Münzenstapel mit Pflanze

BAFA Vor-Ort-Beratung

Wol­len Sie die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Ihrem Wohn­ge­bäu­de ver­bes­sern? Mit der rich­ti­gen Sanie­rung kön­nen Sie nicht nur Heiz­kos­ten spa­ren, son­dern zudem den Wohn­kom­fort und den Wert Ihrer Immo­bi­lie (bspw. als Alters­vor­sor­ge) erhö­hen. Eine siche­re Vari­an­te zur Erstel­lung eines Ener­gie­kon­zep­tes ist die ener­ge­ti­sche BAFA Vor-Ort-Beratung.

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Um Ihre Immo­bi­lie effek­tiv ener­ge­tisch sanie­ren zu kön­nen, benö­ti­gen Sie einen Ener­gie­be­ra­ter. Der kos­tet Geld und erscheint für das Eigen­heim zunächst als unnüt­ze Aus­ga­be. Doch Vor­sicht, die­se Annah­me ist nicht immer rich­tig. Zum einen hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) eine finan­zi­el­le För­de­rung für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer ins Leben geru­fen, und zum ande­ren bringt ein schlüs­si­ges Gesamt­kon­zept mehr Nut­zen als Kos­ten, so dass sich die Aus­ga­be für einen Ener­gie­be­ra­ter schnell rentiert.

Mit der Bezu­schus­sung der Ener­gie­be­ra­tung setzt die Bun­des­re­gie­rung Anrei­ze für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung des Wohn­ge­bäu­de­be­stan­des um das Kli­ma zu schonen.

Energetische BAFA Vor-Ort-Beratung

Ein von Ihnen gewähl­ter Ener­gie­be­ra­ter ver­schafft sich einen per­sön­li­chen Ein­druck Ihrer Immo­bi­lie und ermit­telt wie der der­zei­ti­ge ener­ge­ti­sche Zustand ist. Die­se ermit­tel­ten Daten sind für ihn die Grund­la­ge, um für Sie ein pas­sen­des Sanie­rungs­kon­zept erstel­len zu kön­nen. In einem per­sön­li­chen Gespräch erklärt er Ihnen wie Sie Ihre Immo­bi­lie moder­ni­sie­ren kön­nen, um den Ener­gie­be­darf zu sen­ken. Ihre per­sön­li­chen Wün­sche wer­den berück­sich­tigt, soweit es mög­lich ist. Eben­so klärt er Sie über die Mög­lich­kei­ten der För­der­mit­tel auf. Der am Ende schrift­lich fixier­te Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt (indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan) wird mit Ihnen per­sön­lich in einem Abschluss­ge­spräch durchgesprochen.

Anstieg an Energieberatungen

Im ers­ten Halb­jahr 2019 konn­te wie­der ein Anstieg der Ener­gie­be­ra­tun­gen fest­ge­hal­ten wer­den. Die­se Zah­len könn­ten sich in Zukunft noch deut­lich erhö­hen, denn die För­de­rung wur­de zum Janu­ar 2020 mas­siv ausgebaut.

Beim Inhalt der BAFA Vor-Ort-Bera­tung haben Sie die Mög­lich­keit zwi­schen zwei Bera­tungs­al­ter­na­ti­ven, abhän­gig vom finan­zi­el­len Auf­wand der zukünf­ti­gen Sanie­rung. Wenn Sie ein hohes Niveau Ihrer ener­ge­ti­schen Sanie­rung errei­chen wol­len, kommt die Gesamt­sa­nie­rung in Fra­ge. Die ers­te Opti­on ist also eine kom­plet­te ener­ge­ti­sche Sanie­rung in einem Schritt zum KfW-Effi­zi­enz­haus. Der Ener­gie­be­ra­ter teilt Ihnen mit, wie viel die Sanie­rungs­maß­nah­men kos­ten, wie viel Sie an Ener­gie ein­spa­ren und in wel­chen Men­gen der CO2 Aus­stoß ver­rin­gert wird. Damit Sie den Stan­dard eines KfW-Ener­gie­ef­fi­zi­enz­hau­ses errei­chen, muss Ihnen der Ener­gie­be­ra­ter ein ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­ten. Mit die­sen poten­ti­el­len Umbau­maß­nah­men errei­chen Sie unter Umstän­den sogar den glei­chen Wert wie bei einem Neubau.

