NRW-Förderung: Altbau energieeffizient sanieren in Duisburg

Die Stadt Duis­burg liegt in Nord­rhein-West­fa­len an der Mün­dung der Flüs­se Rhein und Ruhr. Auf ins­ge­samt rund 250.000 Woh­nun­gen ent­fal­len in der Groß­stadt knapp 20.000 Sozi­al­woh­nun­gen. Eine lan­des­wei­te Wohn­raum­för­de­rung hilft auch in die­ser Regi­on Hauseigentümern.

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Um mit Bestands­bau­ten für die Zukunft gewapp­net zu sein, sind nicht bloß res­sour­cen­scho­nen­de Bau­vor­ha­ben im Namen des Kli­ma­schut­zes gefragt. Vor­ha­ben, die den Wohn­raum ein­kom­mens­schwa­cher Haus­hal­te unter­stüt­zen, spie­len in dem Zusam­men­hang auch eine Rol­le. Des­we­gen exis­tiert die För­de­rung der NRW.BANK für Nordrhein-Westfalen.

Modernisierung fördern: Maßnahmen und Details

In Duis­burg gel­ten für die finan­zi­el­le Hil­fe im Wohn­raum die glei­chen Richt­li­ni­en wie für alle Städ­te in Nord­rhein-West­fa­len. Hier­bei sind Vor­ha­ben för­der­fä­hig, die den Alt­bau ener­ge­tisch auf­wer­ten und die Qua­li­tät des Woh­nens gleich­zei­tig erhö­hen. Bei der Moder­ni­sie­rung und Instand­hal­tung von Bestands­bau­ten sind vor­ran­gig wär­me­däm­men­de Maß­nah­men för­der­be­rech­tigt. Die­se betref­fen die äuße­re Gebäu­de­hül­le, d. h. Fens­ter, Türen, Außen­wän­de, Kel­ler­de­cken und Dächer.

Zusätz­lich kön­nen Eigen­tü­mer Lüf­tungs­an­la­gen för­der­wirk­sam ein­bau­en. In dem Fall sind ener­gie­ef­fi­zi­en­te Auf­wer­tun­gen der Warm­was­ser- und Hei­zungs­an­la­gen geeig­net. Für die För­de­rung sind mit Direkt­strom betrie­be­ne Vor­rich­tun­gen sowie Hei­zun­gen mit Nacht­strom­spei­cher aller­dings nicht nutz­bar. Eine Finanz­sprit­ze vom Land gibt es nur für die nach­ste­hen­den Anlagen:

  • Rege­ne­ra­ti­ve Energien
  • Brenn­wert­tech­no­lo­gie
  • Nah­wär­me und Fernwärme
  • Sys­te­me mit Solarthermie
  • Kraft-Wär­me-Kopp­lung

Um die geld­li­chen Mit­tel zu erhal­ten, müs­sen die ein­zel­nen Pro­jek­te zusätz­lich von qua­li­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen emp­foh­len wor­den sein. Sol­che Maß­nah­men sol­len die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Hau­ses stei­gern. Des­halb sol­len bau­hand­werk­li­che Fach­be­trie­be die jewei­li­gen Vor­ha­ben umset­zen. Wel­che Bedin­gun­gen sind zusätz­lich zu beach­ten, um för­der­be­rech­tigt zu sein?

Voraussetzungen für das Förderdarlehen

Es gel­ten in NRW gewis­se Anfor­de­run­gen für Haus­ei­gen­tü­mer, um Alt­bau­ten för­der­wirk­sam moder­ni­sie­ren zu kön­nen. Davon ist auch Duis­burg betrof­fen. Spe­zi­ell ein­kom­mens­schwa­che Eigen­tü­mer sol­len res­sour­cen­scho­nend erneu­ern kön­nen, ohne sich in Sachen Geld zu über­for­dern. Die Unter­stüt­zung vom Land ent­las­tet dem­nach Per­so­nen­grup­pen mit nied­ri­gem Ein­kom­men, wäh­rend sich die Wohn­qua­li­tät in den Städ­ten gleich­zei­tig erhöht.

Das ist vor allem dann bedeut­sam, wenn Haus­ei­gen­tü­mer die ener­gie­ef­fi­zi­en­te­ren Wohn­räu­me hin­ter­her nicht sel­ber bewoh­nen. Statt­des­sen gilt es, die jewei­li­gen Ein­hei­ten frisch zu ver­mie­ten. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen gel­ten zusätz­lich, um die Finanz­hil­fe zu erhalten?

Die För­de­rung ist aus­schließ­lich für Wohn­stät­ten geeig­net, die mehr als 35 m² bie­ten. Zugleich dür­fen die Häu­ser im Höchst­fall 6 Eta­gen auf­wei­sen. Die­se Anzahl gilt vor­ran­gig am inner­städ­ti­schen Stadt­rand und in den Innen­städ­ten. Ansons­ten sind für för­der­fä­hi­ge Gebäu­de nur 5 Geschos­se erlaubt. Bei mehr als 6 Voll­ge­schos­sen, gel­ten geson­der­te Bestimmungen.

Die min­des­tens 5 Jah­re alte Wohn­ein­heit soll zusätz­lich seit­dem als sol­che bezugs­fer­tig sein. Wer die Woh­nung selbst bewohnt, muss außer­dem mit dem gesam­ten Haus­halt Gren­zen beim Ein­kom­men ein­hal­ten. Die­se Ein­kom­mens­gren­zen gel­ten nur dann nicht, wenn sich die Immo­bi­lie in einem Stadt­ge­biet befin­det, das zu den Pro­gram­men »Stadt­um­bau West« oder »Sozia­le Stadt« zählt.

