Renovierungspass als Sanierungsfahrplan auf EU-Ebene

Der Renovierungspass: ein Sanierungsfahrplan auf EU-Ebene?

Sanie­rung ist nicht nur deutsch­land­weit ein wich­ti­ges The­ma. In der gesam­ten EU gibt es Vor­ga­ben, wie Gebäu­de umwelt- und kli­ma­freund­li­cher gestal­tet wer­den kön­nen. Dazu wur­de im Okto­ber 2022 die EU-Gebäu­de­richt­li­nie (EPBD) erneu­ert. Im Vor­feld der Ände­run­gen fan­den Dis­kus­sio­nen statt, bis sich die Staa­ten nun auf die neu­en Vor­ga­ben geei­nigt haben. Kern­ziel der Maß­nah­men ist es, Gebäu­de in der EU bis 2050 zu Null­emis­si­ons­ge­bäu­den zu machen. Ein wich­ti­ges Werk­zeug auf dem Weg dort­hin ist der Reno­vie­rungs­pass, der am Sanie­rungs­fahr­plan ange­lehnt ist und vie­le Par­al­le­len dazu aufweist.

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Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Was steht drin?

Die EU-Gebäu­de­richt­li­nie ent­hält kon­kre­te Vor­ga­ben für Neu- und Bestands­ge­bäu­de. Neue Gebäu­de sol­len ab 2030 Null­emis­si­ons­ge­bäu­de sein. Für Bestands­bau­ten gilt die­ses Ziel für 2050. Neue öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sol­len den Stan­dard bereits ab 2028 erfül­len. Damit will die EU den Aus­stoß von CO2 redu­zie­ren. Zugleich ent­hält die Richt­li­nie Anrei­ze für Eigentümer:innen, bestehen­de Häu­ser zu sanie­ren. Der Reno­vie­rungs­pass ist einer davon.

Was ist ein Nullemissionsgebäude?

Ein zen­tra­ler Begriff der Gebäu­de­richt­li­nie ist das Null­emis­si­ons­ge­bäu­de. Es zeich­net sich ins­ge­samt durch eine hohe Ener­gie­ef­fi­zi­enz aus und darf dort, wo es steht, kei­ne CO2-Emis­sio­nen durch fos­si­le Brenn­stof­fe ver­ur­sa­chen. Das heißt, Gas- oder Ölhei­zun­gen sind nicht ver­ein­bar mit einem Nullemissionsgebäude.

Gut zu wis­sen: Die­se Häu­ser bekom­men eine eige­ne Klas­si­fi­ka­ti­on im Ener­gie­aus­weis, die Kate­go­rie A0.

Das ist der EU-Renovierungspass

Wäh­rend vie­le For­de­run­gen aus der EU-Richt­li­nie für Gebäu­de eher theo­re­tisch sind und den Gesamt­be­stand der Län­der adres­sie­ren, gibt es eini­ge Pas­sa­gen, die für Hausbesitzer:innen inter­es­sant sind. Beson­ders inter­es­sant ist der Reno­vie­rungs­pass, der in Deutsch­land vie­len bekannt vor­kom­men dürfte.

Es han­delt sich dabei um ein Ange­bot zur frei­wil­li­gen Nut­zung durch Gebäu­de­ei­gen­tü­mer und ‑eigen­tü­me­rin­nen. Genau wie der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan wird der Reno­vie­rungs­pass von zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen erstellt. Er ent­hält die fol­gen­den Aspekte:

  • Einen Fahr­plan zur Reno­vie­rung, in dem ein­zel­ne, auf­ein­an­der auf­bau­en­de Schrit­te zur Sanie­rung dar­ge­stellt werden.
  • Eine Berech­nung des Ein­spar­po­ten­ti­als (Ener­gie und Treib­haus­gas­emis­sio­nen). Außer­dem sol­len Vor­tei­le für Kli­ma und Umwelt dar­aus hervorgehen.
  • Einen Abschnitt über mög­li­che Unter­stüt­zun­gen und För­de­run­gen für das Vorhaben.

Das grund­sätz­li­che Ziel des Reno­vie­rungs­fahr­plans ist es, das Gebäu­de bis 2050 zu einem Null­emis­si­ons­ge­bäu­de umzu­bau­en. In der Regel erfolgt die Begut­ach­tung dafür vor Ort. Sie kann aber auch vir­tu­ell durch­ge­führt werden.

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Besteht eine Sanierungspflicht für Gebäude?

Eine wich­ti­ge Fra­ge für alle Eigentümer:innen ist, ob die EU-Bürger:innen zur Sanie­rung ver­pflich­ten will. Hier­zu gab es ent­spre­chen­de Plä­ne der EU-Kom­mis­si­on. Die­sen ist der Euro­päi­sche Rat nun jedoch nicht gefolgt. Eine kon­kre­te Ver­pflich­tung zur Sanie­rung besteht nur für Nicht­wohn­ge­bäu­de. Hier gibt es ein Schwel­len­wert­ver­fah­ren. Maß­stab sind die 15 % und 25 % ener­ge­tisch schlech­tes­ten Gebäu­de. Vor­ga­be ist es, die Gebäu­de bis 2030 unter den ers­ten und bis 2034 unter den zwei­ten Schwel­len­wert zu sanie­ren. Es bestehen aller­dings Unter­schie­de und Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, etwa für his­to­ri­sche oder mili­tä­risch genutz­te Gebäude.

  • Verfasst am 1. Februar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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