Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Sanierungen nutzen
Ein effizientes Gebäude spart Energie und damit Geld. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es ab dem 01. Juli 2021 außerdem einen weiteren finanziellen Anreiz für Bauherren. Sie erhalten entweder einen Tilgungszuschuss oder einen direkten Zuschuss. Besonders interessant: Nach den Förderrichtlinien werden nicht nur Neubauten bezuschusst, sondern auch Sanierungen. Im Folgenden wird auf die Eckpunkte der BEG in Bezug auf Sanierungsmaßnahmen eingegangen. Dabei spielt der Sanierungsfahrplan eine besondere Rolle.
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Wer erhält einen Zuschuss nach BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und bündelt die Förderprogramme für energetische Sanierungen – u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung von Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (MAP) – sowie die Programme für die energieeffiziente Errichtung von Neubauten. Die Bundesförderung richtet sich somit an alle Bauherren, die ein effizientes Haus errichten möchten oder ein bestehendes Gebäude energetisch sanieren wollen.
Da sich die Maßnahme auf den Aspekt der Energieeffizienz (und nicht auf die Nutzung) konzentriert, können ganz unterschiedliche Bauvorhaben gefördert werden:
- Einfamilienhaus
- Mehrfamilienhaus
- Eigentumswohnungen
- Wohnheime
- Gewerbeimmobilien
- Öffentliche Gebäude
Wie der Auflistung zu entnehmen ist, erstreckt sich die BEG über die Wohngebäude (BEG WG) wie auch Nichtwohngebäude (BEG NWG). Darüber hinaus gibt es noch ein Teilprogramm zu Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Auszahlung oder Tilgung? Im Rahmen der BEG gibt es zwei Varianten, wie Ihnen die Förderung gewährt wird. Entweder erhalten Sie einen Tilgungszuschuss zu einem Baukredit oder einen Investitionszuschuss, der direkt ausgezahlt wird.
Zuständigkeiten BAFA und KfW
BEG für Vollsanierung im Gebäudebestand
Neben der Förderung von Neubauten gibt es auch eine BEG für Komplettsanierung (für Wohngebäude im Teilprogramm BEG WG festgehalten). Entscheidend ist, dass die Sanierung zu einem Effizienzhaus erfolgt. Dafür sind verschiedene Maßnahmen geeignet. Bei manchen Gebäuden reicht es aus, die Dämmung zu verbessern. Bei anderen ist eine Kombination verschiedener Sanierungsarbeiten notwendig, um das Förderziel zu erreichen.
Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es einen weiten Bereich der geförderten Effizienzhaus-Standards. Die Spanne reicht vom Effizienzhaus Denkmal bis zum Effizienzhaus 40. Die Höhe der möglichen Zuschüsse variiert mit der erreichten Klassifizierung. Welche Optionen für ein bestehendes Gebäude relevant sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Damit ein bestehendes Gebäude gemäß BEG gefördert werden kann, muss der Bauantrag zum Zeitpunkt der BEG-Beantragung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
BEG für Sanierungs-Einzelmaßnahmen
Es muss nicht gleich das ganze Haus sein. Es gibt auch Einzelmaßnahmen in der BEG, die gefördert werden. Wie bei allen Varianten muss auch hier die Effizienz des Gebäudes verbessert werden. Möglich sind bspw.:
- Sanierung der Gebäudehülle (bis zu 20 % Förderung)
- Erneuerung der Anlagen (bis zu 20 % Förderung)
- Austausch der Wärmeerzeuger (bis zu 45 % Förderung)
- Optimierung der Heizung (bis zu 20 % Förderung)
Insbesondere im Bereich der Heizungstechnik gibt es wiederum verschiedene Optionen. Den höchsten Tilgungszuschuss von 45 % gibt es beim Austausch einer Ölheizung z. B. durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage. Auch die Installation einer Solarthermie-Anlage ist förderbar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten. Das BAFA gibt dabei verschiedene Fördervoraussetzungen und technische Mindestanforderungen (TMA) für die Anlagen vor.
Die Obergrenze der Förderungen liegt bei 60.000 €.
iSFP-Bonus erhöht den Zuschuss bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wenn vor der energetischen Sanierung (Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung) ein individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, können für eine nach BEG förderfähige Sanierungsmaßnahme weitere Fördergelder geltend gemacht werden. Dieser sogenannte iSFP-Bonus umfasst 5 % der Sanierungskosten. Die Maßnahme muss dabei innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP in mehreren Schritten umgesetzt werden. Kleinere (zeitliche) Abweichungen oder Übererfüllungen sind dabei unerheblich. Vollsanierungen zum Effizienzhaus werden nicht berücksichtigt, da diese schon von der generell höheren Förderung profitieren.
Der individuelle Sanierungsfahrplan im Rahmen einer BAFA Vor-Ort-Beratung selber wird mit bis zu 80 % gefördert. Stellt man die Kosten des iSFP gegenüber dem iSFP-Bonus, dann lohnt sich häufig schon alleine deshalb die Erstellung des iSFP – bspw. bei der Sanierung eines Einfamilienhauses:
- Kosten Erstellung iSFP abzgl. Förderung = €
- Maßnahme A: Heizungstausch = 10.000 € x 5 % = 500 €
- Maßnahme B: Dachdämmung = 20.000 € x 5 % = 1.000 €
- Ersparnis: 1.200 €
Dazu kommen natürlich die Förderungen zur neuen Heizungsanlage und der Dachdämmung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Unverzichtbar: die Baubegleitung
In den meisten Fällen ist die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) des Bundes eine verpflichtende Voraussetzung für eine Förderung. Eine Antragstellung ohne Energieeffizienz-Experten ist nur eingeschränkt möglich – etwa für Heizungstechnik oder für Heizungsoptimierung. Neben den Baumaßnahmen wird auch diese Baubegleitung gefördert. Hier übernimmt die KfW bis zu 50 % der Kosten für den Experten. Auch hier gibt es Obergrenzen.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine Beratung, da ein Spezialist den Förderbedarf erkennt und mit allen Vorgaben vertraut ist. Je nach gewählter Zuschussart wird der förderfähige Anteil für die Beratung zum übrigen Betrag addiert. Nicht jeder kann als Energieeffizienz-Experte (EEE) tätig sein. Voraussetzung ist die Aufnahme in die Liste der Deutschen Energie-Agentur.
Schritt für Schritt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Was muss ich tun, um einen Zuschuss nach BEG zu erhalten? Wichtig ist, dass Ihr Gebäude oder Ihr Bauvorhaben die Kriterien erfüllt. Das heißt, dass es nach dem Bau die nötige Energieeffizienz erreicht oder die Einzelmaßnahmen für sich förderfähig sind. Entscheidend ist außerdem, die richtige zeitliche Reihenfolge einzuhalten. So muss der Antrag auf BEG vor Unterzeichnung des Leistungsvertrags oder Kaufvertrags erfolgen. Der Berater kann jedoch schon vorher tätig werden. Antragsberechtigt sind diverse Personen, z. B. Sie als Bauherr.
Hintergrund zum BEG: Klimaziele und Bauen in Deutschland
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es aus einem klaren Grund: um den Beitrag von Gebäuden am Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Im Jahr 2020 stammten etwa 25 % der deutschen Emissionen aus Gebäuden. Das soll sich in Zukunft ändern. Daher erstrecken sich die Fördermöglichkeiten über viele verschiedene Bereiche.
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Schon vor der BEG gab es Fördermöglichkeiten für effizientes (Um)Bauen. Diese werden durch die neue Regelung ersetzt.
Verfasst am 24. März 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Kundenmeinungen
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Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
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