Fernrohr im Stadtkern

In welchen Städten gibt es eine zusätzliche Förderung für den Sanierungsfahrplan?

Die För­de­rung vom BAFA im Rah­men einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung lässt sich mit wei­te­ren För­der­mit­teln ergän­zen. Die­se sind vor­ran­gig auf der Lan­des­ebe­ne zu fin­den. Ver­ein­zelt bie­ten auch Groß­städ­te eige­ne För­der­mög­lich­kei­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan an. Wel­chen Nut­zen erfül­len die­se För­der­op­tio­nen, wer bie­tet sie an und wo sind sie zu beantragen?

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Bei einer För­de­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist eine ener­ge­ti­schen Bera­tung der ers­te Ein­stieg. Die­se wird durch das BAFA mit bis zu 80 % unter­stützt. Die­se För­de­rung des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans stellt einen bun­des­weit ein­heit­lich gere­gel­ten Zuschuss dar.

Wir wagen in die­sem Arti­kel einen Blick auf Lan­des- und Städ­te­ebe­ne um ggf. För­der­pro­gram­me für den Sanie­rungs­fahr­plan zu ent­de­cken, die mit dem BAFA-Zuschuss kom­bi­nier­bar sind.

Förderung der Sanierung

Auf den Sanie­rungs­fahr­plan auf­bau­en­de För­der­pro­gram­me für die Alt­bau-Sanie­rung hat übri­gens die KfW und das BAFA auf­ge­setzt. Damit wird ein Anreiz zur Sanie­rung geschaffen.

Sanierungsfahrplan zusätzlich fördern lassen

Die Bun­des­län­der bzw. Groß­städ­te bie­ten unter­schied­li­che Optio­nen, um die län­der­ei­ge­nen För­der- und Inves­ti­ti­ons­ban­ken mit För­der­pro­gram­men zu unter­stütz­ten. Dabei gilt die jewei­li­ge För­de­rung in ers­ter Linie zur ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung von Gebäu­den. Wer also plant, sein Haus ener­ge­tisch zu sanie­ren, kann auf eine brei­te Unter­stüt­zung zur Kos­ten­sen­kung hof­fen. Den­noch gibt es auch eini­ge För­de­run­gen, die eine ener­ge­ti­sche Bera­tung berück­sich­ti­gen. Die fol­gen­den Zusam­men­fas­sun­gen lie­fern einen ers­ten Über­blick über die Fördermittel.

Beispiele zum Fördern des Sanierungsfahrplans: Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg 

In Ham­burg spielt der »Ham­bur­ger Ener­gie­pass« eine wesent­li­che Rol­le für die zusätz­li­che Finan­zie­rung eines Sanie­rungs­fahr­plans. Dazu wen­den sich Haus­ei­gen­tü­mer, die einen Sanie­rungs­fahr­plan nut­zen möch­ten, an die IFB Ham­burg. Dar­über lässt sich sowohl die För­de­rung des Sanie­rungs­fahr­plans vom BAFA bean­tra­gen als auch eine För­de­rung für die Erstel­lung des »Ham­bur­ger Ener­gie­pas­ses«. Die För­de­rungs­zu­wen­dun­gen für den SFP ist damit auf 90 % auszubauen! 

Update zu Hamburg

Lei­der ist das Pro­gramm in Ham­burg zum 29. Febru­ar 2020 aus­ge­lau­fen. Es kann im Moment kei­ne ZUSÄTZLICHE För­de­rung für den Sanie­rungs­fahr­plan mehr bean­tragt wer­den. Es bleibt somit bei den max. 80 % der BAFA.

Außer­dem greift ab dem 1. Juli 2021 das Kli­ma­schutz­ge­setzt und ver­pflich­tet Gebäu­de­ei­gen­tü­mer zum Ein­satz von Erneu­er­ba­re Ener­gien. Auch hier spielt der Sanie­rungs­fahr­plan eine wich­ti­ge Rolle.

Im Rah­men der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung eig­net sich in Ber­lin das För­der­pro­gramm »Heiz­tausch­PLUS«. Der gebäu­de­indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist ein Teil der modu­lar gestal­te­ten För­de­rung für Häu­ser. Die För­de­rung ist als Zuschuss mit fes­ten Beträ­gen orga­ni­siert. Haus­be­sit­zer kön­nen die­sen Zuschuss bei der IBB (Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin) bean­tra­gen. Im Rah­men des För­der­pro­gramms lässt sich ein Kos­ten­zu­schuss für den Aus­tausch bestimm­ter Hei­zungs­an­la­gen bean­tra­gen. Die­ser Zuschuss beläuft sich auf höchs­tens 4.500 €. Zudem ist in dem För­der­pro­gramm »Heiz­tausch­Plus« die Bezu­schus­sung vom »gebäu­de­indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (SFP)« kumu­liert zum bun­des­wei­ten BAFA-Pro­gramm mög­lich. Damit kann man die För­de­rungs­zu­wen­dun­gen für den SFP auf 90 % ausbauen!

In dem süd­lich gele­ge­nen Bun­des­land Baden Würt­tem­berg spielt das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) für Bestands­ge­bäu­de eine gro­ße Rol­le. Um die­sem Gesetz zu genü­gen, sind die Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung und Erstel­lung des Sanie­rungs­fahr­pla­nes BW wesent­lich. Dafür wur­de eine För­de­rung der lan­des­ei­ge­nen L‑Bank ins Leben geru­fen. Die­se wur­de jedoch zum Ende des Jah­res 2019 ein­ge­stellt. Es wird jetzt auf die BAFA För­de­rung als Alter­na­ti­ve ver­wie­sen. Ein zusätz­li­che För­de­rung gibt es hier also nicht.

