Energetisch sanieren mit Förderkredit KfW 151 oder 152
Energieeffizienz ist beim Sanieren ein wichtiger Faktor – sowohl für das Klima und die CO2-Bilanz als auch für die energetischen Kosten eines Hauses. Eine Förderung der Sanierung mit dem KfW 151/152-Programm ist für viele Hauseigentümer hilfreich, um die hohen Kosten der Sanierungsmaßnahmen finanziell besser tragen zu können. Für wen eignet sich das Förderdarlehen der KfW?
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Unter den Kreditnummern 151⁄152 ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Förderdarlehen mit Zuschuss gemeint, mit dem sich Häuser durch eine Sanierung nachhaltiger und klimaschonender verbessern lassen.
Förderung durch das Programm KfW 151⁄152
Die KfW ermöglicht Zuschüsse und Förderkredite, um bestimmte Maßnahmen finanziell zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Sanierung von Wohngebäuden. Energieeffizienz ist ein wichtiges Thema für den Bau und zukunftsorientierten Erhalt von Immobilien.
Energetisch Sanieren: Was fördert der KfW-Zuschuss?
Bei dem KfW-Kredit lassen sich all jene Maßnahmen der energetischen Sanierung fördern, die letzten Endes zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Betroffen sind die Häuser, bei denen vor dem 01. Februar 2002 der entsprechende Bauantrag bzw. die jeweilige Bauanzeige gestellt wurden. Das gilt auch, wenn keine kompletten Gebäude saniert werden, sondern nur einzelne energetische Maßnahmen durchgeführt werden. Was heißt das?
Die KfW fördert die Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Um Einzelmaßnahmen zu fördern (Förderhöhe: maximal 50.000 € je Wohneinheit), sind technische Mindestvoraussetzungen zu beachten. Zusätzlich ist ein Energieberater nötig (Extraförderung: maximal 4.000 €). Besonders interessant werden die 151⁄152 Programme durch den nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Dieser ist nach Effizienzhausklasse (also dem energetischen Standard nach der Sanierung) gestaffelt und kann bei einer Komplettsanierung bis zu 40 % der Darlehenssumme betragen. Bei Einzelmaßnahmen liegt das Limit immerhin noch bei 20 %.
Die KfW fördert beispielsweise die folgende Sanierungsmaßnahmen:
- Lüftungsanlage neu einbauen oder eine bestehende erneuern
- Maßnahmen, die die Energieeffizienz der Heizungsanlage verbessern
- Außentüren/Fenster erneuern
- Wände/Decken/Dachflächen wärmedämmen
- Wiederherstellungskosten
- Baunebenkosten
- Beratungsleistungen
- Baubegleitungsleistungen
- Planungsleistungen
Es lassen sich außerdem Baudenkmäler fördern. Wer sanierten Wohnraum kauft, kann ebenso profitieren. Zusätzlich eignet sich der Förderkredit für den Umbau von unbeheizten Flächen, die eigentlich kein Wohnraum sind. Ausgeschlossen von dem Zuschuss sind folgende Projekte:
- Photovoltaikanlagen
- Nachfinanzierung für beendete oder angefangene Projekte
- Ablösung bestehender Kredite
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen
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Fazit – energetisch sanieren mit KfW-Zuschuss
Um Hauseigentümer auf den Weg zur klimaschonenderen Immobilie zu unterstützen, existiert der Förderkredit 151⁄152 der KfW. Damit die Förderung 151, 152 gewährt wird, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Im Allgemeinen fördert die KfW die Sanierung ganzer Wohngebäude ebenso wie die Durchführung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz.
Verfasst am 2. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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