en Bat­te­rie­spei­cher ergänzt wer­den oder bei­des neu instal­liert wird.

Der allei­ni­ge Ein­bau von einer der Anla­gen ist für eine För­de­rung unge­eig­net. Antrag­stel­ler erhal­ten kei­nen Zuschuss, wenn sie eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ohne Bat­te­rie­spei­cher instal­lie­ren las­sen. Eben­so fällt die Unter­stüt­zung weg, wenn aus­schließ­lich ein Bat­te­rie­spei­cher ohne ent­spre­chen­de Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ein­ge­baut wird.

Auch in die­sem Teil­pro­gramm sind fach­lich qua­li­fi­zier­te Exper­ten vor­ge­schrie­ben. Die Aus­füh­rung der Maß­nah­men erle­digt ein Fach­be­trieb. Zusätz­lich müs­sen die Anla­gen hier eben­falls tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen einhalten.

Wer bekommt die Unterstützung?

Für bei­de Teil­be­rei­che des För­der­pro­gramms ist die Hilfs­zah­lung pri­va­ten Eigen­tü­mern von Wohn­häu­sern vor­be­stimmt. Hier­zu spielt ihre Mel­de­adres­se eine Rol­le. Haus­ei­gen­tü­mer müs­sen ihren ers­ten Wohn­sitz in dem jeweils moder­ni­sier­ten Gebäu­de haben. Eine bestimm­te Nut­zung des Wohn­raums ist hier also vor­ge­schrie­ben. Bei­spiels­wei­se bewohnt der Emp­fän­ger der För­de­rung die Woh­nung im Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) selbst (Stich­wort: Eigenbedarf/​Eigennutzung). Bei Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern sol­len Eigen­tü­mer eine Wohn­stät­te an ande­re ver­mie­ten. Eben­so kön­nen Per­so­nen die Finanz­hil­fe nut­zen, die wenigs­tens über einen ent­spre­chen­den Haus­kauf­ver­trag ver­fü­gen. Die­ser muss von einem Notar bestä­tigt sein.

Energiebonus Bayern: Wie hoch fällt das Fördergeld aus?

Zunächst ein­mal han­delt es sich bei dem bay­ri­schen För­der­pro­gramm voll­stän­dig um einen Zuschuss. Die­ser ist in ers­ter Linie von Haus­ei­gen­tü­mern in ganz Bay­ern und damit auch in Mün­chen nutz­bar. Die Finan­zie­rungs­hil­fen eig­nen sich aus­schließ­lich für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser. Dabei sind die ein­zel­nen Unter­stüt­zun­gen aus dem Pro­gramm als Finan­zie­rung mit Fest­be­trag vorgesehen.

Das jewei­li­ge Heiz­sys­tem bzw. Spei­cher­sys­tem legt die aus­zahl­ba­re Sum­me der Teil­för­de­rung »Ener­gie­Sys­tem­Bo­nus« fest. Dem­entspre­chend ist die höchst­mög­li­che Unter­stüt­zung pro Wohn­haus von dem aus­ge­such­ten Heiz-/Spei­cher­sys­tem abhän­gig. Hier unter­schei­det das Land zwi­schen den Stu­fen T1 bis T5. Kon­kret sind fol­gen­de Zuschuss­sum­men denkbar:

  • Wär­me­pum­pen­sys­tem (T1): 2.000 € bis 2.500 €
  • Kraft-Wär­me-Kopp­lung (T2): 1.500 € bis 4.500 €
  • Netz­dien­li­che PV-Anla­ge (T3): 1.000 € bis 3.000 €
  • Solar­wär­me­spei­cher (T4): 1.000 € bis 9.000 €
  • Holz­hei­zung (T5): 1.500 €

Bei Alt­bau­sa­nie­run­gen (Bau­an­trag vor 2002), gibt es pro Wohn­stät­te außer­dem zwi­schen 3.000 und 9.000 € für die gebrauch­te Heiz­wär­me. Dadurch ist eine maxi­ma­le För­der­sum­me für ein Zwei­fa­mi­li­en­haus von 18.000 € für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen möglich.

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Die För­der­hö­he wird des Wei­te­ren von der jewei­li­gen Spei­cher­ka­pa­zi­tät des Bat­te­rie­spei­chers beein­flusst. Für den Zuschuss ist aus­schließ­lich die brauch­ba­re Kapa­zi­tät (min­des­tens 3,0 kWh) rele­vant. Dabei muss die PV-Anla­ge gleich­zei­tig eine gleich­wer­ti­ge oder höhe­re Leis­tung (kWp) bie­ten. Im PV-Spei­cher-Pro­gramm ist ein Maxi­mal­zu­schuss von 3.200 € für Bat­te­rie­spei­cher vor­ge­se­hen. Zusätz­lich sind 200 € extra drin, wenn ein Elek­tro­la­de­an­schluss instal­liert wird.

Fazit: Häuser modernisieren und sanieren in München

In Bay­ern haben Haus­ei­gen­tü­mer die Chan­ce, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen för­dern zu las­sen. Dabei ist die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines EFH oder ZFH maß­geb­lich für die Höhe der Zuwen­dun­gen. Eigen­tü­mer kön­nen letz­ten Endes also auch in Mün­chen Alt­bau­sa­nie­run­gen und moder­ni­sie­ren­de Maß­nah­men mit lan­des­wei­ten Mit­teln bezu­schus­sen lassen.

  • Verfasst am 24. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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