Energieberatung in Thüringen - von Erfurt über Weimar bis nach Jena

Sanierungsbonus-Plus: bis zu 90 % Förderung für Sanierungsfahrpläne in Thüringen

Wie lässt sich ein Gebäu­de ener­ge­tisch sanie­ren? Die­se Fra­ge ist nicht nur wich­tig für die Umwelt, son­dern auch für den Geld­beu­tel. Um Ant­wor­ten zu fin­den, gibt es die Ener­gie­be­ra­tung. Die Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans ist eine Maß­nah­me, um indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten der Sanie­rung zu ermit­teln. Da es ein gesell­schaft­li­ches Inter­es­se an der Moder­ni­sie­rung des Bau­be­stan­des gibt, wer­den Ener­gie­be­ra­tun­gen geför­dert. In ganz Thü­rin­gen – nicht nur in den Groß­städ­ten Erfurt, Gera und Jana – las­sen sich auf die­se Wei­se bis zu 90 % der Kos­ten für einen Sanie­rungs­fahr­plan erstatten.

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Was ist der Sanierungsbonus-Plus in Thüringen?

Das För­der­pro­gramm läuft unter dem Namen Sanie­rungs­bo­nus-Plus und wur­de vom Thü­rin­ger Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie und Kli­ma­schutz zusam­men mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen erar­bei­tet. Es ist mit der BAFA-För­de­rung für Sanie­rungs­fahr­plä­ne kom­bi­nier­bar. Dadurch ergibt sich eine För­der­hö­he von bis zu 90 %.

Förderbedingungen in Thüringen

Das För­der­pro­gramm ist bewusst so aus­ge­legt, dass mög­lichst vie­le Men­schen davon pro­fi­tie­ren kön­nen. Antrags­be­rech­tigt sind:

  • Eigentümer:innen
  • Pächter:innen
  • Mieter:innen
  • WEGs

Dabei gibt es zwei Grund­vor­aus­set­zun­gen: Das betref­fen­de Gebäu­de muss in Thü­rin­gen ste­hen und es muss eine BAFA-För­de­rung aus­ge­zahlt wor­den sein. Damit wer­den die För­der­be­din­gun­gen der BAFA auto­ma­tisch eben­falls Teil der Bedin­gun­gen für den Sanie­rungs­bo­nus-Plus in Thü­rin­gen. Zudem gibt es eini­ge Rege­lun­gen im Detail, etwa dass der Eigen­an­teil auf der Rech­nung aus­ge­wie­sen sein muss. Im Ein­zel­fall kön­nen die Energieexpert:innen vor­ab dazu bera­ten, ob eine För­de­rung mög­lich ist.

Das steht im individuellen Sanierungsfahrplan für Thüringen

Der Sanie­rungs­fahr­plan ist ein hilf­rei­ches Doku­ment für Eigentümer:innen, die ihre Gebäu­de ener­ge­tisch sanie­ren möch­ten. Er ent­hält kon­kre­te Maß­nah­men, mit denen sich die Effi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sern las­sen. Das kann zum Bei­spiel die Däm­mung des Daches oder der Aus­tausch von Fens­tern sein. Dabei lis­tet der Sanie­rungs­fahr­plan die Maß­nah­men nicht nur auf, son­dern emp­fiehlt auch eine zeit­li­che Abfol­ge. Das soll die Sanie­rung ins­ge­samt erleich­tern und Ori­en­tie­rung bie­ten. Grund­sätz­lich ist ein Fahr­plan unver­bind­lich und muss nicht kom­plett oder in Tei­len umge­setzt wer­den. Anspruch auf För­de­rung besteht in jedem Fall, sofern die Bedin­gun­gen erfüllt sind.

Ablauf: von der Energieberatung zum Sanierungsfahrplan mit Förderung

Wer den Sanie­rungs­fahr­plan in Thü­rin­gen för­dern las­sen möch­te, geht wie folgt vor. Zuerst wen­den Sie sich an einen Bera­ter oder eine Bera­te­rin, die einen Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len darf. Dann folgt die Besich­ti­gung der Immo­bi­lie, wor­auf das Doku­ment aus­ge­ar­bei­tet wird. Nun rei­chen Sie Ihre Rech­nung zuerst beim BAFA ein und erhal­ten eine ers­te För­de­rung. Im zwei­ten Schritt wen­den Sie sich an die Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen. Unter www.thueringer-sanierungsbonusplus.de steht der Antrag online zur Ver­fü­gung. Aus Thü­rin­gen erhal­ten Sie nun noch ein­mal den Dif­fe­renz­be­trag zwi­schen BAFA-För­de­rung und Ihrem Eigen­an­teil mit 10 % Selbst­be­tei­li­gung aus­ge­zahlt. Das heißt: Der För­der­be­trag beträgt bis zu 90 % der Gesamt­kos­ten für die Energieberatung.

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Zusätzlich 5 % Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen

Ein Sanie­rungs­fahr­plan mit Bonus-Plus in Thü­rin­gen hat nicht nur Vor­tei­le für die Pla­nung. Das Plus im Namen ver­weist auf eine zusätz­li­che För­der­op­ti­on. Wer Maß­nah­men aus dem Sanie­rungs­fahr­plan umsetzt, kann zusätz­li­che 5 % BAFA-För­de­rung dafür erhal­ten. Damit ist es mehr­fach loh­nens­wert, vor geplan­ten Sanie­run­gen einen Fahr­plan durch Expert:innen erstel­len zu lassen.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 3. Januar 2023 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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