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Sanierungsfahrplan als günstige (Teil)Option im EWärmeG BaWü

In Baden-Würt­tem­berg müs­sen Eigen­tü­mer von Bestands­ge­bäu­den nach einem Hei­zungs­tausch laut dem dort gül­ti­gem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) 15 % Erneu­er­ba­re Ener­gien ein­set­zen oder Ersatz­maß­nah­men ergreifen.

Hier­für ist ein Maß­nah­men­ka­ta­log fest­ge­legt wor­den. Der dar­in ent­hal­te­ne Sanie­rungs­fahr­plan (SFP) bringt 5 % Anrech­nung – er erfüllt das Gesetz also zu 13.

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Besonderheit des SFP im EWärmeG

Was ist ein Sanie­rungs­fahr­plan? Ein erfah­re­ner und zer­ti­fi­zier­ter Ener­gie­be­ra­ter erfasst vor Ort alle Bau­tei­le und den Bestand der Hei­zungs­an­la­ge des Gebäu­des. Hier­aus lei­tet er eine Stra­te­gie zur Sanie­rung ab. Er betrach­tet die Immo­bi­lie ganz­heit­lich und erläu­tert sei­ne Ideen in Abstim­mung mit den per­sön­li­chen Wün­schen des Eigen­tü­mers. Dies bil­det die Grund­la­ge um Maß­nah­men auf­ein­an­der auf­bau­en zu las­sen und mög­lichst viel Ener­gie ein­zu­spa­ren. Dabei hat er die wirt­schaft­li­chen Aspek­te immer im Blick. Alle Ergeb­nis­se fasst er am Ende in einem Bericht, dem soge­nann­ten Sanie­rungs­fahr­plan, zusammen.

Ein ener­ge­ti­scher Sanie­rungs­fahr­plan zeigt auf, wel­che Sanie­rungs­schrit­te an Ihrem Gebäu­de in wel­cher Rei­hen­fol­ge sinn­voll sind.

Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg 

Die oben zitier­ten Eigen­schaf­ten macht sich das EWär­meG zu nut­ze und inte­griert die Vor-Ort-Bera­tung als Maß­nah­me zur Erfül­lung der gesetz­li­chen Auf­la­gen. Dabei wird der Sanie­rungs­fahr­plan häu­fig als »beson­ders und außer­ge­wöhn­lich« bezeich­net. War­um ist das so?

Fall A: Ich möchte Sanieren UND das EWärmeG erfüllen

Fin­det die ener­ge­ti­sche Bera­tung vor dem Hei­zungs­tausch statt, wird die Wahl einer neu­en Hei­zungs­an­la­ge eben­falls in die Ent­schei­dungs­vor­la­ge (dem SFP als Ener­gie­be­richt) ein­ge­ar­bei­tet. Somit kann der Eigen­tü­mer einen gesamt­heit­li­chen öko­no­mi­scher und öko­lo­gi­scher Weg einer Sanie­rung sei­nes Eigen­hei­mes ange­hen. Im Zuge des­sen wird die Erfül­lung des EWär­meG natür­lich mit betrachtet.

Fall B: Ich möchte nur das EWärmeG erfüllen

Aber auch, wenn nicht saniert wer­den soll – son­dern ledig­lich die rei­ne Erfül­lung des EWär­meG im Vor­der­grund steht – ist der Sanie­rungs­fahr­plan eine gute und kos­ten­güns­ti­ge Wahl. Dem Eigen­tü­mer wer­den auch ohne Umset­zung von Sanie­rungs­maß­nah­men 5 % gut­ge­schrie­ben. Kom­bi­niert mit bspw. 10 % Bio­gas ist das EWär­meG dann kom­plett erfüllt. Da der SFP vom Staat mas­siv geför­dert wird, gilt die­se Vari­an­te als beson­ders sozialverträglich.

Sanierungsfahrplan BW vs. individueller SFP

Für Baden-Würt­tem­berg ist ursprüng­lich der Sanie­rungs­fahr­plan BW vom Lan­des­mi­nis­te­ri­um in BaWü ent­wi­ckelt wor­den. Mitt­ler­wei­le hat sich jedoch bei vie­len Ener­gie­be­ra­tern der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan des Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) durch­ge­setzt. Das hat für den Eigen­tü­mer den Vor­teil, dass der gelie­fer­te Bericht aus­führ­li­cher und dabei auch noch deut­lich güns­ti­ger ist. Die För­de­rung beträgt näm­lich bis zu 80 % des gesam­ten Betrages.

Der indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan im Rah­men einer BAFA Vor-Ort-Bera­tung ist im EWär­meG mit 5 % voll aner­kannt. Somit müs­sen anschlie­ßend nur noch 23 (10 %) der gesetz­li­chen Anfor­de­rung erfüllt werden.

Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden

Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein haben nach dem Vor­bild des EWär­meG aus Baden-Würt­tem­berg nachgezogen! 

Fazit zum SFP im EWärmeG

Mit dem Sanie­rungs­fahr­plan wird einer – für den Geld­beu­tel als auch der Umwelt – »undurch­dach­ten« Sanie­rung vor­ge­beugt. Dar­über hin­aus eig­net sich der Sanie­rungs­fahr­plan zur (Teil)Erfüllung des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­zes – ob mit oder ohne anschlie­ßen­der Sanierung.

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  • Verfasst am 1. August 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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