Förderprogramm zur Altbausanierung in Düsseldorf
Düsseldorf ist die Hauptstadt NRWs – dem am dichtesten besiedelten Bundesland. Dabei entfallen 55.000 Wohnhäuser innerhalb der Stadt auf sanierungsbedürftige Altbauten. Das kommunale Programm zur finanziellen Förderung widmet sich diesen Immobilien und deren Eigentümern. Der folgende Artikel liefert eingehende Einzelheiten zum Förderprogramm der Landeshauptstadt.
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Förderung von Düsseldorfer Bestandsbauten – die Details
Bund und Länder bieten verschiedene Fördermittel für Gebäudesanierungen an. Dabei ergänzen sich die einzelnen Förderoptionen im Regelfall. Düsseldorf schließt die übrigen Lücken, indem es das stadtbezogene Programm anbietet. »Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten« ist in der Landeshauptstadt dementsprechend ein bedeutendes Element für Hauseigentümer und Käufer von Bestandsimmobilien.
Die finanzielle Hilfe für Gebäudeeigentümer trat zum ersten Mal 2008 in Kraft und wurde 2020 aktualisiert. Damit lassen sich effektiv verschiedene Maßnahmen der Gebäudesanierung bezuschussen. Die Stadt erlaubt bei Bedarf beispielsweise die zeitgleiche Inanspruchnahme weiterer Zuschüsse. Es besteht außerdem die Option, unterschiedliche Gebäudetypen finanziell zu unterstützen. Als generell förderfähig gelten demnach die folgenden Haus-Arten:
- Wohnhäuser (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser)
- gemischt genutzte Häuser (Gewerbe mit Wohneinheiten)
- Gewerbeimmobilien (Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen)
Förderfähige Maßnahmen im Düsseldorfer Förderprogramm
Welche Vorhaben gelten als förderfähig? Altbauten und deren Modernisierung profitieren im besonderen Maß von der städtischen Hilfe, die sich teilweise ebenso für Neubauten eignet. Das Programm »Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf« fördert zusammengefasst die folgenden Maßnahmen für Bestandsbauten:
- beratende Leistungen, wie beispielsweise Baubegleitung u. Ä.
- Projekte zur energetischen Sanierung
- Gebäude dämmen
- Durchlauferhitzer austauschen
- Fenster erneuern
- Anschluss für Fernwärme
- Heizungsanlagen optimieren (d. h. hydraulischer Abgleich, Austausch von Pumpen
- thermische Solaranlagen installieren
- PV Anlagen installieren
- Sondermaßnahmen, die als innovativ gelten
- Lüftungsanlagen
- Ladestationen an der Wand für Elektroautos
In Düsseldorf zählen aber nicht nur Altbausanierungen zu den förderberechtigten Immobilien. Ein paar Maßnahmen können auch bei neuen Gebäuden bezuschusst werden. In diesem speziellen Fall sind vorrangig Passivhäuser (»Energieeffizienzhäuser«) zu nennen. Ebenso unterstützt die Stadt beim Neubau gegebenenfalls die folgenden Vorhaben:
- eine Wand-Ladestation für Elektroautos installieren
- Installation von PV-Anlagen, thermische Solaranlagen oder Lüftungsanlagen
- Anschluss an die Fernwärme
- innovative Sondermaßnahmen
Voraussetzungen für die Förderung vom Düsseldorfer Altbau
Die Landeshauptstadt unterscheidet anfangs nicht, ob Sie einen Neubau oder einen Altbau besitzen. Entscheidend für die Unterstützung sind vielmehr die geplanten Maßnahmen. Eine erhöhte Klimafreundlichkeit ist hierbei das übergeordnete Ziel. Nur nachhaltige Vorhaben, die dem Klimaschutz dienen, können demnach bezuschusst werden.
Anträge können zum einen Privatpersonen und Personengesellschaften stellen. Zum anderen gehören Wohnungseigentümergemeinschaften als antragsberechtigt, sofern sie dem Sinn des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) entsprechen. In Düsseldorf ansässige Kirchen sowie gemeinnützige Organisationen können ebenfalls einen Zuschuss beantragen.
Es kommen ebenso einzelne Dienstleistungsunternehmen infrage. Hierbei sind beispielsweise Betreiber von Heizungsanlagen zu nennen. Für jeden Antragsteller gilt jedoch, dass das jeweilige Gebäude in Düsseldorf stehen muss. Gleiches gilt für Heizungsanlagen und ähnliche Förderobjekte.
Antragstellung zur Förderung der Sanierung
Um einen Antrag für den Düsseldorfer Sanierungszuschuss korrekt zu stellen, sind verschiedene Vorgaben zu beachten. Damit die Beantragung reibungslos klappt, sollten die Unterlagen vollständig vorliegen. Antragsteller wählen hierzu die passenden Formulare für den jeweiligen Zuschuss und füllen sie entsprechend aus. Diese Dokumente reichen sie mit den nötigen Anlagen (zum Beispiel Belege vom Finanzamt u. Ä.) ein.
Der Antrag wird an das »Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf« gerichtet. Dort erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses. Hierbei sind speziell die technischen Ausführungen und Kostenschätzungen relevant. Gestatten diese Angaben eine Förderung, übermittelt das Amt schriftlich die Fördernummer und alle weiteren Details.
Wichtig: Erst mit der konkreten Fördernummer sollen die geplanten Projekte beauftragt werden! Übereifer ist hier unbedingt zu vermeiden. Denn wer zu früh Maßnahmen veranlasst, verliert oft den Anspruch für das jeweilige Fördergeld. Die Sanierung kann starten, sobald die Nummer vorliegt.
Förderhöhe – wie viel ist drin?
Die finanzielle Hilfe für die Gebäudesanierung in Düsseldorf erfolgt in jedem Fall als Zuschuss durch die Kommune. Diese Bezuschussung einzelner Maßnahmen ist an einigen Bestimmungen gekoppelt. Die zuständige Behörde legt die Förderhöhe allgemein anhand der gedämmten Fläche oder prozentual fest. Was heißt das?
Beispielsweise unterstützt die Kommune den Austausch von Fenstern mit einem Zuschuss von höchstens 100 € je m². Ebenso kann die Haus-Außenwand mit maximal 30 € je m² Dämmfläche bezuschusst werden. Im Gegensatz dazu gibt es eine prozentual bemessene Finanzspritze von 50 % der Bruttokosten bei einem Pumpenaustausch der Heizungsanlage.
Fazit – Düsseldorfer Förderung zum Sanieren
Eine Altbausanierung kostet mitunter viel Geld. Damit eine nachhaltige Modernisierung möglichst geringe finanzielle Sorgen mit sich bringt, ist ein Zuschuss für die Maßnahmen ideal. Das Programm »Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf« bietet in diesem Sinne eine wertvolle Hilfe.
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Die Förderprogramme vom Bund und Land bleiben unter Umständen lückenhaft und eignen sich nicht immer für Immobilieneigentümer. Hier sind die Düsseldorfer Fördermittel optimal. Sie bieten in erster Linie den Hauseigentümern von Altbauten einen umfassenden kommunalen Zuschuss. Damit lassen sich verschiedene Bestandsbauten (Gewerbeimmobilien und Wohnungen) nachhaltig und klimafreundlich modernisieren.
Verfasst am 31. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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