Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Fördermittel bei einzelnen Sanierungen am Eigenheim – der Ablauf in der Praxis

Durch die gestie­ge­nen Bau­kos­ten und die aus­ge­schöpf­ten För­der­töp­fe im Neu­bau wer­den Sanie­rungs­maß­nah­men im Gebäu­de­be­stand immer belieb­ter. Öko­lo­gisch sind Sanie­run­gen bereits seit eini­ger Zeit eine sinn­vol­le Maß­nah­me. Durch die hohen För­der­mit­teln wer­den Sanie­run­gen end­lich auch wirt­schaft­lich inter­es­sant für die zahl­rei­chen Eigentümer:innen in Deutsch­land. Neben der Kom­plett­sa­nie­rung wer­den auch Ein­zel­maß­nah­men geför­dert. Wir zei­gen Ihnen wie!

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1. Sanierungsfahrplan als Bestandsaufnahme (BAFA-Förderung)

Unab­hän­gig davon, ob Sie bereits wis­sen wel­che Sanie­rungs­maß­nah­men Sie umset­zen möch­ten, emp­fiehlt sich ein geför­der­ter Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) als Bestands­auf­nah­me durch­zu­füh­ren. War­um? Der iSFP wird staat­lich mit 80 % der Kos­ten geför­dert. Außer­dem erhal­ten Sie bei Ein­zel­maß­nah­men eine 5 % höhe­re För­de­rung der anschlie­ßen­den Sanie­rungs­kos­ten. Die Kos­ten für die Bestands­auf­nah­me lie­gen in der Regel in einem drei­stel­li­gen Bereich. Bei einem Eigen­an­teil von 300 € wür­de sich der iSFP bereits bei Sanie­rungs­kos­ten in Höhe von 6.000 € loh­nen. Die för­der­fä­hi­gen Sanie­rungs­kos­ten sind schnel­ler erreicht als gedacht. So oder so: Die Bestands­auf­nah­me und Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans lohnt sich doppelt!

2. Die Planung

Zur Umset­zung einer geför­der­ten Sanie­rungs­maß­nah­me sind Fach­un­ter­neh­men ein­zu­schal­ten. Eigen­leis­tun­gen wer­den nicht geför­dert. Die Wahr­schein­lich­keit, ein Ange­bot von einem qua­li­fi­zier­ten Hand­werks­un­ter­neh­men steigt, des­to bes­ser Sie als Bauherr:in vor­be­rei­tet sind. Pla­nen Sie par­al­lel noch wei­te­re bau­li­che Ver­än­de­run­gen kommt es nicht sel­ten vor, dass zusätz­lich ein Bau­an­trag gestellt wer­den muss (zum Bei­spiel beim Dach­aus­bau). Die Pla­nung über­neh­men Architekten/​Architektinnen und Ingenieure/​Ingenieurinnen. Die­se erstel­len auch Leis­tungs­ver­zeich­nis­se, auf Basis derer Sie Hand­wer­ker­an­ge­bo­te ver­glei­chen kön­nen. Dar­in ange­ge­ben sind neben Leis­tungs­be­schrei­bun­gen auch Men­gen und Mas­sen. Nur so kön­nen Handwerker:innen seri­ös kal­ku­lie­ren ohne zu hohe Akqui­se­kos­ten zu haben.

3. Der KfW-Fördermittelantrag für Einzelmaßnahmen

Die För­der­mit­tel­be­an­tra­gung für die Ein­zel­maß­nah­men müs­sen im ers­ten Schritt von zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten und ‑Exper­tin­nen über­nom­men wer­den. Zunächst ist ein rech­ne­ri­scher Nach­weis zu füh­ren der besagt, dass die vor­ge­se­he­nen Sanie­rungs­maß­nah­men den Anfor­de­run­gen des För­der­mit­tel­ge­bers ent­spre­chen. Die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten und ‑Exper­tin­nen erzeu­gen eine BZA-Num­mer. Die BZA-Num­mer wird anschlie­ßend der Eigentümer:in zur Ver­fü­gung gestellt. Im zwei­ten Schritt mel­det sich die Eigentümer:in in einem Por­tal der KfW (Kre­dit­va­ri­an­te) bzw. des BAFA (Zuschuss­va­ri­an­te) an und wil­ligt ein, die Maß­nah­men durch­füh­ren zu wollen.

Die Kos­ten für den Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten wer­den mit bis zu 50 % von der KfW geför­dert. Die Sanie­rung selbst darf nicht vor der Bewil­li­gung begon­nen haben.

5. Die KfW-Baubegleitung

Die Bau­be­glei­tung ist ein erfor­der­li­cher Teil der Arbeit eines Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten oder Exper­tin, wenn KfW-För­der­mit­tel bean­tragt wur­den. Die KfW-Bau­be­glei­tung soll sicher­stel­len, dass die Sanie­rungs­maß­nah­men auch den geför­der­ten Stan­dard erfüllen.

Hal­ten Sie als Bauherr:in die Lie­fer­schei­ne vor, erstel­len Sie eine Bau­stel­len-Foto­do­ku­men­ta­ti­on und for­dern Fach­un­ter­neh­mer­erklä­run­gen der Hand­werks­un­ter­neh­men ein. Bau­be­glei­tung heißt nicht, dass der/​die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te/-Exper­tin jeden Tag vor Ort sind und jede Maß­nah­me täg­lich vor Ort kon­trol­len. Die Doku­men­ta­ti­on erspart Ihnen unnö­ti­ge Rück­fra­gen bei der spä­te­ren Abnahme.Hinweistext

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6. Die Fördermittelfreigabe für Einzelmaßnahmen der Sanierung

Nach Abschluss der Sanie­rungs­maß­nah­me folgt die Beschei­ni­gung durch den Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten. Die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten kon­trol­lie­ren auf Basis des anfäng­li­chen Nach­wei­ses ob die Sanie­rung ent­spre­chend aus­ge­führt wur­de. Anschlie­ßend erhal­ten Eigentümer:innen die Fördermittel.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 3. Juni 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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