Münzenstapel mit Pflanze

BAFA Vor-Ort-Beratung

Wol­len Sie die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Ihrem Wohn­ge­bäu­de ver­bes­sern? Mit der rich­ti­gen Sanie­rung kön­nen Sie nicht nur Heiz­kos­ten spa­ren, son­dern zudem den Wohn­kom­fort und den Wert Ihrer Immo­bi­lie (bspw. als Alters­vor­sor­ge) erhö­hen. Eine siche­re Vari­an­te zur Erstel­lung eines Ener­gie­kon­zep­tes ist die ener­ge­ti­sche BAFA Vor-Ort-Beratung.

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Um Ihre Immo­bi­lie effek­tiv ener­ge­tisch sanie­ren zu kön­nen, benö­ti­gen Sie einen Ener­gie­be­ra­ter. Der kos­tet Geld und erscheint für das Eigen­heim zunächst als unnüt­ze Aus­ga­be. Doch Vor­sicht, die­se Annah­me ist nicht immer rich­tig. Zum einen hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) eine finan­zi­el­le För­de­rung für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer ins Leben geru­fen, und zum ande­ren bringt ein schlüs­si­ges Gesamt­kon­zept mehr Nut­zen als Kos­ten, so dass sich die Aus­ga­be für einen Ener­gie­be­ra­ter schnell rentiert.

Mit der Bezu­schus­sung der Ener­gie­be­ra­tung setzt die Bun­des­re­gie­rung Anrei­ze für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung des Wohn­ge­bäu­de­be­stan­des um das Kli­ma zu schonen.

Energetische BAFA Vor-Ort-Beratung

Ein von Ihnen gewähl­ter Ener­gie­be­ra­ter ver­schafft sich einen per­sön­li­chen Ein­druck Ihrer Immo­bi­lie und ermit­telt wie der der­zei­ti­ge ener­ge­ti­sche Zustand ist. Die­se ermit­tel­ten Daten sind für ihn die Grund­la­ge, um für Sie ein pas­sen­des Sanie­rungs­kon­zept erstel­len zu kön­nen. In einem per­sön­li­chen Gespräch erklärt er Ihnen wie Sie Ihre Immo­bi­lie moder­ni­sie­ren kön­nen, um den Ener­gie­be­darf zu sen­ken. Ihre per­sön­li­chen Wün­sche wer­den berück­sich­tigt, soweit es mög­lich ist. Eben­so klärt er Sie über die Mög­lich­kei­ten der För­der­mit­tel auf. Der am Ende schrift­lich fixier­te Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt (indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan) wird mit Ihnen per­sön­lich in einem Abschluss­ge­spräch durchgesprochen.

Anstieg an Energieberatungen

Im ers­ten Halb­jahr 2019 konn­te wie­der ein Anstieg der Ener­gie­be­ra­tun­gen fest­ge­hal­ten wer­den. Die­se Zah­len könn­ten sich in Zukunft noch deut­lich erhö­hen, denn die För­de­rung wur­de zum Janu­ar 2020 mas­siv ausgebaut.

Beim Inhalt der BAFA Vor-Ort-Bera­tung haben Sie die Mög­lich­keit zwi­schen zwei Bera­tungs­al­ter­na­ti­ven, abhän­gig vom finan­zi­el­len Auf­wand der zukünf­ti­gen Sanie­rung. Wenn Sie ein hohes Niveau Ihrer ener­ge­ti­schen Sanie­rung errei­chen wol­len, kommt die Gesamt­sa­nie­rung in Fra­ge. Die ers­te Opti­on ist also eine kom­plet­te ener­ge­ti­sche Sanie­rung in einem Schritt zum KfW-Effi­zi­enz­haus. Der Ener­gie­be­ra­ter teilt Ihnen mit, wie viel die Sanie­rungs­maß­nah­men kos­ten, wie viel Sie an Ener­gie ein­spa­ren und in wel­chen Men­gen der CO2 Aus­stoß ver­rin­gert wird. Damit Sie den Stan­dard eines KfW-Ener­gie­ef­fi­zi­enz­hau­ses errei­chen, muss Ihnen der Ener­gie­be­ra­ter ein ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­ten. Mit die­sen poten­ti­el­len Umbau­maß­nah­men errei­chen Sie unter Umstän­den sogar den glei­chen Wert wie bei einem Neubau.

