Fernrohr im Stadtkern

In welchen Städten gibt es eine zusätzliche Förderung für den Sanierungsfahrplan?

Die För­de­rung vom BAFA im Rah­men einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung lässt sich mit wei­te­ren För­der­mit­teln ergän­zen. Die­se sind vor­ran­gig auf der Lan­des­ebe­ne zu fin­den. Ver­ein­zelt bie­ten auch Groß­städ­te eige­ne För­der­mög­lich­kei­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan an. Wel­chen Nut­zen erfül­len die­se För­der­op­tio­nen, wer bie­tet sie an und wo sind sie zu beantragen?

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Bei einer För­de­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist eine ener­ge­ti­schen Bera­tung der ers­te Ein­stieg. Die­se wird durch das BAFA mit bis zu 80 % unter­stützt. Die­se För­de­rung des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans stellt einen bun­des­weit ein­heit­lich gere­gel­ten Zuschuss dar.

Wir wagen in die­sem Arti­kel einen Blick auf Lan­des- und Städ­te­ebe­ne um ggf. För­der­pro­gram­me für den Sanie­rungs­fahr­plan zu ent­de­cken, die mit dem BAFA-Zuschuss kom­bi­nier­bar sind.

Förderung der Sanierung

Auf den Sanie­rungs­fahr­plan auf­bau­en­de För­der­pro­gram­me für die Alt­bau-Sanie­rung hat übri­gens die KfW und das BAFA auf­ge­setzt. Damit wird ein Anreiz zur Sanie­rung geschaffen.

Sanierungsfahrplan zusätzlich fördern lassen

Die Bun­des­län­der bzw. Groß­städ­te bie­ten unter­schied­li­che Optio­nen, um die län­der­ei­ge­nen För­der- und Inves­ti­ti­ons­ban­ken mit För­der­pro­gram­men zu unter­stütz­ten. Dabei gilt die jewei­li­ge För­de­rung in ers­ter Linie zur ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung von Gebäu­den. Wer also plant, sein Haus ener­ge­tisch zu sanie­ren, kann auf eine brei­te Unter­stüt­zung zur Kos­ten­sen­kung hof­fen. Den­noch gibt es auch eini­ge För­de­run­gen, die eine ener­ge­ti­sche Bera­tung berück­sich­ti­gen. Die fol­gen­den Zusam­men­fas­sun­gen lie­fern einen ers­ten Über­blick über die Fördermittel.

Beispiele zum Fördern des Sanierungsfahrplans: Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg 

In Ham­burg spielt der »Ham­bur­ger Ener­gie­pass« eine wesent­li­che Rol­le für die zusätz­li­che Finan­zie­rung eines Sanie­rungs­fahr­plans. Dazu wen­den sich Haus­ei­gen­tü­mer, die einen Sanie­rungs­fahr­plan nut­zen möch­ten, an die IFB Ham­burg. Dar­über lässt sich sowohl die För­de­rung des Sanie­rungs­fahr­plans vom BAFA bean­tra­gen als auch eine För­de­rung für die Erstel­lung des »Ham­bur­ger Ener­gie­pas­ses«. Die För­de­rungs­zu­wen­dun­gen für den SFP ist damit auf 90 % auszubauen! 

Update zu Hamburg

Lei­der ist das Pro­gramm in Ham­burg zum 29. Febru­ar 2020 aus­ge­lau­fen. Es kann im Moment kei­ne ZUSÄTZLICHE För­de­rung für den Sanie­rungs­fahr­plan mehr bean­tragt wer­den. Es bleibt somit bei den max. 80 % der BAFA.

Außer­dem greift ab dem 1. Juli 2021 das Kli­ma­schutz­ge­setzt und ver­pflich­tet Gebäu­de­ei­gen­tü­mer zum Ein­satz von Erneu­er­ba­re Ener­gien. Auch hier spielt der Sanie­rungs­fahr­plan eine wich­ti­ge Rolle.

Im Rah­men der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung eig­net sich in Ber­lin das För­der­pro­gramm »Heiz­tausch­PLUS«. Der gebäu­de­indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist ein Teil der modu­lar gestal­te­ten För­de­rung für Häu­ser. Die För­de­rung ist als Zuschuss mit fes­ten Beträ­gen orga­ni­siert. Haus­be­sit­zer kön­nen die­sen Zuschuss bei der IBB (Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin) bean­tra­gen. Im Rah­men des För­der­pro­gramms lässt sich ein Kos­ten­zu­schuss für den Aus­tausch bestimm­ter Hei­zungs­an­la­gen bean­tra­gen. Die­ser Zuschuss beläuft sich auf höchs­tens 4.500 €. Zudem ist in dem För­der­pro­gramm »Heiz­tausch­Plus« die Bezu­schus­sung vom »gebäu­de­indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (SFP)« kumu­liert zum bun­des­wei­ten BAFA-Pro­gramm mög­lich. Damit kann man die För­de­rungs­zu­wen­dun­gen für den SFP auf 90 % ausbauen!

In dem süd­lich gele­ge­nen Bun­des­land Baden Würt­tem­berg spielt das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) für Bestands­ge­bäu­de eine gro­ße Rol­le. Um die­sem Gesetz zu genü­gen, sind die Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung und Erstel­lung des Sanie­rungs­fahr­pla­nes BW wesent­lich. Dafür wur­de eine För­de­rung der lan­des­ei­ge­nen L‑Bank ins Leben geru­fen. Die­se wur­de jedoch zum Ende des Jah­res 2019 ein­ge­stellt. Es wird jetzt auf die BAFA För­de­rung als Alter­na­ti­ve ver­wie­sen. Ein zusätz­li­che För­de­rung gibt es hier also nicht.

Weitere Bundesländer und deren Fördertöpfe für Sanierungen

Bre­men: Das Dar­le­hen »Rund ums Haus« ist ein Moder­ni­sie­rungs­kre­dit für Pri­vat­per­so­nen. Die För­der­mit­tel ent­stam­men der KfW-Bank und wer­den über die »Bre­mer Auf­bau-Bank GmbH« abgewickelt.

Bayern:Das För­der­pro­gramm »Ener­gie­Bo­nus Bay­ern« (»10.000-Häuser-Programm«) bie­tet zusätz­li­che För­de­run­gen für die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen im Eigen­heim und lässt sich im All­ge­mei­nen mit bun­des­wei­ten För­de­run­gen (BAFA oder KfW) ergänzen. 

In Bran­den­burg lässt sich die ener­ge­ti­sche Sanie­rung mit­hil­fe von einem Dar­le­hen oder als Zuschuss durch die ILB för­dern. Es rich­tet sich aus­schließ­lich an selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum. Der Sanie­rungs­fahr­plan wird hier nicht kon­kret als för­de­rungs­fä­hig ausgewiesen.

In Hes­sen kön­nen Haus­be­sit­zer einen Wohn­kre­dit bean­tra­gen. Die­ser ist zwar kein eigen­stän­di­ger Zuschuss für den Sanie­rungs­fahr­plan. Den­noch lässt er sich unter bestimm­ten Umstän­den dafür einsetzen.

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern lässt sich eben­so ein För­der­kre­dit bzw. Dar­le­hen bean­tra­gen. Die­ser Kre­dit von der KfW ist für die Instand­set­zung oder Moder­ni­sie­rung von Bestands­ge­bäu­den gedacht und kann für ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­ge­setzt werden.

Nie­der­sach­sen: Mit der ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung im Rah­men von Eigen­hei­men und Miets­häu­sern kann in Nie­der­sach­sen ein zins­lo­ses Dar­le­hen bean­tragt wer­den. Dafür ist die NBank in Han­no­ver der ent­spre­chen­de Ansprechpartner.

Über das För­der­pro­gramm »NRW.BANK.Gebäudesanierung« kön­nen Pri­vat­per­so­nen in NRW ein Dar­le­hen für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men bean­tra­gen. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist hier nicht als zusätz­li­che För­de­rung eingeplant.

Ein Dar­le­hen für die Moder­ni­sie­rung von Miet­woh­nun­gen ist bei der »Inves­ti­ti­ons- und Struk­tur­bank Rhein­land-Pfalz« (ISB) zu bean­tra­gen. Dazu zählt ins­be­son­de­re die För­de­rung von Bera­tungs­kos­ten (im Sin­ne einer Ener­gie­be­ra­tung beispielsweise).

Sach­sen-Anhalt: Das Dar­le­hen der IB »Sach­sen-Anhalt MODERN« bie­tet die Mög­lich­keit für Haus­be­sit­zer, eine ener­gie­ef­fi­zi­en­te Sanie­rung för­dern zu las­sen. Dies geschieht mit­tels Annui­tä­ten­dar­le­hen von wenigs­tens 10.000 €.

Schles­wig-Hol­stein: Die För­der­bank IB.SH bie­tet einen Moder­ni­sie­rungs­zu­schuss in Höhe von 2.000 € für selbst genutz­ten Wohn­raum. Die­ser lässt sich für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men nut­zen, die über 20 % CO2 einsparen.

Das Saar­land bie­tet diver­se För­der­pro­gram­me an, um zins­güns­tig eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung in Angriff zu neh­men. Für den Sanie­rungs­fahr­plan exis­tie­ren kei­ne geson­der­ten För­der­mit­tel. Eigen­tü­mer kön­nen ledig­lich ver­schie­de­ne Kre­di­te beanspruchen.

Thü­rin­gen: Das »Thü­rin­ger Moder­ni­sie­rungs­dar­le­hen« (auch bekannt als »Sanie­rungs­bo­nus«) ist ein Zuschuss zum Zweck der Instand­set­zung bzw. Moder­ni­sie­rung von selbst genutz­ten Wohn­raum. Der Zuschuss ist an Ein­kom­mens­gren­zen und diver­sen Vor­aus­set­zun­gen gekop­pelt. Die Thü­rin­ger Auf­bau­bank ist der Ansprechpartner.

Fazit: Fördermittel zum Sanierungsfahrplan in Städten

Eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung stellt vie­le Haus­be­sit­zer vor eine finan­zi­el­le Her­aus­for­de­rung. In wel­chen Städ­ten oder Bun­des­län­dern bie­ten sich zusätz­li­che För­der­mit­tel für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) an? Wer einen Blick auf die Bun­des­län­der wirft, ent­deckt zahl­rei­che För­der­pro­gram­me, um nach­hal­tig und kli­ma­scho­nend zu sanie­ren oder moder­ni­sie­ren. Unter­schie­de sind inner­halb der Län­der kaum erkennbar. 

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In Städ­ten wie Ham­burg oder Ber­lin, sind die Extra­zu­schüs­se für den Sanie­rungs­fahr­plan klar gere­gelt: Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass oder das För­der­pro­gramm »Heiz­tausch­PLUS« in Ber­lin ermög­li­chen wei­te­re För­de­run­gen beim ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Sanie­ren. Die KfW-För­der­pro­gram­me eig­nen sich für ver­schie­de­ne För­der­mög­lich­kei­ten (Dar­le­hen, Kre­di­te, Zuschüs­se) inner­halb der Gemeinden.

  • Verfasst am 1. März 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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