Effizienzskala an einer Hausskizze

Kombination 10 % Biogas und Sanierungsfahrplan im EWärmeG

Der Ein­satz von 10 % Bio­gas in einer neu­en Gas­hei­zung ist im baden-würt­tem­ber­gi­schem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz zuläs­sig. Damit wer­den bequem 10 % von den erfor­der­li­chen 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien erreicht – also wird das EWär­meG mit Bio­gas schon zu 23 erfüllt.

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Vor­aus­set­zung: Die Gas­hei­zung muss dabei dem neu­es­ten Stand der Tech­nik ent­spre­chen – bspw. mit einem markt­üb­li­chen Brenn­wert­ge­rät – und darf ein ther­mi­sche Leis­tung von bis zu 50 kW (nicht mit dem Ver­brauch in kWh ver­wech­seln!) nicht überschreiten.

Größe der Heizungsanlage

Das stellt für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser in der Regel kein Pro­blem dar. Selbst 5–6‑Familienhäuser über­schrei­ten die­se Gren­ze häu­fig nicht. Fra­gen Sie dazu im Zwei­fel Ihren Heizungsbauer.

Doch wie erhal­ten Nut­zer von 10 % Bio­gas die letz­ten 5 % zur voll­stän­di­gen Erfül­lung des EWär­meG? Eine güns­ti­ge Opti­on ist der soge­nann­te Sanie­rungs­fahr­plan. Die­ser ist auf­grund der hohen För­de­rung des Staa­tes für eine ein­ma­li­ge Pau­scha­le ab ca. € zu erhal­ten und bringt dau­er­haft 5 % Anrech­nung. In Kom­bi­na­ti­on mit 10 % Bio­gas sind die gefor­der­ten 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien dann kom­plett und vor allem kos­ten­güns­tig erreicht.

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Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um BaWü | Infor­ma­tio­nen zum SFP ab der Minu­te 2:07

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Ein Ener­gie­be­ra­ter schaut sich das Haus vor Ort an, bewer­tet den Ist­zu­stand und gibt doku­men­tier­te Hin­wei­se, was für Sanie­run­gen zu wel­chen Kos­ten sinn­voll und mög­lich wären. Der Sanie­rungs­fahr­plan stellt sich häu­fig als gutes Instru­ment dar, um eine opti­ma­le Erfül­lung im EWär­meG zu erzie­len – aus öko­no­mi­scher als auch öko­lo­gi­scher Sicht:

  • 5 % Erfül­lung ohne, dass die Sanie­rungs­maß­nah­men umge­setzt werden
  • Beson­ders sozi­al­ver­träg­lich, da er mit 80 % vom BAFA geför­dert wird
  • Kom­bi­na­ti­on mit allen Erfül­lungs­op­tio­nen möglich
  • Falls doch saniert wer­den soll (kei­ne Pflicht, aber natür­lich wün­schens­wert), wird ein opti­ma­les Zusam­men­spiel der Maß­nah­men gewährleistet

Was ist 10 % Biogas?

Zunächst ein­mal ist wich­tig zu wis­sen, dass kei­ne sepa­ra­te Lei­tung oder ein zusätz­li­cher Bio­gas-Anschluss gelegt wer­den muss. Vor Ort wird vom Ver­brau­cher näm­lich wei­ter­hin Erd­gas aus dem Gas­netz ent­nom­men. Die Lie­fe­rung von 10 % Bio­gas erfolgt »vir­tu­ell«. Klingt kom­pli­ziert, ist es aber nicht!

Der Gebäu­de­ei­gen­tü­mer schließt einen Gas­ver­trag mit einem Ver­sor­ger sei­ner Wahl ab. Das kann, muss aber nicht das ört­li­che Stadt­werk bzw. der ört­li­che Anbie­ter sein. Dabei muss ledig­lich dar­auf geach­tet wer­den, dass es sich um einen Ver­trag mit einem Bio­gas­ge­misch han­delt, also eine Zusam­men­set­zung aus 90 % Erd­gas und 10 % Bio­gas. Die­se Art von Ver­trä­gen gibt es häu­fig am Markt und sind somit kei­ne Sel­ten­heit. Ein Gas­an­bie­ter­wech­sel wird durch den neu­en Gas­ver­sor­ger bei Ver­trags­ab­schluss gleich mit erle­digt. Dabei gibt es eine gesetz­li­che Ver­sor­gungs­si­cher­heit – also kei­ne Angst vor einem Wechsel.

Biogasanbieter finden

Sie kön­nen bspw. auf den gän­gi­gen Ver­gleichs­por­ta­len nach einem 10 % Bio­gas­an­bie­ter schau­en und Prei­se ver­glei­chen. Dort ist eine Fil­te­rung nach Bio­gas­ver­trä­gen mög­lich. Fra­gen Sie anschlie­ßend beim Anbie­ter der Wahl nach, ob sein Bio­gas den Anfo­rerun­gen des EWär­meG ent­spricht. In der Regel ist das so, aber lie­ber auf Num­mer sicher gehen.

Durch den Bio­gas­ver­trag wird der Gas­an­bie­ter dazu ver­pflich­tet, dass er an ande­rer Stel­le des Gas­net­zes 10 % Bio­gas ein­speist. Dadurch ändert sich der Gas­mix im gesam­ten deut­schen Gas­netz. Vor Ort wird von jedem Nut­zer eines Gas­an­schlus­ses das Gas­ge­misch aus der Lei­tung ent­nom­men. D. h. Kun­den mit Bio­gas­ver­trä­ge nut­zen das­sel­be Gas wie der Nach­bar auch, sor­gen aber für eine ande­re Zusam­men­set­zung des Gases im gesam­ten Gas­netz. Und genau das belohnt der Gesetz­ge­ber mit der 2/​3‑Anrechnung (10 %) im EWärmeG.

Biogas vs. Öko-/Klimagas

Für Ver­wechs­lung­ge­fahr sorgt lei­der immer wie­der soge­nann­tes Kli­ma­gas und/​oder Öko­gas. Die­se Gas­ver­trä­ge sind eben­falls kli­ma­freund­lich, da sie frei­ge­setz­te Treib­haus­ga­se ander­wei­tig aus­glei­chen, z. B. durch Unter­stüt­zun­gen von Kli­ma­schutz­pro­jek­ten. Im Ver­gleich zu tat­säch­li­chem Bio­gas, das bei sei­ner Ver­bren­nung nur so viel CO² frei gibt wie vor­her in der ver­wen­de­ten Bio­mas­se ent­hal­ten war, sind die­se For­men aber nicht zur Erfül­lung des EWär­meG aner­kannt. War­um? Der Gas­mix­mix ändert sich durch Öko- und Kli­ma­gas nicht.

10 % Bio­gas ist natür­lich nicht nur mit dem Sanie­rungs­fahr­plan kom­bi­nier­bar, son­dern auch mit wei­te­ren Erfül­lungs­op­tio­nen, wie bspw. einer Kel­ler­de­cken­däm­mung oder der Instal­la­ti­on einer Solar- oder Photovoltaikanlage.

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