KfW-Zuschuss zur Baubegleitung – ab Juli 2021 über die BEG
Die Baubegleitung kann für Bauherr:innen sehr wertvoll sein. Diese ist bislang im Rahmen des KfW-Programms 431 bezuschusst worden. Seit Juli 2021 gibt es diese Möglichkeit des Zuschusses zur Baubegleitung nicht mehr. An ihre Stelle tritt nun die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die BAFA.
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Was ist eine Baubegleitung?
Eine Baubegleitung dient als fachkundige Beratung für die Bauenden. Ziel ist es, Sie als Auftraggeber:in mit Expertenwissen zu unterstützen. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie Qualitätssicherung, Vermeidung von Bauschäden, aber auch um Energieeffizienz.
Eine Baubegleitung ist nicht nur Unterstützung, sie ist teilweise auch verpflichtend vorgeschrieben. Das betrifft zum Beispiel Bauvorhaben eines Neubaus, die Sanierung eines Bestandgebäudes oder auch die Errichtung von einem Passivhaus oder einem Effizienzhaus mit hohem Standard (40, 55).
Wer übernimmt die Baubegleitung?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Fachgebiete, die eine Baubegleitung stellen kann. Je nach Fachgebiet gehören Architekt:innen ebenso zu dem Kreis der fachkundigen Personen, wie Statiker:innen. Wichtig für den Erhalt des Zuschusses ist es, dass die Person in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Innerhalb dieser Liste können Sie Ihren Partner für die Baubegleitung frei wählen und erhalten zudem die Möglichkeit, Preise zuvergleichen.
KfW-Zuschuss zur Baubegleitung nach BEG
Früher hat das KfW-Programm 431 einen Zuschuss für die Baubegleitung, in Verbindung mit weiteren Programmen, zum Beispiel dem Tilgungszuschuss Nr. 151, ermöglicht. Zum 01. Juli 2021 hat sich dies geändert. Zu diesem Stichtag ist das KfW-Programm 431 ausgelaufen und durch die BEG ersetzt worden.
Aber auch die BEG ermöglicht den Zuschuss für die Baubegleitung für verschiedene Vorhaben. Je nach Maßnahme und Effizienzhausklasse fallen die Förderbeträge unterschiedlich hoch aus.
Höhe ausgewählter Zuschüsse zur Baubegleitung nach KfW
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Gelder für die Baubegleitung im Rahmen der BEG zu erhalten. Zum einen einen Kredit mit Tilgungszuschuss, zum anderen einen direkten Zuschuss. Die Kosten werden maximal zu 50 % übernommen. Zudem gibt es maximale Förderhöhen:
- Einfamilienhaus: 5.000 € (entspricht maximalen förderfähigen Kosten von 10.000 €)
- Eigentumswohnung: 2.000 € (entspricht maximalen förderfähigen Kosten von 4.000 €)
- Mehrfamilienhaus (ab drei Wohneinheiten): 20.000 € (entspricht maximalen förderfähigen Kosten von 40.000 €)
Rechenbeispiel für den Zuschuss zur Baubegleitung
Planen Sie ein Einfamilienhaus (EFH) nach Effizienzhaus-Standard zu errichten, können Sie sich 50 % der Kosten für die Baubegleitung erstatten lassen. Bei 10.000 € Kosten entspricht das beispielsweise dem Maximalbetrag von 5.000 €. Diese werden zur übrigen Förderung nach BEG addiert. D. h., dass Bauherr:innen die Hälfte der Kosten für eine Baubegleitung, unter Berücksichtigung der Fördergrenzen, selbst tragen. Darüber hinaus können Sie eine Baubegleitung auch für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Den Zuschuss für die Baubegleitung können Sie sich zusätzlich zu weiteren Leistungen nach der BEG auszahlen lassen. Es ist nur ein Antrag nötig. Wenn Sie ein Effizienzhaus mit Baubegleitung errichten möchten, sollten Sie dies direkt bei der Antragstellung berücksichtigen.
Vorteile der Baubegleitung für energieeffiziente Gebäude
Ein entscheidender Vorteil der Baubegleitung liegt darin, dass der Experte oder die Expertin die gewünschten Effizienzziele sicherstellt. Zudem erfüllen Bauherr:innen damit verpflichtende Vorgaben, wenn sie bestimmte Effizienzklassen erreichen möchten. Nicht zuletzt gibt eine professionelle Baubegleitung Sicherheit, da sie über die entsprechende Expertise verfügt. Im Zweifelsfall kann der Experte oder die Expertin Folgekosten durch Baufehler abwehren, wodurch sich die Investition in eine Baubegleitung schnell rechnet.
Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für die Baubegleitung?
Entscheidend ist, dass Bestandsgebäude hinsichtlich der Energieeffizienzklasse verbessert werden. Neubauten müssen ebenfalls bestimmten Energieeffizienzkriterien entsprechen. Wenn Sie Einzelmaßnahmen fördern lassen möchten, müssen diese entweder die Heizungstechnik oder das Gebäude betreffen. Unter letztere Kategorie fallen zum Beispiel Dämmungen von Fassaden und Dächern sowie der Einbau neuer Fenster – wenn die Maßnahme die Energieeffizienz erhöht.
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Zusätzliche Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung
Ergänzend zur Baubegleitung übernimmt die KfW auch einen Zuschuss zur Nachhaltigkeitszertifizierung. Diese wird nötig, wenn das Erreichen einer Nachhaltigkeits-Klasse das Ziel ist. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen beim Effizienzhaus 40 und 55 möglich.
Verfasst am 9. September 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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