Zuschuss KfW 151 152

Energetisch sanieren mit Förderkredit KfW 151 oder 152

Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist beim Sanie­ren ein wich­ti­ger Fak­tor – sowohl für das Kli­ma und die CO2-Bilanz als auch für die ener­ge­ti­schen Kos­ten eines Hau­ses. Eine För­de­rung der Sanie­rung mit dem KfW 151/152-Pro­gramm ist für vie­le Haus­ei­gen­tü­mer hilf­reich, um die hohen Kos­ten der Sanie­rungs­maß­nah­men finan­zi­ell bes­ser tra­gen zu kön­nen. Für wen eig­net sich das För­der­dar­le­hen der KfW?

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Unter den Kre­dit­num­mern 151152 ist bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau ein För­der­dar­le­hen mit Zuschuss gemeint, mit dem sich Häu­ser durch eine Sanie­rung nach­hal­ti­ger und kli­ma­scho­nen­der ver­bes­sern lassen.

Förderung durch das Programm KfW 151152

Die KfW ermög­licht Zuschüs­se und För­der­kre­di­te, um bestimm­te Maß­nah­men finan­zi­ell zu ermög­li­chen. Dazu gehört auch die Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den. Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist ein wich­ti­ges The­ma für den Bau und zukunfts­ori­en­tier­ten Erhalt von Immobilien.

Energetisch Sanieren: Was fördert der KfW-Zuschuss?

Bei dem KfW-Kre­dit las­sen sich all jene Maß­nah­men der ener­ge­ti­schen Sanie­rung för­dern, die letz­ten Endes zum KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard füh­ren. Betrof­fen sind die Häu­ser, bei denen vor dem 01. Febru­ar 2002 der ent­spre­chen­de Bau­an­trag bzw. die jewei­li­ge Bau­an­zei­ge gestellt wur­den. Das gilt auch, wenn kei­ne kom­plet­ten Gebäu­de saniert wer­den, son­dern nur ein­zel­ne ener­ge­ti­sche Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den. Was heißt das?

Die KfW för­dert die Kom­plett­sa­nie­rung zu einem KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard mit einem zins­güns­ti­gen Dar­le­hen von bis zu 120.000 € je Wohn­ein­heit. Um Ein­zel­maß­nah­men zu för­dern (För­der­hö­he: maxi­mal 50.000 € je Wohn­ein­heit), sind tech­ni­sche Min­dest­vor­aus­set­zun­gen zu beach­ten. Zusätz­lich ist ein Ener­gie­be­ra­ter nötig (Extra­för­de­rung: maxi­mal 4.000 €). Beson­ders inter­es­sant wer­den die 151152 Pro­gram­me durch den nicht zurück­zu­zah­len­den Zuschuss. Die­ser ist nach Effi­zi­enz­haus­klas­se (also dem ener­ge­ti­schen Stan­dard nach der Sanie­rung) gestaf­felt und kann bei einer Kom­plett­sa­nie­rung bis zu 40 % der Dar­le­hens­sum­me betra­gen. Bei Ein­zel­maß­nah­men liegt das Limit immer­hin noch bei 20 %. 

Die KfW för­dert bei­spiels­wei­se die fol­gen­de Sanierungsmaßnahmen:

  • Lüf­tungs­an­la­ge neu ein­bau­en oder eine bestehen­de erneuern
  • Maß­nah­men, die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz der Hei­zungs­an­la­ge verbessern
  • Außentüren/​Fenster erneuern
  • Wände/​Decken/​Dachflächen wärmedämmen
  • Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten
  • Bau­ne­ben­kos­ten
  • Bera­tungs­leis­tun­gen
  • Bau­be­glei­tungs­leis­tun­gen
  • Pla­nungs­leis­tun­gen

Es las­sen sich außer­dem Bau­denk­mä­ler för­dern. Wer sanier­ten Wohn­raum kauft, kann eben­so pro­fi­tie­ren. Zusätz­lich eig­net sich der För­der­kre­dit für den Umbau von unbe­heiz­ten Flä­chen, die eigent­lich kein Wohn­raum sind. Aus­ge­schlos­sen von dem Zuschuss sind fol­gen­de Projekte:

  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen
  • Nach­fi­nan­zie­rung für been­de­te oder ange­fan­ge­ne Projekte
  • Ablö­sung bestehen­der Kredite
  • Feri­en­häu­ser und Ferienwohnungen

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Fazit – energetisch sanieren mit KfW-Zuschuss

Um Haus­ei­gen­tü­mer auf den Weg zur kli­ma­scho­nen­de­ren Immo­bi­lie zu unter­stüt­zen, exis­tiert der För­der­kre­dit 151152 der KfW. Damit die För­de­rung 151, 152 gewährt wird, sind bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len. Im All­ge­mei­nen för­dert die KfW die Sanie­rung gan­zer Wohn­ge­bäu­de eben­so wie die Durch­füh­rung von ein­zel­nen Sanie­rungs­maß­nah­men für mehr Energieeffizienz.

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    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 2. Dezember 2019 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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