Lupe liegt neben Miniaturhaus

Förderung der BAFA Vor-Ort-Beratung

Eine qua­li­fi­zier­te Ener­gie­be­ra­te­rung für Wohn­ge­bäu­de wird vom Staat mas­siv unter­stützt. Grund­la­ge für den Zuschuss durch das Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­len (BAFA) ist die Richt­li­nie über die För­de­rung von Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tun­gen für Wohngebäude.

Die aktu­el­le Fas­sung ist vom 28. Janu­ar 2020 und regelt die Über­nah­me von bis zu 80 % der Kos­ten. Die effek­ti­ven Kos­ten für den Auf­trag­ge­ber lie­gen somit für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus bei ca. €.

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Was ist eine BAFA Vor-Ort-Beratung? 

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich ein Ziel gesetzt. Auf­grund des Kli­ma­wan­dels sol­len bis zum Jah­re 2050 nahe­zu alle Gebäu­de einen kli­ma­neu­tra­len Zustand erreicht haben. Dafür müs­sen beson­ders älte­re Häu­ser und Woh­nun­gen ener­ge­tisch saniert wer­den. Mit der För­de­rung der Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de bei der Vor-Ort-Bera­tung sol­len die Eigen­tü­mer zu der Inan­spruch­nah­me einer Ener­gie­be­ra­tung moti­viert werden.

Vie­le Hei­zungs­bau­er bie­ten eine kos­ten­lo­se Bera­tung für die Sanie­rung Ihrer Hei­zung an. Doch mit einer neu­en Hei­zung haben Sie nur einen klei­nen Teil der Ener­gie­ef­fi­zi­enz erfüllt. Ver­brau­cher­zen­tra­len bie­ten in Deutsch­land in über 600 Stel­len kos­ten­lo­se Bera­tun­gen zu Ener­gie­the­men an. Dies geschieht aller­dings nicht bei Ihnen zuhau­se, son­dern in der Geschäfts­stel­le der jewei­li­gen Ver­brau­cher­zen­tra­le. Der dor­ti­ge Bera­ter ver­lässt sich in die­sem Fall auf Ihre vor­lie­gen­den Unter­la­gen und gege­be­nen­falls Bil­der. Dadurch kann er man­che Fak­ten nicht erken­nen und Ihnen kei­ne ver­läss­li­chen Ergeb­nis­se lie­fern. Dem­ge­gen­über sieht sich ein zuge­las­se­ner Ener­gie­be­ra­ter vor Ort Ihr Haus ganz genau an und erkennt sofort mög­li­che Schwach­stel­len, die eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung not­wen­dig machen. Die Vor-Ort-Bera­tung eines Ener­gie­be­ra­ters wird somit nicht umsonst vom BAFA gefördert.

Direkt in Ihrem Haus kann sich der Ener­gie­be­ra­ter über die vor­han­de­nen ener­ge­ti­schen Schwach­stel­len des Hau­ses selbst ein Bild machen. Nach einer ein­ge­hen­den Ana­ly­se erhal­ten Sie die tech­nisch durch­führ­ba­ren Optio­nen einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung erklärt. Die­se Umbau­maß­nah­men bewer­tet der Ener­gie­be­ra­ter auch in öko­no­mi­scher und öko­lo­gi­scher Hin­sicht. Die­se umfas­sen­de Ener­gie­be­ra­tung wird vom BAFA nicht nur geför­dert, son­dern auch kon­trol­liert. Das BAFA erstellt die Vor­ga­ben zur Qua­li­fi­ka­ti­on der Ener­gie­be­ra­ter und wickelt die För­de­rung der Vor-Ort-Bera­tung ab. Seit der Ein­füh­rung der geför­der­ten Vor-Ort-Bera­tun­gen ist die Anzahl der Bera­tun­gen in den Bun­des­län­dern gestiegen.

