Sanierungsfahrplan von einem Einfamilienhaus in Steinenbronn (Baden-Württemberg) – Heizung des Gebäudes

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich wird Pflicht

Weni­ger Gas ver­brau­chen – das ist ein zen­tra­les Anlie­gen der Bun­des­re­gie­rung für den Win­ter 2223 sowie dar­über hin­aus. Um Ein­spa­run­gen in mög­lichst allen Berei­chen zu errei­chen, wur­de das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket zusam­men­ge­stellt. Es umfasst ver­schie­de­ne Maß­nah­men, um den Gas­ver­brauch zu sen­ken. Der neue Ent­wurf aus dem Juli 2022 rich­tet sich auch an Besitzer:innen von Wohn­ge­bäu­den mit Gas­hei­zung. Für sie soll ein Hei­zungs­check zur Pflicht wer­den, für vie­le zudem der hydrau­li­sche Abgleich.

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Heizungscheck und hydraulischer Abgleich verpflichtend

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) ist feder­füh­rend für das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket zustän­dig. Es unter­teilt die Anstren­gun­gen zur Sen­kung des Gas­ver­brauchs in ver­schie­de­ne Spar­ten – eine davon: Effi­zi­enz- und Ein­spar­maß­nah­men. Die betref­fen neben öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men den Wohn­ge­bäu­de­be­reich. Hier wird Eigentümer:innen vor­ge­schrie­ben, künf­tig einen Hei­zungs­check und einen hydrau­li­schen Abgleich vor­neh­men zu las­sen. Mit der Durch­füh­rung sol­len Hand­werks­be­trie­be und Schorn­stein­fe­ger betraut werden.

Durch den rus­si­schen Angriffs­krieg auf die Ukrai­ne befin­det sich Deutsch­land in einer Ener­gie­kri­se, die vom Aggres­sor Wla­di­mir Putin bewusst geschürt wird. Es sprä­che tech­nisch nichts dage­gen, Nord Stream 1 nach der abge­schlos­se­nen War­tung wie­der voll aus­zu­las­ten. Die gerin­ge­re Aus­las­tung bei rund 40 Pro­zent spricht daher eine kla­re poli­ti­sche Spra­che und bestä­tigt, dass wir uns auf Lie­fe­run­gen nicht ver­las­sen kön­nen. Putins Ziel ist es, zu ver­un­si­chern, Prei­se zu trei­ben, die Gesell­schaft zu spal­ten und die Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne zu schwä­chen. Dem beu­gen wir uns nicht, son­dern set­zen dem kon­zen­trier­tes und kon­se­quen­tes Han­deln ent­ge­gen. Wir tref­fen Vor­sor­ge, damit wir durch den Win­ter kommen.

21. Juli 2022, Bun­des­mi­nis­ter Robert Habeck, Quel­le: Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: soll zur Pflicht für Wohngebäudeeigentümer:innen werden

Was ist ein Heizungscheck?

Beim Hei­zungs­check geht es kon­kret dar­um, Gas und damit auch Heiz­kos­ten ein­zu­spa­ren. Der Fokus des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums rich­tet sich vor allem auf tech­ni­sche Ein­stel­lun­gen. Zum Bei­spiel soll die Vor­lauf­tem­pe­ra­tur, sofern sinn­voll, gesenkt wer­den. Auch eine Aus­wei­tung oder Ver­län­ge­rung der Nacht­ab­sen­kung kann zu Ein­spa­run­gen bei­tra­gen. Die Checks sol­len dazu die­nen, die Ein­stel­lun­gen zu opti­mie­ren.

Wei­ter sol­len die Pum­pen über­prüft, Hin­wei­se zur Däm­mung der Rohr­lei­tun­gen und zum hydrau­li­schen Abgleich gege­ben, sowie eine Enschät­zung der Effi­zi­enz vor­ge­nom­men wer­den. Zur Pflicht wer­den sie für die kom­men­den zwei Jah­re, das heißt bis zum Ende der Heiz­pe­ri­ode 2023/​2024.

