Proklima Hannover: Altbau sanieren fürs Klima

Die Stadt Han­no­ver bie­tet mehr als 500.000 Ein­woh­nern inner­halb der Stadt­gren­zen ein Zuhau­se. Dabei ist die Haupt­stadt Nie­der­sach­sens seit 1875 als Groß­stadt ver­zeich­net. Eben­so hat sie eine aus­ge­präg­te Geschich­te zu bie­ten. Das schlägt sich auch auf die Häu­ser nie­der: Wäh­rend Gebäu­de der Nach­kriegs­zeit die Innen­stadt prä­gen, ver­fü­gen die Stadt­tei­le über eige­ne archi­tek­to­ni­sche Merk­ma­le. Aber Alt­bau­ten bestim­men in jedem Fall das han­no­ver­sche Stadtbild.

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Damit sol­che Bestands­bau­ten zukunfts­fä­hig sind und zugleich das Kli­ma scho­nen, sind För­der­pro­gram­me für Eigen­tü­mer geschätzt. Die För­de­rung »pro­Kli­ma Han­no­ver« ist ein der­ar­ti­ges Pro­gramm. Wor­um geht es und was bie­tet es?

Förderziele von »proKlima Hannover«

In ers­ter Linie ist »pro­Kli­ma Han­no­ver« dar­auf aus­ge­legt, den CO2-Aus­stoß durch Gebäu­de deut­lich zu sen­ken. Denn es ist mitt­ler­wei­le erwie­sen, dass die kli­ma­ti­schen Ver­hält­nis­se auf dem Pla­ne­ten eine eher düs­te­re Per­spek­ti­ve zeich­nen. Um den Treib­haus­ef­fekt zu stop­pen oder zumin­dest zu ver­lang­sa­men, sind nach­hal­ti­ge Lösun­gen in allen Bran­chen gefragt. Die Moder­ni­sie­rung von ver­al­te­ten Anla­gen und Objek­ten im Alt­bau steht daher im Fokus der Städ­te und Hauseigentümer.

Dabei spie­len die Finan­zen eine zen­tra­le Rol­le. Wer das Kli­ma scho­nen will, benö­tigt im Regel­fall genü­gend Geld, um den bestehen­den Alt­bau auf die Zukunft aus­zu­rich­ten. Die nie­der­säch­si­sche Haupt­stadt bie­tet aus die­sem Grund das För­der­pro­gramm »pro­Kli­ma Han­no­ver« an. Es unter­stützt Haus­ei­gen­tü­mer, wenn sie Bestands­bau­ten in der Stadt moder­ni­sie­ren wollen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die För­der­mit­tel für Alt­bau­mo­der­ni­sie­rung in Han­no­ver sind ein Zuschuss für unter­schied­li­che Vor­ha­ben im oder am Gebäu­de. Für Eigen­tü­mer zäh­len hier­bei tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen eben­so wie all­ge­mei­ne Vor­aus­set­zun­gen. Was ist zu beach­ten, um das För­der­geld zu erhalten?

Die finan­zi­el­le Hil­fe ist in jedem Fall auf Alt­bau­ten in Han­no­ver beschränkt. Damit sind Häu­ser gemeint, die seit wenigs­tens 5 Jah­ren fer­tig­ge­stellt sind. Die­se Vor­aus­set­zung ent­fällt bei den fol­gen­den Angeboten:

  • PV-Lot­se
  • Lade­sta­tio­nen
  • Mess­tech­nik

Alt­bau­ten müs­sen zudem haupt­säch­lich Wohn­zwe­cken die­nen. Dem­nach sind das Gewer­be und die Indus­trie von einer För­de­rung aus­ge­nom­men. Die ein­zi­ge Aus­nah­me stel­len eini­ge gemischt genutz­te Wohn­häu­ser dar. Dem­nach ist die Finanz­sprit­ze auch in Wohn­ge­bäu­den denk­bar, in denen neben Woh­nun­gen auch Gewer­be­räu­me exis­tie­ren. Dann gibt es die För­de­rung aber nur, wenn die gewerb­li­chen Nutz­flä­chen höchs­tens 200 m² ausmachen.

Dane­ben fal­len die fol­gen­den Häu­ser­ty­pen aus der För­de­rung heraus:

  • Feri­en­häu­ser bzw. Ferienwohnungen
  • Beher­ber­gungs­be­trie­be
  • Wochen­end­häu­ser

Im All­ge­mei­nen sind Häu­ser nicht för­der­fä­hig, die eine star­ke Ähn­lich­keit mit Hotel­be­trie­ben und Boar­ding­häu­sern haben. Anders­her­um ist die finan­zi­el­le Hil­fe auch für Ver­eins­ge­bäu­de, Wohn-/Pfle­ge-/Al­ten­hei­me denk­bar. Nicht zuletzt ist das För­der­pro­gramm aus­schließ­lich für Häu­ser inner­halb des För­der­ge­biets geeig­net. Das beinhal­tet nicht nur Han­no­ver. Die angren­zen­den Orte Seel­ze, Ron­nen­berg, Hem­min­gen und Laat­zen kom­men eben­falls für das Pro­gramm infrage.

Wich­tig: Die För­de­rung »pro­Kli­ma« ende­te zum 31. Okto­ber 2020! Bis dahin konn­ten Eigen­tü­mer, Archi­tek­ten, Pla­ner und Hand­wer­ker (je nach För­der­maß­nah­me) inner­halb der Stadt einen Antrag stel­len. Eine neue bzw. aktua­li­sier­te Richt­li­nie für 2021 ist dem Online­auf­tritt von Han­no­ver zufol­ge aber zu erwarten.