Nicht immer sind die finan­zi­el­len Mit­tel sofort für eine Gesamt­sa­nie­rung vor­han­den. Den­noch kön­nen Sie Ihren Ener­gie­be­darf so weit wie mög­lich sen­ken. Die Ener­gie­be­ra­tung wird in einer zwei­ten Alter­na­ti­ve dar­auf abge­stimmt, dass Sie die Sanie­rung Schritt-für-Schritt durch­füh­ren kön­nen. Die jewei­li­gen Maß­nah­men sind auf­ein­an­der abge­stimmt und sichern Ihnen eben­so eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung, nur dau­ert es etwas län­ger. Das heißt, Sie fan­gen mit einer Teil­sa­nie­rung an und die wei­te­ren Umbau­maß­nah­men wer­den ggf. spä­ter erle­digt. Die­se Ent­schei­dung ist für den Ener­gie­be­ra­ter wich­tig, da eine Teil­sa­nie­rung genau geplant wer­den muss. Er teilt Ihnen mit wie die ein­zel­nen Schrit­te der Sanie­rung sinn­voll auf­ge­teilt wer­den. Um spä­te­re Bau­schä­den zu ver­hin­dern, müs­sen die ein­zel­nen Sanie­rungs­schrit­te anlagen­tech­nisch und bau­phy­si­ka­lisch auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Auch eine Über­di­men­sio­nie­rung der neu­en Hei­zungs­an­la­ge gilt es zu ver­hin­dern. Am Ende muss eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung erreicht wer­den. Der Ener­gie­be­ra­ter plant die ein­zel­nen Maß­nah­men nach Ihren finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten und ver­sucht dabei das Opti­mum zu erzielen.

Förderung der BAFA Vor-Ort-Beratung

Zuerst soll­ten Sie wis­sen, wer das BAFA ist. Dabei han­delt es sich um das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le. Als Bun­des­ober­be­hör­de ist sie ein eige­ner Geschäfts­be­reich des BMWi. Neben Auf­ga­ben in der Han­dels­po­li­tik, der Wirt­schafts­för­de­rung und des Export­kon­troll­sys­tems gehört die Abtei­lung Ener­gie eben­falls zum Auf­ga­ben­ge­biet. Das BAFA för­dert Maß­nah­men zur Ener­gie­ein­spa­rung. Genau­so wird ener­gie­ef­fi­zi­en­te Tech­nik und die stär­ke­re Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien bei der Hei­zung gefördert.

Häufige Fragen zur Förderung:

Wer erhält die För­der­mit­tel für die BAFA Vor-Ort-Beratung? 

Fol­gen­de Ziel­grup­pen kön­nen die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de in Anspruch nehmen:

  • Eigen­tü­mer von Wohngebäuden
  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten
  • Mie­ter und Pächter
  • Nieß­brauch­be­rech­tig­te

Den Zuschuss erhal­ten Sie aller­dings nicht direkt, denn er wird an den Ener­gie­be­ra­ter gezahlt. Aller­dings muss er sein Bera­tungs­ho­no­rar um den Betrag des Zuschus­ses kürzen.

Gibt es Vor­aus­set­zun­gen für die Fördermittel? 

Die För­de­rung für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung kön­nen Sie nur unter nach­ste­hen­den Vor­aus­set­zun­gen in Anspruch nehmen:

  • Das Gebäu­de muss in Deutsch­land stehen
  • Das Gebäu­de muss über­wie­gend als Woh­nung genutzt sein
  • Der Bau­an­trag muss bis zum 31.12.2002 gestellt wor­den sein
Die Höhe der För­der­mit­tel ist genau definiert. 