Bei der Vor-Ort-Bera­tung ermit­telt der Ener­gie­be­ra­ter die wich­tigs­ten Gebäu­de­da­ten. Dabei wer­den die rele­van­ten Bau­tei­le unter die Lupe genom­men. Das Dach ist eines der wich­tigs­ten Para­me­ter für ent­wei­chen­de Wär­me, wenn es nicht gedämmt wird. Auch alte Fens­ter, bei­spiels­wei­se mit einer Ein­fach­ver­gla­sung, füh­ren als Wär­me­brü­cke zu gro­ßen Wär­me­ver­lus­ten. Auch die ener­ge­ti­sche Sanie­rung der Außen­wän­de tra­gen zu einer ver­bes­ser­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz bei. Eben­so kön­nen Sie über den Kel­ler viel an Wär­me ver­lie­ren. Ver­al­te­te Hei­zun­gen und Warm­was­ser­sys­te­me benö­ti­gen eben­falls zu viel Ener­gie und ver­ur­sa­chen mehr Kos­ten. Ein Aspekt, der bei stän­dig stei­gen­den Ener­gie­prei­sen beach­tet wer­den sollte.

Was ist der indi­vi­du­el­le Sanierungsfahrplan? 

Da jede Ener­gie­be­ra­tung indi­vi­du­ell ist, waren bis­her die Ergeb­nis­se und deren Auf­be­rei­tung dem­entspre­chend unter­schied­lich. Das lag zum einen an den ver­schie­de­nen Gege­ben­hei­ten und zum ande­ren an dem jewei­li­gen Ener­gie­be­ra­ter und deren ver­wen­de­ten Berichts­for­men. Die Deut­sche Ener­gie-Agen­tur (dena) hat im Kon­sor­ti­um mit dem Pas­siv­haus Insti­tut und dem For­schungs­in­sti­tut ifeu u. a. des­halb ein ein­heit­li­ches Kon­zept ent­wi­ckelt, das im gan­zen Bun­des­ge­biet gilt: Der indi­vi­du­el­le Sanierungsfahrplan.

Die Dar­stel­lung der Ergeb­nis­se wird für den Bera­te­nen über­sicht­li­cher und die Erar­bei­tung von Kon­zep­ten für den Ener­gie­be­ra­ter ein­fa­cher. Das gilt für eine Kom­plett­sa­nie­rung und eben­falls für die Schritt-für-Schritt-Sanie­rung. Wenn Sie Ein­zel­maß­nah­men pla­nen, kön­nen die­se bereits am Anfang in ein Gesamt­kon­zept inte­griert wer­den. Mit die­sem Sys­tem wird die kom­plet­te ener­ge­ti­sche Sanie­rung berück­sich­tigt, obwohl Sie sich für eine Schritt-für-Schritt-Sanie­rung ent­schie­den haben. Damit haben Sie am Ende Ihrer Sanie­rungs­ar­bei­ten ein qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Ergebnis.

Das Kon­sor­ti­um erar­bei­te­te bis zum Früh­jahr 2016 das neue Kon­zept des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­pla­nes, das anschlie­ßend in der Pilot­pha­se am Markt ein­ge­führt wur­de, um die Pra­xis­taug­lich­keit zu tes­ten. Die Ergeb­nis­se dar­aus flos­sen in die Ent­wick­lung des Instru­ments mit ein. In vie­len Gesprä­chen mit Fach­leu­ten ent­stan­den neue Anre­gun­gen, die eben­falls zum Erfolg des neu­en Sanie­rungs­fahr­pla­nes bei­getra­gen haben. Damit eine ener­ge­ti­sche Haus­sa­nie­rung für Sie den größt­mög­li­chen Nut­zen bringt, fließt die Bewer­tung nach­fol­gen­der Punk­te mit ein:

  • Fens­ter
  • Fuß­bo­den
  • Hei­zung
  • Elek­trik
  • Bodenplatte/​Kellerwand
  • Außen­wand
  • Lüf­tung
  • Dach

Um den indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan für die Ener­gie­be­ra­ter nutz­bar zu machen, wur­de eng mit renom­mier­ten Her­stel­lern für die Bilanz­soft­ware zusam­men gearbeitet.

Als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer haben Sie durch den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan gro­ße Vor­tei­le. Sie erhal­ten damit einen trag­fä­hi­gen Fahr­plan für Ihre geplan­te Sanie­rung. Mit die­sem Sanie­rungs­fahr­plan wird Ihnen der Ein­stieg in umwelt­ge­rech­te Sanie­run­gen erleich­tert. Sie pla­nen damit Ihre ers­ten kon­kre­ten Maß­nah­men und kön­nen zudem für die Zukunft wei­te­re Inves­ti­tio­nen ein­rech­nen. Die eige­nen Vor­stel­lun­gen zu Kom­for­t­aspek­ten wer­den eben­so berück­sich­tigt wie die indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on. Die Fra­gen zur Wirt­schaft­lich­keit und die ener­ge­ti­sche Bewer­tung des Gebäu­des bespricht Ihr Ener­gie­be­ra­ter mit Ihnen ausführlich.

