Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet 2021

Kli­ma­schutz ist auch im Jahr 2021 ein brand­hei­ßes The­ma. Damit die bun­des­wei­ten Zie­le erreich­bar blei­ben, sol­len Haus­ei­gen­tü­mer die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Häu­sern noch wei­ter ver­bes­sern. Das gelingt mit trans­pa­ren­ten För­der­mit­teln und ent­spre­chen­den finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten. Bis­lang gal­ten die För­der­pro­gram­me der KfW und des BAFA wenn es um die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den und Nicht-Wohn­ge­bäu­den ging. Aber jetzt gibt es die »Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de«, kurz: BEG. Was ändert sich dadurch mit dem Jah­res­wech­sel für (ange­hen­de) Hauseigentümer?

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Förderlandschaft im Wandel mit der BEG

Der CO2-Aus­stoß von Gebäu­den gilt als einer der wich­tigs­ten Punk­te, um den Kli­ma­wan­del effek­tiv aus­zu­brem­sen. Bis­lang konn­ten Haus­ei­gen­tü­mer bei der KfW und dem BAFA ent­spre­chen­de För­de­run­gen für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Neu­bau­ten und ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen in Anspruch neh­men. Das senk­te die finan­zi­el­le Last. Ab 2021 beginnt nun die soge­nann­te BEG. Sie ver­bin­det die bis­he­ri­gen För­der­pro­gram­me und gibt dem Gan­zen eine neue­re, über­sicht­li­che­re und kom­pak­te­re Struktur.

Eine posi­ti­ve Kern­än­de­rung ergibt sich dem­nach für Antrag­stel­ler. Sämt­li­che För­der­an­ge­bo­te sol­len mit einem Antrag bei einer Insti­tu­ti­on (KfW oder BAFA) bean­tragt wer­den kön­nen. Es soll sich zukünf­tig somit trans­pa­ren­ter gestal­ten, um von den ver­schie­de­nen För­der­pro­gram­men pro­fi­tie­ren zu können.

Stufenweise Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bis­her exis­tier­ten 4 För­der­pro­gram­me der KfW und des BAFA mit ins­ge­samt 10 Teil­pro­gram­men zur ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Sanierung:

  • MAP (»Markt­an­reiz­pro­gramm« vom BAFA)
  • EBS (»Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sanie­ren« von der KfW; betrifft die Kre­di­te 151152, 153; Zuschüs­se 430 und 431; Pro­gram­me 276/​277/​278 sowie 217218 (IKK) und 220219 (IKU))
  • APEE (»Anreiz­pro­gramm Energieeffizient«)
  • HZO (»Hei­zungs­op­ti­mie­rungs­pro­gramm«)

Die­se För­de­run­gen sind in Zukunft in 3 För­der­pro­gram­me zusam­men­ge­fasst, die jeweils in einer Zuschuss­va­ri­an­te (vom BAFA) oder einer Kre­dit­va­ri­an­te (von der KfW) ange­bo­ten werden:

  • Ein­zel­maß­nah­men (BEG EM)
  • Neu­bau­ten oder Voll­sa­nie­run­gen bei Wohn­ge­bäu­den (BEG WG)
  • Neu­bau­ten oder Voll­sa­nie­run­gen bei Nicht-Wohn­ge­bäu­den (BEG NWG)

Ziel ist es, dass ab 2023 das BAFA alle Zuschuss­an­trä­ge bear­bei­tet und die KfW für alle Kre­dit­va­ri­an­ten zustän­dig ist. Der Weg dahin soll wie folgt aussehen:

Stufe 1 der BEG: Januar bis Juni 2021

Die Rege­lun­gen sind in den För­der­va­ri­an­ten Zuschuss und Kre­dit ab dem Janu­ar 2021 neu orga­ni­siert. Das bedeu­tet, die ers­tens Pha­se beginnt mit dem 01.01.2021. Das BAFA über­nimmt von da an die För­de­rung für BEG-Ein­zel­maß­nah­men durch Zuschüsse.

In dem Zusam­men­hang ist die KfW für die Kre­dit-För­de­run­gen bis zum 30.06.2021 zustän­dig. Somit ist eben­falls das Pro­gramm EBS (»Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sanie­ren«) davon betrof­fen. Glei­ches gilt für die För­de­rung »MAP EE-Pre­mi­um«. Dar­un­ter fal­len sowohl Ein­zel­maß­nah­men als auch Maß­nah­men zum Effi­zi­enz­h­aus­stan­dard. In die­sen För­der­be­rei­chen der KfW ändert sich also bis zum Som­mer 2021 nichts.