Die Höhe der För­der­mit­tel ist genau definiert.

  • Für ein zuwen­dungs­fä­hi­ges Bera­tungs­ho­no­rar erhal­ten Sie der­zeit einen Zuschuss in Höhe von 80 %. Bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern gibt es einen Zuschuss von maxi­mal 1.300 €. Wohn­häu­ser mit min­des­tens drei Wohn­ein­hei­ten erhal­ten maxi­mal einen Zuschuss von 1.700 €.
  • Soll­te in einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung oder Bei­rats­sit­zung eine zusätz­li­che Erklä­rung des Ener­gie­be­ra­tungs­be­richts not­wen­dig sein, wird ein Zuschuss von maxi­mal 500 € bezahlt.
Wie gestal­tet sich der Ablauf des Förderverfahrens? 

Zuerst beauf­tra­gen Sie einen zuge­las­se­nen Ener­gie­be­ra­ter. Die­ser beginnt mit der Bera­tung für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Ihrem Wohn­ge­bäu­de. Nun reicht der Ener­gie­be­ra­ter den Antrag für die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel beim BAFA ein. Anschlie­ßend erhält der Bera­ter den Förderbescheid.

Dem Ener­gie­be­ra­ter wer­den aller­dings auch Fris­ten gesetzt. Inner­halb von 9 Mona­ten muss er die Bera­tung bei Ihnen vor Ort durch­füh­ren. Eben­so muss der Bera­ter Ihnen inner­halb die­ser Zeit den Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt aus­hän­di­gen und mit Ihnen gemein­sam im Abschluss­ge­spräch erläu­tern. Vie­le Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer nut­zen die­se Zeit, um noch Fra­gen zu klä­ren und mehr Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Anschlie­ßend erhal­ten Sie die Rech­nung vom Ener­gie­be­ra­ter, abzüg­lich der bewil­lig­ten Fördermittel.

Das Erläu­te­rungs­ge­spräch kön­nen Sie sowohl per­sön­lich, als auch tele­fo­nisch erle­di­gen. Aller­dings muss die Ver­wen­dungs­nach­wei­ser­klä­rung vom Ener­gie­be­ra­ter und von Ihnen unter­zeich­net wer­den. Die­ses Doku­ment, den Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt und die Rech­nung schickt der Ener­gie­be­ra­ter an das BAFA. Nach der Prü­fung wird der Zuschuss an den Bera­ter ausgezahlt.

Wer kann die För­de­rung für die Ener­gie­be­ra­tung beantragen? 

Die­je­ni­gen, die För­der­mit­tel für die Ener­gie­be­ra­tung vom BAFA erhal­ten, kön­nen selbst den Antrag nicht stel­len. Dies geschieht allei­ne durch den Ener­gie­be­ra­ter. Er zieht den Zuschuss bei der Rech­nung­s­tel­lung ab.

Gibt es eine Lis­te mit zuge­las­se­nen Energieberatern? 

Auf der Web­site der Deut­schen Ener­gie Agen­tur (DENA) fin­den Sie auf der Ener­gie­ef­fi­zi­enz Exper­ten­lis­te Bera­ter, die in Ihrer Regi­on ansäs­sig sind. Hier gibt es mehr als 8.500 Archi­tek­ten und Inge­nieu­re, die sich als Bera­ter qua­li­fi­ziert haben.

Wel­che Gebäu­de erhal­ten För­der­mit­tel für die Energieberatung? 

Fol­gen­de Gebäu­de erhal­ten die geför­der­te Energieberatung.