Nicht immer sind die finan­zi­el­len Mit­tel sofort für eine Gesamt­sa­nie­rung vor­han­den. Den­noch kön­nen Sie Ihren Ener­gie­be­darf so weit wie mög­lich sen­ken. Die Ener­gie­be­ra­tung wird in einer zwei­ten Alter­na­ti­ve dar­auf abge­stimmt, dass Sie die Sanie­rung Schritt-für-Schritt durch­füh­ren kön­nen. Die jewei­li­gen Maß­nah­men sind auf­ein­an­der abge­stimmt und sichern Ihnen eben­so eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung, nur dau­ert es etwas län­ger. Das heißt, Sie fan­gen mit einer Teil­sa­nie­rung an und die wei­te­ren Umbau­maß­nah­men wer­den ggf. spä­ter erle­digt. Die­se Ent­schei­dung ist für den Ener­gie­be­ra­ter wich­tig, da eine Teil­sa­nie­rung genau geplant wer­den muss. Er teilt Ihnen mit wie die ein­zel­nen Schrit­te der Sanie­rung sinn­voll auf­ge­teilt wer­den. Um spä­te­re Bau­schä­den zu ver­hin­dern, müs­sen die ein­zel­nen Sanie­rungs­schrit­te anlagen­tech­nisch und bau­phy­si­ka­lisch auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Auch eine Über­di­men­sio­nie­rung der neu­en Hei­zungs­an­la­ge gilt es zu ver­hin­dern. Am Ende muss eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung erreicht wer­den. Der Ener­gie­be­ra­ter plant die ein­zel­nen Maß­nah­men nach Ihren finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten und ver­sucht dabei das Opti­mum zu erzielen.

Förderung der BAFA Vor-Ort-Beratung

Zuerst soll­ten Sie wis­sen, wer das BAFA ist. Dabei han­delt es sich um das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le. Als Bun­des­ober­be­hör­de ist sie ein eige­ner Geschäfts­be­reich des BMWi. Neben Auf­ga­ben in der Han­dels­po­li­tik, der Wirt­schafts­för­de­rung und des Export­kon­troll­sys­tems gehört die Abtei­lung Ener­gie eben­falls zum Auf­ga­ben­ge­biet. Das BAFA för­dert Maß­nah­men zur Ener­gie­ein­spa­rung. Genau­so wird ener­gie­ef­fi­zi­en­te Tech­nik und die stär­ke­re Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien bei der Hei­zung gefördert.

Häufige Fragen zur Förderung:

Wer erhält die För­der­mit­tel für die BAFA Vor-Ort-Beratung? 

Fol­gen­de Ziel­grup­pen kön­nen die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de in Anspruch nehmen:

  • Eigen­tü­mer von Wohngebäuden
  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten
  • Mie­ter und Pächter
  • Nieß­brauch­be­rech­tig­te

Den Zuschuss erhal­ten Sie aller­dings nicht direkt, denn er wird an den Ener­gie­be­ra­ter gezahlt. Aller­dings muss er sein Bera­tungs­ho­no­rar um den Betrag des Zuschus­ses kürzen.

Gibt es Vor­aus­set­zun­gen für die Fördermittel? 

Die För­de­rung für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung kön­nen Sie nur unter nach­ste­hen­den Vor­aus­set­zun­gen in Anspruch nehmen:

  • Das Gebäu­de muss in Deutsch­land stehen
  • Das Gebäu­de muss über­wie­gend als Woh­nung genutzt sein
  • Der Bau­an­trag muss bis zum 31.12.2002 gestellt wor­den sein
Die Höhe der För­der­mit­tel ist genau definiert. 

