Sanierungsarbeiten

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Sanierungen nutzen

Ein effi­zi­en­tes Gebäu­de spart Ener­gie und damit Geld. Mit der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) gibt es ab dem 01. Juli 2021 außer­dem einen wei­te­ren finan­zi­el­len Anreiz für Bau­her­ren. Sie erhal­ten ent­we­der einen Til­gungs­zu­schuss oder einen direk­ten Zuschuss. Beson­ders inter­es­sant: Nach den För­der­richt­li­ni­en wer­den nicht nur Neu­bau­ten bezu­schusst, son­dern auch Sanie­run­gen. Im Fol­gen­den wird auf die Eck­punk­te der BEG in Bezug auf Sanie­rungs­maß­nah­men ein­ge­gan­gen. Dabei spielt der Sanie­rungs­fahr­plan eine beson­de­re Rolle.

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Wer erhält einen Zuschuss nach BEG?

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de ist ein Teil des Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030 der Bun­des­re­gie­rung und bün­delt die För­der­pro­gram­me für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen – u. a. das CO2-Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm und das Markt­an­reiz­pro­gramm zur Nut­zung von Erneu­er­ba­ren Ener­gien im Wär­me­markt (MAP) – sowie die Pro­gram­me für die ener­gie­ef­fi­zi­en­te Errich­tung von Neu­bau­ten. Die Bun­des­för­de­rung rich­tet sich somit an alle Bau­her­ren, die ein effi­zi­en­tes Haus errich­ten möch­ten oder ein bestehen­des Gebäu­de ener­ge­tisch sanie­ren wollen.

Da sich die Maß­nah­me auf den Aspekt der Ener­gie­ef­fi­zi­enz (und nicht auf die Nut­zung) kon­zen­triert, kön­nen ganz unter­schied­li­che Bau­vor­ha­ben geför­dert werden:

  • Ein­fa­mi­li­en­haus
  • Mehr­fa­mi­li­en­haus
  • Eigen­tums­woh­nun­gen
  • Wohn­hei­me
  • Gewer­be­im­mo­bi­li­en
  • Öffent­li­che Gebäude

Wie der Auf­lis­tung zu ent­neh­men ist, erstreckt sich die BEG über die Wohn­ge­bäu­de (BEG WG) wie auch Nicht­wohn­ge­bäu­de (BEG NWG). Dar­über hin­aus gibt es noch ein Teil­pro­gramm zu Ein­zel­maß­nah­men (BEG EM).

Aus­zah­lung oder Til­gung? Im Rah­men der BEG gibt es zwei Vari­an­ten, wie Ihnen die För­de­rung gewährt wird. Ent­we­der erhal­ten Sie einen Til­gungs­zu­schuss zu einem Bau­kre­dit oder einen Inves­ti­ti­ons­zu­schuss, der direkt aus­ge­zahlt wird.

Zuständigkeiten BAFA und KfW

Die Zustän­dig­kei­ten sind ab 2023 für alle För­der­tat­be­stän­de klar gere­gelt. Das BAFA über­nimmt den direk­ten Inves­ti­ti­ons­zu­schuss und die KfW den zins­ver­bil­lig­ten För­der­kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss. Bis dahin läuft die BEG EM in der Zuschuss­va­ri­an­te über das BAFA. Die BEG EM in der Kre­dit­va­ri­an­te sowie die BEG WG und BEG NWG (Zuschuss- und Kre­dit­va­ri­an­te) lie­gen zum Start am 01.07.2021 bei der KfW.

BEG für Vollsanierung im Gebäudebestand

Neben der För­de­rung von Neu­bau­ten gibt es auch eine BEG für Kom­plett­sa­nie­rung (für Wohn­ge­bäu­de im Teil­pro­gramm BEG WG fest­ge­hal­ten). Ent­schei­dend ist, dass die Sanie­rung zu einem Effi­zi­enz­haus erfolgt. Dafür sind ver­schie­de­ne Maß­nah­men geeig­net. Bei man­chen Gebäu­den reicht es aus, die Däm­mung zu ver­bes­sern. Bei ande­ren ist eine Kom­bi­na­ti­on ver­schie­de­ner Sanie­rungs­ar­bei­ten not­wen­dig, um das För­der­ziel zu erreichen.

Bei der Sanie­rung bestehen­der Gebäu­de gibt es einen wei­ten Bereich der geför­der­ten Effi­zi­enz­haus-Stan­dards. Die Span­ne reicht vom Effi­zi­enz­haus Denk­mal bis zum Effi­zi­enz­haus 40. Die Höhe der mög­li­chen Zuschüs­se vari­iert mit der erreich­ten Klas­si­fi­zie­rung. Wel­che Optio­nen für ein bestehen­des Gebäu­de rele­vant sind, ist im Ein­zel­fall zu prüfen. 

Damit ein bestehen­des Gebäu­de gemäß BEG geför­dert wer­den kann, muss der Bau­an­trag zum Zeit­punkt der BEG-Bean­tra­gung min­des­tens 5 Jah­re zurückliegen.