  • Ihr Gebäu­de muss im Bun­des­ge­biet von Deutsch­land stehen
  • Ihr Bau­an­trag muss bis zum 31. Janu­ar 2002 gestellt oder eine Bau­an­zei­ge erstat­tet wor­den sein.
  • Bei spä­te­ren Anbau­ten oder Auf­sto­ckun­gen dür­fen Sie den umbau­ten Raum nicht mehr als 50 % vergrößern.
  • Das Gebäu­de müs­sen Sie vor­wie­gend als Woh­nung nutzen.
  • Beheiz­te Gebäu­de, die der­zeit nicht als Woh­nung genutzt wer­den, kön­nen eben­falls Gegen­stand der Bera­tung sein. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass Sie in naher Zukunft das Gebäu­de als Woh­nung verwenden.
Wenn oben­ge­nann­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den, kann die geför­der­te Ener­gie­be­ra­tung trotz­dem ver­wei­gert werden? 

Ja, bspw. wenn

  • Sie als Bera­tungs­emp­fän­ger selbst als Ener­gie­be­ra­ter zuge­las­sen sind oder Sie als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer ein Unter­neh­men sind und Ihr Per­so­nal die Zulas­sung nach Qua­li­fi­ka­ti­on nach Nr. 3 der Richt­li­nie selbst hat.
  • Sie als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer ein recht­lich selbst­stän­di­ges Unter­neh­men sind, das nicht mehr als klei­nes oder mitt­le­res Unter­neh­men gilt.
  • das Land oder der Bund unmit­tel­bar oder mit­tel­bar Eigen­tums­rech­te an dem Gebäu­de besitzen.
  • der Ener­gie­be­ra­ter an dem Gebäu­de Eigen­tums- oder Nut­zungs­rech­te besitzt.
Wie oft kann ich den Zuschuss zur Ener­gie­be­ra­tung beantragen? 

Für das glei­che Gebäu­de kann erst nach 4 Jah­ren die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de bean­tragt wer­den. Ein neu­er Eigen­tü­mer für das glei­che Gebäu­de braucht die Zeit von 4 Jah­ren nicht abwar­ten, son­dern kann sofort die För­de­rung beantragen.

Gibt es einen Zuschuss für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung, wenn ande­re öffent­li­che Mit­tel bean­tragt sind? 

Wenn die Ener­gie­be­ra­tung aus ande­ren öffent­li­chen Mit­teln der Län­der oder Kom­mu­nen finan­ziert wird, ist es trotz­dem mög­lich, den Zuschuss vom BAFA zu erhal­ten. Aller­dings darf die För­de­rung 90 % der Hono­rar­kos­ten nicht über­stei­gen. Wenn Sie 10 % des Bera­tungs­ho­no­rars zah­len, kön­nen Sie den­noch die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung in Anspruch nehmen.

Ein Kumu­lie­rungs­ver­bot besteht aller­dings, wenn Sie Mit­tel aus ande­ren Bera­tungs­pro­gram­men des Bun­des bean­tragt haben.

Kann die För­de­rung für die Ener­gie­be­ra­tung auch schon bei ledig­li­chem Kauf­in­ter­es­se in Anspruch genom­men werden? 

Nein, das ist nicht mög­lich. Nur wenn der Kauf­ver­trag bereits nota­ri­ell beglau­bigt wur­de, kann die För­de­rung bean­tragt wer­den. Die Grund­buch­ein­tra­gung ist dafür nicht notwendig.

Stellt das BAFA auch Gebäu­de­en­er­gie­aus­wei­se aus? 

Nein, das BAFA ist nicht für Gebäu­de­en­er­gie­aus­wei­se zustän­dig. Sie bewil­ligt nur die För­de­rung für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung für Wohngebäude.

Ein unab­hän­gi­ger und fach­kun­di­ger Bera­ter kann Ihnen aller­dings einen Gebäu­de­en­er­gie­aus­weis aus­stel­len und gleich­zei­tig die För­de­rung für die Ener­gie­be­ra­tung bean­tra­gen. Die­se Kom­bi­na­ti­on wirkt sich nicht nach­tei­lig auf die För­de­rung aus.

