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Fördermöglichkeit nach § 35c EStG

Sanierung mit Steuervergünstigungen

Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen sind ein essen­zi­el­ler Schritt, um Ener­gie zu spa­ren und den Wert von Immo­bi­li­en zu stei­gern. Wäh­rend die bekann­ten För­der­pro­gram­me BEG (Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de) und KfW-Kre­di­te oft im Mit­tel­punkt ste­hen, gibt es eine drit­te, weni­ger bekann­te Mög­lich­keit: die steu­er­li­che För­de­rung nach § 35c EStG. In die­sem Arti­kel erfährst du, wie du mit Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen dei­ne Sanie­rungs­maß­nah­men finan­zie­ren kannst.

Wenn es um die För­de­rung von ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen geht, den­ken die meis­ten an die BEG-För­de­rung oder an die zins­güns­ti­gen Kre­di­te der KfW. Doch es gibt eine drit­te Opti­on, die steu­er­li­che För­de­rung. Die­se ist für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer inter­es­sant, die ihre Immo­bi­li­en selbst bewoh­nen und ihre Steu­er­last sen­ken möch­ten. Im Gegen­satz zu den ande­ren Pro­gram­men erfor­dert sie kei­ne auf­wen­di­ge Antrag­stel­lung im Vor­feld und bie­tet maxi­ma­le Flexibilität.

Die steuerliche Förderung im Detail

Die steu­er­li­che För­de­rung nach § 35c EStG erlaubt es dir, bis zu 20 % der Kos­ten für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen von der Ein­kom­mens­steu­er abzu­zie­hen. Maxi­mal kannst du auf die­se Wei­se 40.000 € über drei Jah­re ver­teilt gel­tend machen.

So funktioniert die steuerliche Förderung

  1. Pla­nung der Maß­nah­men: Ent­schei­de dich für Sanie­rungs­maß­nah­men, die den ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, wie Däm­mung, Aus­tausch von Fens­tern oder den Ein­bau einer neu­en Hei­zung. Wich­tig ist, dass die Maß­nah­men von einem Fach­un­ter­neh­men durch­ge­führt werden.
  2. Durch­füh­rung der Arbei­ten: Nach Abschluss der Arbei­ten erhältst du vom Fach­un­ter­neh­men eine soge­nann­te Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung. Die­se bestä­tigt, dass die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men den gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen entsprechen.
  3. Ein­rei­chung bei der Steu­er­erklä­rung: Zusam­men mit dei­ner Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung reichst du die Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung, die Rech­nung und einen Zah­lungs­nach­weis ein. Bar­zah­lun­gen sind nicht zuläs­sig, es muss ein Bank­nach­weis über die Über­wei­sung an das Fach­un­ter­neh­men vorliegen.
  4. Ver­tei­lung der Steu­er­ver­güns­ti­gung Die För­de­rung wird über drei Jah­re ver­teilt:
    • 7 % im ers­ten Jahr
    • 7 % im zwei­ten Jahr
    • 6 % im drit­ten Jahr
    Dabei wird der Betrag direkt von dei­ner Ein­kom­mens­steu­er abge­zo­gen. Es han­delt sich also nicht um eine direk­te Auszahlung.

Unbedingt Steuerberater einbeziehen!

Wir wei­sen an die­ser Stel­le ledig­lich auf die Mög­lich­keit der För­der­fä­hig­keit gemäß § 35c EStG hin. Eine Bera­tung ist aus­schließ­lich Steu­er­be­ra­tern vorbehalten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die steu­er­li­che För­de­rung umfasst eine Viel­zahl von Sanie­rungs­ar­bei­ten, darunter:

  • Däm­mung von Wän­den, Dächern oder Kellerdecken
  • Aus­tausch oder Moder­ni­sie­rung von Fens­tern und Außentüren
  • Ein­bau moder­ner Hei­zun­gen, wie Wär­me­pum­pen oder Gas-Brennwertheizungen
  • Maß­nah­men zur Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien, wie Solarthermie

Die Maß­nah­men müs­sen bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2029 abge­schlos­sen sein, um för­der­fä­hig zu sein.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

Damit du von der Steu­er­ver­güns­ti­gung pro­fi­tie­ren kannst, müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  • Selbst­nut­zung der Immo­bi­lie: Die steu­er­li­che För­de­rung gilt nur für selbst­ge­nutz­te Wohn­im­mo­bi­li­en. Ver­mie­te­te Immo­bi­li­en sind von die­ser Rege­lung ausgeschlossen.
  • Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung: Die Arbei­ten müs­sen von einem Fach­be­trieb durch­ge­führt und mit einer Erklä­rung bestä­tigt werden.
  • Zah­lungs­nach­weis: Die Bezah­lung muss per Über­wei­sung erfol­gen. Bar­zah­lun­gen oder ande­re Zah­lungs­me­tho­den wer­den nicht akzeptiert.
  • Ein­hal­tung der Min­dest­an­for­de­run­gen: Die Maß­nah­men müs­sen den ener­ge­ti­schen Stan­dards ent­spre­chen, die in der För­der­richt­li­nie defi­niert sind.