Förderfähige Maßnahmen in Hannover

Für den Zuschuss kom­men ver­schie­de­ne Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men infra­ge. Die fol­gen­den Anla­gen und Objek­te kön­nen durch »pro­Kli­ma« geför­dert werden:

  • Lade­sta­tio­nen für E‑Mobile
  • Lüf­tungs­an­la­gen mit Wärmerückgewinnung
  • Nach­hal­ti­ge Däm­mung von Gebäuden
  • Wär­me­pum­pe
  • Wär­me­spei­cher und Wärmeverteilung
  • Mess­tech­nik Solaranlage
  • Fens­ter im Denkmal
  • Pas­siv­haus-Fens­ter
  • Zen­tra­li­sie­rung von Warm­was­ser­be­rei­tung und Heizung

Antrag­stel­ler kön­nen außer­dem meh­re­re Ange­bo­te zur Siche­rung der Qua­li­tät nut­zen. Die­se Ser­vices unter­stüt­zen Bau­her­ren und Eigen­tü­mer bei ihren Vor­ha­ben durch Exper­ten. Dabei sind die Hilfs­an­ge­bo­te gege­be­nen­falls auch als För­de­rung nutzbar.

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschus­ses rich­tet sich in ers­ter Linie nach den för­der­fä­hi­gen Ein­zel­maß­nah­men. Bei Objek­ten, die räum­lich zusam­men­hän­gen, kön­nen maxi­mal 120.000 € bezu­schusst wer­den. Zugleich gilt es, die Kos­ten für die Finanz­sprit­ze mit Rech­nun­gen nach­zu­wei­sen. Antrag­stel­ler, die für einen Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt sind, erhal­ten die Finanz­hil­fe auf Grund­la­ge ihrer Net­to­kos­ten. Die fol­gen­de Auf­lis­tung infor­miert über die bis­he­ri­ge För­der­hö­he der ein­zel­nen Maßnahmen:

  • Lade­sta­tio­nen: 500 € (maxi­mal 2.500 € im MFH)
  • Lüf­tungs­an­la­gen mit Wär­me­rück­ge­win­nung: 3.000 € für EFH oder ZFH; 1.500 € bis maxi­mal 15.000 € je Woh­nung für MFH
  • Nach­hal­ti­ge Gebäu­de­däm­mung: 20 €/​m² bis maxi­mal 20.000 € für das Dach und die obers­te Geschoss­de­cke; 40 €/​m² bis maxi­mal 40.000 € für die Außenwand
  • Wär­me­pum­pe: 1.000 € für Luft­wär­me­pum­pen; 3.000 € für Erdreich-Wärmepumpen
  • Wär­me­spei­cher und Wär­me­ver­tei­lung: 800 € für das Label B; 1.200 € für Label A (bei­des je Hei­zungs­an­la­ge beim ers­ten Ein­bau und mit Wär­me­pum­pe, Solar­wär­me oder BHKW)
  • Mess­tech­nik Solar­an­la­ge: 2.000 € für Groß­an­la­gen (maxi­mal 50 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten); 400 € für Klein­an­la­gen; 180 €/​m² bei MFH bis 40 m² Kol­lek­tor­flä­che; 480 €/​m² für Ver­ei­ne bis maxi­mal 40 m² Kollektorfläche
  • Fens­ter im Denk­mal: 20 €/​m² bis maxi­mal 2.000 € bei einem U‑Wert von maxi­mal 1,0 W/(m²K)
  • Pas­siv­haus-Fens­ter: 20 €/​m² bis maxi­mal 2.000 € bei einem U‑Wert von maxi­mal 0,8 W/(m²K)
  • Zen­tra­li­sie­rung pro Woh­nung (maxi­mal 20): 200 € für Hei­zungs­an­la­ge; 100 € für Warmwasserbereitung

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Der Zuschuss ist grund­sätz­lich mit ande­ren För­der­pro­gram­men kom­bi­nier­bar (zum Bei­spiel von der KfW-Ban­ken­grup­pe). Dabei ist bloß dar­auf zu ach­ten, dass das jewei­li­ge Pro­gramm eine Kom­bi­nie­rung der Finanz­hil­fen gestattet.

Fazit: Altbau sanieren mit »proKlima Hannover«

Das För­der­pro­gramm »pro­Kli­ma Han­no­ver« war bis­her zwar bis Ende Okto­ber 2020 begrenzt. Für das nach­fol­gen­de Jahr sol­len jedoch aktu­el­le Richt­li­ni­en fol­gen. Bis­lang erhiel­ten Haus­ei­gen­tü­mer (gege­be­nen­falls auch Archi­tek­ten und Hand­wer­ker) mit dem Zuschuss eine brei­te Palet­te an Mög­lich­kei­ten zur nach­hal­ti­gen Moder­ni­sie­rung. Bestands­bau­ten lie­ßen sich mit der För­de­rung zukunfts­ge­rich­te­ter gestal­ten oder sanie­ren. Die ver­schie­de­nen för­der­fä­hi­gen Ein­zel­maß­nah­men von »pro­Kli­ma« ermög­li­chen dies vor­aus­sicht­lich auch ab 2021 wieder.

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