
Fördermöglichkeit nach § 35c EStG
Sanierung mit Steuervergünstigungen
Energetische Sanierungen sind ein essenzieller Schritt, um Energie zu sparen und den Wert von Immobilien zu steigern. Während die bekannten Förderprogramme BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und KfW-Kredite oft im Mittelpunkt stehen, gibt es eine dritte, weniger bekannte Möglichkeit: die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. In diesem Artikel erfährst du, wie du mit Steuervergünstigungen deine Sanierungsmaßnahmen finanzieren kannst.
Wenn es um die Förderung von energetischen Sanierungen geht, denken die meisten an die BEG-Förderung oder an die zinsgünstigen Kredite der KfW. Doch es gibt eine dritte Option, die steuerliche Förderung. Diese ist für Immobilieneigentümer interessant, die ihre Immobilien selbst bewohnen und ihre Steuerlast senken möchten. Im Gegensatz zu den anderen Programmen erfordert sie keine aufwendige Antragstellung im Vorfeld und bietet maximale Flexibilität.
Die steuerliche Förderung im Detail
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG erlaubt es dir, bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungen von der Einkommenssteuer abzuziehen. Maximal kannst du auf diese Weise 40.000 € über drei Jahre verteilt geltend machen.
So funktioniert die steuerliche Förderung
- Planung der Maßnahmen: Entscheide dich für Sanierungsmaßnahmen, die den energetischen Anforderungen entsprechen, wie Dämmung, Austausch von Fenstern oder den Einbau einer neuen Heizung. Wichtig ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
- Durchführung der Arbeiten: Nach Abschluss der Arbeiten erhältst du vom Fachunternehmen eine sogenannte Fachunternehmererklärung. Diese bestätigt, dass die durchgeführten Maßnahmen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
- Einreichung bei der Steuererklärung: Zusammen mit deiner Einkommenssteuererklärung reichst du die Fachunternehmererklärung, die Rechnung und einen Zahlungsnachweis ein. Barzahlungen sind nicht zulässig, es muss ein Banknachweis über die Überweisung an das Fachunternehmen vorliegen.
- Verteilung der Steuervergünstigung Die Förderung wird über drei Jahre verteilt:
- 7 % im ersten Jahr
- 7 % im zweiten Jahr
- 6 % im dritten Jahr
Unbedingt Steuerberater einbeziehen!
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die steuerliche Förderung umfasst eine Vielzahl von Sanierungsarbeiten, darunter:
- Dämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken
- Austausch oder Modernisierung von Fenstern und Außentüren
- Einbau moderner Heizungen, wie Wärmepumpen oder Gas-Brennwertheizungen
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarthermie
Die Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein, um förderfähig zu sein.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
Damit du von der Steuervergünstigung profitieren kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Selbstnutzung der Immobilie: Die steuerliche Förderung gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Vermietete Immobilien sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Fachunternehmererklärung: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt und mit einer Erklärung bestätigt werden.
- Zahlungsnachweis: Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen oder andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert.
- Einhaltung der Mindestanforderungen: Die Maßnahmen müssen den energetischen Standards entsprechen, die in der Förderrichtlinie definiert sind.
Vorteile und Nachteile der steuerlichen Förderung
Vorteile
- Keine Vorabgenehmigung erforderlich: Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen musst du keinen Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen. Das spart Zeit und Aufwand.
- Maximale Flexibilität: Du kannst die Maßnahmen in deinem eigenen Tempo durchführen und bist nicht an starre Programmbedingungen gebunden.
- Attraktive Förderung: Mit einer Förderung von bis zu 20 % kannst du erhebliche Kosten einsparen, insbesondere bei größeren Sanierungsprojekten.
- Unabhängigkeit von Energieberatern: Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater erforderlich. Dennoch kann eine Beratung hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachteile
- Zeitverzögerung durch den Steuerbescheid: Die Förderung wird erst mit deinem Steuerbescheid wirksam. Das bedeutet, dass du die Sanierungskosten zunächst vorfinanzieren musst. Je nach Bearbeitungszeit kann die Steuerentlastung erst im Folgejahr wirksam werden.
- Voraussetzung: Steuerpflicht: Die Förderung wird mit der Einkommenssteuer verrechnet. Wenn du keine oder nur wenig Einkommenssteuer zahlst, kannst du die Förderung nicht oder nur teilweise nutzen.
- Keine direkte Auszahlung: Im Gegensatz zu anderen Programmen wie der KfW-Förderung erfolgt die Unterstützung nicht in Form eines Zuschusses oder zinsgünstigen Kredits, sondern als Steuerentlastung.
Wann lohnt sich die steuerliche Förderung?
Die steuerliche Förderung ist ideal für dich, wenn:
- du eine selbstgenutzte Immobilie besitzt.
- deine Sanierungsmaßnahmen keine hohen Vorabkosten verursachen.
- du genügend Einkommenssteuer zahlst, um die maximale Förderung auszuschöpfen.
Besonders attraktiv ist die Förderung für Hausbesitzer, die einzelne Maßnahmen wie die Dämmung oder den Fensteraustausch planen. Für umfangreiche Sanierungen mit hohen Kosten kann die KfW-Förderung aufgrund der höheren Zuschüsse und Kredite vorteilhafter sein.
Tipps zur optimalen Nutzung der steuerlichen Förderung
- Frühzeitig planen: Auch wenn kein Antrag im Voraus nötig ist, solltest du die Maßnahmen mit einem Fachunternehmen detailliert abstimmen.
- Fachunternehmen wählen: Achte darauf, dass der Betrieb Erfahrung mit den Anforderungen der steuerlichen Förderung hat und dir eine korrekte Fachunternehmererklärung ausstellt.
- Beratung einholen: Auch wenn kein Energieberater erforderlich ist, kann eine Beratung sinnvoll sein, um die Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen.
Fazit: Die steuerliche Förderung als flexible Alternative
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist eine unkomplizierte Möglichkeit, energetische Sanierungen finanziell zu unterstützen. Sie bietet maximale Flexibilität, einfache Abwicklung und attraktive Steuerersparnisse. Allerdings musst du beachten, dass die Steuerentlastung erst mit dem Steuerbescheid wirksam wird. Diese Verzögerung kann für Projekte mit hohem Vorfinanzierungsbedarf problematisch sein. Für Eigentümer, die kleinere Maßnahmen planen oder keine direkte Antragstellung bei anderen Programmen wünschen, ist sie dennoch eine sinnvolle Alternative. Mit der richtigen Planung und Umsetzung kannst du von dieser Förderung profitieren und dein Zuhause energetisch fit für die Zukunft machen.
Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!
Kundenmeinungen
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SF aus Rheine
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Gabriele G.
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Unser Energieeffizienz-Experten- und Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner mit je 15+ Berufsjahren und einem Doktortitel (Dr.-Ing.), (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen. Ein Auszug:




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