BAFA Vor-Ort-Beratung
Wollen Sie die Energieeffizienz von Ihrem Wohngebäude verbessern? Mit der richtigen Sanierung können Sie nicht nur Heizkosten sparen, sondern zudem den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie (bspw. als Altersvorsorge) erhöhen. Eine sichere Variante zur Erstellung eines Energiekonzeptes ist die energetische BAFA Vor-Ort-Beratung.
Sanierungsfahrplan gewünscht?Jetzt kostenlos anfragen.
Um Ihre Immobilie effektiv energetisch sanieren zu können, benötigen Sie einen Energieberater. Der kostet Geld und erscheint für das Eigenheim zunächst als unnütze Ausgabe. Doch Vorsicht, diese Annahme ist nicht immer richtig. Zum einen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine finanzielle Förderung für Immobilieneigentümer ins Leben gerufen, und zum anderen bringt ein schlüssiges Gesamtkonzept mehr Nutzen als Kosten, so dass sich die Ausgabe für einen Energieberater schnell rentiert.
Mit der Bezuschussung der Energieberatung setzt die Bundesregierung Anreize für eine energetische Sanierung des Wohngebäudebestandes um das Klima zu schonen.
Energetische BAFA Vor-Ort-Beratung
Ein von Ihnen gewählter Energieberater verschafft sich einen persönlichen Eindruck Ihrer Immobilie und ermittelt wie der derzeitige energetische Zustand ist. Diese ermittelten Daten sind für ihn die Grundlage, um für Sie ein passendes Sanierungskonzept erstellen zu können. In einem persönlichen Gespräch erklärt er Ihnen wie Sie Ihre Immobilie modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ihre persönlichen Wünsche werden berücksichtigt, soweit es möglich ist. Ebenso klärt er Sie über die Möglichkeiten der Fördermittel auf. Der am Ende schriftlich fixierte Energieberatungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan) wird mit Ihnen persönlich in einem Abschlussgespräch durchgesprochen.
Anstieg an Energieberatungen
Beim Inhalt der BAFA Vor-Ort-Beratung haben Sie die Möglichkeit zwischen zwei Beratungsalternativen, abhängig vom finanziellen Aufwand der zukünftigen Sanierung. Wenn Sie ein hohes Niveau Ihrer energetischen Sanierung erreichen wollen, kommt die Gesamtsanierung in Frage. Die erste Option ist also eine komplette energetische Sanierung in einem Schritt zum KfW-Effizienzhaus. Der Energieberater teilt Ihnen mit, wie viel die Sanierungsmaßnahmen kosten, wie viel Sie an Energie einsparen und in welchen Mengen der CO2 Ausstoß verringert wird. Damit Sie den Standard eines KfW-Energieeffizienzhauses erreichen, muss Ihnen der Energieberater ein energetisches Sanierungskonzept erarbeiten. Mit diesen potentiellen Umbaumaßnahmen erreichen Sie unter Umständen sogar den gleichen Wert wie bei einem Neubau.
Nicht immer sind die finanziellen Mittel sofort für eine Gesamtsanierung vorhanden. Dennoch können Sie Ihren Energiebedarf so weit wie möglich senken. Die Energieberatung wird in einer zweiten Alternative darauf abgestimmt, dass Sie die Sanierung Schritt-für-Schritt durchführen können. Die jeweiligen Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt und sichern Ihnen ebenso eine umfassende energetische Sanierung, nur dauert es etwas länger. Das heißt, Sie fangen mit einer Teilsanierung an und die weiteren Umbaumaßnahmen werden ggf. später erledigt. Diese Entscheidung ist für den Energieberater wichtig, da eine Teilsanierung genau geplant werden muss. Er teilt Ihnen mit wie die einzelnen Schritte der Sanierung sinnvoll aufgeteilt werden. Um spätere Bauschäden zu verhindern, müssen die einzelnen Sanierungsschritte anlagentechnisch und bauphysikalisch aufeinander abgestimmt werden. Auch eine Überdimensionierung der neuen Heizungsanlage gilt es zu verhindern. Am Ende muss eine umfassende energetische Sanierung erreicht werden. Der Energieberater plant die einzelnen Maßnahmen nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und versucht dabei das Optimum zu erzielen.
Förderung der BAFA Vor-Ort-Beratung
Zuerst sollten Sie wissen, wer das BAFA ist. Dabei handelt es sich um das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Als Bundesoberbehörde ist sie ein eigener Geschäftsbereich des BMWi. Neben Aufgaben in der Handelspolitik, der Wirtschaftsförderung und des Exportkontrollsystems gehört die Abteilung Energie ebenfalls zum Aufgabengebiet. Das BAFA fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung. Genauso wird energieeffiziente Technik und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizung gefördert.
