Sanierungsfahrplan von einem Einfamilienhaus in Steinenbronn (Baden-Württemberg) – Heizung des Gebäudes

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich wird Pflicht

Weni­ger Gas ver­brau­chen – das ist ein zen­tra­les Anlie­gen der Bun­des­re­gie­rung für den Win­ter 2223 sowie dar­über hin­aus. Um Ein­spa­run­gen in mög­lichst allen Berei­chen zu errei­chen, wur­de das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket zusam­men­ge­stellt. Es umfasst ver­schie­de­ne Maß­nah­men, um den Gas­ver­brauch zu sen­ken. Der neue Ent­wurf aus dem Juli 2022 rich­tet sich auch an Besitzer:innen von Wohn­ge­bäu­den mit Gas­hei­zung. Für sie soll ein Hei­zungs­check zur Pflicht wer­den, für vie­le zudem der hydrau­li­sche Abgleich.

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Heizungscheck und hydraulischer Abgleich verpflichtend

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) ist feder­füh­rend für das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket zustän­dig. Es unter­teilt die Anstren­gun­gen zur Sen­kung des Gas­ver­brauchs in ver­schie­de­ne Spar­ten – eine davon: Effi­zi­enz- und Ein­spar­maß­nah­men. Die betref­fen neben öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men den Wohn­ge­bäu­de­be­reich. Hier wird Eigentümer:innen vor­ge­schrie­ben, künf­tig einen Hei­zungs­check und einen hydrau­li­schen Abgleich vor­neh­men zu las­sen. Mit der Durch­füh­rung sol­len Hand­werks­be­trie­be und Schorn­stein­fe­ger betraut werden.

Durch den rus­si­schen Angriffs­krieg auf die Ukrai­ne befin­det sich Deutsch­land in einer Ener­gie­kri­se, die vom Aggres­sor Wla­di­mir Putin bewusst geschürt wird. Es sprä­che tech­nisch nichts dage­gen, Nord Stream 1 nach der abge­schlos­se­nen War­tung wie­der voll aus­zu­las­ten. Die gerin­ge­re Aus­las­tung bei rund 40 Pro­zent spricht daher eine kla­re poli­ti­sche Spra­che und bestä­tigt, dass wir uns auf Lie­fe­run­gen nicht ver­las­sen kön­nen. Putins Ziel ist es, zu ver­un­si­chern, Prei­se zu trei­ben, die Gesell­schaft zu spal­ten und die Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne zu schwä­chen. Dem beu­gen wir uns nicht, son­dern set­zen dem kon­zen­trier­tes und kon­se­quen­tes Han­deln ent­ge­gen. Wir tref­fen Vor­sor­ge, damit wir durch den Win­ter kommen.

21. Juli 2022, Bun­des­mi­nis­ter Robert Habeck, Quel­le: Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: soll zur Pflicht für Wohngebäudeeigentümer:innen werden

Was ist ein Heizungscheck?

Beim Hei­zungs­check geht es kon­kret dar­um, Gas und damit auch Heiz­kos­ten ein­zu­spa­ren. Der Fokus des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums rich­tet sich vor allem auf tech­ni­sche Ein­stel­lun­gen. Zum Bei­spiel soll die Vor­lauf­tem­pe­ra­tur, sofern sinn­voll, gesenkt wer­den. Auch eine Aus­wei­tung oder Ver­län­ge­rung der Nacht­ab­sen­kung kann zu Ein­spa­run­gen bei­tra­gen. Die Checks sol­len dazu die­nen, die Ein­stel­lun­gen zu opti­mie­ren.

Wei­ter sol­len die Pum­pen über­prüft, Hin­wei­se zur Däm­mung der Rohr­lei­tun­gen und zum hydrau­li­schen Abgleich gege­ben, sowie eine Enschät­zung der Effi­zi­enz vor­ge­nom­men wer­den. Zur Pflicht wer­den sie für die kom­men­den zwei Jah­re, das heißt bis zum Ende der Heiz­pe­ri­ode 2023/​2024.