Mit dem indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan wur­den bun­des­ein­heit­li­che Stan­dards geschaf­fen. Das ver­bes­ser­te die Ergeb­nis­se einer fun­dier­ten Ener­gie­be­ra­tung, die Ihnen ein plan­ba­res Sanie­rungs­kon­zept bie­tet. In der Pra­xis der Bera­tung ist die­ses Instru­ment bereits bes­tens integriert.

Förderfähige Beratungen

Ein best mög­li­ches Sanie­rungs­kon­zept soll als End­ergeb­nis der för­der­fä­hi­gen Ener­gie­be­ra­tun­gen ste­hen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Teil­sa­nie­rung mit einem indi­vi­du­el­lem Sanie­rungs­fahr­plan – schritt­wei­se wird Ihr Haus mit auf­ein­an­der abge­stimm­ten Ein­zel­maß­nah­men ener­ge­tisch saniert. Der Pri­mär­ener­gie­be­darf soll so weit wie mög­lich gesenkt werden.
  • Die Kom­plett­sa­nie­rung – Ihr Wohn­ge­bäu­de wird in einem zusam­men­hän­gen­den Zeit­raum zu einem KfW Effi­zi­enz­haus umgebaut. 

Nach­ste­hen­de Wohn­ge­bäu­de erhal­ten die geför­der­te Vor-Ort-Beratung:

  • Ihr Wohn­ge­bäu­de muss auf dem Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land stehen.
  • Der Bau­an­trag für Ihr Gebäu­de muss min­des­tens 10 Jah­re zurückliegen

Förderung für zukünftigen Wohnraum

Die För­de­rung für die Vor-Ort Bera­tung erhal­ten i. d. R. nur Gebäu­de, die Sie vor­wie­gend zum Woh­nen nut­zen. Wenn Sie aller­dings in Zukunft pla­nen ein beheiz­tes Gebäu­de, das noch nicht als Wohn­raum dekla­riert ist, als sol­ches zu nut­zen, kön­nen Sie die För­de­rung ggf. auch in Anspruch nehmen.

Kosten für die Energieberatung

Die Zuwen­dung, die Sie für die Ener­gie­be­ra­tung erhal­ten, ist eine Anteils­fi­nan­zie­rung durch das BAFA und braucht nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Für die Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de erhält der Ener­gie­be­ra­ter ab Anfang des Jah­res 2020 einen Betrag in Höhe von 80 % des zuwen­dungs­fä­hi­gen Hono­rars. Aller­dings ist die­ser Betrag limi­tiert. Bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern erhält der Bera­ter maxi­mal 1.300 €. Der Zuschuss für Wohn­ge­bäu­de ab 3 Wohn­ein­hei­ten beträgt maxi­mal 1.700 €.

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Wenn Sie eine Eigen­tums­woh­nung besit­zen und Teil einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft sind, ist das Hono­rars Ihres Ener­gie­be­ra­ters eben­falls zuwen­dungs­fä­hig. Dies ist der Fall, wenn im Rah­men der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung oder der Sit­zung des Bei­rats, die Ener­gie­be­ra­tung statt­fin­det. Für die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft wird eine ein­ma­li­ge För­de­rung in Höhe von 500 € pro WEG gewährt.

Wenn Sie bereits För­der­mit­tel des Bun­des für gleich­ar­ti­ge Maß­nah­men bean­tragt oder erhal­ten haben, kön­nen Sie die För­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de nicht mehr in Anspruch neh­men. Aller­dings kön­nen Sie Mit­tel ande­rer Bera­tungs­pro­gram­me der Län­der und der Kom­mu­nen für gleich­ar­ti­ge Maß­nah­men erhal­ten. Dabei dür­fen die För­der­mit­tel 90 % der Aus­ga­ben nicht über­stei­gen. Ihnen bleibt also ein Eigen­an­teil am Bera­tungs­ho­no­rar von 10 %.

