Innen- und Außenansicht Nebeneingangstür im Umbau Einfamilienhaus in Borken (NRW)

Neue Förderbedingungen für Sanierungen

Zum 28. Juli 2022 wur­den die För­der­be­din­gun­gen der BEG (Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de) geän­dert. Stark betrof­fen sind die För­der­mög­lich­kei­ten rund um die Sanie­rung. Für fast alle Maß­nah­men wur­den die För­der­hö­hen gekürzt – es gibt aller­dings auch weni­ge Aus­nah­men, in denen ein zusätz­li­cher Bonus erhält­lich ist. Die Zuschüs­se für Ein­zel­maß­nah­men wie der Tausch von Fens­ter oder Türen sowie wei­te­re Dämm­maß­nah­men blei­ben attraktiv.

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Komplettsanierung von Wohngebäuden: EH 100 fällt aus der Förderung

Die Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den wur­de bis­her zum Teil mit hohen Zuschüs­sen geför­dert. Dies ändert sich 2022 ele­men­tar. Für vie­le Gebäu­de­ty­pen sinkt die mög­li­che Zuschuss­hö­he auf 5 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten. Das Effi­zi­enz­haus 100 fällt sogar kom­plett aus der För­de­rung her­aus. Im All­ge­mei­nen lässt sich sagen: Je ener­gie­ef­fi­zi­en­ter das Gebäu­de wird, umso höher sind die För­der­gel­der, die nach dem 28. Juli 2022 bean­tragt wer­den kön­nen. Die fol­gen­de Lis­te zeigt die för­der­fä­hi­gen Effi­zi­enz­haus­klas­sen im Überblick.

  • Effi­zi­enz­haus Denk­mal: 5 %
  • Effi­zi­enz­haus 85: 5 %
  • Effi­zi­enz­haus 70: 10 %
  • Effi­zi­enz­haus 55: 15 %
  • Effi­zi­enz­haus 40: 20 %

Im Ver­gleich bedeu­tet das zum Teil star­ke Kür­zun­gen. Das Effi­zi­enz­haus 70 wur­de vor­her zum Bei­spiel mit 35 % bezu­schusst, jetzt sind es nur noch 10 %.

5 % Bonus für Worst Performance Buildings

Wäh­rend die För­der­sät­ze für Sanie­run­gen von Wohn­häu­sern deut­lich sin­ken, gibt es auch eine klei­ne Erhö­hung. Wer ein Worst Per­for­mance Buil­ding saniert, bekommt einen Zuschuss von zusätz­lich 5 %. Vor­aus­set­zung ist, dass die­se auf den Stan­dard EH 40 oder EH 55 ange­ho­ben wer­den. Bei einer Sanie­rung auf EH 40 läge die För­der­hö­he dann bei 25 %.

Was ist ein Worst Per­for­mance Buil­ding? Dar­un­ter fal­len die Gebäu­de mit den schlech­tes­ten ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten. Die Grup­pe umfasst immer die unters­ten 25 % des Bestandes.

BEG EM: Förderung für Sanierung von Einzelmaßnahmen weiterhin attraktiv

Eben­so wie die För­de­rung für Kom­plett­sa­nie­run­gen sind auch die Zuschüs­se für Ein­zel­maß­nah­men nach BEG gekürzt wor­den. Eine Ände­rung ist, dass der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % weg­fällt (durch die Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans) für vie­le Maß­nah­men ent­fällt. Aus­nah­men bil­den jedoch bestimm­te Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, der Anlagen­tech­nik und zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung. In der Sum­me sind die För­der­mit­tel für Ein­zel­maß­nah­men gesun­ken, blei­ben aber häu­fig interessant.

Sanierungsfahrplan ja oder nein?

Ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist nicht nur für den rei­nen iSFP-Bonus sinn­voll. Der iSFP, als eine geför­der­te Vor-Ort-Besich­ti­gung inklu­si­ve struk­tu­rier­tem Bericht mit ener­ge­tisch sinn­vol­len Sanie­rungs­schrit­ten, soll­te bei Sanie­run­gen immer in Betracht gezo­gen werden.

Im All­ge­mei­nen gel­ten die fol­gen­den (wei­ter­hin hohen) Fördersätze:

  • Solar­ther­mie: 25 %
  • Bio­mas­se: 10 %
  • Wär­me­pum­pe: 25 %
  • Heiz­tech­nik auf Basis erneu­er­ba­rer Ener­gien: 25 %
  • Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus möglich)
  • Erneue­rung der Anlagen­tech­nik: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus möglich)
  • Opti­mie­rung der Heiz­tech­nik: 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus möglich)

Auch hier zei­gen sich par­ti­ell grö­ße­re Ein­bu­ßen bei den För­der­gel­dern. Gab es zum Bei­spiel für Ein­zel­maß­nah­men zur Nut­zung von Bio­mas­se frü­her 35 % Zuschuss, sind es heu­te nur noch 10 %. Unver­än­dert sind hin­ge­gen die Zuschüs­se für Bau­be­glei­tung und Fach­pla­nung. Hier kön­nen Bau­her­ren und Bau­her­rin­nen nach wie vor eine För­de­rung in Höhe von 50 % der anre­chen­ba­ren Kos­ten erhalten.

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Sanierung der Heiztechnik: neue Regeln

Wie in der obi­gen Lis­te zu erken­nen, ist ins­be­son­de­re die För­de­rung von Ein­zel­maß­nah­men aus dem Bereich Heiz­tech­nik betrof­fen. Hin­zu kommt, dass bestimm­te Vari­an­ten gar nicht mehr geför­dert wer­den. Das betrifft:

  • Gas-Brenn­wert-Hei­zun­gen
  • Gas­hy­brid-Hei­zun­gen
  • Gas­ge­trie­be­ne Wärmepumpen

Dafür wird zukünf­tig der Aus­tausch von Gas‑, Koh­le- und Nacht­spei­cher-Hei­zun­gen eben­so geför­dert wie der Aus­tausch von Ölhei­zun­gen. Aller­dings nur, wenn die Gas­hei­zung min­des­tens 20 Jah­re in Betrieb war. Eine wei­te­re Neue­rung betrifft mög­li­che Boni. Wäh­rend der iSFP-Bonus für Hei­zungs­an­la­gen weg­fällt, gibt es einen neu­en Bonus in Höhe von 5 %, wenn Erd­reich, Abwas­ser oder Was­ser als Wär­me­quel­len für eine Wär­me­pum­pe genutzt werden.

  • Verfasst am 2. August 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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