Individueller Sanierungsfahrplan als Ergebnis der BAFA Vor-Ort-Beratung

Ein vom Eigen­tü­mer beauf­trag­ter Ener­gie­be­ra­ter erstellt im Rah­men der BAFA Vor-Ort-Bera­tung ein auf die indi­vi­du­el­le Gebäu­de­si­tua­ti­on abge­stimm­tes ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept – den Energieberatungsbericht.

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Der im Abschluss­ge­spräch erklär­te und aus­ge­hän­dig­te Bera­tungs­be­richt soll Ihnen auf Basis einer mög­lichst genau­en Ist-Ana­ly­se mög­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men Ihres Hau­ses auf­zei­gen. Das Maß­nah­men­pa­ket wird vom Ener­gie­be­ra­ter aus der Beur­tei­lung der zu erzie­len­de Ener­gie­ein­spa­rung, und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten und För­de­run­gen, abge­lei­tet. Damit bekom­men Sie als Eigen­tü­mer eine Ent­schei­dungs­hil­fe zu öko­lo­gi­schen und okö­no­mi­schen sinn­vol­len Ener­gie­spar­maß­nah­men an die Hand.

Der neu­es­te ent­wi­ckel­te Bera­tungs­be­richt nennt sich indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) und über­zeugt mit einem stan­dar­di­sier­ten Design und Struk­tur. Die emp­foh­le­nen Sanie­rungs­maß­nah­men sehen Sie nun anschau­lich und über­sicht­lich. Mit der farb­li­chen Visua­li­sie­rung erken­nen Sie deut­lich den ener­ge­ti­schen End­zu­stand Ihres Wohn­ge­bäu­des. Als Werk­zeug für die Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de ist der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan für Einfamilien‑, Zwei­fa­mi­li­en- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser geeig­net. Die Erstel­lung des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­pla­nes bie­tet zusam­men­fas­send somit zwei Vor­tei­le: Für den Bera­ter wird die Ener­gie­be­ra­tung ver­ein­facht und für den Eigen­tü­mer transparenter. 

Sie erhal­ten die Doku­men­te »Mein Sanie­rungs­fahr­plan« und »Umset­zungs­hil­fe für mei­ne Maß­nah­men«. Die­se wer­den Ihnen nach Abschluss der Bera­tung als PDF aus­ge­hän­digt, und ent­hal­ten auch die wich­tigs­ten Berech­nun­gen. Die­se leicht ver­ständ­li­chen Doku­men­te ver­schaf­fen Ihnen einen lang­fris­ti­gen Über­blick über den ener­ge­ti­schen Zustand Ihres Gebäu­des und wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten Sie haben. Jeder Ener­gie­be­ra­ter kann das Instru­ment des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­pla­nes frei­wil­lig nut­zen. Es bie­tet dem Bera­ter eine Ver­ein­fa­chung und eine sys­te­ma­ti­sche Struk­tu­rie­rung des Bera­tungs­ab­lau­fes, das Ihnen wie­der­um alle Infor­ma­tio­nen anschau­lich bie­tet. Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist als Berichts­form Teil der BAFA Vor-Ort-Bera­tung (und kei­ne Zusatz­be­ra­tung, die wei­te­re Kos­ten verursacht!).

Notwendige Bilanzsoftware

Der Bera­ter braucht eine Bilanz­soft­ware, die das Instru­ment des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­plans inte­griert hat. Bei der Kon­takt­auf­nah­me soll­ten Sie fra­gen, ob er ein sol­ches Tool nutzt um den iSFP anzubieten.
Wird die BAFA Vor-Ort-Bera­tung mit dem iSFP genau­so gefördert? 

Ja. Das BAFA erkennt den Sanie­rungs­fahr­plan als Ergeb­nis einer der BAFA Vor-Ort-Bera­tung nicht nur an, son­dern wünscht sich auch die­se Form der Abwick­lung. Die För­de­rung ist dabei natür­lich genau­so hoch wie bei den vor­he­ri­gen Beratungsberichten.

Wie sind die ein­zel­nen Schrit­te zur Erstel­lung des iSFP? 

So läuft die Ener­gie­be­ra­tung des indi­vi­du­el­len Fahr­pla­nes ab:

  • Vor-Ort-Daten­auf­nah­me und ers­tes Beratungsgespräch
  • Ener­ge­ti­sche Bilan­zie­rung des Ist­zu­stan­des (Bewer­tung der ein­zel­nen Gebäu­de­kom­po­nen­ten, Bewer­tung des Gesamt­ge­bäu­des (pri­mär­en­er­ge­tisch), Dar­stel­lung in Farbklassen)
  • Ent­wick­lung von Sanierungsvorschlägen
  • Abstim­mung mit dem Eigen­tü­mer zum indi­vi­du­el­len Sanierungsfahrplan
  • Aus­ar­bei­tung des Sanierungsfahrplanes
  • Sanie­rungs­fahr­plan wird dem Eigen­tü­mer über­ge­ben und erläutert
Was sind die Anfor­de­run­gen an den Energieberater? 

Wenn Sie sich für die Ener­gie­be­ra­tung auf der Basis eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­pla­nes ent­schei­den, muss Ihr Bera­ter gewis­se Anfor­de­run­gen erfül­len. Er muss Erfah­run­gen in der Vor-Ort-Bera­tung besit­zen und eine aktu­el­le Zulas­sung für die Vor-Ort-Bera­tung beim BAFA besit­zen. Zudem muss er als Bera­ter in die Ener­gie­ef­fi­zi­enz Exper­ten­lis­te für För­der­pro­gram­me des Bun­des ein­ge­tra­gen sein. Ihr Bera­ter muss eine Pro­dukt­li­zenz für eine Bilan­zie­rungs­soft­ware mit inte­grier­ter Pilot­ver­si­on der iSFP besit­zen. Eigen­ver­ant­wort­lich berät er Sie ent­spre­chend der BAFA-Richt­li­ni­en in der Metho­dik und dem Druck­mo­dul des iSFP.

Wie wird der Ist-Zustand bewertet? 

Bei der ener­ge­ti­schen Bewer­tung erhal­ten Sie einen Gesamt­ein­druck des der­zei­ti­gen ener­ge­ti­schen Zustan­des Ihres Gebäu­des. Damit erhal­ten Sie eben­so geziel­te Hin­wei­se, was ver­bes­sert wer­den muss. Die­se Bewer­tung zeigt Ihnen auf, wie wich­tig die Qua­li­tät der Sanie­rungs­maß­nah­men ist. Der Bera­ter gibt Ihnen bedarfs­ba­sier­te Kenn­wer­te, die auf­grund der Stan­dard­rand­be­din­gun­gen laut aktu­el­ler EnEV ermit­telt wer­den. Es erfolgt also eine Bewer­tung des ener­ge­ti­schen Gesamt­zu­stan­des, die unab­hän­gig vom kon­kre­ten Nut­zungs­mus­ter und ‑ver­hal­ten ist. Für die Berech­nung der Kos­ten wer­den ver­brauchs­ori­en­tier­te Kenn­wer­te ver­wen­det. Dadurch ist die Berech­nung rea­li­täts­nah und es wer­den kei­ne fal­schen Kos­ten­ein­spa­run­gen suggeriert.

Wie wird der Ist-Zustand dargestellt? 

Ein dif­fe­ren­zier­tes Bewer­tungs­sche­ma mit Farb­klas­sen ver­mit­telt die ener­ge­ti­sche Bewer­tung des Gesamt­zu­stan­des und der ein­zel­nen Kom­po­nen­ten. Die Farb­klas­sen von dun­kel­grün bis dun­kel­rot zei­gen die Ergeb­nis­se der Bewer­tung. Im Fahr­p­lan­do­ku­ment die­nen die Farb­klas­sen zur anschau­li­chen Dar­stel­lung von Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men und zur Cha­rak­te­ri­sie­rung des Ist­zu­stan­des. Das höchs­te Effi­zi­enz­ni­veau wird mit der Far­be Dun­kel­grün und das nied­rigs­te Effi­zi­enz­ni­veau mit der Far­be Dun­kel­rot dargestellt.

Wie sind die Farb­klas­sen definiert? 

Die bes­te Farb­klas­se bezeich­net den höchs­ten Effi­zi­enz­stan­dard. Dazu gehö­ren ein Effi­zi­enz­haus-40-taug­li­che Bau­tei­le oder ein Pas­siv­haus. Für die Anfor­de­run­gen der KfW-Ein­zel­maß­nah­men­för­de­rung (kei­ne Lüf­tungs­an­la­gen) wird die zweit­bes­te Farb­klas­se ver­wen­det. Die drit­te Farb­klas­se fasst die Anfor­de­run­gen der EnEV 2014 an sanier­te Bau­tei­le zusam­men. In den wei­te­ren Farb­klas­sen wer­den die ver­schie­de­nen Teil­sa­nie­run­gen und die ver­schie­de­nen Bau­al­ters­klas­sen unterschieden.

Die Farb­klas­sen des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­pla­nes stim­men größ­ten­teils mit den KfW-Effi­zi­enz­haus-Klas­sen über­ein. Gele­gent­lich weicht die Effi­zi­enz­haus Klas­se von der Farb­klas­sen­ta­bel­le des iSFP ab. In die­sem Fall kann es sein, dass das Refe­renz­ge­bäu­de­ver­fah­ren zum spe­zi­fi­schen Pri­mär­ener­gie­be­darf kei­ne ein­deu­ti­ge Zuord­nung erlaubt. Wenn ein Effi­zi­enz­h­aus­stan­dard infol­ge eines Maß­nah­men­pa­ke­tes erreicht wird, weist die Soft­ware des iSFP auf der Fahr­p­lan­sei­te dies geson­dert aus.

Wer­den die Kos­ten vor und nach der poten­ti­el­len Sanie­rung dargestellt? 

Ja. Wel­che Aus­ga­ben auf Sie zukom­men, wenn Sie Ihr Haus ener­gie­ef­fi­zi­ent sanie­ren wol­len, sind für Sie enorm wich­tig. Im iSFP sehen Sie die geschätz­ten Kos­ten für die vor­ge­schla­ge­nen Sanie­rungs­maß­nah­men. Dazu ver­wen­det der Ener­gie­be­ra­ter die ers­ten geschätz­ten Kos­ten oder Erfah­rungs­wer­te. Für jedes Maß­nah­men­pa­ket wer­den die Kos­ten aus­ge­wie­sen. Die mög­li­chen För­der­gel­der und die Sowie­so-Kos­ten sehen Sie eben­falls im Sanie­rungs­plan. Die Kos­ten soll­ten mög­lichst wirk­lich­keits­nah erstellt sein, damit Sie die geplan­ten Maß­nah­men und ihre Wirt­schaft­lich­keit bes­ser ein­ord­nen können. 

Die Ener­gie­kos­ten wer­den im Ist- und im Ziel­zu­stand auf Ver­brauchs­ba­sis berech­net. Die Bewer­tung erfolgt anhand des berech­ne­ten Bedarfs.

Der Ener­gie­be­ra­ter erstellt die Ener­gie­kos­ten für den Zeit­punkt nach Ihrer Sanie­rung. Dafür wen­det er die Berech­nung des typi­schen Ver­brauchs an. Da die Heiz­kos­ten nach der Sanie­rung deut­lich sin­ken, erhö­hen man­che Eigen­tü­mer die Raum­tem­pe­ra­tur – was man als Rebound-Effekt bezeich­net. Die­sen muss der Ener­gie­be­ra­ter berück­sich­ti­gen. Bei den Kos­ten wird nicht nur der Ver­brauchs­an­teil der Hei­zung, son­dern noch der Anteil der Warm­was­ser­be­rei­tung hinzugefügt.