Vorteile und Nachteile der steuerlichen Förderung

Vorteile

  • Kei­ne Vor­ab­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich: Im Gegen­satz zu ande­ren För­der­pro­gram­men musst du kei­nen Antrag vor Beginn der Arbei­ten stel­len. Das spart Zeit und Aufwand.
  • Maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät: Du kannst die Maß­nah­men in dei­nem eige­nen Tem­po durch­füh­ren und bist nicht an star­re Pro­gramm­be­din­gun­gen gebunden.
  • Attrak­ti­ve För­de­rung: Mit einer För­de­rung von bis zu 20 % kannst du erheb­li­che Kos­ten ein­spa­ren, ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Sanierungsprojekten.
  • Unab­hän­gig­keit von Ener­gie­be­ra­tern: Für die steu­er­li­che För­de­rung ist kein Ener­gie­be­ra­ter erfor­der­lich. Den­noch kann eine Bera­tung hilf­reich sein, um sicher­zu­stel­len, dass alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Nachteile

  • Zeit­ver­zö­ge­rung durch den Steu­er­be­scheid: Die För­de­rung wird erst mit dei­nem Steu­er­be­scheid wirk­sam. Das bedeu­tet, dass du die Sanie­rungs­kos­ten zunächst vor­fi­nan­zie­ren musst. Je nach Bear­bei­tungs­zeit kann die Steu­er­ent­las­tung erst im Fol­ge­jahr wirk­sam werden.
  • Vor­aus­set­zung: Steu­er­pflicht: Die För­de­rung wird mit der Ein­kom­mens­steu­er ver­rech­net. Wenn du kei­ne oder nur wenig Ein­kom­mens­steu­er zahlst, kannst du die För­de­rung nicht oder nur teil­wei­se nutzen.
  • Kei­ne direk­te Aus­zah­lung: Im Gegen­satz zu ande­ren Pro­gram­men wie der KfW-För­de­rung erfolgt die Unter­stüt­zung nicht in Form eines Zuschus­ses oder zins­güns­ti­gen Kre­dits, son­dern als Steuerentlastung.

Wann lohnt sich die steuerliche Förderung?

Die steu­er­li­che För­de­rung ist ide­al für dich, wenn:

  • du eine selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie besitzt.
  • dei­ne Sanie­rungs­maß­nah­men kei­ne hohen Vor­ab­kos­ten verursachen.
  • du genü­gend Ein­kom­mens­steu­er zahlst, um die maxi­ma­le För­de­rung auszuschöpfen.

Beson­ders attrak­tiv ist die För­de­rung für Haus­be­sit­zer, die ein­zel­ne Maß­nah­men wie die Däm­mung oder den Fens­ter­aus­tausch pla­nen. Für umfang­rei­che Sanie­run­gen mit hohen Kos­ten kann die KfW-För­de­rung auf­grund der höhe­ren Zuschüs­se und Kre­di­te vor­teil­haf­ter sein.

Tipps zur optimalen Nutzung der steuerlichen Förderung

  • Früh­zei­tig pla­nen: Auch wenn kein Antrag im Vor­aus nötig ist, soll­test du die Maß­nah­men mit einem Fach­un­ter­neh­men detail­liert abstimmen.
  • Fach­un­ter­neh­men wäh­len: Ach­te dar­auf, dass der Betrieb Erfah­rung mit den Anfor­de­run­gen der steu­er­li­chen För­de­rung hat und dir eine kor­rek­te Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung ausstellt.
  • Bera­tung ein­ho­len: Auch wenn kein Ener­gie­be­ra­ter erfor­der­lich ist, kann eine Bera­tung sinn­voll sein, um die Maß­nah­men opti­mal auf­ein­an­der abzustimmen.

Fazit: Die steuerliche Förderung als flexible Alternative

Die steu­er­li­che För­de­rung nach § 35c EStG ist eine unkom­pli­zier­te Mög­lich­keit, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Sie bie­tet maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät, ein­fa­che Abwick­lung und attrak­ti­ve Steu­er­erspar­nis­se. Aller­dings musst du beach­ten, dass die Steu­er­ent­las­tung erst mit dem Steu­er­be­scheid wirk­sam wird. Die­se Ver­zö­ge­rung kann für Pro­jek­te mit hohem Vor­fi­nan­zie­rungs­be­darf pro­ble­ma­tisch sein. Für Eigen­tü­mer, die klei­ne­re Maß­nah­men pla­nen oder kei­ne direk­te Antrag­stel­lung bei ande­ren Pro­gram­men wün­schen, ist sie den­noch eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve. Mit der rich­ti­gen Pla­nung und Umset­zung kannst du von die­ser För­de­rung pro­fi­tie­ren und dein Zuhau­se ener­ge­tisch fit für die Zukunft machen.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 29. November 2024 – nach besten Wissen und Gewissen zu Bau- und Sanierungsthemen informieren. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet und/oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie je nach Themengebiet bitte die entsprechenden Fachexperten.

    Kundenmeinungen

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    SF aus Rheine

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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    Gabriele G.

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    Über uns

    Unser Energieeffizienz-Experten- und Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner mit je 15+ Berufsjahren und einem Doktortitel (Dr.-Ing.), (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen. Ein Auszug:

    Energieeffizienz-Experten des Bundes
    Verband Energieberater GiH
    Ingenieurkammer Niedersachsen
    Architekten und Stadtplanerkammer Hessen

    Unsere Ansprechpartner:

    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

    Geschäftsführer

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Leiter Bauausführung

    Dipl.-Vw.<br>Stefan Tiesmeyer

    Dipl.-Vw.
    Stefan Tiesmeyer

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