Stufe 2 der BEG: Juli 2021 bis 2023

Ab Juli 2021 über­nimmt die KfW zunächst den Start vom »BEG EM« (nur die Kre­dit­va­ri­an­te) und BEG WG bzw. BEG NWG (Zuschuss- und Kre­dit­va­ri­an­te). Die Zustän­dig­keit wech­selt noch ein­mal ab 2023. Ab die­sem Zeit­punkt ist das BAFA statt die KfW für die Zuschuss­va­ri­an­ten der BEG WG und BEG NWG verantwortlich.

Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick

Die neue Struk­tur der För­de­run­gen zum Kli­ma­schutz in Gebäu­den führt zu eini­gen ver­än­der­ten Inhal­ten. Im Ver­gleich zu den bis­he­ri­gen För­der­pro­gram­men ändert sich dem­nach zum Bei­spiel Folgendes:

Diese Förderpunkte entfallen zukünftig:

  • Effi­zi­enz­haus 115: För­de­rung der Sanierung
  • Effi­zi­enz­haus Denk­mal: Ansprü­che bezüg­lich bau­li­cher Wärmedämmung
  • Ein­zel­för­de­rung von Wär­me­pum­pen in Neubauten

Hier kann es zukünftig mehr Fördergeld geben:

  • Deut­lich ver­bes­ser­te För­der­be­din­gun­gen für den Neu­bau und ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen von Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Bau­be­glei­tung für Wohn­häu­ser (EFH bis zu 5.000 €, MFH bis zu 20.000 €, jeweils maxi­mal 50 % der Kosten)
  • Effi­zi­enz­haus-För­de­rung beim Neu­bau: Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Effi­zi­enz­haus-För­de­rung beim Neu­bau bzw. bei Sanie­rung: Nut­zung erneu­er­ba­rer Energien
  • Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan und Umset­zung der auf­ge­führ­ten Maß­nah­men inner­halb von 15 Jah­ren, stei­gert den För­der­satz noch­mal um 5 % (»iSFP-Bonus«)

Das ändert sich außerdem:

  • Effi­zi­enz­haus 40 gilt künf­tig auch für Sanierungen
  • Sys­te­me zum Son­nen­schutz sind künf­tig auch ohne den Aus­tausch von Fens­tern förderwürdig
  • Smart Home Sys­te­me las­sen sich in Zukunft auch im Rah­men von Ein­zel­maß­nah­men fördern
  • Wär­me­pum­pen las­sen sich künf­tig bei Sanie­run­gen bes­ser fördern
  • För­de­run­gen für den Aus­tausch einer Hei­zungs­an­la­ge sind auch künf­tig für sol­che mög­lich, bei denen eine Aus­tausch­pflicht vorliegt

Fazit – Änderungen der Förderung ab 2021

Das Jahr 2021 geht mit etli­chen Ände­run­gen beim ener­ge­ti­schen Sanie­ren ein­her. Bis­her exis­tier­ten 10 Teil-För­der­pro­gram­me. Dazu stell­ten Gebäu­de­ei­gen­tü­mer Anträ­ge beim KfW und BAFA, um in nach­hal­ti­ge und ener­gie­ef­fi­zi­en­te Maß­nah­men inves­tie­ren zu kön­nen. Das ändert sich nun Schritt-für-Schritt im neu­en Jahr.

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Bis 2023 sol­len die Ände­run­gen umge­setzt wer­den. Dabei wer­den die För­der­pro­gram­me zwi­schen dem BAFA und der KfW neu ver­teilt. Für Antrag­stel­ler ist dadurch nur noch ein Antrag im Rah­men der »Bun­des­för­de­rung effi­zi­en­ter Gebäu­de« (BEG) rele­vant. Die För­der­op­tio­nen bie­ten dem­entspre­chend ab dem 01.01.2021 deut­lich mehr Trans­pa­renz als bis­her. Nicht zuletzt gestal­tet sich die neu­en För­der­pro­gram­me finan­zi­ell attrak­ti­ver und set­zen damit Anrei­ze zur CO2-Einsparung.

  • Verfasst am 25. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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