Baubegleitung KfW 431-Zuschuss – energieeffizient Bauen und Sanieren
Wenn man energieeffizient bauen oder sanieren will, stehen einem einige Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Eines davon ist der Zuschuss Baubegleitung (431) für das KfW-Programm energieeffizientes Bauen und Sanieren. Diesen Zuschuss erhält man, wenn eine Baubegleitung durch einen von der KfW qualifizierten Sachverständigen in Anspruch genommen wird.
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Viele weitere KfW-Darlehens/Zuschuss-Programme im Bereich des energetischen Neubaus (KfW 153) oder der energetischen Sanierung (KfW 151, 152, 430) setzen die KfW 431-Baubegleitung voraus. Dadurch wird sicher gestellt, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz auch tatsächlich erfüllt werden.
Bedingungen für den Zuschuss
Den Zuschuss für die 431-Baubegleitung kann man als Bauherr erhalten, wenn ein Neubau geplant oder ein bestehendes Gebäude energetisch saniert wird. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können diese Förderung erhalten. Allerdings kann man nur in den Genuss des Zuschusses kommen, wenn man gleichzeitig eins der folgende Programme der KfW nutzt:
- Energieeffizientes Bauen (KfW-Programm 153)
- Kredit für energieeffizientes sanieren (KfW-Programm 151⁄152)
- Energieeffizientes Sanieren – Investitionszuschuss (KfW-Programm 430)
Die Kosten für die fachkundige Baubegleitung werden vom beauftragten Experten in Rechnung gestellt. Dies kann die Baubegleitungsleistungen und die energetische Fachplanung umfassen. Die KfW gewährt einen Zuschuss in Höhe von 50 % für die Expertenkosten, jedoch nicht mehr als 4.000 € für jedes Bauvorhaben. Allerdings erhält man erst einen Zuschuss ab 300 €, d. h. die Rechnung muss mindestens 600 € betragen. Der Zuschuss wird nur einmal gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Kombination mit KfW-Programm 153
Um das Kredit-Förderprogramm KfW 153 nutzen zu können, muss die (neu erbaute oder gekaufte) Immobilie ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen. Hierbei gelten die Werte 40, 40+ und 55. Je niedriger die Zahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Zusätzlich muss die Erreichung des Effizienz-Standards per KfW 431-Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
Für das Effizienzhaus 55 erhält man von der KfW pro Wohneinheit einen Kredit in Höhe von maximal 120.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss (maximal 18.000 €). Das Energieeffizienzhaus 40 punktet mit der maximale Kredithöhe von ebenfalls 120.000 €, jedoch mit 20 % Tilgungszuschuss (maximal 24.000 €) pro Wohneinheit. Den höchsten Standard bietet das Energieeffizienzhaus 40+. Die Kredithöhe liegt bei 120.000 € mit 25 % Tilgungszuschuss (maximal 30.000 €) pro Wohneinheit.
Kombination mit KfW-Programme 151, 152 und 430
Damit die KfW-Förderprogramme 151, 152 oder 430 für eine energetische Sanierung in Anspruch genommen werden können, ist ebenfalls die KfW 431-Baubegleitung voraus gesetzt.
Bei dem KfW-Programm 151⁄152 »energieeffizient sanieren – Kredit« erhalten Bauherren einen Kredit, wenn sie ein Wohngebäude energetisch sanieren wollen. Dies gilt für Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Bei einer Komplettsanierung erhält man einen Kredit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen, beispielsweise dem Einbau neuer Fenster, gibt es bis 50.000 € Kredit pro Wohneinheit. Bei Heizungen mit Öl und Gas entfallen seit dem 01.01.2020 die KfW-Förderungen. Der Kredit ist bis 5 Jahre tilgungsfrei, ein Tilgungszuschuss wird je nach Energieeffizienz gewährt und die Zinsbindung gilt bis zu 10 Jahren.