Update: Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022 Pflicht

Gemäß Ver­ord­nung zur Siche­rung der Ener­gie­ver­sor­gung über mit­tel­fris­ti­ge wirk­sa­me Maß­nah­men (EnSim­i­Mav) vom 23. Sep­tem­ber 2022 müs­sen bis zum 15. Sep­tem­ber 2024 für (fast) alle Gas­hei­zun­gen ein Hei­zungs­check durch­ge­führt wer­den. Damit hat die Bun­des­re­gie­rung ein Teil des Ener­gie­si­che­rungs­pa­ke­tes umge­setzt.

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 6 Wohn­ein­hei­ten (bis zum 15. Sep­tem­ber 2024) , sowie für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 10 Wohn­ein­hei­ten und Nicht­wohn­ge­bäu­de ab 1.000 m² (bis zum 30. Sep­tem­ber 2023) verpflichtend.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Der hydrau­li­sche Abgleich soll sicher­stel­len, dass das war­me Was­ser im Hei­zungs­sys­tem gleich­mä­ßig ver­teilt wird. In Bezug auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz kann das einen gro­ßen Unter­schied machen, da nicht abge­gli­che­ne Hei­zun­gen Wär­me ungleich­mä­ßig ver­tei­len. Es kann also pas­sie­ren, dass ein­zel­ne Räu­me über­mä­ßig stark beheizt wer­den, weil bei ihnen kei­ne Wär­me ankommt. Das erhöht die Kos­ten und den Ver­brauch von Gas. Der hydrau­li­sche Abgleich basiert auf einer Heiz­last­be­rech­nung der ein­zel­nen Räu­me und ist vor allem in grö­ße­ren Gebäu­den mit Zen­tral­hei­zung rele­vant. In der Pra­xis wird er über­wie­gend Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser – also Vermieter:innen – tref­fen. Eben­so wie der Hei­zungs­check soll der Abgleich für zwei Jah­re ver­pflich­tend werden.

Wer ist für die Energiesicherungsmaßnahmen zuständig und wer bezahlt den Heizungscheck?

Mit dem Hei­zungs­check und eben­so mit dem hydrau­li­schen Abgleich sind zum Teil hohe Kos­ten ver­bun­den. Bis­he­ri­ge Ent­wür­fe sehen vor, dass die Eigentümer:innen für die Kos­ten auf­kom­men. Argu­men­tiert wird damit, dass es sich um eine Instand­hal­tungs­maß­nah­me han­delt. Zudem sol­len sich die Maß­nah­men laut Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ren­tie­ren, da der Ver­brauch von Gas gesenkt wird. Ein end­gül­ti­ger Beschluss zur Kos­ten­ver­tei­lung liegt (Stand: 0822) aller­dings noch nicht vor. Auch eine Kos­ten­kal­ku­la­ti­on ist schwie­rig, allein der Check wird aber ver­mut­lich über 100 Euro kos­ten. Bezüg­lich der kon­kre­ten Durch­füh­rung lau­fen Ver­hand­lun­gen mit dem Zen­tral­ver­band Sani­tär Hei­zung Kli­ma.

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Weitere Maßnahmen zur Energiesicherung

Das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket ent­hält ergän­zend zum Hei­zungs­check und zum hydrau­li­schen Abgleich noch eini­ge wei­te­re Punk­te, die aller­dings weit­aus weni­ger Haus­hal­te betref­fen. Zum einen dür­fen pri­va­te Pools nicht mehr mit Gas beheizt wer­den. Zudem sol­len unge­steu­er­te Hei­zungs­pum­pen wie Zir­ku­la­ti­ons­pum­pen aus­ge­tauscht wer­den. Der Aus­tausch amor­ti­sie­re sich zum Teil mehr­fach, so heißt es in der Infor­ma­ti­on zum Energiesicherungspaket.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 17. August 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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