BEG für Sanierungs-Einzelmaßnahmen

Es muss nicht gleich das gan­ze Haus sein. Es gibt auch Ein­zel­maß­nah­men in der BEG, die geför­dert wer­den. Wie bei allen Vari­an­ten muss auch hier die Effi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sert wer­den. Mög­lich sind bspw.:

  • Sanie­rung der Gebäu­de­hül­le (bis zu 20 % Förderung)
  • Erneue­rung der Anla­gen (bis zu 20 % Förderung)
  • Aus­tausch der Wär­me­er­zeu­ger (bis zu 45 % Förderung)
  • Opti­mie­rung der Hei­zung (bis zu 20 % Förderung)

Ins­be­son­de­re im Bereich der Hei­zungs­tech­nik gibt es wie­der­um ver­schie­de­ne Optio­nen. Den höchs­ten Til­gungs­zu­schuss von 45 % gibt es beim Aus­tausch einer Ölhei­zung z. B. durch eine Wär­me­pum­pe oder eine Bio­mas­se-Anla­ge. Auch die Instal­la­ti­on einer Solar­ther­mie-Anla­ge ist för­der­bar. Dar­über hin­aus gibt es zahl­rei­che wei­te­re Mög­lich­kei­ten. Das BAFA gibt dabei ver­schie­de­ne För­der­vor­aus­set­zun­gen und tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen (TMA) für die Anla­gen vor.

Die Ober­gren­ze der För­de­run­gen liegt bei 60.000 €.

iSFP-Bonus erhöht den Zuschuss bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wenn vor der ener­ge­ti­schen Sanie­rung (Ein­zel­maß­nah­me oder Kom­plett­sa­nie­rung) ein indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) erstellt wird, kön­nen für eine nach BEG för­der­fä­hi­ge Sanie­rungs­maß­nah­me wei­te­re För­der­gel­der gel­tend gemacht wer­den. Die­ser soge­nann­te iSFP-Bonus umfasst 5 % der Sanie­rungs­kos­ten. Die Maß­nah­me muss dabei inner­halb von 15 Jah­ren nach Erstel­lung des iSFP in meh­re­ren Schrit­ten umge­setzt wer­den. Klei­ne­re (zeit­li­che) Abwei­chun­gen oder Über­erfül­lun­gen sind dabei uner­heb­lich. Voll­sa­nie­run­gen zum Effi­zi­enz­haus wer­den nicht berück­sich­tigt, da die­se schon von der gene­rell höhe­ren För­de­rung profitieren.

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan im Rah­men einer BAFA Vor-Ort-Bera­tung sel­ber wird mit bis zu 80 % geför­dert. Stellt man die Kos­ten des iSFP gegen­über dem iSFP-Bonus, dann lohnt sich häu­fig schon allei­ne des­halb die Erstel­lung des iSFP – bspw. bei der Sanie­rung eines Einfamilienhauses:

  • Kos­ten Erstel­lung iSFP abzgl. För­de­rung = €
  • Maß­nah­me A: Hei­zungs­tausch = 10.000 € x 5 % = 500 €
  • Maß­nah­me B: Dach­däm­mung = 20.000 € x 5 % = 1.000 €
  • Erspar­nis: 1.200 €

Dazu kom­men natür­lich die För­de­run­gen zur neu­en Hei­zungs­an­la­ge und der Dach­däm­mung gemäß Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäude.

Unverzichtbar: die Baubegleitung

In den meis­ten Fäl­len ist die Bau­be­glei­tung durch einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten (EEE) des Bun­des eine ver­pflich­ten­de Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung. Eine Antrag­stel­lung ohne Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten ist nur ein­ge­schränkt mög­lich – etwa für Hei­zungs­tech­nik oder für Hei­zungs­op­ti­mie­rung. Neben den Bau­maß­nah­men wird auch die­se Bau­be­glei­tung geför­dert. Hier über­nimmt die KfW bis zu 50 % der Kos­ten für den Exper­ten. Auch hier gibt es Obergrenzen.

Grund­sätz­lich emp­fiehlt sich eine Bera­tung, da ein Spe­zia­list den För­der­be­darf erkennt und mit allen Vor­ga­ben ver­traut ist. Je nach gewähl­ter Zuschuss­art wird der för­der­fä­hi­ge Anteil für die Bera­tung zum übri­gen Betrag addiert. Nicht jeder kann als Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­te (EEE) tätig sein. Vor­aus­set­zung ist die Auf­nah­me in die Lis­te der Deut­schen Energie-Agentur.

Schritt für Schritt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was muss ich tun, um einen Zuschuss nach BEG zu erhal­ten? Wich­tig ist, dass Ihr Gebäu­de oder Ihr Bau­vor­ha­ben die Kri­te­ri­en erfüllt. Das heißt, dass es nach dem Bau die nöti­ge Ener­gie­ef­fi­zi­enz erreicht oder die Ein­zel­maß­nah­men für sich för­der­fä­hig sind. Ent­schei­dend ist außer­dem, die rich­ti­ge zeit­li­che Rei­hen­fol­ge ein­zu­hal­ten. So muss der Antrag auf BEG vor Unter­zeich­nung des Leis­tungs­ver­trags oder Kauf­ver­trags erfol­gen. Der Bera­ter kann jedoch schon vor­her tätig wer­den. Antrags­be­rech­tigt sind diver­se Per­so­nen, z. B. Sie als Bauherr.

Hintergrund zum BEG: Klimaziele und Bauen in Deutschland

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de gibt es aus einem kla­ren Grund: um den Bei­trag von Gebäu­den am Aus­stoß von CO2 zu redu­zie­ren. Im Jahr 2020 stamm­ten etwa 25 % der deut­schen Emis­sio­nen aus Gebäu­den. Das soll sich in Zukunft ändern. Daher erstre­cken sich die För­der­mög­lich­kei­ten über vie­le ver­schie­de­ne Bereiche.

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Schon vor der BEG gab es För­der­mög­lich­kei­ten für effi­zi­en­tes (Um)Bauen. Die­se wer­den durch die neue Rege­lung ersetzt.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 24. März 2021 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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