Neue Förderbedingungen für Sanierungen
Zum 28. Juli 2022 wurden die Förderbedingungen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) geändert. Stark betroffen sind die Fördermöglichkeiten rund um die Sanierung. Für fast alle Maßnahmen wurden die Förderhöhen gekürzt – es gibt allerdings auch wenige Ausnahmen, in denen ein zusätzlicher Bonus erhältlich ist. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie der Tausch von Fenster oder Türen sowie weitere Dämmmaßnahmen bleiben attraktiv.
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Komplettsanierung von Wohngebäuden: EH 100 fällt aus der Förderung
Die Sanierung von Wohngebäuden wurde bisher zum Teil mit hohen Zuschüssen gefördert. Dies ändert sich 2022 elementar. Für viele Gebäudetypen sinkt die mögliche Zuschusshöhe auf 5 % der förderfähigen Kosten. Das Effizienzhaus 100 fällt sogar komplett aus der Förderung heraus. Im Allgemeinen lässt sich sagen: Je energieeffizienter das Gebäude wird, umso höher sind die Fördergelder, die nach dem 28. Juli 2022 beantragt werden können. Die folgende Liste zeigt die förderfähigen Effizienzhausklassen im Überblick.
- Effizienzhaus Denkmal: 5 %
- Effizienzhaus 85: 5 %
- Effizienzhaus 70: 10 %
- Effizienzhaus 55: 15 %
- Effizienzhaus 40: 20 %
Im Vergleich bedeutet das zum Teil starke Kürzungen. Das Effizienzhaus 70 wurde vorher zum Beispiel mit 35 % bezuschusst, jetzt sind es nur noch 10 %.
5 % Bonus für Worst Performance Buildings
Während die Fördersätze für Sanierungen von Wohnhäusern deutlich sinken, gibt es auch eine kleine Erhöhung. Wer ein Worst Performance Building saniert, bekommt einen Zuschuss von zusätzlich 5 %. Voraussetzung ist, dass diese auf den Standard EH 40 oder EH 55 angehoben werden. Bei einer Sanierung auf EH 40 läge die Förderhöhe dann bei 25 %.
Was ist ein Worst Performance Building? Darunter fallen die Gebäude mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften. Die Gruppe umfasst immer die untersten 25 % des Bestandes.
BEG EM: Förderung für Sanierung von Einzelmaßnahmen weiterhin attraktiv
Ebenso wie die Förderung für Komplettsanierungen sind auch die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen nach BEG gekürzt worden. Eine Änderung ist, dass der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % wegfällt (durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans) für viele Maßnahmen entfällt. Ausnahmen bilden jedoch bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung. In der Summe sind die Fördermittel für Einzelmaßnahmen gesunken, bleiben aber häufig interessant.
Sanierungsfahrplan ja oder nein?
Im Allgemeinen gelten die folgenden (weiterhin hohen) Fördersätze:
- Solarthermie: 25 %
- Biomasse: 10 %
- Wärmepumpe: 25 %
- Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien: 25 %
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus möglich)
- Erneuerung der Anlagentechnik: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus möglich)
- Optimierung der Heiztechnik: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus möglich)
Auch hier zeigen sich partiell größere Einbußen bei den Fördergeldern. Gab es zum Beispiel für Einzelmaßnahmen zur Nutzung von Biomasse früher 35 % Zuschuss, sind es heute nur noch 10 %. Unverändert sind hingegen die Zuschüsse für Baubegleitung und Fachplanung. Hier können Bauherren und Bauherrinnen nach wie vor eine Förderung in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten erhalten.
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Sanierung der Heiztechnik: neue Regeln
Wie in der obigen Liste zu erkennen, ist insbesondere die Förderung von Einzelmaßnahmen aus dem Bereich Heiztechnik betroffen. Hinzu kommt, dass bestimmte Varianten gar nicht mehr gefördert werden. Das betrifft:
- Gas-Brennwert-Heizungen
- Gashybrid-Heizungen
- Gasgetriebene Wärmepumpen
Dafür wird zukünftig der Austausch von Gas‑, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen ebenso gefördert wie der Austausch von Ölheizungen. Allerdings nur, wenn die Gasheizung mindestens 20 Jahre in Betrieb war. Eine weitere Neuerung betrifft mögliche Boni. Während der iSFP-Bonus für Heizungsanlagen wegfällt, gibt es einen neuen Bonus in Höhe von 5 %, wenn Erdreich, Abwasser oder Wasser als Wärmequellen für eine Wärmepumpe genutzt werden.
Verfasst am 2. August 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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