Personen, die für die Förderung des BAFA in Betracht kommen

  • Eigen­tü­mer (wenn Sie das Wohn­ge­bäu­de selbst nut­zen oder es ver­mie­ten). Als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer gel­ten natür­li­che Per­so­nen, juris­ti­sche und sons­ti­ge Ein­rich­tun­gen (gemein­nüt­zig, mild­tä­tig oder kirch­lich), recht­lich selbst­stän­di­ge Unter­neh­mer der gewerb­li­chen Wirt­schaft (ein­schließ­lich Betrie­be des Agrar­be­reichs und der Wohnungswirtschaft)
  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG)
  • Mie­ter
  • Päch­ter
  • Nieß­brauchs­be­rech­tig­te

Eine geför­der­te Ener­gie­be­ra­tungs­leis­tung erhal­ten Sie nicht, wenn nach­fol­gen­de Punk­te zutreffen:

  • Der Bund oder ein Bun­des­land besit­zen den über­wie­gen­den Teil an Eigen­tums­rech­ten für Ihr Wohngebäude
  • Der Ener­gie­be­ra­ter besitzt Eigen­tums- oder Nut­zungs­rech­te von Ihrem Gebäu­de. Dies gilt auch, wenn er an dem Eigen­tum nur mit klei­nen Antei­len betei­ligt ist.
  • Der Bund oder ein Bun­des­land sind mehr­heit­lich am Eigen­tü­mer des Wohn­ge­bäu­des beteiligt.
  • Wenn Sie als Eigen­tü­mer des Wohn­ge­bäu­des ein Unter­neh­mer sind, der unter die Kate­go­rie Kleinst­un­ter­neh­mer, klei­nes oder mitt­le­res Unter­neh­men fällt. Die­se Vor­aus­set­zun­gen gel­ten im Sin­ne der Emp­feh­lung 2003/​361/​EG der €päi­schen Kom­mis­si­on vom 6. Mai 2003.
  • Sie besit­zen als Eigen­tü­mer des Wohn­ge­bäu­des ein eige­nes Per­so­nal, das als Ener­gie­be­ra­ter zuge­las­sen ist (die Vor­aus­set­zun­gen dafür ste­hen in der Num­mer 3 der Richt­li­nie über die För­de­rung der Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de vom 11. Okto­ber 2017).
  • Sie bean­tra­gen die För­de­rung von einer Ener­gie­be­ra­tung und sind selbst als Ener­gie­be­ra­ter für die­ses För­der­pro­gramm zugelassen. 
  • Sie bean­tra­gen den Zuschuss zur geför­der­ten Ener­gie­be­ra­tung, obwohl Sie die­se inner­halb der letz­ten 4 Jah­re bereits in Anspruch genom­men haben. Vor­aus­set­zung ist natür­lich, dass sich an den Eigen­tü­mer­ver­hält­nis­sen für die­ses Wohn­haus nichts geän­dert hat.

Adressat der Fördermittel

Den Zuschuss für die geför­der­te Ener­gie­be­ra­tung erhal­ten nicht Sie per­sön­lich. Die Zuwen­dung erhal­ten nur die zuge­las­se­nen Ener­gie­be­ra­ter, die aller­dings den För­der­be­trag von Ihrer Rech­nung abzie­hen müs­sen (öff­net in neu­em Tab)«>von Ihrer Rech­nung abzie­hen müs­sen. Die Bewil­li­gungs­be­hör­de (BAFA) für das För­der­pro­gramm legt fest, wel­che Ener­gie­be­ra­ter zuge­las­sen wer­den. Die Lis­te über alle Bera­ter im Bun­des­ge­biet fin­den Sie in der Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten­lis­te für die För­der­pro­gram­me des Bun­des unter www.energie-effizienz-experten.de.

Auf­grund nach­fol­gen­der Selbst­er­klä­run­gen kann das BAFA den Ener­gie­be­ra­ter für das För­der­pro­gramm zulassen:

  • Laut § 21 der jeweils gel­ten­den Ver­ord­nung über ener­gie­spa­ren­den Wär­me­schutz und ener­gie­spa­ren­de Anlagen­tech­nik bei Gebäu­den (Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung – EnEV) muss der Ener­gie­be­ra­ter eine Berech­ti­gung für die Aus­stel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen besitzen.
  • Zudem muss er eine Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on für den Wohn­ge­bäu­de­be­reich besit­zen. Umfang und Inhalt der Qua­li­fi­ka­ti­on bestimmt das BAFA in Abstim­mung mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi). Auf der Web­site des BAFA kön­nen Sie die­se Anfor­de­run­gen nachlesen.
  • Der Bera­ter muss eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, der Ener­gie­be­ra­tungs­leis­tun­gen ein­schließt. Damit sind etwa­ige Scha­dens­er­satz­an­sprü­che von Ihnen im Rah­men der erbrach­ten Leis­tun­gen für die Ener­gie­be­ra­tung abgedeckt.

