Förderprogramm in Essen: Wohnraum modernisieren

Mit­ten im Ruhr­ge­biet liegt die Stadt Essen mit mehr als einer hal­ben Mil­li­on Ein­woh­ner. Zum Stadt­bild zäh­len zahl­rei­che geschichts­träch­ti­ge Alt­bau­ten. Zudem bie­tet Essen bedeu­ten­de Bau­wer­ke der Indus­trie­kul­tur. Hier­bei wird das städ­ti­sche Erschei­nungs­bild nicht nur von alten Bestands­bau­ten beherrscht, son­dern zuneh­mend auch durch beein­dru­cken­de Hochhäuser.

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Für die Zukunft spie­len die Umwelt und das Kli­ma wich­ti­ge Rol­len. Das Land NRW bie­tet des­halb För­der­mit­tel zum Kli­ma­schutz an. Das betrifft auch Essen. Hier kön­nen beson­ders Alt­bau­ten mit einer pas­sen­den För­de­rung moder­ni­siert oder saniert werden.

Altbausanierung mit einem Förderprogramm realisieren: Welche Ziele verfolgt Essen?

Der Fokus ist mit den Jah­ren immer stär­ker auf den CO2-Aus­stoß in bestimm­ten Berei­chen gerich­tet wor­den. Dazu zäh­len spe­zi­ell alte Häu­ser. Eigen­tü­mer wol­len ihre Immo­bi­li­en vor allem kos­ten­güns­tig auf einen ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Stand brin­gen, der zugleich nach­hal­tig ist. Um das zu errei­chen, exis­tie­ren För­der­pro­gram­me der Kom­mu­nen, Län­der und des Bundes.

In Essen zählt in die­sem Zusam­men­hang die lan­des­wei­te Unter­stüt­zung durch die NRW.BANK. Die­se ist auf das zukunfts­ge­rich­te­te Erneu­ern ver­al­te­ter Gebäu­de­tei­le und tech­ni­scher Anla­gen im Wohn­raum aus­ge­rich­tet und wird als güns­ti­ges Dar­le­hen ausgezahlt.

Die Esse­ner Unter­stüt­zung ist zugleich mit ande­ren För­der­pro­gram­men kom­bi­nier­bar. Um es mit wei­te­ren För­der­gel­dern zu kom­bi­nie­ren, kommt es jedoch auf die Kos­ten an. Alle Kos­ten der geplan­ten Vor­ha­ben müs­sen nied­ri­ger aus­fal­len als die För­der­sum­me. Wie funk­tio­niert die finan­zi­el­le Hil­fe der Ruhr­ge­biets­stadt im Detail?

Voraussetzungen: Wen fördert das Programm?

Bevor über­haupt über einen Zuschuss oder ein Dar­le­hen nach­ge­dacht wer­den kann, ist zu klä­ren, wer unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen gene­rell berech­tigt ist. Wer erhält eine För­de­rung und wer stellt den jewei­li­gen Antrag? Hier­zu exis­tie­ren kon­kre­te Vorgaben.

In ers­ter Linie sind sämt­li­che Haus­ei­gen­tü­mer dazu berech­tigt, einen Antrag zu stel­len. Die­se Eigen­tü­mer kön­nen sowohl juris­ti­sche als auch natür­li­che Per­so­nen sein. Zusätz­lich ist die Antrag­stel­lung für kre­dit­wür­di­ge Erb­bau­be­rech­tig­te Per­so­nen möglich.

Es exis­tiert aber auch eine soge­nann­te Baga­tell­gren­ze: Bei einer Dar­le­hens­sum­me von weni­ger als 5.000 € gibt es von der Stadt grund­sätz­lich kei­ne Förderbewilligung.

Förderberechtigung: Welche Häuser sind berechtigt?

Nicht nur die Eigen­tü­mer selbst sind für die Esse­ner För­de­rung rele­vant. Auch die Gebäu­de erfül­len bei der finan­zi­el­len Hil­fe wich­ti­ge Vor­ga­ben. Denn eine Unter­stüt­zung der Stadt kommt nicht für alle Häu­ser infra­ge. Für die Berech­ti­gung gel­ten vor­ran­gig die­se Vorgaben:

  • Höchs­tens 6 Stockwerke
  • Seit über 5 Jah­ren bereit zum Bezug
  • Wenigs­tens 35 m² groß
  • Exis­tie­ren­der Wohn­raum zur Miete
  • Exis­tie­ren­des Eigen­tum zur eige­nen Nut­zung (d. h. Eigen­tums­woh­nun­gen oder eige­ne Häuser)

Für Groß­sied­lun­gen oder Gebäu­de mit mehr als 6 voll­wer­ti­gen Eta­gen gibt es in Essen extra Vorgaben.

Maßnahmen zum Modernisieren: Was unterstützt die Stadt Essen?

Um das För­der­dar­le­hen in Essen nut­zen zu kön­nen, sind bestimm­te Maß­nah­men im oder am Gebäu­de maß­geb­lich. Die­se Vor­ha­ben muss ein Fach­be­trieb pro­fes­sio­nell umset­zen. Das ist vor allem wegen der Ener­gie­ef­fi­zi­enz wich­tig. Was kön­nen Eigen­tü­mer als för­der­fä­hi­ge Maß­nah­me beantragen?

Die Stadt im Ruhr­ge­biet erlaubt das För­der­dar­le­hen für meh­re­re Berei­che. Spe­zi­ell die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des ist hier zu nen­nen. Dazu gehö­ren haupt­säch­lich 3 Maßnahmen:

  • Erneue­rung von Türen oder Fenstern
  • Opti­mie­rung der Wärmedämmung
  • Ener­gie­ef­fi­zi­en­te Sanie­rung der Warm­was­ser- oder Heizungsanlagen

Eigen­tü­mer kön­nen ins­be­son­de­re für Letz­te­res eine Zuwen­dung bean­tra­gen. Dazu ist es nötig, dass Haus­ei­gen­tü­mer die betref­fen­den Anla­gen zum aller­ers­ten Mal im Gebäu­de installieren.

Kli­ma­ti­sche Ver­bes­se­run­gen und das Anpas­sen an die Kli­ma­fol­gen sind eben­falls för­de­rungs­wür­dig. Das betrifft vor allem das Begrü­nen von Dächern und Fas­sa­den. Eben­so ist die Instal­la­ti­on von bau­li­chen Siche­rungs­me­cha­nis­men am Haus för­der­fä­hig. Die­se Mecha­nis­men die­nen dazu, das jewei­li­ge Gebäu­de und des­sen Bewoh­ner vor extre­me Wet­ter­la­gen zu schützen.

Nicht zuletzt kön­nen Maß­nah­men unter­stützt wer­den, die den Boden ent­sie­geln. Auch Vor­ha­ben, die dazu bei­tra­gen, den Wohn­raum zu erwei­tern sind berech­tigt. Das ist bei­spiels­wei­se durch den Aus­bau des Dach­ge­schos­ses oder die Ände­rung von gewerb­lich ver­wen­de­ten Räu­men zu Wohn­räu­men der Fall.

Förderhöhe: Wie viel gestattet das Förderprogramm?

Die Stadt Essen erlaubt maxi­mal 100.000 € in Form eines För­der­dar­le­hens je Eigen­heim oder Wohn­ein­heit. Städ­tisch abge­seg­ne­te Bau­ne­ben­kos­ten und Bau­kos­ten in Höhe von höchs­tens 100 % sind hier­bei mög­lich. Wel­che Bedin­gun­gen sind zusätz­lich an das Dar­le­hen geknüpft?

Haus­ei­gen­tü­mer erhal­ten von der Stadt Essen ein Dar­le­hen, das 10 Jah­re zins­frei läuft. Sie kön­nen außer­dem einen Nach­lass zur Til­gung in Höhe von höchs­tens 30 % bean­tra­gen. Die Rück­zah­lung erfolgt zu 2,0 % p. a. Eben­so sind jähr­lich 0,5 % Ver­wal­tungs­kos­ten zu bezah­len. Das soge­nann­te Dis­agio (Abgeld) der NRW.BANK beläuft sich zudem auf 0,4 %.

Es fol­gen für die übri­gen 25 oder 20 Jah­re 0,5 % p. a. Zin­sen. Für die­sen Zeit­raum sind außer­dem die fol­gen­den Anfor­de­run­gen maßgeblich:

  • Eigen­heim in Eigen­nut­zung: Ein­kom­mens­gren­zen sind zu beherzigen
  • Wohn­ein­hei­ten zur Mie­te: Es gel­ten Ver­pflich­tun­gen zur Bele­gung und Miete

Das Dar­le­hen wird dem­nach nur bewil­ligt, wenn nach der Durch­füh­rung der Maß­nah­men die Miet­hö­he einen bestimm­ten Satz nicht über­steigt. In Essen liegt die­se Gren­ze bei 6,20 €/​m² und pro Monat. Im Fall der Bele­gungs­bin­dung ist der Wohn­raum außer­dem bei einer neu­en Ver­mie­tung aus­schließ­lich an Haus­stän­de mit einem WBS (»Wohn­be­rech­ti­gungs­schein«) zu ver­ge­ben. Zudem sol­len gewis­se Ein­kom­mens­gren­zen beher­zigt wer­den, um durch die Moder­ni­sie­run­gen finan­zi­el­le Not­si­tua­tio­nen zu ver­mei­den und ein­kom­mens­schwä­che­re Eigen­tü­mer zu bevorzugen.

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Fazit: Wohnraum in Essen modernisieren

Die Ruhr­ge­biets­stadt Essen ermög­licht als Bewil­li­gungs­be­hör­de ihren Haus­ei­gen­tü­mern unkom­pli­ziert den Zugang zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung durch die NRW.BANK. Die­ses zins­güns­ti­ge För­der­dar­le­hen (gege­be­nen­falls mit Til­gungs­nach­lass als Zuschuss) eige­net sich für Vor­ha­ben zum Erneu­ern und nach­hal­ti­gen Aus­stat­ten einer Immo­bi­lie. Ein Kern­ele­ment besteht aus der Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz im Haus. Gleich­zei­tig soll die Qua­li­tät der ein­zel­nen Stadt­tei­le durch Moder­ni­sie­run­gen steigen.

  • Verfasst am 16. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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