Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Sprinter-Prämie: Kommt die Zusatzförderung für den Sanierungsfahrplan?

Was tun gegen die Ener­gie­knapp­heit und stei­gen­de Prei­se? Mit Blick auf den Win­ter 2023/​2024 hat die Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen einen 5‑Punk­te-Plan aus­ge­ar­bei­tet. Im Fokus ste­hen Bestands­ge­bäu­de, die häu­fig durch einen beson­ders hohen Ener­gie­um­satz auf­fal­len. Der Ent­wurf von Julia Ver­lin­den, stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen im Bun­des­tag, sieht beson­de­re Anrei­ze für Eigentümer:innen ener­ge­tisch inef­fi­zi­en­ter Gebäu­de vor. Nach der ers­ten Vor­la­ge ist auch ein wei­te­rer Zuschuss für die ener­ge­ti­sche Bera­tung vorgesehen.

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5‑Punkte-Plan zur schnellen Sanierung von Gebäuden

Dass die Über­le­gun­gen zur Ener­gie­si­cher­heit im Win­ter die Sanie­rung in den Mit­tel­punkt stel­len, kommt nicht uner­war­tet. Älte­re Bestands­ge­bäu­de haben einen gro­ßen Anteil an der Ver­feue­rung fos­si­ler Ener­gie­trä­ger. Das ist nicht nur pro­ble­ma­tisch in Hin­sicht auf die Kos­ten und die Ver­sor­gungs­la­ge – die schlech­te Umwelt­bi­lanz wirkt sich auch auf das Kli­ma aus. Der Wunsch hin­ter der Sprin­ter-Prä­mie 2023 lau­tet daher, mög­lichst vie­le Häu­ser im Lauf des Jah­res zu sanie­ren. Die ver­schie­de­nen Maß­nah­men, wel­che die Frak­ti­on der Grü­nen vor­schlägt, sol­len dabei Anrei­ze für Eigentümer:innen von Bestands­ge­bäu­den schaf­fen, ihre Immo­bi­li­en zu sanie­ren. Die fol­gen­den fünf Punk­te sind dazu vorgesehen.

Energetische Beratung und Sanierungsfahrplan

Der Sanie­rungs­fahr­plan ist bereits aus der BEG (Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de) bekannt. Dabei han­delt es sich um einen indi­vi­du­ell erstel­len Maß­nah­men­ka­ta­log, der kon­kret für ein Gebäu­de sinn­vol­le Sanie­run­gen vor­schlägt. Dafür besucht ein Ener­gie­be­ra­ter oder eine Ener­gie­be­ra­te­rin den Haus­halt per­sön­lich und prüft die Umsetz­bar­keit ver­schie­de­ner Vari­an­ten. Hier­für sieht der Ent­wurf einen Bonus in Höhe von 300 Euro vor. Energieberater:innen kön­nen dar­auf zugrei­fen, wenn sie einen Sanie­rungs­plan erstel­len oder wenn es sich um ein Gebäu­de mit sehr nied­ri­ger Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se han­delt – das bedeu­tet in der Pra­xis eine Ein­stu­fung von G oder H. Das ent­spricht einer indi­rek­ten Zusatz­för­de­rung für den indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan.

Sprinter-Prämie bis September 2023

Da der Ent­wurf im Janu­ar 2023 publik wur­de und bereits Erfol­ge bis Ende des Jah­res erzie­len soll, ent­hält er eine soge­nann­te Sprin­ter-Prä­mie. Wer bis Sep­tem­ber 2023 einen Antrag auf Sanie­rungs­för­de­rung stellt, bekommt mehr För­der­geld. Dafür soll sich der mög­li­che Til­gungs­zu­schuss von 10 % auf 20 % erhöhen.

Serielle Sanierung

Die seri­el­le Sanie­rung ist noch rela­tiv neu. Im Prin­zip geht es hier­bei um mehr Auto­ma­ti­sie­rung auf dem Bau. Zahl­rei­che Vor­ha­ben las­sen sich mit vor­ge­fer­tig­ten Tei­len umset­zen. Dazu zäh­len die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Dächern und Fas­sa­den, der Ein­bau neu­er Heiz­tech­nik und ähn­li­che Bau­vor­ha­ben. Die ers­ten 10.000 Woh­nun­gen, die För­de­rung erhal­ten, sol­len einen Til­gungs­zu­schuss von bis zu 60 % bekommen.

Mindestenergiestandards

Der Maß­nah­men­ka­ta­log ent­hält außer­dem eine For­de­rung nach Min­dest­ener­gie­stan­dards. Dem­nach wären Eigentümer:innen in der Pflicht, in die ener­ge­ti­sche Sanie­rung zu inves­tie­ren. Hier sind die Plä­ne aller­dings noch sehr vage.

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CO2-Preis als Anreiz zur Sanierung für Vermieter:innen

Der fünf­te Punkt ist bereits umge­setzt. An die­ser Stel­le begrü­ßen die Grü­nen noch ein­mal die Rege­lung, dass Vermieter:innen seit 2023 einen Teil der CO2-Abga­be tra­gen müs­sen. Die soll dazu bei­tra­gen, dass Inves­ti­tio­nen in den Bau­be­stand erfol­gen, um CO2 einzusparen.

  • Verfasst am 20. Januar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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