Weitere Bundesländer und deren Fördertöpfe für Sanierungen

Bre­men: Das Dar­le­hen »Rund ums Haus« ist ein Moder­ni­sie­rungs­kre­dit für Pri­vat­per­so­nen. Die För­der­mit­tel ent­stam­men der KfW-Bank und wer­den über die »Bre­mer Auf­bau-Bank GmbH« abgewickelt.

Bayern:Das För­der­pro­gramm »Ener­gie­Bo­nus Bay­ern« (»10.000-Häuser-Programm«) bie­tet zusätz­li­che För­de­run­gen für die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen im Eigen­heim und lässt sich im All­ge­mei­nen mit bun­des­wei­ten För­de­run­gen (BAFA oder KfW) ergänzen. 

In Bran­den­burg lässt sich die ener­ge­ti­sche Sanie­rung mit­hil­fe von einem Dar­le­hen oder als Zuschuss durch die ILB för­dern. Es rich­tet sich aus­schließ­lich an selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum. Der Sanie­rungs­fahr­plan wird hier nicht kon­kret als för­de­rungs­fä­hig ausgewiesen.

In Hes­sen kön­nen Haus­be­sit­zer einen Wohn­kre­dit bean­tra­gen. Die­ser ist zwar kein eigen­stän­di­ger Zuschuss für den Sanie­rungs­fahr­plan. Den­noch lässt er sich unter bestimm­ten Umstän­den dafür einsetzen.

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern lässt sich eben­so ein För­der­kre­dit bzw. Dar­le­hen bean­tra­gen. Die­ser Kre­dit von der KfW ist für die Instand­set­zung oder Moder­ni­sie­rung von Bestands­ge­bäu­den gedacht und kann für ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­ge­setzt werden.

Nie­der­sach­sen: Mit der ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung im Rah­men von Eigen­hei­men und Miets­häu­sern kann in Nie­der­sach­sen ein zins­lo­ses Dar­le­hen bean­tragt wer­den. Dafür ist die NBank in Han­no­ver der ent­spre­chen­de Ansprechpartner.

Über das För­der­pro­gramm »NRW.BANK.Gebäudesanierung« kön­nen Pri­vat­per­so­nen in NRW ein Dar­le­hen für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men bean­tra­gen. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist hier nicht als zusätz­li­che För­de­rung eingeplant.

Ein Dar­le­hen für die Moder­ni­sie­rung von Miet­woh­nun­gen ist bei der »Inves­ti­ti­ons- und Struk­tur­bank Rhein­land-Pfalz« (ISB) zu bean­tra­gen. Dazu zählt ins­be­son­de­re die För­de­rung von Bera­tungs­kos­ten (im Sin­ne einer Ener­gie­be­ra­tung beispielsweise).

Sach­sen-Anhalt: Das Dar­le­hen der IB »Sach­sen-Anhalt MODERN« bie­tet die Mög­lich­keit für Haus­be­sit­zer, eine ener­gie­ef­fi­zi­en­te Sanie­rung för­dern zu las­sen. Dies geschieht mit­tels Annui­tä­ten­dar­le­hen von wenigs­tens 10.000 €.

Schles­wig-Hol­stein: Die För­der­bank IB.SH bie­tet einen Moder­ni­sie­rungs­zu­schuss in Höhe von 2.000 € für selbst genutz­ten Wohn­raum. Die­ser lässt sich für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men nut­zen, die über 20 % CO2 einsparen.

Das Saar­land bie­tet diver­se För­der­pro­gram­me an, um zins­güns­tig eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung in Angriff zu neh­men. Für den Sanie­rungs­fahr­plan exis­tie­ren kei­ne geson­der­ten För­der­mit­tel. Eigen­tü­mer kön­nen ledig­lich ver­schie­de­ne Kre­di­te beanspruchen.

Thü­rin­gen: Das »Thü­rin­ger Moder­ni­sie­rungs­dar­le­hen« (auch bekannt als »Sanie­rungs­bo­nus«) ist ein Zuschuss zum Zweck der Instand­set­zung bzw. Moder­ni­sie­rung von selbst genutz­ten Wohn­raum. Der Zuschuss ist an Ein­kom­mens­gren­zen und diver­sen Vor­aus­set­zun­gen gekop­pelt. Die Thü­rin­ger Auf­bau­bank ist der Ansprechpartner.

Fazit: Fördermittel zum Sanierungsfahrplan in Städten

Eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung stellt vie­le Haus­be­sit­zer vor eine finan­zi­el­le Her­aus­for­de­rung. In wel­chen Städ­ten oder Bun­des­län­dern bie­ten sich zusätz­li­che För­der­mit­tel für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) an? Wer einen Blick auf die Bun­des­län­der wirft, ent­deckt zahl­rei­che För­der­pro­gram­me, um nach­hal­tig und kli­ma­scho­nend zu sanie­ren oder moder­ni­sie­ren. Unter­schie­de sind inner­halb der Län­der kaum erkennbar. 

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In Städ­ten wie Ham­burg oder Ber­lin, sind die Extra­zu­schüs­se für den Sanie­rungs­fahr­plan klar gere­gelt: Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass oder das För­der­pro­gramm »Heiz­tausch­PLUS« in Ber­lin ermög­li­chen wei­te­re För­de­run­gen beim ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Sanie­ren. Die KfW-För­der­pro­gram­me eig­nen sich für ver­schie­de­ne För­der­mög­lich­kei­ten (Dar­le­hen, Kre­di­te, Zuschüs­se) inner­halb der Gemeinden.

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    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 1. März 2020 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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