Die Höhe der För­der­mit­tel ist genau definiert.

  • Für ein zuwen­dungs­fä­hi­ges Bera­tungs­ho­no­rar erhal­ten Sie der­zeit einen Zuschuss in Höhe von 80 %. Bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern gibt es einen Zuschuss von maxi­mal 1.300 €. Wohn­häu­ser mit min­des­tens drei Wohn­ein­hei­ten erhal­ten maxi­mal einen Zuschuss von 1.700 €.
  • Soll­te in einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung oder Bei­rats­sit­zung eine zusätz­li­che Erklä­rung des Ener­gie­be­ra­tungs­be­richts not­wen­dig sein, wird ein Zuschuss von maxi­mal 500 € bezahlt.
Wie gestal­tet sich der Ablauf des Förderverfahrens? 

Zuerst beauf­tra­gen Sie einen zuge­las­se­nen Ener­gie­be­ra­ter. Die­ser beginnt mit der Bera­tung für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Ihrem Wohn­ge­bäu­de. Nun reicht der Ener­gie­be­ra­ter den Antrag für die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel beim BAFA ein. Anschlie­ßend erhält der Bera­ter den Förderbescheid.

Dem Ener­gie­be­ra­ter wer­den aller­dings auch Fris­ten gesetzt. Inner­halb von 9 Mona­ten muss er die Bera­tung bei Ihnen vor Ort durch­füh­ren. Eben­so muss der Bera­ter Ihnen inner­halb die­ser Zeit den Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt aus­hän­di­gen und mit Ihnen gemein­sam im Abschluss­ge­spräch erläu­tern. Vie­le Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer nut­zen die­se Zeit, um noch Fra­gen zu klä­ren und mehr Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Anschlie­ßend erhal­ten Sie die Rech­nung vom Ener­gie­be­ra­ter, abzüg­lich der bewil­lig­ten Fördermittel.

Das Erläu­te­rungs­ge­spräch kön­nen Sie sowohl per­sön­lich, als auch tele­fo­nisch erle­di­gen. Aller­dings muss die Ver­wen­dungs­nach­wei­ser­klä­rung vom Ener­gie­be­ra­ter und von Ihnen unter­zeich­net wer­den. Die­ses Doku­ment, den Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt und die Rech­nung schickt der Ener­gie­be­ra­ter an das BAFA. Nach der Prü­fung wird der Zuschuss an den Bera­ter ausgezahlt.

Wer kann die För­de­rung für die Ener­gie­be­ra­tung beantragen? 

Die­je­ni­gen, die För­der­mit­tel für die Ener­gie­be­ra­tung vom BAFA erhal­ten, kön­nen selbst den Antrag nicht stel­len. Dies geschieht allei­ne durch den Ener­gie­be­ra­ter. Er zieht den Zuschuss bei der Rech­nung­s­tel­lung ab.

Gibt es eine Lis­te mit zuge­las­se­nen Energieberatern? 

Auf der Web­site der Deut­schen Ener­gie Agen­tur (DENA) fin­den Sie auf der Ener­gie­ef­fi­zi­enz Exper­ten­lis­te Bera­ter, die in Ihrer Regi­on ansäs­sig sind. Hier gibt es mehr als 8.500 Archi­tek­ten und Inge­nieu­re, die sich als Bera­ter qua­li­fi­ziert haben.

Wel­che Gebäu­de erhal­ten För­der­mit­tel für die Energieberatung? 

Fol­gen­de Gebäu­de erhal­ten die geför­der­te Energieberatung.

