Förderung Klimaneutraler Gebäude: FKG in München mit Sanierungsfahrplan
Klimaneutralität bis 2035 – dieses ambitionierte Ziel verfolgt die Stadt München für ihre Gebäude. Um für private Bauherr:innen Anreize zu schaffen, zügig in klimafreundliche Baumaßnahmen zu investieren, hat die Stadt die Förderung Klimaneutraler Gebäude, kurz FKG, aufgelegt. Ein wichtige Voraussetzung, um Fördermittel zu beantragen, ist in vielen Fällen der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP).
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FKG: Förderung für Neubauten, Bestandsbauten und Sanierungsberatung
Förderungen aus dem Programm FKG stehen für viele Baumaßnahmen in der Stadt München zur Verfügung. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass Energie eingespart wird. Insbesondere wünscht sich das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München eine stärkere Nutzung von regionalen regenerativen Energieträgern, um die Verbrennung fossiler Brennstoffe zu vermeiden. Das geht einher mit der Optimierung der Wärmedämmung, damit der Energieumsatz von Wärmepumpen und Co. ausreicht, um Wohnungen zu beheizen.
Konkret erstreckt sich die Förderung Klimaneutraler Gebäude in München auf:
- Energetische Sanierungsberatung
- Effizienzhäuser im Bestand
- Effizienzhäuser im Neubau
- Einzelmaßnahmen
- Photovoltaik
- Bonusmaßnahmen (in Verbindung mit einer förderfähigen Hauptmaßnahme)
Eine Sonderstellung nimmt die energetische Sanierungsberatung ein. Sie ist verpflichtende Voraussetzung, um weitere Maßnahmen beantragen zu können. Im Rahmen der Sanierungsberatung prüft eine Fachkraft gemeinsam mit den Eigentümer:innen, welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Daraus resultiert ein individuell abgestimmter Maßnahmenkatalog: der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Hierfür zahlt die Stadt München eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % der Kosten. Es gelten folgende Obergrenzen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 2.300 Euro
- Mehrparteienhäuser mit 3–12 Wohneinheiten: 3.700 Euro
- Mehrparteienhäuser mit mehr als 12 Wohneinheiten: 5.700 Euro
Sanierungsfahrplan im FKG
Ablauf, Umfang und Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans sind im FKG klar geregelt. Zu beachten ist, dass der Sanierungsfahrplan, wie er aus dem BEG bekannt ist, in der Münchner Ausarbeitung immer als energetische Sanierungsberatung bezeichnet wird, bei der ein Sanierungskonzept erstellt wird. Dafür wird zuerst ein Antrag über das FKG-Portal der Stadt gestellt. Dieser Schritt muss vor der Beauftragung eines Beraters oder einer Beraterin erfolgen, um Förderung erhalten zu können. Die Beratung selbst muss spätestens drei Jahre nach erfolgreicher Beantragung erfolgen. Um das Fördergeld ausgezahlt zu bekommen, reichen Sie anschließend den FKG-Verwendungsnachweis (ebenfalls innerhalb der Frist von drei Jahren) ein. Nach Prüfung zahlt das Referat für Klima- und Umweltschutz den Betrag aus.
Anforderungen an die energetische Sanierungsberatung
Die Beratung selbst muss ebenfalls einige Kriterien erfüllen – hier sind die Berater:innen in der Pflicht. Sie müssen unter anderem folgende Punkte sicherstellen:
- Erreichung konkreter Energiestandards bis 2035: EH55, EH55 EE, EH40, EH40 EE
- kein Einbau von Heizsystemen, die fossile Energieträger nutzen
- ein Anschluss an das SWM-Fernwärmenetz ist als Möglichkeit zu prüfen
- Berücksichtigung von Solarthermie
- (mindestens) eine Vor-Ort-Begehung im zu sanierenden Gebäude
- … und einige weitere
Zudem fordert das FKG eine ausführliche Dokumentation. Darin sollen eine Beschreibung des Ist-Zustandes, mögliche Sanierungsvarianten und eine Abschätzung der Investitionskosten enthalten sein. Ein individueller Sanierungsfahrplan, wie er aus dem BEG bekannt ist, entspricht diesen Anforderungen und liefert zusätzlich einen Schritt-für-Schritt-Plan, um die energetische Sanierung des Gebäudes durchzuführen.
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Geförderte Sanierung in München: der Weg zum Zuschuss
Ein bestimmter zeitlicher Ablauf ist ratsam, um die Sanierung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll zu gestalten. Um Förderungen aus der FKG und BEG zu erhalten, ist sogar eine definierte Abfolge bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Der erste Schritt ist hierbei die energetische Beratung. Achtung: Denken Sie daran, den Antrag auf Förderung vor Auftragsvergabe zu stellen. Im Rahmen der Beratung entsteht dann ein Sanierungsfahrplan, der weitere Maßnahmen aufzeigt. Hierfür gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten seitens der Stadt München (FKG) sowie vom Bund (BEG). Beachten Sie auch hier, dass Sie Anträge vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen. Um die Zuschüsse zu erhalten, reichen Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen die Nachweise ein. Beachten Sie dabei zusätzlich, dass viele FKG-Zuschüsse an eine BEG-Förderung gekoppelt sind.
Energieeffizientes Bauen wurde in München schon früher gefördert. Dazu gab es das Förderprogramm Energieeinsparen (FES). Dieses wurde nun durch das Programm FKG abgelöst. Letzteres ist seit Oktober 2022 voll in Kraft. In der Zeit davor gab es bereits eine Übergangslösung seit Juli 2022. Ansprechpartner für alle Interessierte ist das Referat für Klima- und Umweltschutz, SG Förderprogramm Energieeinsparung.
Verfasst am 17. Januar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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