
Förderung der BAFA Vor-Ort-Beratung
Eine qualifizierte Energieberaterung für Wohngebäude wird vom Staat massiv unterstützt. Grundlage für den Zuschuss durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ist die Richtlinie über die Förderung von Vor-Ort-Energieberatungen für Wohngebäude.
Die aktuelle Fassung ist vom 28. Januar 2020 und regelt die Übernahme von bis zu 80 % der Kosten. Die effektiven Kosten für den Auftraggeber liegen somit für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bei ca. €.
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Was ist eine BAFA Vor-Ort-Beratung?
Die Bundesregierung hat sich ein Ziel gesetzt. Aufgrund des Klimawandels sollen bis zum Jahre 2050 nahezu alle Gebäude einen klimaneutralen Zustand erreicht haben. Dafür müssen besonders ältere Häuser und Wohnungen energetisch saniert werden. Mit der Förderung der Energieberatung für Wohngebäude bei der Vor-Ort-Beratung sollen die Eigentümer zu der Inanspruchnahme einer Energieberatung motiviert werden.
Viele Heizungsbauer bieten eine kostenlose Beratung für die Sanierung Ihrer Heizung an. Doch mit einer neuen Heizung haben Sie nur einen kleinen Teil der Energieeffizienz erfüllt. Verbraucherzentralen bieten in Deutschland in über 600 Stellen kostenlose Beratungen zu Energiethemen an. Dies geschieht allerdings nicht bei Ihnen zuhause, sondern in der Geschäftsstelle der jeweiligen Verbraucherzentrale. Der dortige Berater verlässt sich in diesem Fall auf Ihre vorliegenden Unterlagen und gegebenenfalls Bilder. Dadurch kann er manche Fakten nicht erkennen und Ihnen keine verlässlichen Ergebnisse liefern. Demgegenüber sieht sich ein zugelassener Energieberater vor Ort Ihr Haus ganz genau an und erkennt sofort mögliche Schwachstellen, die eine energetische Sanierung notwendig machen. Die Vor-Ort-Beratung eines Energieberaters wird somit nicht umsonst vom BAFA gefördert.
Direkt in Ihrem Haus kann sich der Energieberater über die vorhandenen energetischen Schwachstellen des Hauses selbst ein Bild machen. Nach einer eingehenden Analyse erhalten Sie die technisch durchführbaren Optionen einer energetischen Sanierung erklärt. Diese Umbaumaßnahmen bewertet der Energieberater auch in ökonomischer und ökologischer Hinsicht. Diese umfassende Energieberatung wird vom BAFA nicht nur gefördert, sondern auch kontrolliert. Das BAFA erstellt die Vorgaben zur Qualifikation der Energieberater und wickelt die Förderung der Vor-Ort-Beratung ab. Seit der Einführung der geförderten Vor-Ort-Beratungen ist die Anzahl der Beratungen in den Bundesländern gestiegen.
Bei der Vor-Ort-Beratung ermittelt der Energieberater die wichtigsten Gebäudedaten. Dabei werden die relevanten Bauteile unter die Lupe genommen. Das Dach ist eines der wichtigsten Parameter für entweichende Wärme, wenn es nicht gedämmt wird. Auch alte Fenster, beispielsweise mit einer Einfachverglasung, führen als Wärmebrücke zu großen Wärmeverlusten. Auch die energetische Sanierung der Außenwände tragen zu einer verbesserten Energieeffizienz bei. Ebenso können Sie über den Keller viel an Wärme verlieren. Veraltete Heizungen und Warmwassersysteme benötigen ebenfalls zu viel Energie und verursachen mehr Kosten. Ein Aspekt, der bei ständig steigenden Energiepreisen beachtet werden sollte.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?
Da jede Energieberatung individuell ist, waren bisher die Ergebnisse und deren Aufbereitung dementsprechend unterschiedlich. Das lag zum einen an den verschiedenen Gegebenheiten und zum anderen an dem jeweiligen Energieberater und deren verwendeten Berichtsformen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat im Konsortium mit dem Passivhaus Institut und dem Forschungsinstitut ifeu u. a. deshalb ein einheitliches Konzept entwickelt, das im ganzen Bundesgebiet gilt: Der individuelle Sanierungsfahrplan.
Die Darstellung der Ergebnisse wird für den Beratenen übersichtlicher und die Erarbeitung von Konzepten für den Energieberater einfacher. Das gilt für eine Komplettsanierung und ebenfalls für die Schritt-für-Schritt-Sanierung. Wenn Sie Einzelmaßnahmen planen, können diese bereits am Anfang in ein Gesamtkonzept integriert werden. Mit diesem System wird die komplette energetische Sanierung berücksichtigt, obwohl Sie sich für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung entschieden haben. Damit haben Sie am Ende Ihrer Sanierungsarbeiten ein qualitativ hochwertiges Ergebnis.
Das Konsortium erarbeitete bis zum Frühjahr 2016 das neue Konzept des individuellen Sanierungsfahrplanes, das anschließend in der Pilotphase am Markt eingeführt wurde, um die Praxistauglichkeit zu testen. Die Ergebnisse daraus flossen in die Entwicklung des Instruments mit ein. In vielen Gesprächen mit Fachleuten entstanden neue Anregungen, die ebenfalls zum Erfolg des neuen Sanierungsfahrplanes beigetragen haben. Damit eine energetische Haussanierung für Sie den größtmöglichen Nutzen bringt, fließt die Bewertung nachfolgender Punkte mit ein:
- Fenster
- Fußboden
- Heizung
- Elektrik
- Bodenplatte/Kellerwand
- Außenwand
- Lüftung
- Dach
Um den individuelle Sanierungsfahrplan für die Energieberater nutzbar zu machen, wurde eng mit renommierten Herstellern für die Bilanzsoftware zusammen gearbeitet.
Als Gebäudeeigentümer haben Sie durch den individuellen Sanierungsfahrplan große Vorteile. Sie erhalten damit einen tragfähigen Fahrplan für Ihre geplante Sanierung. Mit diesem Sanierungsfahrplan wird Ihnen der Einstieg in umweltgerechte Sanierungen erleichtert. Sie planen damit Ihre ersten konkreten Maßnahmen und können zudem für die Zukunft weitere Investitionen einrechnen. Die eigenen Vorstellungen zu Komfortaspekten werden ebenso berücksichtigt wie die individuelle Lebenssituation. Die Fragen zur Wirtschaftlichkeit und die energetische Bewertung des Gebäudes bespricht Ihr Energieberater mit Ihnen ausführlich.
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan wurden bundeseinheitliche Standards geschaffen. Das verbesserte die Ergebnisse einer fundierten Energieberatung, die Ihnen ein planbares Sanierungskonzept bietet. In der Praxis der Beratung ist dieses Instrument bereits bestens integriert.
Förderfähige Beratungen
Ein best mögliches Sanierungskonzept soll als Endergebnis der förderfähigen Energieberatungen stehen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Teilsanierung mit einem individuellem Sanierungsfahrplan – schrittweise wird Ihr Haus mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen energetisch saniert. Der Primärenergiebedarf soll so weit wie möglich gesenkt werden.
- Die Komplettsanierung – Ihr Wohngebäude wird in einem zusammenhängenden Zeitraum zu einem KfW Effizienzhaus umgebaut.
Nachstehende Wohngebäude erhalten die geförderte Vor-Ort-Beratung:
- Ihr Wohngebäude muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stehen.
- Der Bauantrag für Ihr Gebäude muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
Förderung für zukünftigen Wohnraum
Kosten für die Energieberatung
Die Zuwendung, die Sie für die Energieberatung erhalten, ist eine Anteilsfinanzierung durch das BAFA und braucht nicht zurückgezahlt werden. Für die Energieberatung für Wohngebäude erhält der Energieberater ab Anfang des Jahres 2020 einen Betrag in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Honorars. Allerdings ist dieser Betrag limitiert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhält der Berater maximal 1.300 €. Der Zuschuss für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten beträgt maximal 1.700 €.
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Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen und Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist das Honorars Ihres Energieberaters ebenfalls zuwendungsfähig. Dies ist der Fall, wenn im Rahmen der Eigentümerversammlung oder der Sitzung des Beirats, die Energieberatung stattfindet. Für die Wohnungseigentümergemeinschaft wird eine einmalige Förderung in Höhe von 500 € pro WEG gewährt.
Wenn Sie bereits Fördermittel des Bundes für gleichartige Maßnahmen beantragt oder erhalten haben, können Sie die Förderung für Energieberatung für Wohngebäude nicht mehr in Anspruch nehmen. Allerdings können Sie Mittel anderer Beratungsprogramme der Länder und der Kommunen für gleichartige Maßnahmen erhalten. Dabei dürfen die Fördermittel 90 % der Ausgaben nicht übersteigen. Ihnen bleibt also ein Eigenanteil am Beratungshonorar von 10 %.
