Primärenergiebedarf und Primärenergiefaktor
Relevanz für die EnEV und das EEWärmeG.
Manche Energieformen, wie z. B. Erdöl und ‑gas sowie Kohle, sind in ihrer Grundform technisch bedingt nicht gut nutzbar. Um die Effizienz dieser sogenannten primären Energieträger zu steigern, werden sie vor der eigentlichen Nutzung in Sekundärenergie umgewandelt, etwa in Strom. Für diesen Umwandlungsprozess muss Energie aufgewendet werden, genauso wie anfangs für die Gewinnung der Primärenergie und am Ende für die Verteilung der Sekundärenergie an die Endverbraucher. Diese Faktoren müssen beachtet werden, um die Effizienz der verschiedenen Energieformen vergleichen zu können.
Der Primärenergiefaktor leistet genau das. Er zeigt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie für jede Energieform an. Oder anders formuliert: Der Primärenergiefaktor ist ein Indikator für die eingesetzte Energiemenge von der Energiequelle bis zu den Privathaushalten. Je kleiner der jeweilige Primärenergiefaktor, desto effizienter ist die entsprechende Energieform. Der Primärenergiefaktor bezieht neben der Effizienz der Bereitstellung auch die Versorgungssicherheit und die Klimaschädlichkeit (z. B. CO2-Emissionen) ein. Dazu werden die Werte für Erneuerbare Energien und Holz sehr viel niedriger angesetzt als bspw. Erdöl, das hinsichtlich dieser Faktoren wesentlich problematischer ist.
Primärenergiebedarf im Neubau
Im Neubau sind im gesamten Bundesgebiet die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zu beachten.
Die EnEV kombiniert die Vorgaben für Heizungs- und Klimatechnik mit Wärmedämmstandards für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Sie legt die konkreten Werte der Primärenergiefaktoren der verschiedenen Energieträger fest. Seit Januar 2016 gilt die zweite Stufe der EnEV 2014 mit diesen Primärenergiefaktor-Werten:
Energieträger | Primärenergiefaktor |
---|---|
Erdgas, Flüssiggas | 1,1 |
Heizöl | 1,1 |
Steinkohle, Braunkohle | 1,1 bzw. 1,2 |
Strom | 1,8 |
Holz (Pellets, Hackschnitzel) | 0,2 |
»Umweltenergie« (Solarenergie, Umgebungswärme etc.) | 0,0 |
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken | 0,1 bzw. 1,3 |
Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung | 0,0 bzw. 1,7 |
Quelle: Grundlagenpapier Primärenergiefaktoren des BDEW. Normen DIN V 4701–10/A1 und DIN V 18599.
Die EnEV beschreibt zudem den sogenannten Primärenergiebedarf (kWh) bzw. Jahres-Primärenergiebedarf (kWh/a), um nicht nur den Energieverbrauch innerhalb von Gebäuden, sondern den gesamten energetischen Aufwand von Gebäuden beurteilen zu können. Dieser zeigt die gesamte Energiemenge an, die zur Deckung des Energiebedarfs benötigt wird; neben Raumheizung und ‑kühlung werden also auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie etwa für Pumpen, Brenner oder Regler einbezogen. So werden in den Primärenergiebedarf auch Effizienz, Versorgungssicherheit und Klimaschädlichkeit der verwendeten Energieträger einbezogen. Dazu wird der Endenergiebedarf, d. h. die ins Haus gelieferte Energiemenge, mit den Primärenergiefaktoren der eingesetzten Energieträger multipliziert. Die Berechnung erfolgt nach der DIN 4701–10/A1 bzw. der DIN V 18599–1.
Die EnEV setzt Obergrenzen für den jährlichen Primärenergiebedarf fest, die beim Gebäudeneubau einzuhalten sind. Die Anfang 2016 in Kraft getretene zweite Stufe der EnEV 2014 sieht eine Verschärfung, also Absenkung, des Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 % vor. Dies soll den Einsatz von effektiveren und nachhaltigen Energieträgern weiter steigern. Der konkrete Obergrenzwert für ein neu zu bauendes Haus wird anhand eines virtuellen Referenz-Gebäudes ermittelt. Dieses hat die gleichen Maße, Gebäudenutzfläche, Geometrie und Ausrichtung wie der geplante Neubau.
Das EEWärmeG schreibt die verpflichtende Nutzung von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung bei der Errichtung eines neuen Gebäudes vor. Als Ersatzmaßnahme kann jedoch auch der maximale Jahres-Primärenergiebedarf der EnEV nochmals unterboten werden.
Primärenergie für Bestandsgebäude
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Verfasst am 20. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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