  • Ihr Gebäu­de muss im Bun­des­ge­biet von Deutsch­land stehen
  • Ihr Bau­an­trag muss bis zum 31. Janu­ar 2002 gestellt oder eine Bau­an­zei­ge erstat­tet wor­den sein.
  • Bei spä­te­ren Anbau­ten oder Auf­sto­ckun­gen dür­fen Sie den umbau­ten Raum nicht mehr als 50 % vergrößern.
  • Das Gebäu­de müs­sen Sie vor­wie­gend als Woh­nung nutzen.
  • Beheiz­te Gebäu­de, die der­zeit nicht als Woh­nung genutzt wer­den, kön­nen eben­falls Gegen­stand der Bera­tung sein. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass Sie in naher Zukunft das Gebäu­de als Woh­nung verwenden.
Wenn oben­ge­nann­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den, kann die geför­der­te Ener­gie­be­ra­tung trotz­dem ver­wei­gert werden? 

Ja, bspw. wenn

  • Sie als Bera­tungs­emp­fän­ger selbst als Ener­gie­be­ra­ter zuge­las­sen sind oder Sie als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer ein Unter­neh­men sind und Ihr Per­so­nal die Zulas­sung nach Qua­li­fi­ka­ti­on nach Nr. 3 der Richt­li­nie selbst hat.
  • Sie als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer ein recht­lich selbst­stän­di­ges Unter­neh­men sind, das nicht mehr als klei­nes oder mitt­le­res Unter­neh­men gilt.
  • das Land oder der Bund unmit­tel­bar oder mit­tel­bar Eigen­tums­rech­te an dem Gebäu­de besitzen.
  • der Ener­gie­be­ra­ter an dem Gebäu­de Eigen­tums- oder Nut­zungs­rech­te besitzt.
Wie oft kann ich den Zuschuss zur Ener­gie­be­ra­tung beantragen? 

Für das glei­che Gebäu­de kann erst nach 4 Jah­ren die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de bean­tragt wer­den. Ein neu­er Eigen­tü­mer für das glei­che Gebäu­de braucht die Zeit von 4 Jah­ren nicht abwar­ten, son­dern kann sofort die För­de­rung beantragen.

Gibt es einen Zuschuss für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung, wenn ande­re öffent­li­che Mit­tel bean­tragt sind? 

Wenn die Ener­gie­be­ra­tung aus ande­ren öffent­li­chen Mit­teln der Län­der oder Kom­mu­nen finan­ziert wird, ist es trotz­dem mög­lich, den Zuschuss vom BAFA zu erhal­ten. Aller­dings darf die För­de­rung 90 % der Hono­rar­kos­ten nicht über­stei­gen. Wenn Sie 10 % des Bera­tungs­ho­no­rars zah­len, kön­nen Sie den­noch die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung in Anspruch nehmen.

Ein Kumu­lie­rungs­ver­bot besteht aller­dings, wenn Sie Mit­tel aus ande­ren Bera­tungs­pro­gram­men des Bun­des bean­tragt haben.

Kann die För­de­rung für die Ener­gie­be­ra­tung auch schon bei ledig­li­chem Kauf­in­ter­es­se in Anspruch genom­men werden? 

Nein, das ist nicht mög­lich. Nur wenn der Kauf­ver­trag bereits nota­ri­ell beglau­bigt wur­de, kann die För­de­rung bean­tragt wer­den. Die Grund­buch­ein­tra­gung ist dafür nicht notwendig.

Stellt das BAFA auch Gebäu­de­en­er­gie­aus­wei­se aus? 

Nein, das BAFA ist nicht für Gebäu­de­en­er­gie­aus­wei­se zustän­dig. Sie bewil­ligt nur die För­de­rung für die BAFA Vor-Ort-Bera­tung für Wohngebäude.

Ein unab­hän­gi­ger und fach­kun­di­ger Bera­ter kann Ihnen aller­dings einen Gebäu­de­en­er­gie­aus­weis aus­stel­len und gleich­zei­tig die För­de­rung für die Ener­gie­be­ra­tung bean­tra­gen. Die­se Kom­bi­na­ti­on wirkt sich nicht nach­tei­lig auf die För­de­rung aus.

