Wärmeschutz

Baubegleitung KfW 431-Zuschuss – energieeffizient Bauen und Sanieren

Wenn man ener­gie­ef­fi­zi­ent bau­en oder sanie­ren will, ste­hen einem eini­ge För­der­pro­gram­me der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) zur Ver­fü­gung. Eines davon ist der Zuschuss Bau­be­glei­tung (431) für das KfW-Pro­gramm ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanie­ren. Die­sen Zuschuss erhält man, wenn eine Bau­be­glei­tung durch einen von der KfW qua­li­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen in Anspruch genom­men wird.

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Vie­le wei­te­re KfW-Dar­le­hens/­Zu­schuss-Pro­gram­me im Bereich des ener­ge­ti­schen Neu­baus (KfW 153) oder der ener­ge­ti­schen Sanie­rung (KfW 151, 152, 430) set­zen die KfW 431-Bau­be­glei­tung vor­aus. Dadurch wird sicher gestellt, dass die Anfor­de­run­gen an die Ener­gie­ef­fi­zi­enz auch tat­säch­lich erfüllt werden.

Bedingungen für den Zuschuss

Den Zuschuss für die 431-Bau­be­glei­tung kann man als Bau­herr erhal­ten, wenn ein Neu­bau geplant oder ein bestehen­des Gebäu­de ener­ge­tisch saniert wird. Auch Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten kön­nen die­se För­de­rung erhal­ten. Aller­dings kann man nur in den Genuss des Zuschus­ses kom­men, wenn man gleich­zei­tig eins der fol­gen­de Pro­gram­me der KfW nutzt:

  • Ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en (KfW-Pro­gramm 153)
  • Kre­dit für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes sanie­ren (KfW-Pro­gramm 151152)
  • Ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Sanie­ren – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss (KfW-Pro­gramm 430)

Die Kos­ten für die fach­kun­di­ge Bau­be­glei­tung wer­den vom beauf­trag­ten Exper­ten in Rech­nung gestellt. Dies kann die Bau­be­glei­tungs­leis­tun­gen und die ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung umfas­sen. Die KfW gewährt einen Zuschuss in Höhe von 50 % für die Exper­ten­kos­ten, jedoch nicht mehr als 4.000 € für jedes Bau­vor­ha­ben. Aller­dings erhält man erst einen Zuschuss ab 300 €, d. h. die Rech­nung muss min­des­tens 600 € betra­gen. Der Zuschuss wird nur ein­mal gewährt und muss nicht zurück­ge­zahlt werden.

Kombination mit KfW-Programm 153

Um das Kre­dit-För­der­pro­gramm KfW 153 nut­zen zu kön­nen, muss die (neu erbau­te oder gekauf­te) Immo­bi­lie ein KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard errei­chen. Hier­bei gel­ten die Wer­te 40, 40+ und 55. Je nied­ri­ger die Zahl ist, des­to gerin­ger ist der Ener­gie­be­darf der Immo­bi­lie. Zusätz­lich muss die Errei­chung des Effi­zi­enz-Stan­dards per KfW 431-Bau­be­glei­tung durch einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten bestä­tigt werden. 

Für das Effi­zi­enz­haus 55 erhält man von der KfW pro Wohn­ein­heit einen Kre­dit in Höhe von maxi­mal 120.000 € mit 15 % Til­gungs­zu­schuss (maxi­mal 18.000 €). Das Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 40 punk­tet mit der maxi­ma­le Kre­dit­hö­he von eben­falls 120.000 €, jedoch mit 20 % Til­gungs­zu­schuss (maxi­mal 24.000 €) pro Wohn­ein­heit. Den höchs­ten Stan­dard bie­tet das Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 40+. Die Kre­dit­hö­he liegt bei 120.000 € mit 25 % Til­gungs­zu­schuss (maxi­mal 30.000 €) pro Wohneinheit.

Kombination mit KfW-Programme 151, 152 und 430

Damit die KfW-För­der­pro­gram­me 151, 152 oder 430 für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung in Anspruch genom­men wer­den kön­nen, ist eben­falls die KfW 431-Bau­be­glei­tung vor­aus gesetzt.

Bei dem KfW-Pro­gramm 151152 »ener­gie­ef­fi­zi­ent sanie­ren – Kre­dit« erhal­ten Bau­her­ren einen Kre­dit, wenn sie ein Wohn­ge­bäu­de ener­ge­tisch sanie­ren wol­len. Dies gilt für Gebäu­de, für die der Bau­an­trag vor dem 01.02.2002 gestellt wur­de. Bei einer Kom­plett­sa­nie­rung erhält man einen Kre­dit bis zu 120.000 € pro Wohn­ein­heit. Bei Ein­zel­maß­nah­men, bei­spiels­wei­se dem Ein­bau neu­er Fens­ter, gibt es bis 50.000 € Kre­dit pro Wohn­ein­heit. Bei Hei­zun­gen mit Öl und Gas ent­fal­len seit dem 01.01.2020 die KfW-För­de­run­gen. Der Kre­dit ist bis 5 Jah­re til­gungs­frei, ein Til­gungs­zu­schuss wird je nach Ener­gie­ef­fi­zi­enz gewährt und die Zins­bin­dung gilt bis zu 10 Jahren.

