Förderprogramm zur Altbausanierung in Düsseldorf

Düs­sel­dorf ist die Haupt­stadt NRWs – dem am dich­tes­ten besie­del­ten Bun­des­land. Dabei ent­fal­len 55.000 Wohn­häu­ser inner­halb der Stadt auf sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Alt­bau­ten. Das kom­mu­na­le Pro­gramm zur finan­zi­el­len För­de­rung wid­met sich die­sen Immo­bi­li­en und deren Eigen­tü­mern. Der fol­gen­de Arti­kel lie­fert ein­ge­hen­de Ein­zel­hei­ten zum För­der­pro­gramm der Landeshauptstadt.

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Förderung von Düsseldorfer Bestandsbauten – die Details

Bund und Län­der bie­ten ver­schie­de­ne För­der­mit­tel für Gebäu­de­sa­nie­run­gen an. Dabei ergän­zen sich die ein­zel­nen För­der­op­tio­nen im Regel­fall. Düs­sel­dorf schließt die übri­gen Lücken, indem es das stadt­be­zo­ge­ne Pro­gramm anbie­tet. »Kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbei­ten« ist in der Lan­des­haupt­stadt dem­entspre­chend ein bedeu­ten­des Ele­ment für Haus­ei­gen­tü­mer und Käu­fer von Bestandsimmobilien.

Die finan­zi­el­le Hil­fe für Gebäu­de­ei­gen­tü­mer trat zum ers­ten Mal 2008 in Kraft und wur­de 2020 aktua­li­siert. Damit las­sen sich effek­tiv ver­schie­de­ne Maß­nah­men der Gebäu­de­sa­nie­rung bezu­schus­sen. Die Stadt erlaubt bei Bedarf bei­spiels­wei­se die zeit­glei­che Inan­spruch­nah­me wei­te­rer Zuschüs­se. Es besteht außer­dem die Opti­on, unter­schied­li­che Gebäu­de­ty­pen finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Als gene­rell för­der­fä­hig gel­ten dem­nach die fol­gen­den Haus-Arten:

  • Wohn­häu­ser (zum Bei­spiel Mehrfamilienhäuser)
  • gemischt genutz­te Häu­ser (Gewer­be mit Wohneinheiten)
  • Gewer­be­im­mo­bi­li­en (Klein­un­ter­neh­men und Kleinstunternehmen)

Förderfähige Maßnahmen im Düsseldorfer Förderprogramm

Wel­che Vor­ha­ben gel­ten als för­der­fä­hig? Alt­bau­ten und deren Moder­ni­sie­rung pro­fi­tie­ren im beson­de­ren Maß von der städ­ti­schen Hil­fe, die sich teil­wei­se eben­so für Neu­bau­ten eig­net. Das Pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbei­ten in Düs­sel­dorf« för­dert zusam­men­ge­fasst die fol­gen­den Maß­nah­men für Bestandsbauten:

  • bera­ten­de Leis­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se Bau­be­glei­tung u. Ä.
  • Pro­jek­te zur ener­ge­ti­schen Sanierung
  • Gebäu­de dämmen
  • Durch­lauf­er­hit­zer austauschen
  • Fens­ter erneuern
  • Anschluss für Fernwärme
  • Hei­zungs­an­la­gen opti­mie­ren (d. h. hydrau­li­scher Abgleich, Aus­tausch von Pumpen
  • ther­mi­sche Solar­an­la­gen installieren
  • PV Anla­gen installieren
  • Son­der­maß­nah­men, die als inno­va­tiv gelten
  • Lüf­tungs­an­la­gen
  • Lade­sta­tio­nen an der Wand für Elektroautos

In Düs­sel­dorf zäh­len aber nicht nur Alt­bau­sa­nie­run­gen zu den för­der­be­rech­tig­ten Immo­bi­li­en. Ein paar Maß­nah­men kön­nen auch bei neu­en Gebäu­den bezu­schusst wer­den. In die­sem spe­zi­el­len Fall sind vor­ran­gig Pas­siv­häu­ser (»Ener­gie­ef­fi­zi­enz­häu­ser«) zu nen­nen. Eben­so unter­stützt die Stadt beim Neu­bau gege­be­nen­falls die fol­gen­den Vorhaben:

  • eine Wand-Lade­sta­ti­on für Elek­tro­au­tos installieren
  • Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen, ther­mi­sche Solar­an­la­gen oder Lüftungsanlagen
  • Anschluss an die Fernwärme
  • inno­va­ti­ve Sondermaßnahmen

Voraussetzungen für die Förderung vom Düsseldorfer Altbau

Die Lan­des­haupt­stadt unter­schei­det anfangs nicht, ob Sie einen Neu­bau oder einen Alt­bau besit­zen. Ent­schei­dend für die Unter­stüt­zung sind viel­mehr die geplan­ten Maß­nah­men. Eine erhöh­te Kli­ma­freund­lich­keit ist hier­bei das über­ge­ord­ne­te Ziel. Nur nach­hal­ti­ge Vor­ha­ben, die dem Kli­ma­schutz die­nen, kön­nen dem­nach bezu­schusst werden.