Individueller Sanierungsfahrplan als Ergebnis der BAFA Vor-Ort-Beratung

Ein vom Eigen­tü­mer beauf­trag­ter Ener­gie­be­ra­ter erstellt im Rah­men der BAFA Vor-Ort-Bera­tung ein auf die indi­vi­du­el­le Gebäu­de­si­tua­ti­on abge­stimm­tes ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept – den Energieberatungsbericht.

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Der im Abschluss­ge­spräch erklär­te und aus­ge­hän­dig­te Bera­tungs­be­richt soll Ihnen auf Basis einer mög­lichst genau­en Ist-Ana­ly­se mög­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men Ihres Hau­ses auf­zei­gen. Das Maß­nah­men­pa­ket wird vom Ener­gie­be­ra­ter aus der Beur­tei­lung der zu erzie­len­de Ener­gie­ein­spa­rung, und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten und För­de­run­gen, abge­lei­tet. Damit bekom­men Sie als Eigen­tü­mer eine Ent­schei­dungs­hil­fe zu öko­lo­gi­schen und okö­no­mi­schen sinn­vol­len Ener­gie­spar­maß­nah­men an die Hand.

Der neu­es­te ent­wi­ckel­te Bera­tungs­be­richt nennt sich indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) und über­zeugt mit einem stan­dar­di­sier­ten Design und Struk­tur. Die emp­foh­le­nen Sanie­rungs­maß­nah­men sehen Sie nun anschau­lich und über­sicht­lich. Mit der farb­li­chen Visua­li­sie­rung erken­nen Sie deut­lich den ener­ge­ti­schen End­zu­stand Ihres Wohn­ge­bäu­des. Als Werk­zeug für die Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de ist der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan für Einfamilien‑, Zwei­fa­mi­li­en- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser geeig­net. Die Erstel­lung des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­pla­nes bie­tet zusam­men­fas­send somit zwei Vor­tei­le: Für den Bera­ter wird die Ener­gie­be­ra­tung ver­ein­facht und für den Eigen­tü­mer transparenter. 

Sie erhal­ten die Doku­men­te »Mein Sanie­rungs­fahr­plan« und »Umset­zungs­hil­fe für mei­ne Maß­nah­men«. Die­se wer­den Ihnen nach Abschluss der Bera­tung als PDF aus­ge­hän­digt, und ent­hal­ten auch die wich­tigs­ten Berech­nun­gen. Die­se leicht ver­ständ­li­chen Doku­men­te ver­schaf­fen Ihnen einen lang­fris­ti­gen Über­blick über den ener­ge­ti­schen Zustand Ihres Gebäu­des und wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten Sie haben. Jeder Ener­gie­be­ra­ter kann das Instru­ment des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­pla­nes frei­wil­lig nut­zen. Es bie­tet dem Bera­ter eine Ver­ein­fa­chung und eine sys­te­ma­ti­sche Struk­tu­rie­rung des Bera­tungs­ab­lau­fes, das Ihnen wie­der­um alle Infor­ma­tio­nen anschau­lich bie­tet. Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist als Berichts­form Teil der BAFA Vor-Ort-Bera­tung (und kei­ne Zusatz­be­ra­tung, die wei­te­re Kos­ten verursacht!).

Notwendige Bilanzsoftware

Der Bera­ter braucht eine Bilanz­soft­ware, die das Instru­ment des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­plans inte­griert hat. Bei der Kon­takt­auf­nah­me soll­ten Sie fra­gen, ob er ein sol­ches Tool nutzt um den iSFP anzubieten.
Wird die BAFA Vor-Ort-Bera­tung mit dem iSFP genau­so gefördert? 

Ja. Das BAFA erkennt den Sanie­rungs­fahr­plan als Ergeb­nis einer der BAFA Vor-Ort-Bera­tung nicht nur an, son­dern wünscht sich auch die­se Form der Abwick­lung. Die För­de­rung ist dabei natür­lich genau­so hoch wie bei den vor­he­ri­gen Beratungsberichten.

Wie sind die ein­zel­nen Schrit­te zur Erstel­lung des iSFP? 

