Sprinter-Prämie: Kommt die Zusatzförderung für den Sanierungsfahrplan?
Was tun gegen die Energieknappheit und steigende Preise? Mit Blick auf den Winter 2023/2024 hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen 5‑Punkte-Plan ausgearbeitet. Im Fokus stehen Bestandsgebäude, die häufig durch einen besonders hohen Energieumsatz auffallen. Der Entwurf von Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, sieht besondere Anreize für Eigentümer:innen energetisch ineffizienter Gebäude vor. Nach der ersten Vorlage ist auch ein weiterer Zuschuss für die energetische Beratung vorgesehen.
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5‑Punkte-Plan zur schnellen Sanierung von Gebäuden
Dass die Überlegungen zur Energiesicherheit im Winter die Sanierung in den Mittelpunkt stellen, kommt nicht unerwartet. Ältere Bestandsgebäude haben einen großen Anteil an der Verfeuerung fossiler Energieträger. Das ist nicht nur problematisch in Hinsicht auf die Kosten und die Versorgungslage – die schlechte Umweltbilanz wirkt sich auch auf das Klima aus. Der Wunsch hinter der Sprinter-Prämie 2023 lautet daher, möglichst viele Häuser im Lauf des Jahres zu sanieren. Die verschiedenen Maßnahmen, welche die Fraktion der Grünen vorschlägt, sollen dabei Anreize für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden schaffen, ihre Immobilien zu sanieren. Die folgenden fünf Punkte sind dazu vorgesehen.
Energetische Beratung und Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan ist bereits aus der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) bekannt. Dabei handelt es sich um einen individuell erstellen Maßnahmenkatalog, der konkret für ein Gebäude sinnvolle Sanierungen vorschlägt. Dafür besucht ein Energieberater oder eine Energieberaterin den Haushalt persönlich und prüft die Umsetzbarkeit verschiedener Varianten. Hierfür sieht der Entwurf einen Bonus in Höhe von 300 Euro vor. Energieberater:innen können darauf zugreifen, wenn sie einen Sanierungsplan erstellen oder wenn es sich um ein Gebäude mit sehr niedriger Energieeffizienzklasse handelt – das bedeutet in der Praxis eine Einstufung von G oder H. Das entspricht einer indirekten Zusatzförderung für den individuellen Sanierungsfahrplan.
Sprinter-Prämie bis September 2023
Da der Entwurf im Januar 2023 publik wurde und bereits Erfolge bis Ende des Jahres erzielen soll, enthält er eine sogenannte Sprinter-Prämie. Wer bis September 2023 einen Antrag auf Sanierungsförderung stellt, bekommt mehr Fördergeld. Dafür soll sich der mögliche Tilgungszuschuss von 10 % auf 20 % erhöhen.
Serielle Sanierung
Die serielle Sanierung ist noch relativ neu. Im Prinzip geht es hierbei um mehr Automatisierung auf dem Bau. Zahlreiche Vorhaben lassen sich mit vorgefertigten Teilen umsetzen. Dazu zählen die energetische Sanierung von Dächern und Fassaden, der Einbau neuer Heiztechnik und ähnliche Bauvorhaben. Die ersten 10.000 Wohnungen, die Förderung erhalten, sollen einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 % bekommen.
Mindestenergiestandards
Der Maßnahmenkatalog enthält außerdem eine Forderung nach Mindestenergiestandards. Demnach wären Eigentümer:innen in der Pflicht, in die energetische Sanierung zu investieren. Hier sind die Pläne allerdings noch sehr vage.
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CO2-Preis als Anreiz zur Sanierung für Vermieter:innen
Der fünfte Punkt ist bereits umgesetzt. An dieser Stelle begrüßen die Grünen noch einmal die Regelung, dass Vermieter:innen seit 2023 einen Teil der CO2-Abgabe tragen müssen. Die soll dazu beitragen, dass Investitionen in den Baubestand erfolgen, um CO2 einzusparen.
Verfasst am 20. Januar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.
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