Förderprogramm zur Altbausanierung in Düsseldorf

Düs­sel­dorf ist die Haupt­stadt NRWs – dem am dich­tes­ten besie­del­ten Bun­des­land. Dabei ent­fal­len 55.000 Wohn­häu­ser inner­halb der Stadt auf sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Alt­bau­ten. Das kom­mu­na­le Pro­gramm zur finan­zi­el­len För­de­rung wid­met sich die­sen Immo­bi­li­en und deren Eigen­tü­mern. Der fol­gen­de Arti­kel lie­fert ein­ge­hen­de Ein­zel­hei­ten zum För­der­pro­gramm der Landeshauptstadt.

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Förderung von Düsseldorfer Bestandsbauten – die Details

Bund und Län­der bie­ten ver­schie­de­ne För­der­mit­tel für Gebäu­de­sa­nie­run­gen an. Dabei ergän­zen sich die ein­zel­nen För­der­op­tio­nen im Regel­fall. Düs­sel­dorf schließt die übri­gen Lücken, indem es das stadt­be­zo­ge­ne Pro­gramm anbie­tet. »Kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbei­ten« ist in der Lan­des­haupt­stadt dem­entspre­chend ein bedeu­ten­des Ele­ment für Haus­ei­gen­tü­mer und Käu­fer von Bestandsimmobilien.

Die finan­zi­el­le Hil­fe für Gebäu­de­ei­gen­tü­mer trat zum ers­ten Mal 2008 in Kraft und wur­de 2020 aktua­li­siert. Damit las­sen sich effek­tiv ver­schie­de­ne Maß­nah­men der Gebäu­de­sa­nie­rung bezu­schus­sen. Die Stadt erlaubt bei Bedarf bei­spiels­wei­se die zeit­glei­che Inan­spruch­nah­me wei­te­rer Zuschüs­se. Es besteht außer­dem die Opti­on, unter­schied­li­che Gebäu­de­ty­pen finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Als gene­rell för­der­fä­hig gel­ten dem­nach die fol­gen­den Haus-Arten:

  • Wohn­häu­ser (zum Bei­spiel Mehrfamilienhäuser)
  • gemischt genutz­te Häu­ser (Gewer­be mit Wohneinheiten)
  • Gewer­be­im­mo­bi­li­en (Klein­un­ter­neh­men und Kleinstunternehmen)

Förderfähige Maßnahmen im Düsseldorfer Förderprogramm

Wel­che Vor­ha­ben gel­ten als för­der­fä­hig? Alt­bau­ten und deren Moder­ni­sie­rung pro­fi­tie­ren im beson­de­ren Maß von der städ­ti­schen Hil­fe, die sich teil­wei­se eben­so für Neu­bau­ten eig­net. Das Pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbei­ten in Düs­sel­dorf« för­dert zusam­men­ge­fasst die fol­gen­den Maß­nah­men für Bestandsbauten:

  • bera­ten­de Leis­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se Bau­be­glei­tung u. Ä.
  • Pro­jek­te zur ener­ge­ti­schen Sanierung
  • Gebäu­de dämmen
  • Durch­lauf­er­hit­zer austauschen
  • Fens­ter erneuern
  • Anschluss für Fernwärme
  • Hei­zungs­an­la­gen opti­mie­ren (d. h. hydrau­li­scher Abgleich, Aus­tausch von Pumpen
  • ther­mi­sche Solar­an­la­gen installieren
  • PV Anla­gen installieren
  • Son­der­maß­nah­men, die als inno­va­tiv gelten
  • Lüf­tungs­an­la­gen
  • Lade­sta­tio­nen an der Wand für Elektroautos

In Düs­sel­dorf zäh­len aber nicht nur Alt­bau­sa­nie­run­gen zu den för­der­be­rech­tig­ten Immo­bi­li­en. Ein paar Maß­nah­men kön­nen auch bei neu­en Gebäu­den bezu­schusst wer­den. In die­sem spe­zi­el­len Fall sind vor­ran­gig Pas­siv­häu­ser (»Ener­gie­ef­fi­zi­enz­häu­ser«) zu nen­nen. Eben­so unter­stützt die Stadt beim Neu­bau gege­be­nen­falls die fol­gen­den Vorhaben:

  • eine Wand-Lade­sta­ti­on für Elek­tro­au­tos installieren
  • Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen, ther­mi­sche Solar­an­la­gen oder Lüftungsanlagen
  • Anschluss an die Fernwärme
  • inno­va­ti­ve Sondermaßnahmen

Voraussetzungen für die Förderung vom Düsseldorfer Altbau

Die Lan­des­haupt­stadt unter­schei­det anfangs nicht, ob Sie einen Neu­bau oder einen Alt­bau besit­zen. Ent­schei­dend für die Unter­stüt­zung sind viel­mehr die geplan­ten Maß­nah­men. Eine erhöh­te Kli­ma­freund­lich­keit ist hier­bei das über­ge­ord­ne­te Ziel. Nur nach­hal­ti­ge Vor­ha­ben, die dem Kli­ma­schutz die­nen, kön­nen dem­nach bezu­schusst werden.

