Wärmebild mit Sanierungsfahrplan vorher nachher

Sanierungsfahrplan im Vorfeld einer energetischen Sanierung

Unser Dienst­leis­tungs­port­fo­lio umfasst neben den sta­ti­schen und bau­phy­si­ka­li­schen Berech­nun­gen im Neu- und Alt­bau auch die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans. Die­ser Sanie­rungs­fahr­plan wird von uns im Rah­men einer vom BAFA geför­der­ten Vor-Ort-Bera­tung erstellt und gibt Eigen­tü­mern von Bestands­bau­ten Hand­lungs­an­wei­sun­gen für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung. Die­se Leis­tung bie­ten wir deutsch­land­weit an.

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Baden-Würt­tem­berg nimmt mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz in Bezug auf den Sanie­rungs­fahr­plan eine Son­der­rol­le ein – des­halb wid­men wir Gebäu­de­ei­gen­tü­mer aus dem »Länd­le« den fol­gen­den Artikel.

Sanierungsfahrplan zur Erfüllung vom EWärmeG in Baden-Württemberg

Min­des­tens 15 % erneu­er­ba­re Ener­gie – das for­dert das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) in Baden-Würt­tem­berg von Bestands­ge­bäu­den beim Hei­zungs­tausch. Eine (Teil)Erfüllungsoption ist der Sanie­rungs­fahr­plan BW, der aller­dings nur bis 2018 mit einem Zuschuss der L‑Bank geför­dert wurde.

Eine gleich­wer­ti­ge Alter­na­ti­ve – wei­ter­hin mit För­der­op­ti­on – ist die bun­des­weit ange­bo­te­ne indi­vi­du­el­le Ener­gie­be­ra­tung mit dem Sanie­rungs­fahr­plan als abschlie­ßen­den Bera­tungs­be­richt. Sie wird vom BAFA mit bis zu 80 % bezu­schusst und ist im EWär­meG als Alter­na­ti­ve voll anerkannt.

Hintergrund: Das EWärmeG in BaWü

Was besagt das Gesetz? Ziel der Maß­nah­me ist es, dass min­des­tens 15 % der genutz­ten Ener­gie­men­ge in jedem Haus aus erneu­er­ba­ren Quel­len stam­men müs­sen. Die­se Ver­ord­nung greift jedoch erst, wenn sich der Eigen­tü­mer zu einem Hei­zungs­tausch entscheiden.

Das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz ist eine Reak­ti­on der baden-würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­re­gie­rung auf die Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels. Es kon­zen­triert sich auf die im Haus genutz­te Wär­me, also vor allem auf Hei­zun­gen und Warm­was­ser­be­rei­tung. Die­se hat­ten zum Zeit­punkt der Geset­zes­re­vi­si­on im Jahr 2015 einen Anteil von etwa 25 % an den Treib­haus­ga­sen des Lan­des. Den möch­te die Lan­des­re­gie­rung mit dem EWär­meG sen­ken. Es betrifft alle Häu­ser mit einem Bau­jahr vor 2009, gilt also nicht für Neubauten.

Erfüllungsoptionen im EWärmeG

Ver­ein­facht zusam­men­ge­fasst, besagt das EWär­meG in Baden-Würt­tem­berg: Wer eine neue Hei­zung ein­bau­en lässt, muss nach­wei­sen, dass das Haus etwas zum Kli­ma­schutz bei­trägt. Man kann dabei kom­plett auf eine zen­tra­le Pel­let­an­la­ge umstei­gen, Solar­ther­mie instal­lie­ren oder eine ande­re rege­ne­ra­ti­ve Ener­gie­quel­le wie Bio­gas oder Bio­öl in einer tech­nisch hoch­wer­ti­gen Hei­zung nut­zen. Auch Wär­me­pum­pen zäh­len zur umwelt­freund­li­chen Tech­nik. Das Gesetz sieht dar­über hin­aus noch wei­te­re Optio­nen vor, zu denen unter ande­rem der Wär­me­schutz, eini­ge Ersatz­maß­nah­men und der Sanie­rungs­fahr­plan gehö­ren. Vie­le Maß­nah­men kön­nen auch kom­bi­niert werden.

Baulicher Wärmeschutz

Der bau­li­che Wär­me­schutz meint den Ein­bau einer Däm­mung. Kon­kret kön­nen Eigen­tü­mer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses in Baden-Würt­tem­berg dem EWär­meG nach­kom­men, indem sie die Kel­ler­de­cke, das Dach oder die Außen­fas­sa­de däm­men las­sen. Auch ein ganz­heiz­li­che Betrach­tung kommt in Frage.

Ersatzmaßnahmen

Die Ersatz­maß­nah­men fas­sen alle tech­ni­schen und bau­li­chen Optio­nen zusam­men, die zwar nicht direkt im Zusam­men­hang mit der Wär­me­nut­zung ste­hen, aber einen posi­ti­ven Effekt auf den Kli­ma­schutz haben sol­len. Hier­un­ter fal­len unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen unter anderem:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen
  • Nut­zung von Kraft-Wärme-Kopplung

Der individuelle Sanierungsfahrplan als (Teil)Erfüllungsoption

Eine inter­es­san­te Opti­on für nahe­zu alle Haus­ei­gen­tü­mer ist der Sanie­rungs­fahr­plan. Er erfüllt die Vor­ga­ben des EWär­meG zu 13. Vor­aus­set­zung ist, dass die indi­vi­du­ell auf das Haus abge­stimm­te Ener­gie­be­ra­tung zum Zeit­punkt des Hei­zungs­tauschs nicht älter als 5 Jah­re ist. Kann der Bau­herr ein ent­spre­chen­des Doku­ment vor­le­gen, redu­ziert sich der gefor­der­te Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien von 15 % auf 10 %.