Häufige Fragen zur Förderung:
Wer erhält die Fördermittel für die BAFA Vor-Ort-Beratung?
Folgende Zielgruppen können die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch nehmen:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter und Pächter
- Nießbrauchberechtigte
Den Zuschuss erhalten Sie allerdings nicht direkt, denn er wird an den Energieberater gezahlt. Allerdings muss er sein Beratungshonorar um den Betrag des Zuschusses kürzen.
Gibt es Voraussetzungen für die Fördermittel?
Die Förderung für die BAFA Vor-Ort-Beratung können Sie nur unter nachstehenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:
- Das Gebäude muss in Deutschland stehen
- Das Gebäude muss überwiegend als Wohnung genutzt sein
- Der Bauantrag muss bis zum 31.12.2002 gestellt worden sein
Die Höhe der Fördermittel ist genau definiert.
Die Höhe der Fördermittel ist genau definiert.
- Für ein zuwendungsfähiges Beratungshonorar erhalten Sie derzeit einen Zuschuss in Höhe von 80 %. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es einen Zuschuss von maximal 1.300 €. Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten erhalten maximal einen Zuschuss von 1.700 €.
- Sollte in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung eine zusätzliche Erklärung des Energieberatungsberichts notwendig sein, wird ein Zuschuss von maximal 500 € bezahlt.
Wie gestaltet sich der Ablauf des Förderverfahrens?
Zuerst beauftragen Sie einen zugelassenen Energieberater. Dieser beginnt mit der Beratung für die energetische Sanierung von Ihrem Wohngebäude. Nun reicht der Energieberater den Antrag für die Bewilligung der Fördermittel beim BAFA ein. Anschließend erhält der Berater den Förderbescheid.
Dem Energieberater werden allerdings auch Fristen gesetzt. Innerhalb von 9 Monaten muss er die Beratung bei Ihnen vor Ort durchführen. Ebenso muss der Berater Ihnen innerhalb dieser Zeit den Energieberatungsbericht aushändigen und mit Ihnen gemeinsam im Abschlussgespräch erläutern. Viele Immobilieneigentümer nutzen diese Zeit, um noch Fragen zu klären und mehr Informationen zu erhalten. Anschließend erhalten Sie die Rechnung vom Energieberater, abzüglich der bewilligten Fördermittel.
Das Erläuterungsgespräch können Sie sowohl persönlich, als auch telefonisch erledigen. Allerdings muss die Verwendungsnachweiserklärung vom Energieberater und von Ihnen unterzeichnet werden. Dieses Dokument, den Energieberatungsbericht und die Rechnung schickt der Energieberater an das BAFA. Nach der Prüfung wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt.
Wer kann die Förderung für die Energieberatung beantragen?
Diejenigen, die Fördermittel für die Energieberatung vom BAFA erhalten, können selbst den Antrag nicht stellen. Dies geschieht alleine durch den Energieberater. Er zieht den Zuschuss bei der Rechnungstellung ab.
Gibt es eine Liste mit zugelassenen Energieberatern?
Auf der Website der Deutschen Energie Agentur (DENA) finden Sie auf der Energieeffizienz Expertenliste Berater, die in Ihrer Region ansässig sind. Hier gibt es mehr als 8.500 Architekten und Ingenieure, die sich als Berater qualifiziert haben.
Welche Gebäude erhalten Fördermittel für die Energieberatung?
Folgende Gebäude erhalten die geförderte Energieberatung.
- Ihr Gebäude muss im Bundesgebiet von Deutschland stehen
- Ihr Bauantrag muss bis zum 31. Januar 2002 gestellt oder eine Bauanzeige erstattet worden sein.
- Bei späteren Anbauten oder Aufstockungen dürfen Sie den umbauten Raum nicht mehr als 50 % vergrößern.
- Das Gebäude müssen Sie vorwiegend als Wohnung nutzen.
- Beheizte Gebäude, die derzeit nicht als Wohnung genutzt werden, können ebenfalls Gegenstand der Beratung sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in naher Zukunft das Gebäude als Wohnung verwenden.
Wenn obengenannte Voraussetzungen erfüllt werden, kann die geförderte Energieberatung trotzdem verweigert werden?
Ja, bspw. wenn
- Sie als Beratungsempfänger selbst als Energieberater zugelassen sind oder Sie als Gebäudeeigentümer ein Unternehmen sind und Ihr Personal die Zulassung nach Qualifikation nach Nr. 3 der Richtlinie selbst hat.
- Sie als Gebäudeeigentümer ein rechtlich selbstständiges Unternehmen sind, das nicht mehr als kleines oder mittleres Unternehmen gilt.
- das Land oder der Bund unmittelbar oder mittelbar Eigentumsrechte an dem Gebäude besitzen.
- der Energieberater an dem Gebäude Eigentums- oder Nutzungsrechte besitzt.
Wie oft kann ich den Zuschuss zur Energieberatung beantragen?
Für das gleiche Gebäude kann erst nach 4 Jahren die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude beantragt werden. Ein neuer Eigentümer für das gleiche Gebäude braucht die Zeit von 4 Jahren nicht abwarten, sondern kann sofort die Förderung beantragen.
Gibt es einen Zuschuss für die BAFA Vor-Ort-Beratung, wenn andere öffentliche Mittel beantragt sind?
Wenn die Energieberatung aus anderen öffentlichen Mitteln der Länder oder Kommunen finanziert wird, ist es trotzdem möglich, den Zuschuss vom BAFA zu erhalten. Allerdings darf die Förderung 90 % der Honorarkosten nicht übersteigen. Wenn Sie 10 % des Beratungshonorars zahlen, können Sie dennoch die Bundesförderung für Energieberatung in Anspruch nehmen.
Ein Kumulierungsverbot besteht allerdings, wenn Sie Mittel aus anderen Beratungsprogrammen des Bundes beantragt haben.
Kann die Förderung für die Energieberatung auch schon bei lediglichem Kaufinteresse in Anspruch genommen werden?
Nein, das ist nicht möglich. Nur wenn der Kaufvertrag bereits notariell beglaubigt wurde, kann die Förderung beantragt werden. Die Grundbucheintragung ist dafür nicht notwendig.
Stellt das BAFA auch Gebäudeenergieausweise aus?
Nein, das BAFA ist nicht für Gebäudeenergieausweise zuständig. Sie bewilligt nur die Förderung für die BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude.
Ein unabhängiger und fachkundiger Berater kann Ihnen allerdings einen Gebäudeenergieausweis ausstellen und gleichzeitig die Förderung für die Energieberatung beantragen. Diese Kombination wirkt sich nicht nachteilig auf die Förderung aus.
Individueller Sanierungsfahrplan als Ergebnis der BAFA Vor-Ort-Beratung
Ein vom Eigentümer beauftragter Energieberater erstellt im Rahmen der BAFA Vor-Ort-Beratung ein auf die individuelle Gebäudesituation abgestimmtes energetisches Sanierungskonzept – den Energieberatungsbericht.
Sanierungsfahrplan gewünscht?Jetzt kostenlos anfragen.
Der im Abschlussgespräch erklärte und ausgehändigte Beratungsbericht soll Ihnen auf Basis einer möglichst genauen Ist-Analyse mögliche Sanierungsmaßnahmen Ihres Hauses aufzeigen. Das Maßnahmenpaket wird vom Energieberater aus der Beurteilung der zu erzielende Energieeinsparung, und die damit verbundenen Kosten und Förderungen, abgeleitet. Damit bekommen Sie als Eigentümer eine Entscheidungshilfe zu ökologischen und okönomischen sinnvollen Energiesparmaßnahmen an die Hand.
Der neueste entwickelte Beratungsbericht nennt sich individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und überzeugt mit einem standardisierten Design und Struktur. Die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen sehen Sie nun anschaulich und übersichtlich. Mit der farblichen Visualisierung erkennen Sie deutlich den energetischen Endzustand Ihres Wohngebäudes. Als Werkzeug für die Energieberatung für Wohngebäude ist der individuelle Sanierungsfahrplan für Einfamilien‑, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser geeignet. Die Erstellung des individuellen Sanierungsplanes bietet zusammenfassend somit zwei Vorteile: Für den Berater wird die Energieberatung vereinfacht und für den Eigentümer transparenter.
Sie erhalten die Dokumente »Mein Sanierungsfahrplan« und »Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen«. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beratung als PDF ausgehändigt, und enthalten auch die wichtigsten Berechnungen. Diese leicht verständlichen Dokumente verschaffen Ihnen einen langfristigen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Jeder Energieberater kann das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplanes freiwillig nutzen. Es bietet dem Berater eine Vereinfachung und eine systematische Strukturierung des Beratungsablaufes, das Ihnen wiederum alle Informationen anschaulich bietet. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist als Berichtsform Teil der BAFA Vor-Ort-Beratung (und keine Zusatzberatung, die weitere Kosten verursacht!).