Förderhöhe und Art der Unterstützung

Bei der lan­des­wei­ten För­de­rung in NRW han­delt es sich um Dar­le­hen. Die­ses gibt es eben­falls für die Ruhr­ge­biets­stadt Duis­burg. Dabei gilt in jedem Fall, dass höchs­tens 100 % der bau­li­chen Neben­kos­ten oder Gesamt­kos­ten dadurch unter­stütz­bar sind.

Die besag­ten Kos­ten müs­sen nicht bloß all­ge­mein för­de­rungs­wür­dig sein. Die zustän­di­ge Behör­de muss sie eben­falls aner­ken­nen. Wie hoch ist das Dar­le­hen für Eigen­tü­mer beim Moder­ni­sie­ren des Alt­baus? Es exis­tiert allen vor­an eine soge­nann­te Baga­tell­gren­ze. Sie liegt bei 5.000 € für jede wohn­li­che Ein­heit (d. h. Woh­nung oder eige­nes Haus). Es sind dem­nach Kos­ten für Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, die weni­ger als 5.000 € aus­ma­chen, von der nord­rhein-west­fä­li­schen För­de­rung ausgeschlossen.

Die erwähn­ten Bau­kos­ten kön­nen unter Umstän­den kom­plett durch das Dar­le­hen gedeckt sein, aber es gibt eine Ober­gren­ze. Das För­der­dar­le­hen kann für die Maß­nah­men in einem Haus oder einer Woh­nung maxi­mal 100.000 € betra­gen. Eigen­tü­mer erhal­ten mit der För­de­rung zudem beson­de­re Ver­güns­ti­gun­gen. Bei­spiels­wei­se genießt die Unter­stüt­zung für die ers­ten 10 Jah­re der Lauf­zeit Zinsfreiheit.

Dane­ben liegt die Til­gung bei 2 %. Da es sich um ein Dar­le­hen han­delt, ist ein jähr­li­cher Bei­trag zu den Ver­wal­tungs­kos­ten vor­ge­se­hen. Die­ser beläuft sich auf 0,5 % der bewil­lig­ten Dar­le­hens­sum­me. Außer­dem erfor­dert die Dar­le­hens­be­wil­li­gung eine ein­ma­li­ge 0,4 %-ige Gebühr. Die Bera­tung selbst bean­sprucht kei­ne geson­der­ten Abga­ben. Sie ist kostenfrei.

Ach­tung: Der Zeit­punkt der Ver­wirk­li­chung der Maß­nah­men ist zusätz­lich rele­vant. Wer das Vor­ha­ben ohne die Bewil­li­gung der Behör­de durch­führt, erhält defi­ni­tiv kei­ne Finanz­sprit­ze. Das bedeu­tet, ein soge­nann­ter Lie­fer­ver­trag oder Leis­tungs­ver­trag darf erst abge­schlos­sen wer­den, wenn das ent­spre­chen­de Amt schrift­lich zuge­stimmt hat.

Antragstellung: Wer ist berechtigt und welche Dokumente sind nötig?

Antrags­be­rech­tigt sind alle Eigen­tü­mer eines Alt­baus. Auch Per­so­nen, die Wohn­raum geerbt haben, kön­nen die finan­zi­el­le Hil­fe erhal­ten. Vor­aus­set­zung dafür ist die Kre­dit­wür­dig­keit. Für den Antrag sind zusätz­lich zum Antrags­for­mu­lar meh­re­re Nach­wei­se abzu­ge­ben. Es ist gene­rell egal, ob es sich um ein Eigen­heim oder eine Woh­nung han­delt: Jede Antrag­stel­lung erfor­dert einen Lage­plan der Immo­bi­lie. Zugleich sol­len Bean­tra­gen­de die rele­van­ten Kos­ten­vor­anschlä­ge bei­fü­gen. Dane­ben ist eine Abschrift vom der­zei­ti­gen Grund­buch­blatt erforderlich.

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Außer­dem müs­sen Antrag­stel­ler unter Umstän­den wei­te­re Doku­men­te dem Antrags­for­mu­lar bei­fü­gen. Dazu gehört der Eigen­ka­pi­tal­nach­weis, wenn dies ein­ge­plant wird. Zusätz­li­che Nach­wei­se für die Finan­zie­rung gehö­ren eben­so hin­ein, falls Eigen­tü­mer für die geplan­ten Maß­nah­men mehr Kre­di­te brau­chen. Abge­se­hen davon erfor­dert der Antrag einen soge­nann­ten Selbst­hil­fe­nach­weis, wenn Antrag­stel­ler eine sol­che im Auge haben. Abschlie­ßend benö­ti­gen Haus­ei­gen­tü­mer von Wohn­räu­men, die sie selbst nut­zen wol­len, eine Selbst­aus­kunft und Erklä­rung über das Einkommen.

Fazit: Duisburger Altbau mit NRW-Fördermitteln modernisieren

Kli­ma­schutz, Nach­hal­tig­keit und bezahl­ba­re Woh­nun­gen: Das ist nicht nur im Ruhr­ge­biet bedeut­sam. NRW hilft des­halb im gan­zen Land ein­kom­mens­schwa­chen Haus­ei­gen­tü­mern beim ener­ge­ti­schen Erneu­ern von bestimm­ten Wohn­stät­ten. Das Ziel des För­der­dar­le­hens der NRW.Bank besteht letz­ten Endes dar­in, die Qua­li­tät und Ener­gie­ef­fi­zi­enz vom Wohn­raum gerin­ger ver­die­nen­den Eigen­tü­mern aufzuwerten.

  • Verfasst am 24. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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