Umnutzung und Nutzungsänderung zu Wohnraum

Umnutzungen! Aufgepasst bei der Dachsanierung

Umnut­zun­gen, auch Nut­zungs­än­de­run­gen genannt, sind bei der Gemein­de bzw. Bau­auf­sicht anzu­zei­gen. Gera­de bei anste­hen­den Dach­sa­nie­run­gen wun­dern sich Architekten/​Architektinnen, Ingenieure/​Ingenieurinnen, Ban­ken, Fördermittelgeber:innen und auch vie­le Jungeigentümer:innen, dass vor­han­de­ne Wohn­flä­chen gar nicht als Wohn­flä­che geneh­migt wur­den.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Bei jedem Bau­an­trag ist anzu­ge­ben, wel­che Nut­zung die vor­han­de­ne Bebau­ung vor­sieht. Die genutz­ten Flä­chen soll­ten in den ein­ge­reich­ten Bau­zeich­nun­gen ersicht­lich sein. Die bean­trag­te Nut­zung wird anschlie­ßend mit dem vor­han­de­nen Pla­nungs­recht an den jewei­li­gen Stand­or­ten ver­gli­chen. Eine Umnut­zung muss bean­tragt wer­den, wenn die in den Bau­zeich­nun­gen vor­ge­se­he­ne Nut­zung nicht mit der vor­ge­se­he­nen Nut­zung über­ein­stimmt. Auch die Ände­rung einer bis­lang nicht genutz­ten Flä­che in eine Wohn­flä­che ist als Umnut­zung zu bewerten.

Photovoltaik/​Solarthermie auf dem Dach: Ist das auch eine Umnutzung?

Die Solar­an­la­ge auf dem Dach ist eine bau­li­che Ver­än­de­rung, die jedoch kei­ne nut­zungs­recht­li­che Ände­rung dar­stellt. Bei nach­träg­lich instal­lier­ten Anla­gen ist kei­ne Umnut­zung behörd­lich zu bean­tra­gen. Die Maß­nah­me soll­te viel­mehr in der WEG bzw. unter den Eigentümern/​Eigentümerinnen »bean­tragt« und bespro­chen wer­den. Tech­nisch soll­te eine Statiker:in gera­de bei älte­ren Dächern die Unbe­denk­lich­keit der Zusatz­last bescheinigen.

Fördermittel – gelten Nutzungsänderungen als Sanierung oder Neubau?

Eine Fra­ge die uns häu­fig gestellt wird, ist die Fra­ge nach den mög­li­chen För­der­mit­teln. Die Umnut­zung von Nicht­wohn­flä­che in Wohn­flä­che wird gemäß KfW-För­der­richt­li­nie als Neu­bau betrach­tet, wenn aus einer zuvor unbe­heiz­ten Flä­che eine neue, zusätz­li­che Wohn­ein­heit ent­steht. Dies kann bei­spiels­wei­se beim Dach­aus­bau gel­ten. Zur Wohn­ein­heit gehört ein Bad, eine Küche und ein eige­ner Ein­gang. Han­delt es sich um eine Wohn­raum­er­wei­te­rung, wird die Umnut­zung als Sanie­rung bewer­tet. Wird eine beheiz­te Nicht­wohn­flä­che (zum Bei­spiel ein alter Kiosk im Erd­ge­schoss) als Wohn­flä­che umge­nutzt, sind wie­der­um För­de­run­gen im KfW-Sanie­rungs­pro­gramm mög­lich. Die­se Anga­ben gel­ten für Kom­plett­sa­nie­run­gen. Unab­hän­gig von der Umnut­zung kön­nen ein­zel­ne Sanie­rungs­maß­nah­men eben­falls geför­dert wer­den. Die För­de­rung ist aller­dings gerin­ger als bei einer Kom­plett­sa­nie­rung. Auf Bundes‑, Lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne gibt es dar­über hin­aus unter­schied­li­che För­der­pro­gram­me. Die Anga­ben bezie­hen sich auf den meist­ver­wen­de­ten För­der­mit­tel­topf der KfW/​des BAFA (Bun­des­ebe­ne).

Welche Experten/​Expertinnen benötige ich bei einer Umnutzung?

Es bedarf zur Mel­dung bzw. Bean­tra­gung einer Umnut­zung min­des­tens einen/​r pla­nen­den Architekten/​Architektin. Ingenieure/​Ingenieurinnen für Trag­werks­pla­nung, Wär­me­schutz und gege­be­nen­falls Schall- und Brand­schutz kön­nen indi­vi­du­ell erfor­der­lich wer­den. Die Erfor­der­nis rich­tet sich nach den Anfor­de­run­gen, die an die ein­zel­nen Bau­tei­le gestellt wer­den. Die Anfor­de­run­gen wer­den in den Bau­ord­nun­gen und aner­kann­ten Regeln der Tech­nik (in der Regel DIN Nor­men) defi­niert. Wei­ter­hin ist zum Abruf von För­der­mit­teln eine qua­li­fi­zier­te Ener­gie­be­ra­tung not­wen­dig. Idea­ler­wei­se wer­den För­der­mit­tel für die Bestands­auf­nah­me vor Ort und För­der­pro­gram­me für die Sanie­rung selbst kom­bi­niert. Dies erhöht für Eigentümer:innen die För­der­sum­me und die Qua­li­tät der Sanierung.

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Abschlie­ßend wird emp­foh­len, die Bau­an­trags­stel­lung, Sta­tik und Ener­gie­be­ra­tung gemein­sam und bis zur Aus­füh­rungs­pla­nung an ein erfah­re­nes Pla­nungs­bü­ro zu ver­ge­ben. So kön­nen wie­der­hol­te Orts­ter­mi­ne, Auf­ma­ße und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­ble­me unter den Betei­lig­ten ver­mie­den wer­den. Dies ver­rin­gert nicht nur den Koor­di­na­ti­ons­auf­wand. Es spart Ihnen und allen Betei­lig­ten auch Zeit und Kosten.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 3. Juni 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

    Unsere Ansprechpartner:

    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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