Ener­gie­be­ra­ter müs­sen eine richt­li­ni­en­kon­for­me Durch­füh­rung der Bera­tung garan­tie­ren. Die nöti­ge Zuver­läs­sig­keit wird eben­so vor­aus­ge­setzt. Bei Ver­lan­gen durch das BAFA muss der Bera­ter die nöti­gen Nach­wei­se zu den vor­ge­nann­ten Selbst­er­klä­run­gen vor­le­gen. Es gilt nur die Zulas­sung als Bera­ter­tä­tig­keit für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung. Ande­re bereits erteil­te Zulas­sun­gen gel­ten hier nicht.

Die Voraussetzungen für die Förderung des BAFA

Der Ener­gie­be­ra­ter ver­pflich­tet sich Ihnen eine neu­tra­le Bera­tung zu bie­ten. Dies gilt für Pro­duk­te, Her­stel­ler, Anbie­ter und Ver­triebs­mög­lich­kei­ten für Ihre ener­ge­ti­sche Sanie­rung. Das setzt natür­lich vor­aus, dass Ihr Ener­gie­be­ra­ter kei­ne Pro­vi­si­on oder Geld­mit­tel von einem der Anbie­ter der ener­ge­ti­schen Maß­nah­men erhält. Lohn­zah­lun­gen an den Bera­ter, die kei­nen Bezug zu Ihren geplan­ten Inves­ti­tio­nen haben, wer­den nicht als geld­wer­te Vor­tei­le gewertet.

Kein Rechtsanspruch

Auf die Gewäh­rung der Bewil­li­gung der För­de­rung besteht übri­gens kein Rechts­an­spruch. Sie erfolgt unter Vor­be­halt der Haus­halts­mit­tel, die ver­an­schlagt sind. Das BAFA ent­schei­det nach pflicht­ge­mä­ßen Ermessen.

Die­ser Punkt in der Richt­li­nie über die För­de­rung der Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de garan­tiert Ihnen eine abso­lut neu­tra­le und ehr­li­che Bera­tung. Damit erhal­ten Sie das best­mög­li­che Ergeb­nis für Ihre geplan­te Sanierung.

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Ihr zuge­las­se­ner Ener­gie­be­ra­ter muss nach­fol­gen­de Leis­tun­gen erbrin­gen, damit Sie die För­de­rung erhalten:

  • Die Daten­auf­nah­me muss vor Ort geschehen
  • Anschlie­ßend muss der Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt vom Bera­ter schrift­lich erstellt wer­den. Als richt­li­ni­en­kon­for­me Dar­stel­lung wird der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan aus­drück­lich anerkannt.
  • Die­ser Bericht wird Ihnen aus­führ­lich erklärt und anschlie­ßend aus­ge­hän­digt. Wenn Sie es wün­schen, kann die Erläu­te­rung des Berichts auch tele­fo­nisch durch­ge­führt werden.

Es gibt inhalt­li­che Min­dest­an­for­de­run­gen an den Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt. Die­se wer­den vom BAFA in Abstim­mung mit dem BMWi gere­gelt. Die­se Min­dest­an­for­de­run­gen muss Ihnen Ihr Ener­gie­be­ra­ter erläu­tern, spä­tes­tens jedoch bei der Über­ga­be des Energieberichts.

Wenn Sie Ihr Haus aus­schließ­lich zu Wohn­zwe­cken nut­zen, erhal­ten Sie eine Ener­gie­be­ra­tung für das gesam­te Gebäu­de. Bei einem gemischt genutz­ten Gebäu­de (Wohn- und Nicht­wohn­an­teil) kön­nen Sie wäh­len, ob Sie die Bera­tung für den Teil der Woh­nung wün­schen oder für das gesam­te Gebäude.

Der zeitliche Ablauf der Förderung

Der Ener­gie­be­ra­ter, der bei Ihnen die Ener­gie­be­ra­tung durch­führt, stellt den Antrag auf Bewil­li­gung der Zuwen­dung (För­der­mit­tel) beim BAFA. Das gesam­te För­der­pro­gramm wird dabei über das Online-Por­tal des BAFA abge­wi­ckelt. Das BAFA bear­bei­tet die Anträ­ge für die För­der­mit­tel in der Rei­hen­fol­ge des Eingangs. 

