Mannheimer Förderung: Sanierung und Energieeffizienz

Knapp 300.000 Men­schen woh­nen in Mann­heim. Eigen­tü­mer kön­nen Maß­nah­men zur ver­bes­ser­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz für Häu­ser unter­stüt­zen las­sen, um den CO2-Aus­stoß lang­fris­tig zu mini­mie­ren. Die För­der­mit­tel sind mit wei­te­ren Zuschüs­sen auf Bun­des­ebe­ne und Lan­des­ebe­ne (BAFA, KfW und L‑Bank BW) ver­ein­bar. Dadurch kön­nen Gebäu­de im Stadt­ge­biet kos­ten­güns­tig und kli­ma­freund­lich saniert werden.

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Basics: Wer ist förderfähig in Mannheim?

Die För­der­mit­tel kom­men vor allem für Eigen­tü­mer-Gemein­schaf­ten, Erb­bau­be­rech­tig­te und natür­lich Haus­ei­gen­tü­mer infra­ge. Ganz all­ge­mein wird vor­aus­ge­setzt, dass die jewei­li­ge Immo­bi­lie inner­halb der Mann­hei­mer Stadt­gren­zen exis­tiert. Die betref­fen­den Häu­ser oder Wohn­räu­me soll­ten ent­we­der ver­mie­tet sein oder von den Haus­ei­gen­tü­mern selbst als Wohn­stät­te genutzt werden.

Übersicht: Förderfähige Effizienzmaßnahmen

Die Groß­stadt glie­dert die För­der­mit­tel in ins­ge­samt 5 För­der­punk­te und 2 Bonusförderungen:

  1. Bau­be­glei­tung, Beratung
  2. Wär­me­schutz der Gebäudehülle
  3. Lüf­tung, Heizung
  4. Kli­ma­schutz­maß­nah­men
  5. Pas­siv­haus­bau­wei­se bzw. Nied­rig­ener­gie­haus (Neu­bau, »KfW 40 Plus«)

Die Extra­för­der­mit­tel bezie­hen sich auf die Ele­men­te 2 und drit­tens Hier kön­nen Eigen­tü­mer fol­gen­de Bonus­för­der­mit­tel bekommen:

  • Kom­bi­na­ti­ons­bo­nus (Pkt. 2): Pho­to­vol­ta­ik und/​oder Begrü­nung von Fassaden/​Dächern
  • Sozi­albo­nus (Pkt. 2 und 3): För­de­rung für Haus­hal­te mit nied­ri­gem Einkommen

Fördervoraussetzungen

Damit För­der­be­rech­tig­te die För­der­mit­tel bean­spru­chen kön­nen, müs­sen sie Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Zual­ler­erst ist der Zeit­punkt des Bau­an­trags wesent­lich. Die­ser soll­te vorm 31.12.1994 lie­gen. In bestimm­ten Fäl­len sind Gebäu­de mit einem Antrag bis zum 31.01.2001 förderwürdig.

Zusätz­lich ist die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten rele­vant. Ins­be­son­de­re für die För­der­punk­te 1 bis 3 sind aus­schließ­lich Häu­ser mit maxi­mal 4 Wohn­par­tei­en (nach Sanie­rung) zuge­las­sen. Die ein­zi­ge Aus­nah­me ist gege­ben, wenn der jewei­li­ge För­der­punkt etwas ande­res vorgibt.

Zuletzt kommt’s auf die För­de­rung der KfW an: Wenn kei­ne sol­che genutzt wird, muss eine Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung (alter­na­tiv Bau­be­glei­tung) durch­ge­führt und nach­ge­wie­sen wer­den. Für EFH sowie ZFH ist ein KfW-Zuschuss gemäß Nr. 430 vor­ge­schrie­ben. Ein Kre­dit gemäß KfW-Nr. 151152 ist NICHT erforderlich.

Details zur Förderung in Mannheim: Fördersummen

Wie hoch fällt die För­de­rung aus? Zunächst ein­mal wird die För­de­rung für Mann­hei­mer Gebäu­de als Zuschuss gewährt. Die För­der­sum­men sind nach­ste­hend zusammengefasst.

1. Baubegleitung, Beratung

  • 50 % der Kos­ten (minus Dritt­för­de­run­gen) für eine Vor-Ort-Bera­tung (BAFA) bzw. einen Sanie­rungs­fahr­plan (Stich­tag Bau­an­trag: 31.12.1994); maxi­mal 1.000 €
  • 50 % der Kom­plett­kos­ten für a) qua­li­täts­si­chern­de Maß­nah­men (maxi­mal 1.000 €), b) KfW-Nach­weis zu jedem För­der­punkt durch Sach­ver­stän­di­ge der KfW (maxi­mal 500 €), c) Beglei­tung der Bau­maß­nah­men durch Sach­ver­stän­di­ge der KfW (maxi­mal 4.000 €)
  • För­der­satz ist Ein­zel­fall­ent­schei­dung, wenn Eigen­tü­mer-Gemein­schaf­ten zur Maß­nah­men­um­set­zung bera­ten werden

2. Wärmeschutz der Gebäudehülle

  • Nut­zung nach­hal­ti­ger Bau­stof­fe plus för­der­fä­hi­ger Ein­zel­maß­nah­men zur Däm­mung: erhöh­ter För­der­satz für Ein­zel­vor­ha­ben (um 5 %, maxi­mal 30.000 € gesamt)
  • Ein­zel­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le (Däm­men von Kel­ler­de­cken, Spei­cher­bo­den, Dächer, Außen­wän­de, Aus­tausch von Haus­tü­ren sowie Fens­tern: 10 %, maxi­mal 20.000 €
  • pau­scha­ler För­der­satz für Maß­nah­men mit Ziel KfW-Effi­zi­enz­haus, zwi­schen maxi­mal 1.000 und 7.000 €
  • Maß­nah­men für mehr Natur­schutz: 25 % für Zusatz­kos­ten, maxi­mal 1.000 €

