Aufstockung vom Elternhaus

Das Elternhaus aufstocken? Die Aufstockung für das Mehrgenerationenhaus.

Auf­sto­ckun­gen, Knie­sto­ck­erhö­hun­gen oder Staf­fel­ge­schos­se sind belieb­te Metho­den zur Nach­ver­dich­tung. Ins­be­son­de­re im Kon­text stei­gen­der Bau­kos­ten ver­geht den ein oder ande­ren Bauherren/​Bauherrin der Spaß am eige­nen Neu­bau. Nicht nur finan­zi­ell kann der Ver­zicht eines eige­nen Neu­baus eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein. Wir zei­gen Ihnen warum!

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Aufstocken zum Mehrgenerationenhaus

Ein­fa­mi­li­en­häu­ser sind aus­ge­legt für eine Fami­lie, meist mit zwei oder drei Kin­dern. Wenn die Kin­der älter wer­den, wer­den meh­re­re Räu­me nicht mehr genutzt. Vie­le Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in Deutsch­land wer­den heut­zu­ta­ge nur noch von der älte­ren Gene­ra­ti­on bewohnt. Allein aus Grün­den der Flä­chen­aus­nut­zung macht es Sinn, die vor­han­de­nen Poten­zia­le neu aus­zu­schöp­fen. In Zei­ten von Home­Of­fice sind vie­le Fami­li­en bei der Stand­ort­wahl wie­der etwas fle­xi­bler gewor­den. War­um also nicht das Dach­ge­schoss aus­bau­en und mit der neu­en Fami­lie wie­der zuhau­se einziehen?

Aufstockungen als soziologisch und ökologisch sinnvolle Alternative

Eine Auf­sto­ckung erfor­dert weni­ger Res­sour­cen als ein gan­zer Neu­bau. Die vor­han­de­ne Sub­stanz kann wei­ter ver­wen­det wer­den. Wenn Kin­der mit in die neu geschaf­fe­ne Woh­nung im Ober­ge­schoss ein­zie­hen, kön­nen die Groß­el­tern auch im stres­si­gen Berufs­all­tag das Auf­pas­sen über­neh­men. Die Fami­lie rückt nach even­tu­ell vie­len Berufs­jah­ren in aus­wär­ti­gen Groß­städ­ten wie­der enger zusammen.

Ist eine Aufstockungen bei mir technisch umsetzbar?

Die­se Fra­ge wird häu­fig gestellt und kann zumin­dest grob bei gut erhal­te­ner Doku­men­ta­ti­on auch rela­tiv schnell beant­wor­tet wer­den. Ein Blick in die Sta­tik hilft, ob Nutz­las­ten beim nicht aus­ge­bau­ten Dach­ge­schoss frü­her berück­sich­tigt wur­den. Wenn tra­gen­de Bau­tei­le wie Wän­de oder Pfos­ten in der glei­chen Lage errich­tet wer­den wie in den dar­un­ter­lie­gen­den Geschos­sen, sind Auf­sto­ckun­gen tech­nisch gut umsetz­bar. Schwie­ri­ger kann es bei Staf­fel­ge­schos­sen wer­den, wenn neue tra­gen­de Wän­de inmit­ten eines dar­un­ter­lie­gen­den Rau­mes ange­ord­net werden.

Ist eine Aufstockung bei mir rechtlich erlaubt?

Um die­se Fra­ge zu beant­wor­ten sind drei Wege denk­bar. Als ers­tes emp­feh­len wir den Blick auf den vor­lie­gen­den Bebau­ungs­plan. Dort kön­nen Anga­ben zur erlaub­ten Geschos­sig­keit, Flä­chen­aus­nut­zung, First­hö­he und Dach­nei­gung zu fin­den sein. Als zwei­tes emp­fiehlt es sich, bei der zustän­di­gen Bau­be­hör­de anzu­ru­fen. Die­ser Weg ist vor allem dann sinn­voll, wenn kein Bebau­ungs­plan vor­liegt. Als drit­tes kön­nen Sie bei Ihren Nachbarn/​Nachbarinnen schau­en, wie hoch und in wel­cher Form dort gebaut wur­de. Vor­sicht bei angren­zen­den Bau­ge­bie­ten: Hier kann ein abwei­chen­des Bau­recht vor­lie­gen. Ansons­ten emp­fiehlt sich der Gang zu einem Archi­tek­tur- und Ingenieurbüro.

Fördermittel – Gilt die Aufstockung als Sanierung oder Neubau?

Eine Fra­ge die eben­falls häu­fig gestellt wird ist in Zei­ten stei­gen­der Bau­kos­ten die Fra­ge nach den mög­li­chen För­der­mit­teln. Die Auf­sto­ckung wird gemäß KfW-För­der­richt­li­nie als Neu­bau betrach­tet, wenn die neu geschaf­fe­ne Flä­che eine neue, zusätz­li­che Wohn­ein­heit dar­stellt. Han­delt es sich um eine Wohn­raum­er­wei­ter­tung so wird die Auf­sto­ckung als Sanie­rung bewer­tet. Abseits der För­de­rung von Sei­ten des Bun­des (KfW-För­de­rung) wer­den auch auf lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne oft­mals För­de­run­gen angeboten.

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Welche Experten/​Expertinnen benötige ich bei einer Aufstockung?

Eigentümern/​Eigentümerinnen, die sich für eine Auf­sto­ckung inter­es­sie­ren wird emp­foh­len, gleich­zei­tig über eine Gebäu­de­sa­nie­rung nach­zu­den­ken. So kön­nen Kos­ten für die Bau­stel­len­ein­rich­tung (Kran, Gerüst usw.) gespart wer­den. Wei­ter­hin wird emp­foh­len, eine erfor­der­li­che Bau­an­trags­stel­lung, Sta­tik und Ener­gie­be­ra­tung gemein­sam und bis zur Aus­füh­rungs­pla­nung zu ver­ge­ben. So kön­nen wie­der­hol­te Orts­ter­mi­ne, Auf­ma­ße und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­ble­me unter den Betei­lig­ten ver­mie­den wer­den. Dies ver­rin­gert nicht nur den Koor­di­na­ti­ons­auf­wand. Es spart auch Zeit und Kos­ten für alle Beteiligten.

  • Verfasst am 3. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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