Anträ­ge kön­nen zum einen Pri­vat­per­so­nen und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten stel­len. Zum ande­ren gehö­ren Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten als antrags­be­rech­tigt, sofern sie dem Sinn des WEG (Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz) ent­spre­chen. In Düs­sel­dorf ansäs­si­ge Kir­chen sowie gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen eben­falls einen Zuschuss beantragen.

Es kom­men eben­so ein­zel­ne Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men infra­ge. Hier­bei sind bei­spiels­wei­se Betrei­ber von Hei­zungs­an­la­gen zu nen­nen. Für jeden Antrag­stel­ler gilt jedoch, dass das jewei­li­ge Gebäu­de in Düs­sel­dorf ste­hen muss. Glei­ches gilt für Hei­zungs­an­la­gen und ähn­li­che Förderobjekte.

Antragstellung zur Förderung der Sanierung

Um einen Antrag für den Düs­sel­dor­fer Sanie­rungs­zu­schuss kor­rekt zu stel­len, sind ver­schie­de­ne Vor­ga­ben zu beach­ten. Damit die Bean­tra­gung rei­bungs­los klappt, soll­ten die Unter­la­gen voll­stän­dig vor­lie­gen. Antrag­stel­ler wäh­len hier­zu die pas­sen­den For­mu­la­re für den jewei­li­gen Zuschuss und fül­len sie ent­spre­chend aus. Die­se Doku­men­te rei­chen sie mit den nöti­gen Anla­gen (zum Bei­spiel Bele­ge vom Finanz­amt u. Ä.) ein.

Der Antrag wird an das »Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf« gerich­tet. Dort erfolgt die Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt des Zuschus­ses. Hier­bei sind spe­zi­ell die tech­ni­schen Aus­füh­run­gen und Kos­ten­schät­zun­gen rele­vant. Gestat­ten die­se Anga­ben eine För­de­rung, über­mit­telt das Amt schrift­lich die För­der­num­mer und alle wei­te­ren Details.

Wich­tig: Erst mit der kon­kre­ten För­der­num­mer sol­len die geplan­ten Pro­jek­te beauf­tragt wer­den! Über­ei­fer ist hier unbe­dingt zu ver­mei­den. Denn wer zu früh Maß­nah­men ver­an­lasst, ver­liert oft den Anspruch für das jewei­li­ge För­der­geld. Die Sanie­rung kann star­ten, sobald die Num­mer vorliegt.

Förderhöhe – wie viel ist drin?

Die finan­zi­el­le Hil­fe für die Gebäu­de­sa­nie­rung in Düs­sel­dorf erfolgt in jedem Fall als Zuschuss durch die Kom­mu­ne. Die­se Bezu­schus­sung ein­zel­ner Maß­nah­men ist an eini­gen Bestim­mun­gen gekop­pelt. Die zustän­di­ge Behör­de legt die För­der­hö­he all­ge­mein anhand der gedämm­ten Flä­che oder pro­zen­tu­al fest. Was heißt das?

Bei­spiels­wei­se unter­stützt die Kom­mu­ne den Aus­tausch von Fens­tern mit einem Zuschuss von höchs­tens 100 € je m². Eben­so kann die Haus-Außen­wand mit maxi­mal 30 € je m² Dämm­flä­che bezu­schusst wer­den. Im Gegen­satz dazu gibt es eine pro­zen­tu­al bemes­se­ne Finanz­sprit­ze von 50 % der Brut­to­kos­ten bei einem Pum­pen­aus­tausch der Heizungsanlage.

Fazit – Düsseldorfer Förderung zum Sanieren

Eine Alt­bau­sa­nie­rung kos­tet mit­un­ter viel Geld. Damit eine nach­hal­ti­ge Moder­ni­sie­rung mög­lichst gerin­ge finan­zi­el­le Sor­gen mit sich bringt, ist ein Zuschuss für die Maß­nah­men ide­al. Das Pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbei­ten in Düs­sel­dorf« bie­tet in die­sem Sin­ne eine wert­vol­le Hilfe.

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Die För­der­pro­gram­me vom Bund und Land blei­ben unter Umstän­den lücken­haft und eig­nen sich nicht immer für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer. Hier sind die Düs­sel­dor­fer För­der­mit­tel opti­mal. Sie bie­ten in ers­ter Linie den Haus­ei­gen­tü­mern von Alt­bau­ten einen umfas­sen­den kom­mu­na­len Zuschuss. Damit las­sen sich ver­schie­de­ne Bestands­bau­ten (Gewer­be­im­mo­bi­li­en und Woh­nun­gen) nach­hal­tig und kli­ma­freund­lich modernisieren.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 31. Oktober 2020 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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