Mannheimer Förderung: Sanierung und Energieeffizienz
Knapp 300.000 Menschen wohnen in Mannheim. Eigentümer können Maßnahmen zur verbesserten Energieeffizienz für Häuser unterstützen lassen, um den CO2-Ausstoß langfristig zu minimieren. Die Fördermittel sind mit weiteren Zuschüssen auf Bundesebene und Landesebene (BAFA, KfW und L‑Bank BW) vereinbar. Dadurch können Gebäude im Stadtgebiet kostengünstig und klimafreundlich saniert werden.
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Basics: Wer ist förderfähig in Mannheim?
Die Fördermittel kommen vor allem für Eigentümer-Gemeinschaften, Erbbauberechtigte und natürlich Hauseigentümer infrage. Ganz allgemein wird vorausgesetzt, dass die jeweilige Immobilie innerhalb der Mannheimer Stadtgrenzen existiert. Die betreffenden Häuser oder Wohnräume sollten entweder vermietet sein oder von den Hauseigentümern selbst als Wohnstätte genutzt werden.
Übersicht: Förderfähige Effizienzmaßnahmen
Die Großstadt gliedert die Fördermittel in insgesamt 5 Förderpunkte und 2 Bonusförderungen:
- Baubegleitung, Beratung
- Wärmeschutz der Gebäudehülle
- Lüftung, Heizung
- Klimaschutzmaßnahmen
- Passivhausbauweise bzw. Niedrigenergiehaus (Neubau, »KfW 40 Plus«)
Die Extrafördermittel beziehen sich auf die Elemente 2 und drittens Hier können Eigentümer folgende Bonusfördermittel bekommen:
- Kombinationsbonus (Pkt. 2): Photovoltaik und/oder Begrünung von Fassaden/Dächern
- Sozialbonus (Pkt. 2 und 3): Förderung für Haushalte mit niedrigem Einkommen
Fördervoraussetzungen
Damit Förderberechtigte die Fördermittel beanspruchen können, müssen sie Voraussetzungen erfüllen. Zuallererst ist der Zeitpunkt des Bauantrags wesentlich. Dieser sollte vorm 31.12.1994 liegen. In bestimmten Fällen sind Gebäude mit einem Antrag bis zum 31.01.2001 förderwürdig.
Zusätzlich ist die Anzahl der Wohneinheiten relevant. Insbesondere für die Förderpunkte 1 bis 3 sind ausschließlich Häuser mit maximal 4 Wohnparteien (nach Sanierung) zugelassen. Die einzige Ausnahme ist gegeben, wenn der jeweilige Förderpunkt etwas anderes vorgibt.
Zuletzt kommt’s auf die Förderung der KfW an: Wenn keine solche genutzt wird, muss eine Vor-Ort-Energieberatung (alternativ Baubegleitung) durchgeführt und nachgewiesen werden. Für EFH sowie ZFH ist ein KfW-Zuschuss gemäß Nr. 430 vorgeschrieben. Ein Kredit gemäß KfW-Nr. 151⁄152 ist NICHT erforderlich.
Details zur Förderung in Mannheim: Fördersummen
Wie hoch fällt die Förderung aus? Zunächst einmal wird die Förderung für Mannheimer Gebäude als Zuschuss gewährt. Die Fördersummen sind nachstehend zusammengefasst.