Notwendige Bilanzsoftware
Wird die BAFA Vor-Ort-Beratung mit dem iSFP genauso gefördert?
Ja. Das BAFA erkennt den Sanierungsfahrplan als Ergebnis einer der BAFA Vor-Ort-Beratung nicht nur an, sondern wünscht sich auch diese Form der Abwicklung. Die Förderung ist dabei natürlich genauso hoch wie bei den vorherigen Beratungsberichten.
Wie sind die einzelnen Schritte zur Erstellung des iSFP?
So läuft die Energieberatung des individuellen Fahrplanes ab:
- Vor-Ort-Datenaufnahme und erstes Beratungsgespräch
- Energetische Bilanzierung des Istzustandes (Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten, Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch), Darstellung in Farbklassen)
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Abstimmung mit dem Eigentümer zum individuellen Sanierungsfahrplan
- Ausarbeitung des Sanierungsfahrplanes
- Sanierungsfahrplan wird dem Eigentümer übergeben und erläutert
Was sind die Anforderungen an den Energieberater?
Wenn Sie sich für die Energieberatung auf der Basis eines individuellen Sanierungsplanes entscheiden, muss Ihr Berater gewisse Anforderungen erfüllen. Er muss Erfahrungen in der Vor-Ort-Beratung besitzen und eine aktuelle Zulassung für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA besitzen. Zudem muss er als Berater in die Energieeffizienz Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Ihr Berater muss eine Produktlizenz für eine Bilanzierungssoftware mit integrierter Pilotversion der iSFP besitzen. Eigenverantwortlich berät er Sie entsprechend der BAFA-Richtlinien in der Methodik und dem Druckmodul des iSFP.
Wie wird der Ist-Zustand bewertet?
Bei der energetischen Bewertung erhalten Sie einen Gesamteindruck des derzeitigen energetischen Zustandes Ihres Gebäudes. Damit erhalten Sie ebenso gezielte Hinweise, was verbessert werden muss. Diese Bewertung zeigt Ihnen auf, wie wichtig die Qualität der Sanierungsmaßnahmen ist. Der Berater gibt Ihnen bedarfsbasierte Kennwerte, die aufgrund der Standardrandbedingungen laut aktueller EnEV ermittelt werden. Es erfolgt also eine Bewertung des energetischen Gesamtzustandes, die unabhängig vom konkreten Nutzungsmuster und ‑verhalten ist. Für die Berechnung der Kosten werden verbrauchsorientierte Kennwerte verwendet. Dadurch ist die Berechnung realitätsnah und es werden keine falschen Kosteneinsparungen suggeriert.
Wie wird der Ist-Zustand dargestellt?
Ein differenziertes Bewertungsschema mit Farbklassen vermittelt die energetische Bewertung des Gesamtzustandes und der einzelnen Komponenten. Die Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot zeigen die Ergebnisse der Bewertung. Im Fahrplandokument dienen die Farbklassen zur anschaulichen Darstellung von Verbesserungsmaßnahmen und zur Charakterisierung des Istzustandes. Das höchste Effizienzniveau wird mit der Farbe Dunkelgrün und das niedrigste Effizienzniveau mit der Farbe Dunkelrot dargestellt.
Wie sind die Farbklassen definiert?
Die beste Farbklasse bezeichnet den höchsten Effizienzstandard. Dazu gehören ein Effizienzhaus-40-taugliche Bauteile oder ein Passivhaus. Für die Anforderungen der KfW-Einzelmaßnahmenförderung (keine Lüftungsanlagen) wird die zweitbeste Farbklasse verwendet. Die dritte Farbklasse fasst die Anforderungen der EnEV 2014 an sanierte Bauteile zusammen. In den weiteren Farbklassen werden die verschiedenen Teilsanierungen und die verschiedenen Baualtersklassen unterschieden.
Die Farbklassen des individuellen Sanierungsplanes stimmen größtenteils mit den KfW-Effizienzhaus-Klassen überein. Gelegentlich weicht die Effizienzhaus Klasse von der Farbklassentabelle des iSFP ab. In diesem Fall kann es sein, dass das Referenzgebäudeverfahren zum spezifischen Primärenergiebedarf keine eindeutige Zuordnung erlaubt. Wenn ein Effizienzhausstandard infolge eines Maßnahmenpaketes erreicht wird, weist die Software des iSFP auf der Fahrplanseite dies gesondert aus.
Werden die Kosten vor und nach der potentiellen Sanierung dargestellt?