So läuft die Ener­gie­be­ra­tung des indi­vi­du­el­len Fahr­pla­nes ab:

  • Vor-Ort-Daten­auf­nah­me und ers­tes Beratungsgespräch
  • Ener­ge­ti­sche Bilan­zie­rung des Ist­zu­stan­des (Bewer­tung der ein­zel­nen Gebäu­de­kom­po­nen­ten, Bewer­tung des Gesamt­ge­bäu­des (pri­mär­en­er­ge­tisch), Dar­stel­lung in Farbklassen)
  • Ent­wick­lung von Sanierungsvorschlägen
  • Abstim­mung mit dem Eigen­tü­mer zum indi­vi­du­el­len Sanierungsfahrplan
  • Aus­ar­bei­tung des Sanierungsfahrplanes
  • Sanie­rungs­fahr­plan wird dem Eigen­tü­mer über­ge­ben und erläutert
Was sind die Anfor­de­run­gen an den Energieberater? 

Wenn Sie sich für die Ener­gie­be­ra­tung auf der Basis eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­pla­nes ent­schei­den, muss Ihr Bera­ter gewis­se Anfor­de­run­gen erfül­len. Er muss Erfah­run­gen in der Vor-Ort-Bera­tung besit­zen und eine aktu­el­le Zulas­sung für die Vor-Ort-Bera­tung beim BAFA besit­zen. Zudem muss er als Bera­ter in die Ener­gie­ef­fi­zi­enz Exper­ten­lis­te für För­der­pro­gram­me des Bun­des ein­ge­tra­gen sein. Ihr Bera­ter muss eine Pro­dukt­li­zenz für eine Bilan­zie­rungs­soft­ware mit inte­grier­ter Pilot­ver­si­on der iSFP besit­zen. Eigen­ver­ant­wort­lich berät er Sie ent­spre­chend der BAFA-Richt­li­ni­en in der Metho­dik und dem Druck­mo­dul des iSFP.

Wie wird der Ist-Zustand bewertet? 

Bei der ener­ge­ti­schen Bewer­tung erhal­ten Sie einen Gesamt­ein­druck des der­zei­ti­gen ener­ge­ti­schen Zustan­des Ihres Gebäu­des. Damit erhal­ten Sie eben­so geziel­te Hin­wei­se, was ver­bes­sert wer­den muss. Die­se Bewer­tung zeigt Ihnen auf, wie wich­tig die Qua­li­tät der Sanie­rungs­maß­nah­men ist. Der Bera­ter gibt Ihnen bedarfs­ba­sier­te Kenn­wer­te, die auf­grund der Stan­dard­rand­be­din­gun­gen laut aktu­el­ler EnEV ermit­telt wer­den. Es erfolgt also eine Bewer­tung des ener­ge­ti­schen Gesamt­zu­stan­des, die unab­hän­gig vom kon­kre­ten Nut­zungs­mus­ter und ‑ver­hal­ten ist. Für die Berech­nung der Kos­ten wer­den ver­brauchs­ori­en­tier­te Kenn­wer­te ver­wen­det. Dadurch ist die Berech­nung rea­li­täts­nah und es wer­den kei­ne fal­schen Kos­ten­ein­spa­run­gen suggeriert.

Wie wird der Ist-Zustand dargestellt? 

Ein dif­fe­ren­zier­tes Bewer­tungs­sche­ma mit Farb­klas­sen ver­mit­telt die ener­ge­ti­sche Bewer­tung des Gesamt­zu­stan­des und der ein­zel­nen Kom­po­nen­ten. Die Farb­klas­sen von dun­kel­grün bis dun­kel­rot zei­gen die Ergeb­nis­se der Bewer­tung. Im Fahr­p­lan­do­ku­ment die­nen die Farb­klas­sen zur anschau­li­chen Dar­stel­lung von Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men und zur Cha­rak­te­ri­sie­rung des Ist­zu­stan­des. Das höchs­te Effi­zi­enz­ni­veau wird mit der Far­be Dun­kel­grün und das nied­rigs­te Effi­zi­enz­ni­veau mit der Far­be Dun­kel­rot dargestellt.

