Aufstockung vom Elternhaus

Das Elternhaus aufstocken? Die Aufstockung für das Mehrgenerationenhaus.

Auf­sto­ckun­gen, Knie­sto­ck­erhö­hun­gen oder Staf­fel­ge­schos­se sind belieb­te Metho­den zur Nach­ver­dich­tung. Ins­be­son­de­re im Kon­text stei­gen­der Bau­kos­ten ver­geht den ein oder ande­ren Bauherren/​Bauherrin der Spaß am eige­nen Neu­bau. Nicht nur finan­zi­ell kann der Ver­zicht eines eige­nen Neu­baus eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein. Wir zei­gen Ihnen warum!

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Aufstocken zum Mehrgenerationenhaus

Ein­fa­mi­li­en­häu­ser sind aus­ge­legt für eine Fami­lie, meist mit zwei oder drei Kin­dern. Wenn die Kin­der älter wer­den, wer­den meh­re­re Räu­me nicht mehr genutzt. Vie­le Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in Deutsch­land wer­den heut­zu­ta­ge nur noch von der älte­ren Gene­ra­ti­on bewohnt. Allein aus Grün­den der Flä­chen­aus­nut­zung macht es Sinn, die vor­han­de­nen Poten­zia­le neu aus­zu­schöp­fen. In Zei­ten von Home­Of­fice sind vie­le Fami­li­en bei der Stand­ort­wahl wie­der etwas fle­xi­bler gewor­den. War­um also nicht das Dach­ge­schoss aus­bau­en und mit der neu­en Fami­lie wie­der zuhau­se einziehen?

Aufstockungen als soziologisch und ökologisch sinnvolle Alternative

Eine Auf­sto­ckung erfor­dert weni­ger Res­sour­cen als ein gan­zer Neu­bau. Die vor­han­de­ne Sub­stanz kann wei­ter ver­wen­det wer­den. Wenn Kin­der mit in die neu geschaf­fe­ne Woh­nung im Ober­ge­schoss ein­zie­hen, kön­nen die Groß­el­tern auch im stres­si­gen Berufs­all­tag das Auf­pas­sen über­neh­men. Die Fami­lie rückt nach even­tu­ell vie­len Berufs­jah­ren in aus­wär­ti­gen Groß­städ­ten wie­der enger zusammen.

Ist eine Aufstockungen bei mir technisch umsetzbar?

Die­se Fra­ge wird häu­fig gestellt und kann zumin­dest grob bei gut erhal­te­ner Doku­men­ta­ti­on auch rela­tiv schnell beant­wor­tet wer­den. Ein Blick in die Sta­tik hilft, ob Nutz­las­ten beim nicht aus­ge­bau­ten Dach­ge­schoss frü­her berück­sich­tigt wur­den. Wenn tra­gen­de Bau­tei­le wie Wän­de oder Pfos­ten in der glei­chen Lage errich­tet wer­den wie in den dar­un­ter­lie­gen­den Geschos­sen, sind Auf­sto­ckun­gen tech­nisch gut umsetz­bar. Schwie­ri­ger kann es bei Staf­fel­ge­schos­sen wer­den, wenn neue tra­gen­de Wän­de inmit­ten eines dar­un­ter­lie­gen­den Rau­mes ange­ord­net werden.

Ist eine Aufstockung bei mir rechtlich erlaubt?

Um die­se Fra­ge zu beant­wor­ten sind drei Wege denk­bar. Als ers­tes emp­feh­len wir den Blick auf den vor­lie­gen­den Bebau­ungs­plan. Dort kön­nen Anga­ben zur erlaub­ten Geschos­sig­keit, Flä­chen­aus­nut­zung, First­hö­he und Dach­nei­gung zu fin­den sein. Als zwei­tes emp­fiehlt es sich, bei der zustän­di­gen Bau­be­hör­de anzu­ru­fen. Die­ser Weg ist vor allem dann sinn­voll, wenn kein Bebau­ungs­plan vor­liegt. Als drit­tes kön­nen Sie bei Ihren Nachbarn/​Nachbarinnen schau­en, wie hoch und in wel­cher Form dort gebaut wur­de. Vor­sicht bei angren­zen­den Bau­ge­bie­ten: Hier kann ein abwei­chen­des Bau­recht vor­lie­gen. Ansons­ten emp­fiehlt sich der Gang zu einem Archi­tek­tur- und Ingenieurbüro.

Fördermittel – Gilt die Aufstockung als Sanierung oder Neubau?

Eine Fra­ge die eben­falls häu­fig gestellt wird ist in Zei­ten stei­gen­der Bau­kos­ten die Fra­ge nach den mög­li­chen För­der­mit­teln. Die Auf­sto­ckung wird gemäß KfW-För­der­richt­li­nie als Neu­bau betrach­tet, wenn die neu geschaf­fe­ne Flä­che eine neue, zusätz­li­che Wohn­ein­heit dar­stellt. Han­delt es sich um eine Wohn­raum­er­wei­ter­tung so wird die Auf­sto­ckung als Sanie­rung bewer­tet. Abseits der För­de­rung von Sei­ten des Bun­des (KfW-För­de­rung) wer­den auch auf lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne oft­mals För­de­run­gen angeboten.

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Welche Experten/​Expertinnen benötige ich bei einer Aufstockung?

Eigentümern/​Eigentümerinnen, die sich für eine Auf­sto­ckung inter­es­sie­ren wird emp­foh­len, gleich­zei­tig über eine Gebäu­de­sa­nie­rung nach­zu­den­ken. So kön­nen Kos­ten für die Bau­stel­len­ein­rich­tung (Kran, Gerüst usw.) gespart wer­den. Wei­ter­hin wird emp­foh­len, eine erfor­der­li­che Bau­an­trags­stel­lung, Sta­tik und Ener­gie­be­ra­tung gemein­sam und bis zur Aus­füh­rungs­pla­nung zu ver­ge­ben. So kön­nen wie­der­hol­te Orts­ter­mi­ne, Auf­ma­ße und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­ble­me unter den Betei­lig­ten ver­mie­den wer­den. Dies ver­rin­gert nicht nur den Koor­di­na­ti­ons­auf­wand. Es spart auch Zeit und Kos­ten für alle Beteiligten.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 3. Juni 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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