Ja. Welche Ausgaben auf Sie zukommen, wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren wollen, sind für Sie enorm wichtig. Im iSFP sehen Sie die geschätzten Kosten für die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Dazu verwendet der Energieberater die ersten geschätzten Kosten oder Erfahrungswerte. Für jedes Maßnahmenpaket werden die Kosten ausgewiesen. Die möglichen Fördergelder und die Sowieso-Kosten sehen Sie ebenfalls im Sanierungsplan. Die Kosten sollten möglichst wirklichkeitsnah erstellt sein, damit Sie die geplanten Maßnahmen und ihre Wirtschaftlichkeit besser einordnen können.
Die Energiekosten werden im Ist- und im Zielzustand auf Verbrauchsbasis berechnet. Die Bewertung erfolgt anhand des berechneten Bedarfs.
Der Energieberater erstellt die Energiekosten für den Zeitpunkt nach Ihrer Sanierung. Dafür wendet er die Berechnung des typischen Verbrauchs an. Da die Heizkosten nach der Sanierung deutlich sinken, erhöhen manche Eigentümer die Raumtemperatur – was man als Rebound-Effekt bezeichnet. Diesen muss der Energieberater berücksichtigen. Bei den Kosten wird nicht nur der Verbrauchsanteil der Heizung, sondern noch der Anteil der Warmwasserbereitung hinzugefügt.
Im individuellen Sanierungsplan muss Ihr Berater die energetisch bedingten Kosten und die Instandhaltungskosten getrennt erfassen.
Was ist die Verbrauchsbereinigung?
Ihre Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre dienen in der Regel für die Ermittlung des Energieverbrauchs vor der geplanten Sanierung. Anschließend wird dieser Wert anhand der »Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand« bereinigt. Der ermittelte Endenergieverbrauch für Ihre Heizung wird nach diesen Regeln anschließend der Klima- und Leerstandbereinigung unterzogen. Diese Berechnungen ergeben einen Faktor. Dieser beschreibt die Abweichung zwischen berechnetem Bedarf und dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch. Er wird als prozentuale Abweichung angegeben.
Sollten Sie keine Abrechnung der letzten Jahre haben, so kann kein belastbarer Verbrauchswert berechnet werden. In diesem Fall wird ein durchschnittlicher Heizenergieverbrauch von einem Gebäude gleicher Größe und gleichem energetischen Standard verwendet. Dieser wird mithilfe eines Verbrauchsfaktors berechnet.
Was passiert bei fehlenden Energieabrechnungen?
Wenn Sie keine Abrechnungen der Energieversorger haben, kann Ihr Berater ein anderes Abgleichverfahren ansetzen. Er darf auch die Nutzungsrandbedingungen entsprechend anpassen, damit das Nutzerverhalten angemessen abgebildet wird. Wichtig ist nur, dass die Energiekosten heute und zukünftig praxisnah dargestellt werden.
Wie sieht es mit mehreren Sanierungsvorschlägen aus?
Wenn Sie von Ihrem Energieberater verschiedene Sanierungsvorschläge wollen, muss er für jede Variante einen extra Sanierungsfahrplan erstellen. Diese einzelnen Vorschläge kann er aber jeweils vorab ausdrucken und mit Ihnen besprechen.
Was ist das Best-Möglich-Prinzip?
Da jedes Gebäude ein Unikat ist, kann kein allgemeingültiges Ziel für Gebäude formuliert werden. Auch sind die jeweiligen Besonderheiten zu berücksichtigen. Für die Zukunft wird ein gewisser Energiestandard angestrebt. Deshalb wählt der Energieberater in seiner Maßnahmenempfehlung den bestmöglichen Energiestandard für Ihr Gebäude, dem Bestmöglich-Prinzip. Alle in Betracht kommenden Faktoren, die Ihren Primärenergiebedarf senken, werden dabei ausgeschöpft. Best möglich ist in diesem Sinne als »energetisch« und nicht als »kostenoptimal« zu verstehen.
Sanierungsfahrplan gewünscht?Jetzt kostenlos anfragen.
Verfasst am 30. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Kundenmeinungen
4,89 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 67 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
ShopVoter-3826966
ShopVote
4.00 von 5 Sternen
Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
vincenzo penna
4.00 von 5 Sternen
Sehr freundlich und alles hat geklappt wie ich gedacht habe …Auf jedenfall weiter emfehlen.…
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.
Unsere Ansprechpartner:innen:
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung
Unsere Keyfacts:
- Gründung
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- Projekte/Beratungen
- 2.000+
Leistungen
Folgende Energieberatungsleistungen bieten wir in ganz Deutschland an – gerne auch als Paket: