Förderprogramm in Essen: Wohnraum modernisieren
Mitten im Ruhrgebiet liegt die Stadt Essen mit mehr als einer halben Million Einwohner. Zum Stadtbild zählen zahlreiche geschichtsträchtige Altbauten. Zudem bietet Essen bedeutende Bauwerke der Industriekultur. Hierbei wird das städtische Erscheinungsbild nicht nur von alten Bestandsbauten beherrscht, sondern zunehmend auch durch beeindruckende Hochhäuser.
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Für die Zukunft spielen die Umwelt und das Klima wichtige Rollen. Das Land NRW bietet deshalb Fördermittel zum Klimaschutz an. Das betrifft auch Essen. Hier können besonders Altbauten mit einer passenden Förderung modernisiert oder saniert werden.
Altbausanierung mit einem Förderprogramm realisieren: Welche Ziele verfolgt Essen?
Der Fokus ist mit den Jahren immer stärker auf den CO2-Ausstoß in bestimmten Bereichen gerichtet worden. Dazu zählen speziell alte Häuser. Eigentümer wollen ihre Immobilien vor allem kostengünstig auf einen energieeffizienten Stand bringen, der zugleich nachhaltig ist. Um das zu erreichen, existieren Förderprogramme der Kommunen, Länder und des Bundes.
In Essen zählt in diesem Zusammenhang die landesweite Unterstützung durch die NRW.BANK. Diese ist auf das zukunftsgerichtete Erneuern veralteter Gebäudeteile und technischer Anlagen im Wohnraum ausgerichtet und wird als günstiges Darlehen ausgezahlt.
Die Essener Unterstützung ist zugleich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Um es mit weiteren Fördergeldern zu kombinieren, kommt es jedoch auf die Kosten an. Alle Kosten der geplanten Vorhaben müssen niedriger ausfallen als die Fördersumme. Wie funktioniert die finanzielle Hilfe der Ruhrgebietsstadt im Detail?
Voraussetzungen: Wen fördert das Programm?
Bevor überhaupt über einen Zuschuss oder ein Darlehen nachgedacht werden kann, ist zu klären, wer unter welchen Voraussetzungen generell berechtigt ist. Wer erhält eine Förderung und wer stellt den jeweiligen Antrag? Hierzu existieren konkrete Vorgaben.
In erster Linie sind sämtliche Hauseigentümer dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen. Diese Eigentümer können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Zusätzlich ist die Antragstellung für kreditwürdige Erbbauberechtigte Personen möglich.
Es existiert aber auch eine sogenannte Bagatellgrenze: Bei einer Darlehenssumme von weniger als 5.000 € gibt es von der Stadt grundsätzlich keine Förderbewilligung.
Förderberechtigung: Welche Häuser sind berechtigt?
Nicht nur die Eigentümer selbst sind für die Essener Förderung relevant. Auch die Gebäude erfüllen bei der finanziellen Hilfe wichtige Vorgaben. Denn eine Unterstützung der Stadt kommt nicht für alle Häuser infrage. Für die Berechtigung gelten vorrangig diese Vorgaben:
- Höchstens 6 Stockwerke
- Seit über 5 Jahren bereit zum Bezug
- Wenigstens 35 m² groß
- Existierender Wohnraum zur Miete
- Existierendes Eigentum zur eigenen Nutzung (d. h. Eigentumswohnungen oder eigene Häuser)
Für Großsiedlungen oder Gebäude mit mehr als 6 vollwertigen Etagen gibt es in Essen extra Vorgaben.
Maßnahmen zum Modernisieren: Was unterstützt die Stadt Essen?
Um das Förderdarlehen in Essen nutzen zu können, sind bestimmte Maßnahmen im oder am Gebäude maßgeblich. Diese Vorhaben muss ein Fachbetrieb professionell umsetzen. Das ist vor allem wegen der Energieeffizienz wichtig. Was können Eigentümer als förderfähige Maßnahme beantragen?
Die Stadt im Ruhrgebiet erlaubt das Förderdarlehen für mehrere Bereiche. Speziell die Energieeffizienz eines Gebäudes ist hier zu nennen. Dazu gehören hauptsächlich 3 Maßnahmen:
- Erneuerung von Türen oder Fenstern
- Optimierung der Wärmedämmung
- Energieeffiziente Sanierung der Warmwasser- oder Heizungsanlagen
Eigentümer können insbesondere für Letzteres eine Zuwendung beantragen. Dazu ist es nötig, dass Hauseigentümer die betreffenden Anlagen zum allerersten Mal im Gebäude installieren.
Klimatische Verbesserungen und das Anpassen an die Klimafolgen sind ebenfalls förderungswürdig. Das betrifft vor allem das Begrünen von Dächern und Fassaden. Ebenso ist die Installation von baulichen Sicherungsmechanismen am Haus förderfähig. Diese Mechanismen dienen dazu, das jeweilige Gebäude und dessen Bewohner vor extreme Wetterlagen zu schützen.
Nicht zuletzt können Maßnahmen unterstützt werden, die den Boden entsiegeln. Auch Vorhaben, die dazu beitragen, den Wohnraum zu erweitern sind berechtigt. Das ist beispielsweise durch den Ausbau des Dachgeschosses oder die Änderung von gewerblich verwendeten Räumen zu Wohnräumen der Fall.
Förderhöhe: Wie viel gestattet das Förderprogramm?
Die Stadt Essen erlaubt maximal 100.000 € in Form eines Förderdarlehens je Eigenheim oder Wohneinheit. Städtisch abgesegnete Baunebenkosten und Baukosten in Höhe von höchstens 100 % sind hierbei möglich. Welche Bedingungen sind zusätzlich an das Darlehen geknüpft?
Hauseigentümer erhalten von der Stadt Essen ein Darlehen, das 10 Jahre zinsfrei läuft. Sie können außerdem einen Nachlass zur Tilgung in Höhe von höchstens 30 % beantragen. Die Rückzahlung erfolgt zu 2,0 % p. a. Ebenso sind jährlich 0,5 % Verwaltungskosten zu bezahlen. Das sogenannte Disagio (Abgeld) der NRW.BANK beläuft sich zudem auf 0,4 %.
Es folgen für die übrigen 25 oder 20 Jahre 0,5 % p. a. Zinsen. Für diesen Zeitraum sind außerdem die folgenden Anforderungen maßgeblich:
- Eigenheim in Eigennutzung: Einkommensgrenzen sind zu beherzigen
- Wohneinheiten zur Miete: Es gelten Verpflichtungen zur Belegung und Miete
Das Darlehen wird demnach nur bewilligt, wenn nach der Durchführung der Maßnahmen die Miethöhe einen bestimmten Satz nicht übersteigt. In Essen liegt diese Grenze bei 6,20 €/m² und pro Monat. Im Fall der Belegungsbindung ist der Wohnraum außerdem bei einer neuen Vermietung ausschließlich an Hausstände mit einem WBS (»Wohnberechtigungsschein«) zu vergeben. Zudem sollen gewisse Einkommensgrenzen beherzigt werden, um durch die Modernisierungen finanzielle Notsituationen zu vermeiden und einkommensschwächere Eigentümer zu bevorzugen.
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Fazit: Wohnraum in Essen modernisieren
Die Ruhrgebietsstadt Essen ermöglicht als Bewilligungsbehörde ihren Hauseigentümern unkompliziert den Zugang zur finanziellen Unterstützung durch die NRW.BANK. Dieses zinsgünstige Förderdarlehen (gegebenenfalls mit Tilgungsnachlass als Zuschuss) eigenet sich für Vorhaben zum Erneuern und nachhaltigen Ausstatten einer Immobilie. Ein Kernelement besteht aus der Verbesserung der Energieeffizienz im Haus. Gleichzeitig soll die Qualität der einzelnen Stadtteile durch Modernisierungen steigen.
Verfasst am 16. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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