Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Fördermittel bei einzelnen Sanierungen am Eigenheim – der Ablauf in der Praxis

Durch die gestie­ge­nen Bau­kos­ten und die aus­ge­schöpf­ten För­der­töp­fe im Neu­bau wer­den Sanie­rungs­maß­nah­men im Gebäu­de­be­stand immer belieb­ter. Öko­lo­gisch sind Sanie­run­gen bereits seit eini­ger Zeit eine sinn­vol­le Maß­nah­me. Durch die hohen För­der­mit­teln wer­den Sanie­run­gen end­lich auch wirt­schaft­lich inter­es­sant für die zahl­rei­chen Eigentümer:innen in Deutsch­land. Neben der Kom­plett­sa­nie­rung wer­den auch Ein­zel­maß­nah­men geför­dert. Wir zei­gen Ihnen wie!

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1. Sanierungsfahrplan als Bestandsaufnahme (BAFA-Förderung)

Unab­hän­gig davon, ob Sie bereits wis­sen wel­che Sanie­rungs­maß­nah­men Sie umset­zen möch­ten, emp­fiehlt sich ein geför­der­ter Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) als Bestands­auf­nah­me durch­zu­füh­ren. War­um? Der iSFP wird staat­lich mit 80 % der Kos­ten geför­dert. Außer­dem erhal­ten Sie bei Ein­zel­maß­nah­men eine 5 % höhe­re För­de­rung der anschlie­ßen­den Sanie­rungs­kos­ten. Die Kos­ten für die Bestands­auf­nah­me lie­gen in der Regel in einem drei­stel­li­gen Bereich. Bei einem Eigen­an­teil von 300 € wür­de sich der iSFP bereits bei Sanie­rungs­kos­ten in Höhe von 6.000 € loh­nen. Die för­der­fä­hi­gen Sanie­rungs­kos­ten sind schnel­ler erreicht als gedacht. So oder so: Die Bestands­auf­nah­me und Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans lohnt sich doppelt!

2. Die Planung

Zur Umset­zung einer geför­der­ten Sanie­rungs­maß­nah­me sind Fach­un­ter­neh­men ein­zu­schal­ten. Eigen­leis­tun­gen wer­den nicht geför­dert. Die Wahr­schein­lich­keit, ein Ange­bot von einem qua­li­fi­zier­ten Hand­werks­un­ter­neh­men steigt, des­to bes­ser Sie als Bauherr:in vor­be­rei­tet sind. Pla­nen Sie par­al­lel noch wei­te­re bau­li­che Ver­än­de­run­gen kommt es nicht sel­ten vor, dass zusätz­lich ein Bau­an­trag gestellt wer­den muss (zum Bei­spiel beim Dach­aus­bau). Die Pla­nung über­neh­men Architekten/​Architektinnen und Ingenieure/​Ingenieurinnen. Die­se erstel­len auch Leis­tungs­ver­zeich­nis­se, auf Basis derer Sie Hand­wer­ker­an­ge­bo­te ver­glei­chen kön­nen. Dar­in ange­ge­ben sind neben Leis­tungs­be­schrei­bun­gen auch Men­gen und Mas­sen. Nur so kön­nen Handwerker:innen seri­ös kal­ku­lie­ren ohne zu hohe Akqui­se­kos­ten zu haben.

3. Der KfW-Fördermittelantrag für Einzelmaßnahmen

Die För­der­mit­tel­be­an­tra­gung für die Ein­zel­maß­nah­men müs­sen im ers­ten Schritt von zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten und ‑Exper­tin­nen über­nom­men wer­den. Zunächst ist ein rech­ne­ri­scher Nach­weis zu füh­ren der besagt, dass die vor­ge­se­he­nen Sanie­rungs­maß­nah­men den Anfor­de­run­gen des För­der­mit­tel­ge­bers ent­spre­chen. Die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten und ‑Exper­tin­nen erzeu­gen eine BZA-Num­mer. Die BZA-Num­mer wird anschlie­ßend der Eigentümer:in zur Ver­fü­gung gestellt. Im zwei­ten Schritt mel­det sich die Eigentümer:in in einem Por­tal der KfW (Kre­dit­va­ri­an­te) bzw. des BAFA (Zuschuss­va­ri­an­te) an und wil­ligt ein, die Maß­nah­men durch­füh­ren zu wollen.

Die Kos­ten für den Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten wer­den mit bis zu 50 % von der KfW geför­dert. Die Sanie­rung selbst darf nicht vor der Bewil­li­gung begon­nen haben.

5. Die KfW-Baubegleitung

Die Bau­be­glei­tung ist ein erfor­der­li­cher Teil der Arbeit eines Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten oder Exper­tin, wenn KfW-För­der­mit­tel bean­tragt wur­den. Die KfW-Bau­be­glei­tung soll sicher­stel­len, dass die Sanie­rungs­maß­nah­men auch den geför­der­ten Stan­dard erfüllen.

Hal­ten Sie als Bauherr:in die Lie­fer­schei­ne vor, erstel­len Sie eine Bau­stel­len-Foto­do­ku­men­ta­ti­on und for­dern Fach­un­ter­neh­mer­erklä­run­gen der Hand­werks­un­ter­neh­men ein. Bau­be­glei­tung heißt nicht, dass der/​die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te/-Exper­tin jeden Tag vor Ort sind und jede Maß­nah­me täg­lich vor Ort kon­trol­len. Die Doku­men­ta­ti­on erspart Ihnen unnö­ti­ge Rück­fra­gen bei der spä­te­ren Abnahme.Hinweistext

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6. Die Fördermittelfreigabe für Einzelmaßnahmen der Sanierung

Nach Abschluss der Sanie­rungs­maß­nah­me folgt die Beschei­ni­gung durch den Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten. Die Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten kon­trol­lie­ren auf Basis des anfäng­li­chen Nach­wei­ses ob die Sanie­rung ent­spre­chend aus­ge­führt wur­de. Anschlie­ßend erhal­ten Eigentümer:innen die Fördermittel.

  • Verfasst am 3. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

    Kundenmeinungen

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    Gabriele G.

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    Ich habe zeit­nah eine freund­li­che und kom­pe­ten­te Bera­tung für mein Anlie­gen erhal­ten, die mir sehr wei­ter­ge­hol­fen hat, um mein Bau­vor­ha­ben zu rea­li­sie­ren. Vie­len herz­li­chen Dank.

    SF aus Rheine

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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