Die KfW-För­de­rung 430 (ener­gie­ef­fi­zi­ent sanie­ren – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss) ist für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und Eigen­tums­woh­nun­gen gedacht. Der Inves­ti­ti­ons­zu­schuss wird gewährt, wenn das Gebäu­de vor dem 01.02.2002 fer­tig­ge­stellt wur­de. Die KfW gewährt bei einer Kom­plett­sa­nie­rung bis zu 48.000 € und 10.000 € für Einzelmaßnahmen.

Antrag und Ablauf Baubegleitung KfW 431

Experten auswählen

Nur ein aner­kann­ter Exper­te kann die Bau­be­glei­tung für ein KfW-Effi­zi­enz­haus durch­füh­ren (sie­he Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten-Lis­te). Der Exper­te über­nimmt für das Gebäu­de oder Woh­nung die Bera­tung, Pla­nung und die Bau­be­glei­tung. Er muss wirt­schaft­lich unab­hän­gig sein. D. h. im Folgenden:

  • Der Exper­te darf kei­ne ande­ren Leis­tun­gen oder Lie­fe­run­gen leisten
  • Er darf nicht Gesell­schaf­ter, Inha­ber oder Ange­stell­ter eines Lie­fe­ran­ten oder bau­aus­füh­ren­den Unter­neh­mens sein
  • Er darf nicht von einem Lie­fe­ran­ten oder bau­aus­füh­ren­den Unter­neh­men beauf­tragt sein
  • Wenn man selbst als Pla­ner oder Ener­gie­ex­per­te frei­be­ruf­lich tätig ist, gibt es eben­falls kei­nen Zuschuss zur Bau­be­glei­tung. Die eige­ne Werk­leis­tung ist ein »Insich­ge­schäft« und kann nicht in Rech­nung gestellt werden

Der Exper­te doku­men­tiert die ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung sowie die Bau­be­glei­tung und über­gibt die­se nach Fer­tig­stel­lung dem Bau­herrn. Die för­der­fä­hi­gen Leis­tun­gen muss der Exper­te anhand der nöti­gen Nach­wei­se prü­fen und anerkennen.

Förderung beantragen

Der Zuschuss muss vom Bauh­herrn unbe­dingt vor Beginn der Bau­ar­bei­ten bean­tragt wer­den. Die Bera­tung und Pla­nung durch den Exper­ten und even­tu­el­le Abschlüs­se von Lie­fer- und Leis­tungs­ver­trä­gen wer­den nicht als Bau­be­ginn gewertet.

Im KfW-Zuschuss­por­tal wird die För­de­rung bean­tragt. Dafür benö­tigt man die »Bestä­ti­gung zum Antrag (BzA)«, die man vom Exper­ten erhält. Die­se BzA ent­hält eine Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die für den Antrag gebraucht wird. Da der Zuschuss zur Bau­be­glei­tung nicht allei­ne bean­trag­bar ist, muss zeit­gleich ein ande­res KfW-För­der­pro­gramm wie KfW 151152, KfW 153 oder KfW 430 bean­tragt werden.

Baumaßnahmen beginnen und Zuschuss erhalten

Bevor mit den ener­ge­ti­schen Bau­maß­nah­men begon­nen wird, soll­te die Zusa­ge der KfW abge­war­tet wer­den. Falls man vor­her beginnt, geht der Anspruch in der Regel verloren.

Inner­halb von 36 Mona­ten müs­sen die Bau­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den. Die Prü­fung und die Umset­zung der för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men prüft der Exper­te. Anschlie­ßend erhal­ten die Bau­her­ren die Bestä­ti­gung mit einer Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (BnD-ID), die im KfW-Zuschuss­por­tal ein­ge­ben wer­den muss, eben­so wie die Höhe der geleis­te­ten Zah­lun­gen. Die Rech­nun­gen über die för­der­fä­hi­gen Leis­tun­gen des Exper­ten wer­den eben­so benö­tigt. Die­se müs­sen über­wie­sen und nicht in bar begli­chen wer­den. Die KfW prüft den Nach­weis der Vor­ha­bens­durch­füh­rung und über­weist anschlie­ßend den Zuschuss zur Bau­be­glei­tung auf das Kon­to des Antragstellers.

Fazit: Baubegleitung nach KfW 431

Bei einem ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Neu­bau oder einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung müs­sen vie­le Gewer­ke auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Das betrifft bei­spiels­wei­se die Hei­zungs­an­la­ge und die Wär­me­däm­mun­gen auf dem Dach oder der Außen­fas­sa­de. Eine Bau­be­glei­tung durch einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten stellt sicher, dass ein Bau­vor­ha­ben auch tat­säch­lich den geset­zen ener­ge­ti­schen Zie­len nach Bau­ab­schluss entspricht.

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Da die KfW in ande­ren Pro­gram­men wie 151, 152, 153 und 430 attrak­ti­ve Dar­le­hen und Zuschüs­se für Bau­her­ren bereit­stellt, lässt sie die Ein­hal­tung der ener­ge­ti­schen Bedin­gun­gen durch einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten im Rah­men einer KfW 431-Bau­be­glei­tung prü­fen. Um die Kos­ten­be­las­tung für den Bau­herrn zu min­dern, wird die­se groß­zü­gig mit bis zu 50 % gefördert.

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