1. Baubegleitung, Beratung
- 50 % der Kosten (minus Drittförderungen) für eine Vor-Ort-Beratung (BAFA) bzw. einen Sanierungsfahrplan (Stichtag Bauantrag: 31.12.1994); maximal 1.000 €
- 50 % der Komplettkosten für a) qualitätssichernde Maßnahmen (maximal 1.000 €), b) KfW-Nachweis zu jedem Förderpunkt durch Sachverständige der KfW (maximal 500 €), c) Begleitung der Baumaßnahmen durch Sachverständige der KfW (maximal 4.000 €)
- Fördersatz ist Einzelfallentscheidung, wenn Eigentümer-Gemeinschaften zur Maßnahmenumsetzung beraten werden
2. Wärmeschutz der Gebäudehülle
- Nutzung nachhaltiger Baustoffe plus förderfähiger Einzelmaßnahmen zur Dämmung: erhöhter Fördersatz für Einzelvorhaben (um 5 %, maximal 30.000 € gesamt)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmen von Kellerdecken, Speicherboden, Dächer, Außenwände, Austausch von Haustüren sowie Fenstern: 10 %, maximal 20.000 €
- pauschaler Fördersatz für Maßnahmen mit Ziel KfW-Effizienzhaus, zwischen maximal 1.000 und 7.000 €
- Maßnahmen für mehr Naturschutz: 25 % für Zusatzkosten, maximal 1.000 €
3. Lüftung, Heizung
- 10 % für Lüftungsanlagen (Wärmerückgewinnung) sowie für Anschluss an Fernwärme bzw. Nahwärme mit einer Wärmeübergabestation, maximal 1.000 €
- 10 % von den Kosten einer neuen Heizanlage (BAFA-Richtlinie) als sogenannter Heizungsbonus (maximal 4.000 €); Voraussetzung: Umsetzung von mindestens eine Dämmung der Fassade oder des Daches (Förderpunkt 2) zur gleichen Zeit
- 15 % (maximal 7.000 €) beim »Austauschbonus elektrische Heizung« (BAFA-Richtlinie); Voraussetzung: Wohnstätte wurde bisher mit d. h. elektrische Heizungsanlage geheizt
4. Klimaschutzmaßnahmen
Mannheim bezuschusst Maßnahmen, die dem modernen Stand des Klimaschutzes entsprechen. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei 20.000 €. Wichtig: Maßnahmen mit Investitionskosten von weniger als 1.500 € fördert die Stadt nicht.
Mögliche Fördervorhaben:
- Klimawandel-Anpassung (Regenwasser nutzen, gegen Sturm absichern, Rückstauklappen)
- Photovoltaikanlagen (dachintegriert oder fassadenintegriert)
- LED-Beleuchtung (Sportanlagen und Nicht-Wohnhäuser)
- Einführung von Mieterstrommodellen
- Installation neuartiger Speichertechnologie (beispielsweise Wasserstoffspeicher oder latente Wärmespeicher)
5. Passivhausbauweise bzw. Niedrigenergiehaus (Neubau, »KfW 40 Plus«)
Wer ein Niedrigenergiehaus neu errichtet (KfW 40 plus, Passivhaus) kann dieses Vorhaben mit 2‑mal 5.000 € (insgesamt: 10.000 €) bezuschussen lassen. Dieser Zuschuss wird mit 5.000 € nach erfolgreicher Antragstellung (d. h. Bauantrag ist genehmigt und Planungen abgeschlossen) ausgezahlt. Den zweitens Anteil in Höhe von 5.000 € erhalten Antragsteller nach der Bauabnahme.
Extraförderung: Sozial- und Kombibonus
Einen gesonderten Zuschuss gibt es für das Verknüpfen von Vorhaben der Fassade mit denen des Daches (sogenannter Kombinationsbonus). Demnach sind folgende Fördersätze bezogen auf die gesamten Investitionskosten möglich:
- maximal 5.000 € (d. h. 2,5 %) gibt es für die Kombi a) Dachsanierung mit Dachbegrünung oder Photovoltaikanlage, b) Dachbegrünung mit Photovoltaik, c) Fassadenbegrünung mit Fassadensanierung
- maximal 10.000 € (d. h. 5 %) sind für die Mischung a) Dach (Photovoltaik, Begrünung UND Sanierung) oder b) Fassade (Photovoltaik, Begrünung UND Sanierung)
Haushalte, deren Einkommen gering ausfällt, profitieren unter Umständen vom Sozialbonus. Er bezieht sich ausschließlich auf die Förderpunkte 2 und drittens Deren Sanierungsvorhaben werden mit je 5 % mehr bezuschusst, sobald das niedrige Jahreseinkommen nachgewiesen wurde. Die Einkommensgrenzen pro Haushalt richten sich dabei nach der Anzahl der Personen im Haushalt, wobei auch Minderjährige gezählt werden. Demnach beginnt die Fördersumme bei 47.600 € (1 Person im Haushalt) und steigt bis zu höchstens 95.500 € (5 Personen).
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Fazit: Mannheimer Förderung für energetische Sanierungen
Die Förderung bietet Mannheimer Hauseigentümern eine praktische Option, um die eigene Immobilie energieeffizienter zu gestalten. Die Modernisierung geht zudem mit den bundesweiten Klimazielen einher, d. h. wer hier Zuschüsse nutzt, saniert letzlich klimafreundlich und kostengünstig.
Verfasst am 2. September 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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