3. Lüftung, Heizung

  • 10 % für Lüf­tungs­an­la­gen (Wär­me­rück­ge­win­nung) sowie für Anschluss an Fern­wär­me bzw. Nah­wär­me mit einer Wär­me­über­ga­be­sta­ti­on, maxi­mal 1.000 €
  • 10 % von den Kos­ten einer neu­en Heiz­an­la­ge (BAFA-Richt­li­nie) als soge­nann­ter Hei­zungs­bo­nus (maxi­mal 4.000 €); Vor­aus­set­zung: Umset­zung von min­des­tens eine Däm­mung der Fas­sa­de oder des Daches (För­der­punkt 2) zur glei­chen Zeit
  • 15 % (maxi­mal 7.000 €) beim »Aus­tausch­bo­nus elek­tri­sche Hei­zung« (BAFA-Richt­li­nie); Vor­aus­set­zung: Wohn­stät­te wur­de bis­her mit d. h. elek­tri­sche Hei­zungs­an­la­ge geheizt

4. Klimaschutzmaßnahmen

Mann­heim bezu­schusst Maß­nah­men, die dem moder­nen Stand des Kli­ma­schut­zes ent­spre­chen. Die höchst­mög­li­che För­der­sum­me liegt bei 20.000 €. Wich­tig: Maß­nah­men mit Inves­ti­ti­ons­kos­ten von weni­ger als 1.500 € för­dert die Stadt nicht.

Mög­li­che Fördervorhaben:

  • Kli­ma­wan­del-Anpas­sung (Regen­was­ser nut­zen, gegen Sturm absi­chern, Rückstauklappen)
  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (dach­in­te­griert oder fassadenintegriert)
  • LED-Beleuch­tung (Sport­an­la­gen und Nicht-Wohnhäuser)
  • Ein­füh­rung von Mieterstrommodellen
  • Instal­la­ti­on neu­ar­ti­ger Spei­cher­tech­no­lo­gie (bei­spiels­wei­se Was­ser­stoff­spei­cher oder laten­te Wärmespeicher)

5. Passivhausbauweise bzw. Niedrigenergiehaus (Neubau, »KfW 40 Plus«)

Wer ein Nied­rig­ener­gie­haus neu errich­tet (KfW 40 plus, Pas­siv­haus) kann die­ses Vor­ha­ben mit 2‑mal 5.000 € (ins­ge­samt: 10.000 €) bezu­schus­sen las­sen. Die­ser Zuschuss wird mit 5.000 € nach erfolg­rei­cher Antrag­stel­lung (d. h. Bau­an­trag ist geneh­migt und Pla­nun­gen abge­schlos­sen) aus­ge­zahlt. Den zwei­tens Anteil in Höhe von 5.000 € erhal­ten Antrag­stel­ler nach der Bauabnahme.

Extraförderung: Sozial- und Kombibonus

Einen geson­der­ten Zuschuss gibt es für das Ver­knüp­fen von Vor­ha­ben der Fas­sa­de mit denen des Daches (soge­nann­ter Kom­bi­na­ti­ons­bo­nus). Dem­nach sind fol­gen­de För­der­sät­ze bezo­gen auf die gesam­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten möglich:

  • maxi­mal 5.000 € (d. h. 2,5 %) gibt es für die Kom­bi a) Dach­sa­nie­rung mit Dach­be­grü­nung oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, b) Dach­be­grü­nung mit Pho­to­vol­ta­ik, c) Fas­sa­den­be­grü­nung mit Fassadensanierung
  • maxi­mal 10.000 € (d. h. 5 %) sind für die Mischung a) Dach (Pho­to­vol­ta­ik, Begrü­nung UND Sanie­rung) oder b) Fas­sa­de (Pho­to­vol­ta­ik, Begrü­nung UND Sanierung)

Haus­hal­te, deren Ein­kom­men gering aus­fällt, pro­fi­tie­ren unter Umstän­den vom Sozi­albo­nus. Er bezieht sich aus­schließ­lich auf die För­der­punk­te 2 und drit­tens Deren Sanie­rungs­vor­ha­ben wer­den mit je 5 % mehr bezu­schusst, sobald das nied­ri­ge Jah­res­ein­kom­men nach­ge­wie­sen wur­de. Die Ein­kom­mens­gren­zen pro Haus­halt rich­ten sich dabei nach der Anzahl der Per­so­nen im Haus­halt, wobei auch Min­der­jäh­ri­ge gezählt wer­den. Dem­nach beginnt die För­der­sum­me bei 47.600 € (1 Per­son im Haus­halt) und steigt bis zu höchs­tens 95.500 € (5 Personen).

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Fazit: Mannheimer Förderung für energetische Sanierungen

Die För­de­rung bie­tet Mann­hei­mer Haus­ei­gen­tü­mern eine prak­ti­sche Opti­on, um die eige­ne Immo­bi­lie ener­gie­ef­fi­zi­en­ter zu gestal­ten. Die Moder­ni­sie­rung geht zudem mit den bun­des­wei­ten Kli­ma­zie­len ein­her, d. h. wer hier Zuschüs­se nutzt, saniert letz­lich kli­ma­freund­lich und kostengünstig.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 2. September 2020 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

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