Anträ­ge kön­nen zum einen Pri­vat­per­so­nen und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten stel­len. Zum ande­ren gehö­ren Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten als antrags­be­rech­tigt, sofern sie dem Sinn des WEG (Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz) ent­spre­chen. In Düs­sel­dorf ansäs­si­ge Kir­chen sowie gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen eben­falls einen Zuschuss beantragen.

Es kom­men eben­so ein­zel­ne Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men infra­ge. Hier­bei sind bei­spiels­wei­se Betrei­ber von Hei­zungs­an­la­gen zu nen­nen. Für jeden Antrag­stel­ler gilt jedoch, dass das jewei­li­ge Gebäu­de in Düs­sel­dorf ste­hen muss. Glei­ches gilt für Hei­zungs­an­la­gen und ähn­li­che Förderobjekte.

Antragstellung zur Förderung der Sanierung

Um einen Antrag für den Düs­sel­dor­fer Sanie­rungs­zu­schuss kor­rekt zu stel­len, sind ver­schie­de­ne Vor­ga­ben zu beach­ten. Damit die Bean­tra­gung rei­bungs­los klappt, soll­ten die Unter­la­gen voll­stän­dig vor­lie­gen. Antrag­stel­ler wäh­len hier­zu die pas­sen­den For­mu­la­re für den jewei­li­gen Zuschuss und fül­len sie ent­spre­chend aus. Die­se Doku­men­te rei­chen sie mit den nöti­gen Anla­gen (zum Bei­spiel Bele­ge vom Finanz­amt u. Ä.) ein.

Der Antrag wird an das »Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf« gerich­tet. Dort erfolgt die Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt des Zuschus­ses. Hier­bei sind spe­zi­ell die tech­ni­schen Aus­füh­run­gen und Kos­ten­schät­zun­gen rele­vant. Gestat­ten die­se Anga­ben eine För­de­rung, über­mit­telt das Amt schrift­lich die För­der­num­mer und alle wei­te­ren Details.

Wich­tig: Erst mit der kon­kre­ten För­der­num­mer sol­len die geplan­ten Pro­jek­te beauf­tragt wer­den! Über­ei­fer ist hier unbe­dingt zu ver­mei­den. Denn wer zu früh Maß­nah­men ver­an­lasst, ver­liert oft den Anspruch für das jewei­li­ge För­der­geld. Die Sanie­rung kann star­ten, sobald die Num­mer vorliegt.

Förderhöhe – wie viel ist drin?

Die finan­zi­el­le Hil­fe für die Gebäu­de­sa­nie­rung in Düs­sel­dorf erfolgt in jedem Fall als Zuschuss durch die Kom­mu­ne. Die­se Bezu­schus­sung ein­zel­ner Maß­nah­men ist an eini­gen Bestim­mun­gen gekop­pelt. Die zustän­di­ge Behör­de legt die För­der­hö­he all­ge­mein anhand der gedämm­ten Flä­che oder pro­zen­tu­al fest. Was heißt das?

Bei­spiels­wei­se unter­stützt die Kom­mu­ne den Aus­tausch von Fens­tern mit einem Zuschuss von höchs­tens 100 € je m². Eben­so kann die Haus-Außen­wand mit maxi­mal 30 € je m² Dämm­flä­che bezu­schusst wer­den. Im Gegen­satz dazu gibt es eine pro­zen­tu­al bemes­se­ne Finanz­sprit­ze von 50 % der Brut­to­kos­ten bei einem Pum­pen­aus­tausch der Heizungsanlage.

Fazit – Düsseldorfer Förderung zum Sanieren

Eine Alt­bau­sa­nie­rung kos­tet mit­un­ter viel Geld. Damit eine nach­hal­ti­ge Moder­ni­sie­rung mög­lichst gerin­ge finan­zi­el­le Sor­gen mit sich bringt, ist ein Zuschuss für die Maß­nah­men ide­al. Das Pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbei­ten in Düs­sel­dorf« bie­tet in die­sem Sin­ne eine wert­vol­le Hilfe.

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Die För­der­pro­gram­me vom Bund und Land blei­ben unter Umstän­den lücken­haft und eig­nen sich nicht immer für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer. Hier sind die Düs­sel­dor­fer För­der­mit­tel opti­mal. Sie bie­ten in ers­ter Linie den Haus­ei­gen­tü­mern von Alt­bau­ten einen umfas­sen­den kom­mu­na­len Zuschuss. Damit las­sen sich ver­schie­de­ne Bestands­bau­ten (Gewer­be­im­mo­bi­li­en und Woh­nun­gen) nach­hal­tig und kli­ma­freund­lich modernisieren.

  • Verfasst am 31. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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