Sanierungsfahrplan im Vorfeld einer energetischen Sanierung
Unser Dienstleistungsportfolio umfasst neben den statischen und bauphysikalischen Berechnungen im Neu- und Altbau auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Dieser Sanierungsfahrplan wird von uns im Rahmen einer vom BAFA geförderten Vor-Ort-Beratung erstellt und gibt Eigentümern von Bestandsbauten Handlungsanweisungen für eine energetische Sanierung. Diese Leistung bieten wir deutschlandweit an.
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Baden-Württemberg nimmt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Bezug auf den Sanierungsfahrplan eine Sonderrolle ein – deshalb widmen wir Gebäudeeigentümer aus dem »Ländle« den folgenden Artikel.
Sanierungsfahrplan zur Erfüllung vom EWärmeG in Baden-Württemberg
Mindestens 15 % erneuerbare Energie – das fordert das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg von Bestandsgebäuden beim Heizungstausch. Eine (Teil)Erfüllungsoption ist der Sanierungsfahrplan BW, der allerdings nur bis 2018 mit einem Zuschuss der L‑Bank gefördert wurde.
Eine gleichwertige Alternative – weiterhin mit Förderoption – ist die bundesweit angebotene individuelle Energieberatung mit dem Sanierungsfahrplan als abschließenden Beratungsbericht. Sie wird vom BAFA mit bis zu 80 % bezuschusst und ist im EWärmeG als Alternative voll anerkannt.
Hintergrund: Das EWärmeG in BaWü
Was besagt das Gesetz? Ziel der Maßnahme ist es, dass mindestens 15 % der genutzten Energiemenge in jedem Haus aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Diese Verordnung greift jedoch erst, wenn sich der Eigentümer zu einem Heizungstausch entscheiden.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist eine Reaktion der baden-württembergischen Landesregierung auf die Herausforderungen des Klimawandels. Es konzentriert sich auf die im Haus genutzte Wärme, also vor allem auf Heizungen und Warmwasserbereitung. Diese hatten zum Zeitpunkt der Gesetzesrevision im Jahr 2015 einen Anteil von etwa 25 % an den Treibhausgasen des Landes. Den möchte die Landesregierung mit dem EWärmeG senken. Es betrifft alle Häuser mit einem Baujahr vor 2009, gilt also nicht für Neubauten.
Erfüllungsoptionen im EWärmeG
Vereinfacht zusammengefasst, besagt das EWärmeG in Baden-Württemberg: Wer eine neue Heizung einbauen lässt, muss nachweisen, dass das Haus etwas zum Klimaschutz beiträgt. Man kann dabei komplett auf eine zentrale Pelletanlage umsteigen, Solarthermie installieren oder eine andere regenerative Energiequelle wie Biogas oder Bioöl in einer technisch hochwertigen Heizung nutzen. Auch Wärmepumpen zählen zur umweltfreundlichen Technik. Das Gesetz sieht darüber hinaus noch weitere Optionen vor, zu denen unter anderem der Wärmeschutz, einige Ersatzmaßnahmen und der Sanierungsfahrplan gehören. Viele Maßnahmen können auch kombiniert werden.
Baulicher Wärmeschutz
Der bauliche Wärmeschutz meint den Einbau einer Dämmung. Konkret können Eigentümer eines Einfamilienhauses in Baden-Württemberg dem EWärmeG nachkommen, indem sie die Kellerdecke, das Dach oder die Außenfassade dämmen lassen. Auch ein ganzheizliche Betrachtung kommt in Frage.
Ersatzmaßnahmen
Die Ersatzmaßnahmen fassen alle technischen und baulichen Optionen zusammen, die zwar nicht direkt im Zusammenhang mit der Wärmenutzung stehen, aber einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben sollen. Hierunter fallen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Photovoltaikanlagen
- Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
Der individuelle Sanierungsfahrplan als (Teil)Erfüllungsoption
Eine interessante Option für nahezu alle Hauseigentümer ist der Sanierungsfahrplan. Er erfüllt die Vorgaben des EWärmeG zu 1⁄3. Voraussetzung ist, dass die individuell auf das Haus abgestimmte Energieberatung zum Zeitpunkt des Heizungstauschs nicht älter als 5 Jahre ist. Kann der Bauherr ein entsprechendes Dokument vorlegen, reduziert sich der geforderte Anteil erneuerbarer Energien von 15 % auf 10 %.
Fördermöglichkeiten für den Sanierungsfahrplan (SFP)
Der SFP ist für viele Hauseigentümer deshalb so attraktiv, weil er nicht mit einer (teuren) Baumaßnahme verknüpft ist. Das ist vor allem vor dem Hintergrund zu betrachten, dass der komplette Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine ähnliche Maßnahme für viele Bauherren finanziell nicht zu stemmen ist. Hauseigentümer in Baden-Württemberg haben die günstige Möglichkeit, einen anrechenbaren Fahrplan für das EWärmeG zu erhalten: die Beratung mit Förderung durch einen vom BAFA zugelassenen Experten. Dieses Angebot steht bundesweit zur Verfügung (somit auch für Baden-Württemberg), die Kosten werden mit bis zu 80 % bezuschusst.
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Energieberatung mit Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA fördert Energieberatungen in der gesamten Bundesrepublik. Vereinfacht läuft das Verfahren so ab:
- Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieberater (zum Beispiel Bauingenieure, Schornsteinfeger).
- Der Energieberater stellt den Antrag beim BAFA. Ist alles korrekt angegeben und sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zusage.
- Nach dem Förderbescheid gibt es eine Frist von 9 Monaten, innerhalb der die Beratung durchgeführt werden muss.
- Der Hauseigentümer erhält die Rechnung vom Berater, die um den Zuschuss reduziert ist.
Das Ergebnis ist ein individueller SFP, der neben der energetischen Bewertung des Gebäudes verschiedene Vorschläge zu sinnvollen Maßnahmen umfasst. Zudem wird der Zustand nach einer eventuellen Sanierung aufgezeigt.
Weiterer Nutzen des Fahrplans zur Sanierung: Energiesparen ist Geldsparen
Grundsätzlich sind die Hauseigentümer nicht dazu verpflichtet, Vorschläge aus der Energieberatung umzusetzen. Die empfohlenen Maßnahmen sind jedoch oftmals sehr sinnvoll, nicht nur für das Klima, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Bei einer schwachen Dämmung verliert ein Gebäude zum Beispiel unnötig viel (teure) Wärme nach draußen. In einigen Fällen lässt sich dem mit wenigen Umbauten gut entgegenwirken. Wie beispielsweise bei der Kellerdeckendämmung und/oder der Dachdämmung. Auf diese Weise amortisieren sich die Kosten für eine energetische Sanierung oftmals bereits innerhalb weniger Jahre.
Verfasst am 21. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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SF aus Rheine
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Unser Sanierungsfahrplan wurde von einer sehr freundlichen, kompetenten und auch mitdenkenden Mitarbeiterin erstellt. Es blieben keine Fragen offen. Wir möchten uns für die Beratung und Erläuterungen herzlich bedanken und kommen bei weiterer Gelegenheit gerne wieder auf euch zu.
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.
Unsere Ansprechpartner:innen:
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung
Unsere Keyfacts:
- Gründung
- 2019
- Berufsjahre
- 15++
- Projekte/Beratungen
- 2.000++
Leistungen
Folgende Energieberatungsleistungen bieten wir in ganz Deutschland an – gerne auch als Paket: