Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Sprinter-Prämie: Kommt die Zusatzförderung für den Sanierungsfahrplan?

Was tun gegen die Ener­gie­knapp­heit und stei­gen­de Prei­se? Mit Blick auf den Win­ter 2023/​2024 hat die Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen einen 5‑Punk­te-Plan aus­ge­ar­bei­tet. Im Fokus ste­hen Bestands­ge­bäu­de, die häu­fig durch einen beson­ders hohen Ener­gie­um­satz auf­fal­len. Der Ent­wurf von Julia Ver­lin­den, stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen im Bun­des­tag, sieht beson­de­re Anrei­ze für Eigentümer:innen ener­ge­tisch inef­fi­zi­en­ter Gebäu­de vor. Nach der ers­ten Vor­la­ge ist auch ein wei­te­rer Zuschuss für die ener­ge­ti­sche Bera­tung vorgesehen.

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5‑Punkte-Plan zur schnellen Sanierung von Gebäuden

Dass die Über­le­gun­gen zur Ener­gie­si­cher­heit im Win­ter die Sanie­rung in den Mit­tel­punkt stel­len, kommt nicht uner­war­tet. Älte­re Bestands­ge­bäu­de haben einen gro­ßen Anteil an der Ver­feue­rung fos­si­ler Ener­gie­trä­ger. Das ist nicht nur pro­ble­ma­tisch in Hin­sicht auf die Kos­ten und die Ver­sor­gungs­la­ge – die schlech­te Umwelt­bi­lanz wirkt sich auch auf das Kli­ma aus. Der Wunsch hin­ter der Sprin­ter-Prä­mie 2023 lau­tet daher, mög­lichst vie­le Häu­ser im Lauf des Jah­res zu sanie­ren. Die ver­schie­de­nen Maß­nah­men, wel­che die Frak­ti­on der Grü­nen vor­schlägt, sol­len dabei Anrei­ze für Eigentümer:innen von Bestands­ge­bäu­den schaf­fen, ihre Immo­bi­li­en zu sanie­ren. Die fol­gen­den fünf Punk­te sind dazu vorgesehen.

Energetische Beratung und Sanierungsfahrplan

Der Sanie­rungs­fahr­plan ist bereits aus der BEG (Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de) bekannt. Dabei han­delt es sich um einen indi­vi­du­ell erstel­len Maß­nah­men­ka­ta­log, der kon­kret für ein Gebäu­de sinn­vol­le Sanie­run­gen vor­schlägt. Dafür besucht ein Ener­gie­be­ra­ter oder eine Ener­gie­be­ra­te­rin den Haus­halt per­sön­lich und prüft die Umsetz­bar­keit ver­schie­de­ner Vari­an­ten. Hier­für sieht der Ent­wurf einen Bonus in Höhe von 300 Euro vor. Energieberater:innen kön­nen dar­auf zugrei­fen, wenn sie einen Sanie­rungs­plan erstel­len oder wenn es sich um ein Gebäu­de mit sehr nied­ri­ger Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se han­delt – das bedeu­tet in der Pra­xis eine Ein­stu­fung von G oder H. Das ent­spricht einer indi­rek­ten Zusatz­för­de­rung für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan.

Sprinter-Prämie bis September 2023

Da der Ent­wurf im Janu­ar 2023 publik wur­de und bereits Erfol­ge bis Ende des Jah­res erzie­len soll, ent­hält er eine soge­nann­te Sprin­ter-Prä­mie. Wer bis Sep­tem­ber 2023 einen Antrag auf Sanie­rungs­för­de­rung stellt, bekommt mehr För­der­geld. Dafür soll sich der mög­li­che Til­gungs­zu­schuss von 10 % auf 20 % erhöhen.

Serielle Sanierung

Die seri­el­le Sanie­rung ist noch rela­tiv neu. Im Prin­zip geht es hier­bei um mehr Auto­ma­ti­sie­rung auf dem Bau. Zahl­rei­che Vor­ha­ben las­sen sich mit vor­ge­fer­tig­ten Tei­len umset­zen. Dazu zäh­len die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Dächern und Fas­sa­den, der Ein­bau neu­er Heiz­tech­nik und ähn­li­che Bau­vor­ha­ben. Die ers­ten 10.000 Woh­nun­gen, die För­de­rung erhal­ten, sol­len einen Til­gungs­zu­schuss von bis zu 60 % bekommen.

Mindestenergiestandards

Der Maß­nah­men­ka­ta­log ent­hält außer­dem eine For­de­rung nach Min­dest­ener­gie­stan­dards. Dem­nach wären Eigentümer:innen in der Pflicht, in die ener­ge­ti­sche Sanie­rung zu inves­tie­ren. Hier sind die Plä­ne aller­dings noch sehr vage.

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CO2-Preis als Anreiz zur Sanierung für Vermieter:innen

Der fünf­te Punkt ist bereits umge­setzt. An die­ser Stel­le begrü­ßen die Grü­nen noch ein­mal die Rege­lung, dass Vermieter:innen seit 2023 einen Teil der CO2-Abga­be tra­gen müs­sen. Die soll dazu bei­tra­gen, dass Inves­ti­tio­nen in den Bau­be­stand erfol­gen, um CO2 einzusparen.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 20. Januar 2023 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    Sanie­rungs­fahr­plan wur­de schnel­ler als ver­ein­bart erstellt, bin mit der Qua­li­tät sehr zufrie­den, kann ich nur wei­ter empfehlen.

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

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    Dr.-Ing.
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