Zuschuss Baubegleitung

KfW-Zuschuss zur Baubegleitung – ab Juli 2021 über die BEG

Die Bau­be­glei­tung kann für Bauherr:innen sehr wert­voll sein. Die­se ist bis­lang im Rah­men des KfW-Pro­gramms 431 bezu­schusst wor­den. Seit Juli 2021 gibt es die­se Mög­lich­keit des Zuschus­ses zur Bau­be­glei­tung nicht mehr. An ihre Stel­le tritt nun die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) über die BAFA.

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Was ist eine Baubegleitung?

Eine Bau­be­glei­tung dient als fach­kun­di­ge Bera­tung für die Bau­en­den. Ziel ist es, Sie als Auftraggeber:in mit Exper­ten­wis­sen zu unter­stüt­zen. Dabei geht es bei­spiels­wei­se um The­men wie Qua­li­täts­si­che­rung, Ver­mei­dung von Bau­schä­den, aber auch um Energieeffizienz.

Eine Bau­be­glei­tung ist nicht nur Unter­stüt­zung, sie ist teil­wei­se auch ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben. Das betrifft zum Bei­spiel Bau­vor­ha­ben eines Neu­baus, die Sanie­rung eines Bestand­ge­bäu­des oder auch die Errich­tung von einem Pas­siv­haus oder einem Effi­zi­enz­haus mit hohem Stan­dard (40, 55).

Wer übernimmt die Baubegleitung?

Grund­sätz­lich gibt es ver­schie­de­ne Fach­ge­bie­te, die eine Bau­be­glei­tung stel­len kann. Je nach Fach­ge­biet gehö­ren Architekt:innen eben­so zu dem Kreis der fach­kun­di­gen Per­so­nen, wie Statiker:innen. Wich­tig für den Erhalt des Zuschus­ses ist es, dass die Per­son in der Exper­ten­lis­te für För­der­pro­gram­me des Bun­des ein­ge­tra­gen ist. Inner­halb die­ser Lis­te kön­nen Sie Ihren Part­ner für die Bau­be­glei­tung frei wäh­len und erhal­ten zudem die Mög­lich­keit, Prei­se zuvergleichen.

KfW-Zuschuss zur Baubegleitung nach BEG

Frü­her hat das KfW-Pro­gramm 431 einen Zuschuss für die Bau­be­glei­tung, in Ver­bin­dung mit wei­te­ren Pro­gram­men, zum Bei­spiel dem Til­gungs­zu­schuss Nr. 151, ermög­licht. Zum 01. Juli 2021 hat sich dies geän­dert. Zu die­sem Stich­tag ist das KfW-Pro­gramm 431 aus­ge­lau­fen und durch die BEG ersetzt worden. 

Aber auch die BEG ermög­licht den Zuschuss für die Bau­be­glei­tung für ver­schie­de­ne Vor­ha­ben. Je nach Maß­nah­me und Effi­zi­enz­haus­klas­se fal­len die För­der­be­trä­ge unter­schied­lich hoch aus.

Höhe ausgewählter Zuschüsse zur Baubegleitung nach KfW

Grund­sätz­lich gibt es zwei Mög­lich­kei­ten, Gel­der für die Bau­be­glei­tung im Rah­men der BEG zu erhal­ten. Zum einen einen Kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss, zum ande­ren einen direk­ten Zuschuss. Die Kos­ten wer­den maxi­mal zu 50 % über­nom­men. Zudem gibt es maxi­ma­le Förderhöhen:

  • Ein­fa­mi­li­en­haus: 5.000 € (ent­spricht maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 10.000 €)
  • Eigen­tums­woh­nung: 2.000 € (ent­spricht maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 4.000 €)
  • Mehr­fa­mi­li­en­haus (ab drei Wohn­ein­hei­ten): 20.000 € (ent­spricht maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 40.000 €)

Rechenbeispiel für den Zuschuss zur Baubegleitung

Pla­nen Sie ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) nach Effi­zi­enz­haus-Stan­dard zu errich­ten, kön­nen Sie sich 50 % der Kos­ten für die Bau­be­glei­tung erstat­ten las­sen. Bei 10.000 € Kos­ten ent­spricht das bei­spiels­wei­se dem Maxi­mal­be­trag von 5.000 €. Die­se wer­den zur übri­gen För­de­rung nach BEG addiert. D. h., dass Bauherr:innen die Hälf­te der Kos­ten für eine Bau­be­glei­tung, unter Berück­sich­ti­gung der För­der­gren­zen, selbst tra­gen. Dar­über hin­aus kön­nen Sie eine Bau­be­glei­tung auch für Ein­zel­maß­nah­men in Anspruch nehmen.

Den Zuschuss für die Bau­be­glei­tung kön­nen Sie sich zusätz­lich zu wei­te­ren Leis­tun­gen nach der BEG aus­zah­len las­sen. Es ist nur ein Antrag nötig. Wenn Sie ein Effi­zi­enz­haus mit Bau­be­glei­tung errich­ten möch­ten, soll­ten Sie dies direkt bei der Antrag­stel­lung berücksichtigen.

Vorteile der Baubegleitung für energieeffiziente Gebäude

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bau­be­glei­tung liegt dar­in, dass der Exper­te oder die Exper­tin die gewünsch­ten Effi­zi­enz­zie­le sicher­stellt. Zudem erfül­len Bauherr:innen damit ver­pflich­ten­de Vor­ga­ben, wenn sie bestimm­te Effi­zi­enz­klas­sen errei­chen möch­ten. Nicht zuletzt gibt eine pro­fes­sio­nel­le Bau­be­glei­tung Sicher­heit, da sie über die ent­spre­chen­de Exper­ti­se ver­fügt. Im Zwei­fels­fall kann der Exper­te oder die Exper­tin Fol­ge­kos­ten durch Bau­feh­ler abweh­ren, wodurch sich die Inves­ti­ti­on in eine Bau­be­glei­tung schnell rechnet.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für die Baubegleitung?

Ent­schei­dend ist, dass Bestands­ge­bäu­de hin­sicht­lich der Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se ver­bes­sert wer­den. Neu­bau­ten müs­sen eben­falls bestimm­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­kri­te­ri­en ent­spre­chen. Wenn Sie Ein­zel­maß­nah­men för­dern las­sen möch­ten, müs­sen die­se ent­we­der die Hei­zungs­tech­nik oder das Gebäu­de betref­fen. Unter letz­te­re Kate­go­rie fal­len zum Bei­spiel Däm­mun­gen von Fas­sa­den und Dächern sowie der Ein­bau neu­er Fens­ter – wenn die Maß­nah­me die Ener­gie­ef­fi­zi­enz erhöht.

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Zusätzliche Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung

Ergän­zend zur Bau­be­glei­tung über­nimmt die KfW auch einen Zuschuss zur Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung. Die­se wird nötig, wenn das Errei­chen einer Nach­hal­tig­keits-Klas­se das Ziel ist. Das ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen beim Effi­zi­enz­haus 40 und 55 möglich.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 9. September 2021 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Dr.-Ing.
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