Heizungscheck und hydraulischer Abgleich wird Pflicht
Weniger Gas verbrauchen – das ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung für den Winter 22⁄23 sowie darüber hinaus. Um Einsparungen in möglichst allen Bereichen zu erreichen, wurde das Energiesicherungspaket zusammengestellt. Es umfasst verschiedene Maßnahmen, um den Gasverbrauch zu senken. Der neue Entwurf aus dem Juli 2022 richtet sich auch an Besitzer:innen von Wohngebäuden mit Gasheizung. Für sie soll ein Heizungscheck zur Pflicht werden, für viele zudem der hydraulische Abgleich.
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Heizungscheck und hydraulischer Abgleich verpflichtend
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist federführend für das Energiesicherungspaket zuständig. Es unterteilt die Anstrengungen zur Senkung des Gasverbrauchs in verschiedene Sparten – eine davon: Effizienz- und Einsparmaßnahmen. Die betreffen neben öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen den Wohngebäudebereich. Hier wird Eigentümer:innen vorgeschrieben, künftig einen Heizungscheck und einen hydraulischen Abgleich vornehmen zu lassen. Mit der Durchführung sollen Handwerksbetriebe und Schornsteinfeger betraut werden.
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine befindet sich Deutschland in einer Energiekrise, die vom Aggressor Wladimir Putin bewusst geschürt wird. Es spräche technisch nichts dagegen, Nord Stream 1 nach der abgeschlossenen Wartung wieder voll auszulasten. Die geringere Auslastung bei rund 40 Prozent spricht daher eine klare politische Sprache und bestätigt, dass wir uns auf Lieferungen nicht verlassen können. Putins Ziel ist es, zu verunsichern, Preise zu treiben, die Gesellschaft zu spalten und die Unterstützung für die Ukraine zu schwächen. Dem beugen wir uns nicht, sondern setzen dem konzentriertes und konsequentes Handeln entgegen. Wir treffen Vorsorge, damit wir durch den Winter kommen.
21. Juli 2022, Bundesminister Robert Habeck, Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: soll zur Pflicht für Wohngebäudeeigentümer:innen werden
Was ist ein Heizungscheck?
Beim Heizungscheck geht es konkret darum, Gas und damit auch Heizkosten einzusparen. Der Fokus des Bundesministeriums richtet sich vor allem auf technische Einstellungen. Zum Beispiel soll die Vorlauftemperatur, sofern sinnvoll, gesenkt werden. Auch eine Ausweitung oder Verlängerung der Nachtabsenkung kann zu Einsparungen beitragen. Die Checks sollen dazu dienen, die Einstellungen zu optimieren.
Weiter sollen die Pumpen überprüft, Hinweise zur Dämmung der Rohrleitungen und zum hydraulischen Abgleich gegeben, sowie eine Enschätzung der Effizienz vorgenommen werden. Zur Pflicht werden sie für die kommenden zwei Jahre, das heißt bis zum Ende der Heizperiode 2023/2024.
Update: Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022 Pflicht
Ein hydraulischer Abgleich ist für Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten (bis zum 15. September 2024) , sowie für Mehrfamilienhäuser ab 10 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude ab 1.000 m² (bis zum 30. September 2023) verpflichtend.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Der hydraulische Abgleich soll sicherstellen, dass das warme Wasser im Heizungssystem gleichmäßig verteilt wird. In Bezug auf die Energieeffizienz kann das einen großen Unterschied machen, da nicht abgeglichene Heizungen Wärme ungleichmäßig verteilen. Es kann also passieren, dass einzelne Räume übermäßig stark beheizt werden, weil bei ihnen keine Wärme ankommt. Das erhöht die Kosten und den Verbrauch von Gas. Der hydraulische Abgleich basiert auf einer Heizlastberechnung der einzelnen Räume und ist vor allem in größeren Gebäuden mit Zentralheizung relevant. In der Praxis wird er überwiegend Mehrfamilienhäuser – also Vermieter:innen – treffen. Ebenso wie der Heizungscheck soll der Abgleich für zwei Jahre verpflichtend werden.
Wer ist für die Energiesicherungsmaßnahmen zuständig und wer bezahlt den Heizungscheck?
Mit dem Heizungscheck und ebenso mit dem hydraulischen Abgleich sind zum Teil hohe Kosten verbunden. Bisherige Entwürfe sehen vor, dass die Eigentümer:innen für die Kosten aufkommen. Argumentiert wird damit, dass es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt. Zudem sollen sich die Maßnahmen laut Bundeswirtschaftsministerium rentieren, da der Verbrauch von Gas gesenkt wird. Ein endgültiger Beschluss zur Kostenverteilung liegt (Stand: 08⁄22) allerdings noch nicht vor. Auch eine Kostenkalkulation ist schwierig, allein der Check wird aber vermutlich über 100 Euro kosten. Bezüglich der konkreten Durchführung laufen Verhandlungen mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima.
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Weitere Maßnahmen zur Energiesicherung
Das Energiesicherungspaket enthält ergänzend zum Heizungscheck und zum hydraulischen Abgleich noch einige weitere Punkte, die allerdings weitaus weniger Haushalte betreffen. Zum einen dürfen private Pools nicht mehr mit Gas beheizt werden. Zudem sollen ungesteuerte Heizungspumpen wie Zirkulationspumpen ausgetauscht werden. Der Austausch amortisiere sich zum Teil mehrfach, so heißt es in der Information zum Energiesicherungspaket.
Verfasst am 17. August 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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