Wie sind die Farb­klas­sen definiert? 

Die bes­te Farb­klas­se bezeich­net den höchs­ten Effi­zi­enz­stan­dard. Dazu gehö­ren ein Effi­zi­enz­haus-40-taug­li­che Bau­tei­le oder ein Pas­siv­haus. Für die Anfor­de­run­gen der KfW-Ein­zel­maß­nah­men­för­de­rung (kei­ne Lüf­tungs­an­la­gen) wird die zweit­bes­te Farb­klas­se ver­wen­det. Die drit­te Farb­klas­se fasst die Anfor­de­run­gen der EnEV 2014 an sanier­te Bau­tei­le zusam­men. In den wei­te­ren Farb­klas­sen wer­den die ver­schie­de­nen Teil­sa­nie­run­gen und die ver­schie­de­nen Bau­al­ters­klas­sen unterschieden.

Die Farb­klas­sen des indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­pla­nes stim­men größ­ten­teils mit den KfW-Effi­zi­enz­haus-Klas­sen über­ein. Gele­gent­lich weicht die Effi­zi­enz­haus Klas­se von der Farb­klas­sen­ta­bel­le des iSFP ab. In die­sem Fall kann es sein, dass das Refe­renz­ge­bäu­de­ver­fah­ren zum spe­zi­fi­schen Pri­mär­ener­gie­be­darf kei­ne ein­deu­ti­ge Zuord­nung erlaubt. Wenn ein Effi­zi­enz­h­aus­stan­dard infol­ge eines Maß­nah­men­pa­ke­tes erreicht wird, weist die Soft­ware des iSFP auf der Fahr­p­lan­sei­te dies geson­dert aus.

Wer­den die Kos­ten vor und nach der poten­ti­el­len Sanie­rung dargestellt? 

Ja. Wel­che Aus­ga­ben auf Sie zukom­men, wenn Sie Ihr Haus ener­gie­ef­fi­zi­ent sanie­ren wol­len, sind für Sie enorm wich­tig. Im iSFP sehen Sie die geschätz­ten Kos­ten für die vor­ge­schla­ge­nen Sanie­rungs­maß­nah­men. Dazu ver­wen­det der Ener­gie­be­ra­ter die ers­ten geschätz­ten Kos­ten oder Erfah­rungs­wer­te. Für jedes Maß­nah­men­pa­ket wer­den die Kos­ten aus­ge­wie­sen. Die mög­li­chen För­der­gel­der und die Sowie­so-Kos­ten sehen Sie eben­falls im Sanie­rungs­plan. Die Kos­ten soll­ten mög­lichst wirk­lich­keits­nah erstellt sein, damit Sie die geplan­ten Maß­nah­men und ihre Wirt­schaft­lich­keit bes­ser ein­ord­nen können. 

Die Ener­gie­kos­ten wer­den im Ist- und im Ziel­zu­stand auf Ver­brauchs­ba­sis berech­net. Die Bewer­tung erfolgt anhand des berech­ne­ten Bedarfs.

Der Ener­gie­be­ra­ter erstellt die Ener­gie­kos­ten für den Zeit­punkt nach Ihrer Sanie­rung. Dafür wen­det er die Berech­nung des typi­schen Ver­brauchs an. Da die Heiz­kos­ten nach der Sanie­rung deut­lich sin­ken, erhö­hen man­che Eigen­tü­mer die Raum­tem­pe­ra­tur – was man als Rebound-Effekt bezeich­net. Die­sen muss der Ener­gie­be­ra­ter berück­sich­ti­gen. Bei den Kos­ten wird nicht nur der Ver­brauchs­an­teil der Hei­zung, son­dern noch der Anteil der Warm­was­ser­be­rei­tung hinzugefügt.

Im indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­plan muss Ihr Bera­ter die ener­ge­tisch beding­ten Kos­ten und die Instand­hal­tungs­kos­ten getrennt erfassen.