Die KfW-Förderung 430 (energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss) ist für die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen gedacht. Der Investitionszuschuss wird gewährt, wenn das Gebäude vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurde. Die KfW gewährt bei einer Komplettsanierung bis zu 48.000 € und 10.000 € für Einzelmaßnahmen.
Antrag und Ablauf Baubegleitung KfW 431
Experten auswählen
Nur ein anerkannter Experte kann die Baubegleitung für ein KfW-Effizienzhaus durchführen (siehe Energieeffizienz-Experten-Liste). Der Experte übernimmt für das Gebäude oder Wohnung die Beratung, Planung und die Baubegleitung. Er muss wirtschaftlich unabhängig sein. D. h. im Folgenden:
- Der Experte darf keine anderen Leistungen oder Lieferungen leisten
- Er darf nicht Gesellschafter, Inhaber oder Angestellter eines Lieferanten oder bauausführenden Unternehmens sein
- Er darf nicht von einem Lieferanten oder bauausführenden Unternehmen beauftragt sein
- Wenn man selbst als Planer oder Energieexperte freiberuflich tätig ist, gibt es ebenfalls keinen Zuschuss zur Baubegleitung. Die eigene Werkleistung ist ein »Insichgeschäft« und kann nicht in Rechnung gestellt werden
Der Experte dokumentiert die energetische Fachplanung sowie die Baubegleitung und übergibt diese nach Fertigstellung dem Bauherrn. Die förderfähigen Leistungen muss der Experte anhand der nötigen Nachweise prüfen und anerkennen.
Förderung beantragen
Der Zuschuss muss vom Bauhherrn unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Die Beratung und Planung durch den Experten und eventuelle Abschlüsse von Liefer- und Leistungsverträgen werden nicht als Baubeginn gewertet.
Im KfW-Zuschussportal wird die Förderung beantragt. Dafür benötigt man die »Bestätigung zum Antrag (BzA)«, die man vom Experten erhält. Diese BzA enthält eine Identifikationsnummer, die für den Antrag gebraucht wird. Da der Zuschuss zur Baubegleitung nicht alleine beantragbar ist, muss zeitgleich ein anderes KfW-Förderprogramm wie KfW 151⁄152, KfW 153 oder KfW 430 beantragt werden.
Baumaßnahmen beginnen und Zuschuss erhalten
Bevor mit den energetischen Baumaßnahmen begonnen wird, sollte die Zusage der KfW abgewartet werden. Falls man vorher beginnt, geht der Anspruch in der Regel verloren.
Innerhalb von 36 Monaten müssen die Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die Prüfung und die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen prüft der Experte. Anschließend erhalten die Bauherren die Bestätigung mit einer Identifikationsnummer (BnD-ID), die im KfW-Zuschussportal eingeben werden muss, ebenso wie die Höhe der geleisteten Zahlungen. Die Rechnungen über die förderfähigen Leistungen des Experten werden ebenso benötigt. Diese müssen überwiesen und nicht in bar beglichen werden. Die KfW prüft den Nachweis der Vorhabensdurchführung und überweist anschließend den Zuschuss zur Baubegleitung auf das Konto des Antragstellers.
Fazit: Baubegleitung nach KfW 431
Bei einem energieeffizienten Neubau oder einer energetischen Sanierung müssen viele Gewerke aufeinander abgestimmt werden. Das betrifft beispielsweise die Heizungsanlage und die Wärmedämmungen auf dem Dach oder der Außenfassade. Eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten stellt sicher, dass ein Bauvorhaben auch tatsächlich den gesetzen energetischen Zielen nach Bauabschluss entspricht.
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Da die KfW in anderen Programmen wie 151, 152, 153 und 430 attraktive Darlehen und Zuschüsse für Bauherren bereitstellt, lässt sie die Einhaltung der energetischen Bedingungen durch einen Energieeffizienz-Experten im Rahmen einer KfW 431-Baubegleitung prüfen. Um die Kostenbelastung für den Bauherrn zu mindern, wird diese großzügig mit bis zu 50 % gefördert.
Verfasst am 8. Januar 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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