Update: Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022 Pflicht

Gemäß Ver­ord­nung zur Siche­rung der Ener­gie­ver­sor­gung über mit­tel­fris­ti­ge wirk­sa­me Maß­nah­men (EnSim­i­Mav) vom 23. Sep­tem­ber 2022 müs­sen bis zum 15. Sep­tem­ber 2024 für (fast) alle Gas­hei­zun­gen ein Hei­zungs­check durch­ge­führt wer­den. Damit hat die Bun­des­re­gie­rung ein Teil des Ener­gie­si­che­rungs­pa­ke­tes umge­setzt.

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 6 Wohn­ein­hei­ten (bis zum 15. Sep­tem­ber 2024) , sowie für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 10 Wohn­ein­hei­ten und Nicht­wohn­ge­bäu­de ab 1.000 m² (bis zum 30. Sep­tem­ber 2023) verpflichtend.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Der hydrau­li­sche Abgleich soll sicher­stel­len, dass das war­me Was­ser im Hei­zungs­sys­tem gleich­mä­ßig ver­teilt wird. In Bezug auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz kann das einen gro­ßen Unter­schied machen, da nicht abge­gli­che­ne Hei­zun­gen Wär­me ungleich­mä­ßig ver­tei­len. Es kann also pas­sie­ren, dass ein­zel­ne Räu­me über­mä­ßig stark beheizt wer­den, weil bei ihnen kei­ne Wär­me ankommt. Das erhöht die Kos­ten und den Ver­brauch von Gas. Der hydrau­li­sche Abgleich basiert auf einer Heiz­last­be­rech­nung der ein­zel­nen Räu­me und ist vor allem in grö­ße­ren Gebäu­den mit Zen­tral­hei­zung rele­vant. In der Pra­xis wird er über­wie­gend Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser – also Vermieter:innen – tref­fen. Eben­so wie der Hei­zungs­check soll der Abgleich für zwei Jah­re ver­pflich­tend werden.

Wer ist für die Energiesicherungsmaßnahmen zuständig und wer bezahlt den Heizungscheck?

Mit dem Hei­zungs­check und eben­so mit dem hydrau­li­schen Abgleich sind zum Teil hohe Kos­ten ver­bun­den. Bis­he­ri­ge Ent­wür­fe sehen vor, dass die Eigentümer:innen für die Kos­ten auf­kom­men. Argu­men­tiert wird damit, dass es sich um eine Instand­hal­tungs­maß­nah­me han­delt. Zudem sol­len sich die Maß­nah­men laut Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ren­tie­ren, da der Ver­brauch von Gas gesenkt wird. Ein end­gül­ti­ger Beschluss zur Kos­ten­ver­tei­lung liegt (Stand: 0822) aller­dings noch nicht vor. Auch eine Kos­ten­kal­ku­la­ti­on ist schwie­rig, allein der Check wird aber ver­mut­lich über 100 Euro kos­ten. Bezüg­lich der kon­kre­ten Durch­füh­rung lau­fen Ver­hand­lun­gen mit dem Zen­tral­ver­band Sani­tär Hei­zung Kli­ma.

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Weitere Maßnahmen zur Energiesicherung

Das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket ent­hält ergän­zend zum Hei­zungs­check und zum hydrau­li­schen Abgleich noch eini­ge wei­te­re Punk­te, die aller­dings weit­aus weni­ger Haus­hal­te betref­fen. Zum einen dür­fen pri­va­te Pools nicht mehr mit Gas beheizt wer­den. Zudem sol­len unge­steu­er­te Hei­zungs­pum­pen wie Zir­ku­la­ti­ons­pum­pen aus­ge­tauscht wer­den. Der Aus­tausch amor­ti­sie­re sich zum Teil mehr­fach, so heißt es in der Infor­ma­ti­on zum Energiesicherungspaket.

  • Verfasst am 17. August 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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