Energieberatung und energieberater München

Förderung Klimaneutraler Gebäude: FKG in München mit Sanierungsfahrplan

Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035 – die­ses ambi­tio­nier­te Ziel ver­folgt die Stadt Mün­chen für ihre Gebäu­de. Um für pri­va­te Bauherr:innen Anrei­ze zu schaf­fen, zügig in kli­ma­freund­li­che Bau­maß­nah­men zu inves­tie­ren, hat die Stadt die För­de­rung Kli­ma­neu­tra­ler Gebäu­de, kurz FKG, auf­ge­legt. Ein wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, um För­der­mit­tel zu bean­tra­gen, ist in vie­len Fäl­len der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP).

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FKG: Förderung für Neubauten, Bestandsbauten und Sanierungsberatung

För­de­run­gen aus dem Pro­gramm FKG ste­hen für vie­le Bau­maß­nah­men in der Stadt Mün­chen zur Ver­fü­gung. Eine grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass Ener­gie ein­ge­spart wird. Ins­be­son­de­re wünscht sich das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen eine stär­ke­re Nut­zung von regio­na­len rege­ne­ra­ti­ven Ener­gie­trä­gern, um die Ver­bren­nung fos­si­ler Brenn­stof­fe zu ver­mei­den. Das geht ein­her mit der Opti­mie­rung der Wär­me­däm­mung, damit der Ener­gie­um­satz von Wär­me­pum­pen und Co. aus­reicht, um Woh­nun­gen zu beheizen.

Kon­kret erstreckt sich die För­de­rung Kli­ma­neu­tra­ler Gebäu­de in Mün­chen auf:

  • Ener­ge­ti­sche Sanierungsberatung
  • Effi­zi­enz­häu­ser im Bestand
  • Effi­zi­enz­häu­ser im Neubau
  • Ein­zel­maß­nah­men
  • Pho­to­vol­ta­ik
  • Bonus­maß­nah­men (in Ver­bin­dung mit einer för­der­fä­hi­gen Hauptmaßnahme)

Eine Son­der­stel­lung nimmt die ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­be­ra­tung ein. Sie ist ver­pflich­ten­de Vor­aus­set­zung, um wei­te­re Maß­nah­men bean­tra­gen zu kön­nen. Im Rah­men der Sanie­rungs­be­ra­tung prüft eine Fach­kraft gemein­sam mit den Eigentümer:innen, wel­che kon­kre­ten Sanie­rungs­maß­nah­men sinn­voll sind, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des zu ver­bes­sern. Dar­aus resul­tiert ein indi­vi­du­ell abge­stimm­ter Maß­nah­men­ka­ta­log: der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan, kurz iSFP. Hier­für zahlt die Stadt Mün­chen eine För­de­rung in Höhe von bis zu 90 % der Kos­ten. Es gel­ten fol­gen­de Obergrenzen:

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser: 2.300 Euro
  • Mehr­par­tei­en­häu­ser mit 3–12 Wohn­ein­hei­ten: 3.700 Euro
  • Mehr­par­tei­en­häu­ser mit mehr als 12 Wohn­ein­hei­ten: 5.700 Euro

Sanierungsfahrplan im FKG

Ablauf, Umfang und Aus­ar­bei­tung des Sanie­rungs­fahr­plans sind im FKG klar gere­gelt. Zu beach­ten ist, dass der Sanie­rungs­fahr­plan, wie er aus dem BEG bekannt ist, in der Münch­ner Aus­ar­bei­tung immer als ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­be­ra­tung bezeich­net wird, bei der ein Sanie­rungs­kon­zept erstellt wird. Dafür wird zuerst ein Antrag über das FKG-Por­tal der Stadt gestellt. Die­ser Schritt muss vor der Beauf­tra­gung eines Bera­ters oder einer Bera­te­rin erfol­gen, um För­de­rung erhal­ten zu kön­nen. Die Bera­tung selbst muss spä­tes­tens drei Jah­re nach erfolg­rei­cher Bean­tra­gung erfol­gen. Um das För­der­geld aus­ge­zahlt zu bekom­men, rei­chen Sie anschlie­ßend den FKG-Ver­wen­dungs­nach­weis (eben­falls inner­halb der Frist von drei Jah­ren) ein. Nach Prü­fung zahlt das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz den Betrag aus.