Im indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­plan muss Ihr Bera­ter die ener­ge­tisch beding­ten Kos­ten und die Instand­hal­tungs­kos­ten getrennt erfassen.

Was ist die Verbrauchsbereinigung? 

Ihre Ver­brauchs­ab­rech­nun­gen der letz­ten 3 Jah­re die­nen in der Regel für die Ermitt­lung des Ener­gie­ver­brauchs vor der geplan­ten Sanie­rung. Anschlie­ßend wird die­ser Wert anhand der »Bekannt­ma­chung der Regeln für Ener­gie­ver­brauchs­wer­te im Wohn­ge­bäu­de­be­stand« berei­nigt. Der ermit­tel­te End­ener­gie­ver­brauch für Ihre Hei­zung wird nach die­sen Regeln anschlie­ßend der Kli­ma- und Leer­stand­be­rei­ni­gung unter­zo­gen. Die­se Berech­nun­gen erge­ben einen Fak­tor. Die­ser beschreibt die Abwei­chung zwi­schen berech­ne­tem Bedarf und dem tat­säch­li­chen Heiz­ener­gie­ver­brauch. Er wird als pro­zen­tua­le Abwei­chung angegeben.

Soll­ten Sie kei­ne Abrech­nung der letz­ten Jah­re haben, so kann kein belast­ba­rer Ver­brauchs­wert berech­net wer­den. In die­sem Fall wird ein durch­schnitt­li­cher Heiz­ener­gie­ver­brauch von einem Gebäu­de glei­cher Grö­ße und glei­chem ener­ge­ti­schen Stan­dard ver­wen­det. Die­ser wird mit­hil­fe eines Ver­brauchs­fak­tors berechnet.

Was pas­siert bei feh­len­den Energieabrechnungen? 

Wenn Sie kei­ne Abrech­nun­gen der Ener­gie­ver­sor­ger haben, kann Ihr Bera­ter ein ande­res Abgleich­ver­fah­ren anset­zen. Er darf auch die Nut­zungs­rand­be­din­gun­gen ent­spre­chend anpas­sen, damit das Nut­zer­ver­hal­ten ange­mes­sen abge­bil­det wird. Wich­tig ist nur, dass die Ener­gie­kos­ten heu­te und zukünf­tig pra­xis­nah dar­ge­stellt werden.

Wie sieht es mit meh­re­ren Sanie­rungs­vor­schlä­gen aus? 

Wenn Sie von Ihrem Ener­gie­be­ra­ter ver­schie­de­ne Sanie­rungs­vor­schlä­ge wol­len, muss er für jede Vari­an­te einen extra Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len. Die­se ein­zel­nen Vor­schlä­ge kann er aber jeweils vor­ab aus­dru­cken und mit Ihnen besprechen.

Was ist das Best-Möglich-Prinzip? 

Da jedes Gebäu­de ein Uni­kat ist, kann kein all­ge­mein­gül­ti­ges Ziel für Gebäu­de for­mu­liert wer­den. Auch sind die jewei­li­gen Beson­der­hei­ten zu berück­sich­ti­gen. Für die Zukunft wird ein gewis­ser Ener­gie­stan­dard ange­strebt. Des­halb wählt der Ener­gie­be­ra­ter in sei­ner Maß­nah­men­emp­feh­lung den best­mög­li­chen Ener­gie­stan­dard für Ihr Gebäu­de, dem Best­mög­lich-Prin­zip. Alle in Betracht kom­men­den Fak­to­ren, die Ihren Pri­mär­ener­gie­be­darf sen­ken, wer­den dabei aus­ge­schöpft. Best mög­lich ist in die­sem Sin­ne als »ener­ge­tisch« und nicht als »kos­ten­op­ti­mal« zu verstehen.

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  • Verfasst am 30. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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    Sehr freund­lich und alles hat geklappt wie ich gedacht habe …Auf jeden­fall wei­ter emfehlen.…

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

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