Was ist die Verbrauchsbereinigung? 

Ihre Ver­brauchs­ab­rech­nun­gen der letz­ten 3 Jah­re die­nen in der Regel für die Ermitt­lung des Ener­gie­ver­brauchs vor der geplan­ten Sanie­rung. Anschlie­ßend wird die­ser Wert anhand der »Bekannt­ma­chung der Regeln für Ener­gie­ver­brauchs­wer­te im Wohn­ge­bäu­de­be­stand« berei­nigt. Der ermit­tel­te End­ener­gie­ver­brauch für Ihre Hei­zung wird nach die­sen Regeln anschlie­ßend der Kli­ma- und Leer­stand­be­rei­ni­gung unter­zo­gen. Die­se Berech­nun­gen erge­ben einen Fak­tor. Die­ser beschreibt die Abwei­chung zwi­schen berech­ne­tem Bedarf und dem tat­säch­li­chen Heiz­ener­gie­ver­brauch. Er wird als pro­zen­tua­le Abwei­chung angegeben.

Soll­ten Sie kei­ne Abrech­nung der letz­ten Jah­re haben, so kann kein belast­ba­rer Ver­brauchs­wert berech­net wer­den. In die­sem Fall wird ein durch­schnitt­li­cher Heiz­ener­gie­ver­brauch von einem Gebäu­de glei­cher Grö­ße und glei­chem ener­ge­ti­schen Stan­dard ver­wen­det. Die­ser wird mit­hil­fe eines Ver­brauchs­fak­tors berechnet.

Was pas­siert bei feh­len­den Energieabrechnungen? 

Wenn Sie kei­ne Abrech­nun­gen der Ener­gie­ver­sor­ger haben, kann Ihr Bera­ter ein ande­res Abgleich­ver­fah­ren anset­zen. Er darf auch die Nut­zungs­rand­be­din­gun­gen ent­spre­chend anpas­sen, damit das Nut­zer­ver­hal­ten ange­mes­sen abge­bil­det wird. Wich­tig ist nur, dass die Ener­gie­kos­ten heu­te und zukünf­tig pra­xis­nah dar­ge­stellt werden.

Wie sieht es mit meh­re­ren Sanie­rungs­vor­schlä­gen aus? 

Wenn Sie von Ihrem Ener­gie­be­ra­ter ver­schie­de­ne Sanie­rungs­vor­schlä­ge wol­len, muss er für jede Vari­an­te einen extra Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len. Die­se ein­zel­nen Vor­schlä­ge kann er aber jeweils vor­ab aus­dru­cken und mit Ihnen besprechen.

Was ist das Best-Möglich-Prinzip? 

Da jedes Gebäu­de ein Uni­kat ist, kann kein all­ge­mein­gül­ti­ges Ziel für Gebäu­de for­mu­liert wer­den. Auch sind die jewei­li­gen Beson­der­hei­ten zu berück­sich­ti­gen. Für die Zukunft wird ein gewis­ser Ener­gie­stan­dard ange­strebt. Des­halb wählt der Ener­gie­be­ra­ter in sei­ner Maß­nah­men­emp­feh­lung den best­mög­li­chen Ener­gie­stan­dard für Ihr Gebäu­de, dem Best­mög­lich-Prin­zip. Alle in Betracht kom­men­den Fak­to­ren, die Ihren Pri­mär­ener­gie­be­darf sen­ken, wer­den dabei aus­ge­schöpft. Best mög­lich ist in die­sem Sin­ne als »ener­ge­tisch« und nicht als »kos­ten­op­ti­mal« zu verstehen.

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  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 30. April 2020 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Sanie­rungs­fahr­plan wur­de schnel­ler als ver­ein­bart erstellt, bin mit der Qua­li­tät sehr zufrie­den, kann ich nur wei­ter empfehlen.

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

    Unsere Ansprechpartner:

    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
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    Regulatorik & Fördermittel

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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