Anforderungen an die energetische Sanierungsberatung

Die Bera­tung selbst muss eben­falls eini­ge Kri­te­ri­en erfül­len – hier sind die Berater:innen in der Pflicht. Sie müs­sen unter ande­rem fol­gen­de Punk­te sicherstellen:

  • Errei­chung kon­kre­ter Ener­gie­stan­dards bis 2035: EH55, EH55 EE, EH40, EH40 EE
  • kein Ein­bau von Heiz­sys­te­men, die fos­si­le Ener­gie­trä­ger nutzen
  • ein Anschluss an das SWM-Fern­wär­me­netz ist als Mög­lich­keit zu prüfen
  • Berück­sich­ti­gung von Solarthermie
  • (min­des­tens) eine Vor-Ort-Bege­hung im zu sanie­ren­den Gebäude
  • … und eini­ge weitere

Zudem for­dert das FKG eine aus­führ­li­che Doku­men­ta­ti­on. Dar­in sol­len eine Beschrei­bung des Ist-Zustan­des, mög­li­che Sanie­rungs­va­ri­an­ten und eine Abschät­zung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten ent­hal­ten sein. Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan, wie er aus dem BEG bekannt ist, ent­spricht die­sen Anfor­de­run­gen und lie­fert zusätz­lich einen Schritt-für-Schritt-Plan, um die ener­ge­ti­sche Sanie­rung des Gebäu­des durchzuführen.

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Geförderte Sanierung in München: der Weg zum Zuschuss

Ein bestimm­ter zeit­li­cher Ablauf ist rat­sam, um die Sanie­rung wirt­schaft­lich und öko­lo­gisch sinn­voll zu gestal­ten. Um För­de­run­gen aus der FKG und BEG zu erhal­ten, ist sogar eine defi­nier­te Abfol­ge bei der Pla­nung und Durch­füh­rung zu berück­sich­ti­gen. Der ers­te Schritt ist hier­bei die ener­ge­ti­sche Bera­tung. Ach­tung: Den­ken Sie dar­an, den Antrag auf För­de­rung vor Auf­trags­ver­ga­be zu stel­len. Im Rah­men der Bera­tung ent­steht dann ein Sanie­rungs­fahr­plan, der wei­te­re Maß­nah­men auf­zeigt. Hier­für gibt es eben­falls För­der­mög­lich­kei­ten sei­tens der Stadt Mün­chen (FKG) sowie vom Bund (BEG). Beach­ten Sie auch hier, dass Sie Anträ­ge vor Beginn der Umbau­maß­nah­men stel­len. Um die Zuschüs­se zu erhal­ten, rei­chen Sie nach Abschluss der Bau­maß­nah­men die Nach­wei­se ein. Beach­ten Sie dabei zusätz­lich, dass vie­le FKG-Zuschüs­se an eine BEG-För­de­rung gekop­pelt sind.

Gut zu wis­sen: FKG löst FES ab

Ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en wur­de in Mün­chen schon frü­her geför­dert. Dazu gab es das För­der­pro­gramm Ener­gie­ein­spa­ren (FES). Die­ses wur­de nun durch das Pro­gramm FKG abge­löst. Letz­te­res ist seit Okto­ber 2022 voll in Kraft. In der Zeit davor gab es bereits eine Über­gangs­lö­sung seit Juli 2022. Ansprech­part­ner für alle Inter­es­sier­te ist das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz, SG För­der­pro­gramm Energieeinsparung.
  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 17. Januar 2023 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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