Die gesetz­li­che Aner­ken­nung einer Ener­gie­be­ra­tung ist aktu­ell unab­hän­gig von der Umset­zung der dar­in beschrie­be­nen Maß­nah­men. Es reicht dem Gesetz­ge­ber das »Vor-Augen-Füh­ren« von Sanie­rungs­op­tio­nen. Jeder der möch­te, kann natür­lich nach dem Plan sanie­ren. Man muss aber nicht.

Fördermöglichkeiten für den Sanierungsfahrplan (SFP)

Der SFP ist für vie­le Haus­ei­gen­tü­mer des­halb so attrak­tiv, weil er nicht mit einer (teu­ren) Bau­maß­nah­me ver­knüpft ist. Das ist vor allem vor dem Hin­ter­grund zu betrach­ten, dass der kom­plet­te Umstieg auf eine Holz­zen­tral­hei­zung oder eine ähn­li­che Maß­nah­me für vie­le Bau­her­ren finan­zi­ell nicht zu stem­men ist. Haus­ei­gen­tü­mer in Baden-Würt­tem­berg haben die güns­ti­ge Mög­lich­keit, einen anre­chen­ba­ren Fahr­plan für das EWär­meG zu erhal­ten: die Bera­tung mit För­de­rung durch einen vom BAFA zuge­las­se­nen Exper­ten. Die­ses Ange­bot steht bun­des­weit zur Ver­fü­gung (somit auch für Baden-Würt­tem­berg), die Kos­ten wer­den mit bis zu 80 % bezuschusst.

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Energieberatung mit Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA för­dert Ener­gie­be­ra­tun­gen in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik. Ver­ein­facht läuft das Ver­fah­ren so ab:

  • Der Haus­ei­gen­tü­mer beauf­tragt einen zuge­las­se­nen Ener­gie­be­ra­ter (zum Bei­spiel Bau­in­ge­nieu­re, Schornsteinfeger).
  • Der Ener­gie­be­ra­ter stellt den Antrag beim BAFA. Ist alles kor­rekt ange­ge­ben und sind die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, erfolgt die Zusage.
  • Nach dem För­der­be­scheid gibt es eine Frist von 9 Mona­ten, inner­halb der die Bera­tung durch­ge­führt wer­den muss.
  • Der Haus­ei­gen­tü­mer erhält die Rech­nung vom Bera­ter, die um den Zuschuss redu­ziert ist.

Das Ergeb­nis ist ein indi­vi­du­el­ler SFP, der neben der ener­ge­ti­schen Bewer­tung des Gebäu­des ver­schie­de­ne Vor­schlä­ge zu sinn­vol­len Maß­nah­men umfasst. Zudem wird der Zustand nach einer even­tu­el­len Sanie­rung aufgezeigt.

Die Bera­tung durch einen vom BAFA zuge­las­se­nen Exper­ten wird in Baden-Würt­tem­berg als Ersatz­maß­nah­me gemäß EWär­meG aner­kannt. Die Maß­nah­me rich­tet sich an alle Eigen­tü­mer von Bestands­im­mo­bi­li­en, deren Bau­an­trag min­des­tens 10 Jah­re zurück­liegt. Hat bereits eine Bera­tung statt­ge­fun­den, darf erst nach Ablauf von 4 Jah­ren wie­der ein Zuschuss für die­se Leis­tung in Anspruch genom­men wer­den. Eine Aus­nah­me besteht, wenn der Eigen­tü­mer wech­selt; dann gibt es kei­ne War­te­zeit zu berücksichtigen.

Weiterer Nutzen des Fahrplans zur Sanierung: Energiesparen ist Geldsparen

Grund­sätz­lich sind die Haus­ei­gen­tü­mer nicht dazu ver­pflich­tet, Vor­schlä­ge aus der Ener­gie­be­ra­tung umzu­set­zen. Die emp­foh­le­nen Maß­nah­men sind jedoch oft­mals sehr sinn­voll, nicht nur für das Kli­ma, son­dern auch für den eige­nen Geld­beu­tel. Bei einer schwa­chen Däm­mung ver­liert ein Gebäu­de zum Bei­spiel unnö­tig viel (teu­re) Wär­me nach drau­ßen. In eini­gen Fäl­len lässt sich dem mit weni­gen Umbau­ten gut ent­ge­gen­wir­ken. Wie bei­spiels­wei­se bei der Kel­ler­de­cken­däm­mung und/​oder der Dach­däm­mung. Auf die­se Wei­se amor­ti­sie­ren sich die Kos­ten für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung oft­mals bereits inner­halb weni­ger Jahre. 

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 21. Oktober 2020 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    Tatjana Fedorenko

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

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