Der Antrag für die För­de­rung der Bera­tung muss vor Beginn etwa­iger Sanie­rungs­maß­nah­men gestellt wer­den. Sobald Sie einen Leis­tungs­auf­trag unter­zeich­nen, bei­spiels­wei­se zur Däm­mung des Daches zwecks Auf­sto­ckung, begin­nen Sie mit Ihren Sanie­rungs­maß­nah­men. Sie soll­ten also zuerst die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel abwar­ten, bevor Sie Auf­trä­ge für Bau­maß­nah­men ver­ge­ben oder eine neue Hei­zungs­an­la­ge installieren.

Ihr Bera­ter muss die Ener­gie­be­ra­tung für Ihr Wohn­ge­bäu­de spä­tes­tens 9 Mona­te nach Ein­gang des Bewil­li­gungs­be­schei­des been­det haben. Bei Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten wird die Frist auf zwei Jah­re fest­ge­setzt. Bei begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len, kann die Frist ver­län­gert wer­den. Die­se Frist­ver­län­ge­rung muss schrift­lich erfolgen.

Kon­kre­te Inhal­te, Art und Umfang für die Maß­nah­men sind in den Unter­la­gen (Ver­wen­dungs­nach­weis­un­ter­la­gen) ersicht­lich, die für den Zuwen­dungs­be­scheid erfor­der­lich sind. For­mu­la­re, die gege­be­nen­falls benö­tigt wer­den, stellt das BAFA eben­falls zur Ver­fü­gung. Der Zuschuss wird erst aus­be­zahlt, wenn alle Ver­wen­dungs­nach­weis­un­ter­la­gen des BAFA vor­lie­gen und sie durch die Behör­de geprüft wur­den. Die­se Unter­la­gen muss Ihr Ener­gie­be­ra­ter spä­tes­tens 3 Mona­te vor Ablauf des Bewil­li­gungs­zeit­rau­mes einreichen.

Bedingung für die Förderzuschuss

Das BAFA und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie kön­nen jeder­zeit die Ein­sicht in die Unter­la­gen for­dern, die für die För­de­rung benö­tigt wer­den. Auch beauf­trag­te Drit­te sind berech­tigt die Ver­wen­dung der Mit­tel zu überprüfen.

Alle Daten, die für eine sach- und fach­ge­rech­te Bewer­tung des För­der­pro­gramms wich­tig sind, kön­nen das BAFA und das BMWi jeder­zeit ein­se­hen. Dies ist Bedin­gung für die Bewil­li­gung und Ihr Ener­gie­be­ra­ter muss die Ein­sicht immer gewähr­leis­ten. Dabei werd n natür­lich die aten­schutz­recht­li­chen Rege­lun­gen beach­tet. Die Daten die­nen auch zur Bewer­tung der Wei­ter­ent­wick­lung des Energiedienstleistungsmarkts.

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Ihr Ener­gie­be­ra­ter ist ver­pflich­tet, alle Unter­la­gen für die För­de­rung min­des­tens 5 Jah­re auf­zu­be­wah­ren. Dazu gehö­ren auch die Bera­ter­rech­nung und der Nach­weis der Zah­lung des Haus­ein­gen­tü­mers. Im Fal­le einer Über­prü­fung muss Ihr Bera­ter die­se Unter­la­gen des BAFA vor­le­gen. Soll­te er die Unter­la­gen nicht vor­le­gen, wird die Bewil­li­gung der För­de­rung rück­wir­kend aberkannt. Der För­der­be­trag zuzüg­lich Zin­sen kann durch den Eigen­tü­mer vom Ener­gie­be­ra­ter zurück­ge­for­dert werden.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 19. August 2020 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    5,00 / 5

    5.00 von 5 Sternen

    Sanie­rungs­fahr­plan wur­de schnel­ler als ver­ein­bart erstellt, bin mit der Qua­li­tät sehr zufrie­den, kann ich nur wei­ter empfehlen.
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    4,00 / 5

    4.00 von 5 Sternen

    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

    Unsere Ansprechpartner:

    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

    Ansprechpartner
    Regulatorik & Fördermittel

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Ansprechpartner
    Energieberatung

    Unsere Keyfacts:

    Gründungsjahr
    2019
    Berufsjahre
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