Personen, die für die Förderung des BAFA in Betracht kommen
- Eigentümer (wenn Sie das Wohngebäude selbst nutzen oder es vermieten). Als Gebäudeeigentümer gelten natürliche Personen, juristische und sonstige Einrichtungen (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich), rechtlich selbstständige Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Betriebe des Agrarbereichs und der Wohnungswirtschaft)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter
- Pächter
- Nießbrauchsberechtigte
Eine geförderte Energieberatungsleistung erhalten Sie nicht, wenn nachfolgende Punkte zutreffen:
- Der Bund oder ein Bundesland besitzen den überwiegenden Teil an Eigentumsrechten für Ihr Wohngebäude
- Der Energieberater besitzt Eigentums- oder Nutzungsrechte von Ihrem Gebäude. Dies gilt auch, wenn er an dem Eigentum nur mit kleinen Anteilen beteiligt ist.
- Der Bund oder ein Bundesland sind mehrheitlich am Eigentümer des Wohngebäudes beteiligt.
- Wenn Sie als Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmer sind, der unter die Kategorie Kleinstunternehmer, kleines oder mittleres Unternehmen fällt. Diese Voraussetzungen gelten im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der €päischen Kommission vom 6. Mai 2003.
- Sie besitzen als Eigentümer des Wohngebäudes ein eigenes Personal, das als Energieberater zugelassen ist (die Voraussetzungen dafür stehen in der Nummer 3 der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude vom 11. Oktober 2017).
- Sie beantragen die Förderung von einer Energieberatung und sind selbst als Energieberater für dieses Förderprogramm zugelassen.
- Sie beantragen den Zuschuss zur geförderten Energieberatung, obwohl Sie diese innerhalb der letzten 4 Jahre bereits in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist natürlich, dass sich an den Eigentümerverhältnissen für dieses Wohnhaus nichts geändert hat.
Adressat der Fördermittel
Den Zuschuss für die geförderte Energieberatung erhalten nicht Sie persönlich. Die Zuwendung erhalten nur die zugelassenen Energieberater, die allerdings den Förderbetrag von Ihrer Rechnung abziehen müssen (öffnet in neuem Tab)«>von Ihrer Rechnung abziehen müssen. Die Bewilligungsbehörde (BAFA) für das Förderprogramm legt fest, welche Energieberater zugelassen werden. Die Liste über alle Berater im Bundesgebiet finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de.
Aufgrund nachfolgender Selbsterklärungen kann das BAFA den Energieberater für das Förderprogramm zulassen:
- Laut § 21 der jeweils geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) muss der Energieberater eine Berechtigung für die Ausstellung von Energieausweisen besitzen.
- Zudem muss er eine Zusatzqualifikation für den Wohngebäudebereich besitzen. Umfang und Inhalt der Qualifikation bestimmt das BAFA in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Auf der Website des BAFA können Sie diese Anforderungen nachlesen.
- Der Berater muss eine Haftpflichtversicherung haben, der Energieberatungsleistungen einschließt. Damit sind etwaige Schadensersatzansprüche von Ihnen im Rahmen der erbrachten Leistungen für die Energieberatung abgedeckt.
Energieberater müssen eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung garantieren. Die nötige Zuverlässigkeit wird ebenso vorausgesetzt. Bei Verlangen durch das BAFA muss der Berater die nötigen Nachweise zu den vorgenannten Selbsterklärungen vorlegen. Es gilt nur die Zulassung als Beratertätigkeit für die BAFA Vor-Ort-Beratung. Andere bereits erteilte Zulassungen gelten hier nicht.
Die Voraussetzungen für die Förderung des BAFA
Der Energieberater verpflichtet sich Ihnen eine neutrale Beratung zu bieten. Dies gilt für Produkte, Hersteller, Anbieter und Vertriebsmöglichkeiten für Ihre energetische Sanierung. Das setzt natürlich voraus, dass Ihr Energieberater keine Provision oder Geldmittel von einem der Anbieter der energetischen Maßnahmen erhält. Lohnzahlungen an den Berater, die keinen Bezug zu Ihren geplanten Investitionen haben, werden nicht als geldwerte Vorteile gewertet.
Kein Rechtsanspruch
Dieser Punkt in der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude garantiert Ihnen eine absolut neutrale und ehrliche Beratung. Damit erhalten Sie das bestmögliche Ergebnis für Ihre geplante Sanierung.
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Ihr zugelassener Energieberater muss nachfolgende Leistungen erbringen, damit Sie die Förderung erhalten:
- Die Datenaufnahme muss vor Ort geschehen
- Anschließend muss der Energieberatungsbericht vom Berater schriftlich erstellt werden. Als richtlinienkonforme Darstellung wird der individuelle Sanierungsfahrplan ausdrücklich anerkannt.
- Dieser Bericht wird Ihnen ausführlich erklärt und anschließend ausgehändigt. Wenn Sie es wünschen, kann die Erläuterung des Berichts auch telefonisch durchgeführt werden.
Es gibt inhaltliche Mindestanforderungen an den Energieberatungsbericht. Diese werden vom BAFA in Abstimmung mit dem BMWi geregelt. Diese Mindestanforderungen muss Ihnen Ihr Energieberater erläutern, spätestens jedoch bei der Übergabe des Energieberichts.
Wenn Sie Ihr Haus ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen, erhalten Sie eine Energieberatung für das gesamte Gebäude. Bei einem gemischt genutzten Gebäude (Wohn- und Nichtwohnanteil) können Sie wählen, ob Sie die Beratung für den Teil der Wohnung wünschen oder für das gesamte Gebäude.
Der zeitliche Ablauf der Förderung
Der Energieberater, der bei Ihnen die Energieberatung durchführt, stellt den Antrag auf Bewilligung der Zuwendung (Fördermittel) beim BAFA. Das gesamte Förderprogramm wird dabei über das Online-Portal des BAFA abgewickelt. Das BAFA bearbeitet die Anträge für die Fördermittel in der Reihenfolge des Eingangs.
Der Antrag für die Förderung der Beratung muss vor Beginn etwaiger Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Sobald Sie einen Leistungsauftrag unterzeichnen, beispielsweise zur Dämmung des Daches zwecks Aufstockung, beginnen Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen. Sie sollten also zuerst die Bewilligung der Fördermittel abwarten, bevor Sie Aufträge für Baumaßnahmen vergeben oder eine neue Heizungsanlage installieren.
Ihr Berater muss die Energieberatung für Ihr Wohngebäude spätestens 9 Monate nach Eingang des Bewilligungsbescheides beendet haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Frist auf zwei Jahre festgesetzt. Bei begründeten Einzelfällen, kann die Frist verlängert werden. Diese Fristverlängerung muss schriftlich erfolgen.
Konkrete Inhalte, Art und Umfang für die Maßnahmen sind in den Unterlagen (Verwendungsnachweisunterlagen) ersichtlich, die für den Zuwendungsbescheid erforderlich sind. Formulare, die gegebenenfalls benötigt werden, stellt das BAFA ebenfalls zur Verfügung. Der Zuschuss wird erst ausbezahlt, wenn alle Verwendungsnachweisunterlagen des BAFA vorliegen und sie durch die Behörde geprüft wurden. Diese Unterlagen muss Ihr Energieberater spätestens 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einreichen.
Bedingung für die Förderzuschuss
Das BAFA und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie können jederzeit die Einsicht in die Unterlagen fordern, die für die Förderung benötigt werden. Auch beauftragte Dritte sind berechtigt die Verwendung der Mittel zu überprüfen.
Alle Daten, die für eine sach- und fachgerechte Bewertung des Förderprogramms wichtig sind, können das BAFA und das BMWi jederzeit einsehen. Dies ist Bedingung für die Bewilligung und Ihr Energieberater muss die Einsicht immer gewährleisten. Dabei werd n natürlich die atenschutzrechtlichen Regelungen beachtet. Die Daten dienen auch zur Bewertung der Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarkts.
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Ihr Energieberater ist verpflichtet, alle Unterlagen für die Förderung mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Dazu gehören auch die Beraterrechnung und der Nachweis der Zahlung des Hauseingentümers. Im Falle einer Überprüfung muss Ihr Berater diese Unterlagen des BAFA vorlegen. Sollte er die Unterlagen nicht vorlegen, wird die Bewilligung der Förderung rückwirkend aberkannt. Der Förderbetrag zuzüglich Zinsen kann durch den Eigentümer vom Energieberater zurückgefordert werden.
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Kundenmeinungen
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Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.




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