Kraftwerkpark

Primärenergiebedarf und Primärenergiefaktor

Relevanz für die EnEV und das EEWärmeG.

Man­che Energie­formen, wie z. B. Erd­öl und ‑gas sowie Koh­le, sind in ihrer Grund­form tech­nisch bedingt nicht gut nutz­bar. Um die Effi­zi­enz die­ser soge­nann­ten pri­mä­ren Energie­träger zu stei­gern, wer­den sie vor der eigent­li­chen Nut­zung in Sekundär­energie umge­wandelt, etwa in Strom. Für die­sen Umwandlungs­prozess muss Ener­gie auf­ge­wen­det wer­den, genau­so wie anfangs für die Gewin­nung der Primär­energie und am Ende für die Ver­tei­lung der Sekundär­energie an die End­verbraucher. Die­se Fak­to­ren müs­sen beach­tet wer­den, um die Effi­zi­enz der ver­schie­de­nen Energie­formen ver­glei­chen zu können.

Der Pri­mär­ener­gie­fak­tor leis­tet genau das. Er zeigt das Ver­hält­nis von ein­ge­setz­ter Primär­energie zu abge­ge­be­ner End­ener­gie für jede Ener­gie­form an. Oder anders for­mu­liert: Der Pri­mär­ener­gie­fak­tor ist ein Indi­ka­tor für die ein­ge­setz­te Ener­gie­men­ge von der Energie­quelle bis zu den Privat­haushalten. Je klei­ner der jewei­li­ge Primär­energie­faktor, des­to effi­zi­en­ter ist die ent­spre­chen­de Energie­form. Der Primär­energie­faktor bezieht neben der Effi­zi­enz der Bereit­stellung auch die Versorgungs­sicherheit und die Klima­schädlich­keit (z. B. CO2-Emis­­sio­nen) ein. Dazu wer­den die Wer­te für Erneuer­bare Ener­gien und Holz sehr viel nied­ri­ger ange­setzt als bspw. Erd­öl, das hin­sicht­lich die­ser Fak­to­ren wesent­lich pro­ble­ma­ti­scher ist.

Primärenergiebedarf im Neubau

Im Neu­bau sind im gesam­ten Bundes­gebiet die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) und das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Wär­me-Gesetz (EEWär­meG) zu beachten.

Die EnEV kom­bi­niert die Vor­ga­ben für Hei­zungs- und Klima­technik mit Wärme­dämm­standards für fast alle Gebäu­de, die beheizt oder kli­ma­ti­siert wer­den. Sie legt die kon­kre­ten Wer­te der Primär­energie­faktoren der ver­schie­de­nen Energie­träger fest. Seit Janu­ar 2016 gilt die zwei­te Stu­fe der EnEV 2014 mit die­sen Primärenergiefaktor-Werten:

Ener­gie­trä­gerPri­mär­ener­gie­fak­tor
Erd­gas, Flüssiggas1,1
Heiz­öl1,1
Stein­koh­le, Braunkohle1,1 bzw. 1,2
Strom1,8
Holz (Pel­lets, Hackschnitzel)0,2
»Umwelt­ener­gie« (Solar­ener­gie, Umge­bungs­wär­me etc.)0,0
Nah- und Fern­wär­me aus Heizwerken0,1 bzw. 1,3
Nah- und Fern­wär­me aus Kraft-Wärme-Kopplung0,0 bzw. 1,7

Quel­le: Grund­la­gen­pa­pier Pri­mär­ener­gie­fak­to­ren des BDEW. Nor­men DIN V 4701–10/A1 und DIN V 18599.

Die EnEV beschreibt zudem den soge­nann­ten Pri­mär­ener­gie­be­darf (kWh) bzw. Jah­res-Pri­mär­ener­gie­be­darf (kWh/​a), um nicht nur den Energie­verbrauch inner­halb von Gebäu­den, son­dern den gesam­ten ener­ge­ti­schen Auf­wand von Gebäu­den beur­tei­len zu kön­nen. Die­ser zeigt die gesam­te Energie­menge an, die zur Deckung des Energie­bedarfs benö­tigt wird; neben Raum­heizung und ‑küh­lung wer­den also auch Warm­wasser­bereitung, Lüftungs­anlagen sowie für den Anlagen­betrieb benö­tig­te elek­tri­sche Hilfs­energie etwa für Pum­pen, Bren­ner oder Reg­ler ein­be­zo­gen. So wer­den in den Primär­energie­bedarf auch Effi­zi­enz, Versorgungs­sicherheit und Klima­schädlich­keit der ver­wen­de­ten Energie­träger ein­be­zo­gen. Dazu wird der End­energie­bedarf, d. h. die ins Haus gelie­fer­te Ener­gie­men­ge, mit den Primär­energie­faktoren der einge­setzten Energie­träger mul­ti­pli­ziert. Die Berech­nung erfolgt nach der DIN 4701–10/A1 bzw. der DIN V 18599–1.

Die EnEV setzt Ober­gren­zen für den jähr­li­chen Primär­energie­bedarf fest, die beim Gebäude­neubau ein­zu­hal­ten sind. Die Anfang 2016 in Kraft getre­te­ne zwei­te Stu­fe der EnEV 2014 sieht eine Ver­schär­fung, also Absen­kung, des Jah­res-Pri­mär­­ener­gie­­be­darfs um 25 % vor. Dies soll den Ein­satz von effek­ti­ve­ren und nach­hal­ti­gen Ener­gie­trä­gern wei­ter stei­gern. Der kon­kre­te Ober­grenzwert für ein neu zu bau­en­des Haus wird anhand eines vir­tu­el­len Refe­renz-Gebäu­des ermit­telt. Die­ses hat die glei­chen Maße, Gebäude­nutzfläche, Geo­metrie und Aus­rich­tung wie der geplan­te Neubau.

Das EEWär­meG schreibt die ver­pflich­ten­de Nut­zung von Erneuer­baren Ener­gien in der Wär­me- und Kälte­versorgung bei der Errich­tung eines neu­en Gebäu­des vor. Als Ersatz­maßnahme kann jedoch auch der maxi­ma­le Jah­res-Pri­mär­­ener­gie­­be­darf der EnEV noch­mals unter­bo­ten werden.

Primärenergie für Bestandsgebäude

Auch im Alt­bau spielt die ein­ge­setz­te Pri­mär­ener­gie natür­lich eine gro­ße Rol­le. Hier kann eine koor­di­nier­te Sanie­rung die Heiz- und Ener­gie­kos­ten erheb­lich sen­ken. Ein bis zu 80 % geför­der­ter Sanie­rungs­fahr­plan der BAFA ist hier­bei eine gute Grund­la­ge zur schritt­wei­sen Sanierung. 

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